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Amts- und änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Eibenstock, Tarlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa, Unterstützengrün,wildenthal usw, Tel^Kdr.: Kmtrblatt. Zsrnsprecher Nr. 210. Drucker und Verleger - Emil Hannebohn, oerantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock --- - n., . ' - - i— 6V. Jahrgang. — .—. ------- ----- L8L. Donncrstali, des 7. August LGSS Er;cheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die »einspaltige Seile 12 Pfennige. 3m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennige. Bezugspreis vierteljährl.M.I.50einschließl des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Folgende im Grundbuche für Eibenstock auf den Namen des verstorbenen Fleischer» meisterS Varl KIstLi»»»» in Eibenstock eingetragenen Grundstücke sollen am 26. Septemöer 1913, vormittags 10 Ahr — an Gerichtsstelle — im Wege der Zwang-Vollstreckung versteigert werden. 1. Blatt 715, nach dem Flurbuch 2,» Ar groß, auf 69 Mk. geschätzt, 2. Blatt 1174, nach dem Flurbache 34,< Ar groß, auf 412 Mk. 80 Pf. geschätzt. Das Grundstück Blatt 715 besteht in einer Brandstelle, früher mit einer Scheune be baut; Blatt 1174 ist ein steil abhängiges Wiesengrundstück. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen die Grundstücke bekiffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 5. Juli 1913 verlautbarten DersteigerungsvermerkeS aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wid rigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Eibenstock, den 1. August 1913. Königliches Amtsgericht. Bekasntmachusg. Der am 1. August o. fällig gewesene 2. Termin Grundsteuer und 3. Termin Gemeindeaniage« ist bis zum 20. August o zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Mahn- bez. Zwang-vollstrecknngSverfahre« eingeleitet werden. Carlsfeld, am 5. August 1913. Der Gemeindevorstand. Liebing. Die Krupp-Affaire vor dem Kriegsgericht. In der Verhandlung am Dienstag nimmt der Verteidlger für Schleuder und Schmidt, Rechtsanwalt Dr Grassow, das Wort. Cr sagt: Man könne sagen was man walle, die Verhandlungen haben van einem zweiten Panama nicht das Geringste er geben. Wenn man im Reichstag und in brr Pres se diesen Prazeß so bezeichnete, so dürfe sich der Ge^- richtshaf hierdurch in keiner Weis? beeinflussen las sen. Brandt sei ein um sa unglaubwürdiger Zeuge, als er der Versucher, die Angeklagten die oan ihm Versuchten seien, und in moralischer Beziehung ste hen dach die Angeklagten Herrn Brandt vollständig gleich. Brandt habe vielfach Leuten geholfen, von denen er kein Aeguivalent zu erhoffen hatte- Brandt habe wahrscheinlich niemals direkt gefragt, sondern so getan, als wisse cr schon altes. Er fragte nur, w stch dwses und jenes bewahrheite, und dadurch ge langte er zu seinen Nachrichten Tie Angeklagten ha ben jedenfalls kaum gewußt, daß sie sich des mili tärischen Ungehorsams oder gar des Landesverrates schuldig machten. Jedenfalls seien die hohen An träge des Anklagevertreters in keiner Weise gerecht fertigt. Vertreter Rechtsanwalt Dr. Barnau (für Hoge und Pfeiffer) führte etwa dasselbe aus, wie sein Vorred ner. Der Vertreter der Anklage sucht nachzuweisen, daß die Angeklagten auf alle Fälle sich Kes Verrates mi litärischer Geheimnisse schuldig gemacht haben. Brandt sei selbstverständlich kein einwandfreier Zeuge. Wenn lediglich das Zeugnis Brandts vorlägr, würde jeden falls eine Anklage überhaupt nicht erhoben worden sein. " Von einer gewissen Presse wird gesagt: Man will nicht alle Schuldigen ans Tageslicht ziehen; es sind noch eine Anzahl andere Lenre da, die auf die Anklagebank gehören. — Das ist eite 5 Ge schwätz. Ich stimme den Verteidigern bei, daß kein zweites Panama vorliegt. Davon hat die Verhand lung keine Spur erwiesen. Unter Panama versteht man, daß sich hohe Beamte haben bestechen lassen Hier handelt es sich um kleine, feile Schrei ber, die das Maul nt'cht halten tonn ten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Ulrich, erwidert, er sehr durch die Ausführungen des Vertreters der Anklage seine Darlegungen bezüglich des Verrates mi litärischer Geheimnisse nicht widerlegt. Auf der einen Seite stünden hier anständige, un bescholtene Leute, auf der ankeren Seite Herr von Metzen, dem wegen Bertraurnsbruch und grober Un gehörigkeit oie Stellung gekündigt wurde, und der Abgeordnete Dr. Liebknecht, der nicht aus Patriotismus, sondern aus Haß gegen die Firma Krupp, die wegen ihrer Ar- beiterwohlfahrtseinrichtungrnder Sozialde- mckratie ein Dorn im Auge ist, vorging Der Abgeordnete Dr. Liebknecht ist wegen Hochverrates zu 1 Jahr 6 Monaten Festung bereits vorbestraft. Ich bin der Ueberzeugung, der hohe Gerichtshof wird die Existenzen so vieler anständiger Leute aus Grund von Indizien nicht vernichten. Ich bitte nochmals, meiste Klienten vor dem Gefängnis zu bewahren, und auf Festungshaft zu erkennen Die Angeklagten erklären, daß sie ihr? Verfeh lungen bedauern, daß sie aber nicht die Tragweite ih rer Handlungsweise einsehe« konnten. Jedenfalls sei en sie nicht der Ansicht gewesen, gegen das Interes se des Staates und gegen ihre Pflicht zu handeln, Pfeiffer sagt, er sei sich keiner strafbaren Handlung bewußt. Damit sind die Plädoyers beendet. Der Gorichts- hof zieht sich zur Beratung zuruck. Das Nrteil. Nach mehrstündiger Beratung o-rkünoct-: dec Verhandlungsführer folgendes Urteil: Tilian wird zu zwei Monaten Gefäng nis und Dienstentlassung, Schleuder und Hinst zu je vier Mona ten Gefängnis und Dienstentlassung, Schmidt zu zwei Monaten 1t Tagen Gefängnis und Degradation verurteilt, Dröse drei Wochen gelinden Arrest, Hoge 43 Tage Festung und Pfeiffer sechs Monate Gefängnis und Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Tauer eines Jahres. Die Bestrafung erfolgte wegen folgender Delikte: Bei Tilian wegen Bestechung und Ungehorsam, bei Schleuder wegen Bestechung, Ungehorsam und Preisgabe militärischer Geheimnisse, bei Hinst wegen Bestechung, Ungehorsam und Preisgabe militärischer Geheimnisse, bei Schmidt wegen Bestechung, Ungehorsam und Preisgabe militärischer Geheimnisse, bei Dröse wegen Ungehorsam und Preisgabe militärischer Geheimnisse, bei Hoge wegen Ungehorsam und Preisgabe mili tärischer Geheimnisse, und bei Pfeiffer stiegen Bestechung und Preisgabe militärischer Geheimnisse. Urteilsbegründung. In der Begründung wurde vom Verhanölungs- führer folgendes ausgeführt: Durch das Verhalten des Zeugen Brandt waren die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts erheblich erschwert. Während er in oer Voruntersuchung prä zise Angaben machte, versagte cr in der Hruptoer- hundlung vollständig. Das Gericht mußte sich nun darüber schlüssig werden, welch? Bedeutung diesem Doppelspiel des Zeugen beizumcssen ist. Nack Prü fung der ganzen Sachlage ist das Gericht zu Vor Ue berzeugung gelangt, daß dje Aussagen des Zeugen Brandt in der Voruntersuchung zutrcffcno waren Ist der Hauptverhandlung wollte er die Angeklagten nicht weiter belasten. Durch die Beweisaufnahme ist fest- gestellt worden, daß Brandt mit dem Auftrage nach Berlin gekommen ist, für die Firma Krupp auf je den Fall Nachrichten einzusammeln Er wandte sich an seine früheren Kameraden und sonnt an oic rich tigen drei Zentralstellen, an die Feldzeugmeistcrei, an die Artillerieprüsungskommission und an das Kriegs- ministerium. Es üruß auffaklcn, daß kn Wahl sei ner Freunde gerade auf die Personen fiel, die ö?i die sen drei Behörden angestellt waren- Es ist dem Zeu gen nicht schwer gefallen, sich an die Angeklagten her- anzumachen, da die meisten junge Leute waren Er verstand, jeden für seine Zweecke dienstbar zu machen. Der Angeklagte Tilian ist geständig, dem Brandt Material geliefert zu haben, in welchem Umfange, konn te allerdings nicht festgestellt werden. Brandt hat je denfalls alles erfahren, was er wissen wollte, eben so liegt die Sache bei dien übrigen Angeklagten- Es entsteht nun die Frage, wie die Angeklagten dazu ge kommen sind, an Brandt Material auszuliefcrn. Es sei zu gegeben, daß die Angeklagten zunächst geglaubt haben,siebeg in gennichtsStraf bares, später mußten sie jedoch zu oer Ueberzeug ung kommen, daß sie nicht recht handelten, denn sie ließen Brandt nicht in ihr Bureau kommen son dern gingen zu ihm in die Wohnung, zum Teil sogar in Zivilkleidung. Die Frage der Bestechung muß be jaht werden, denn Brandt hat die Angeklagten sticht nur freigehalten u. ihnen Geldbeträge geschenkt, sondern auch größere Darlehen gegeben. Die Bestechung muß te in den zahlreichen Besuche« von Restaurants, bei denen Brandt fast ausschließlich die Zeche bezahlte, er blickt werden. Nach Lage der ganzen Sache und stach Würdigung aller Umstände ist das Gericht zu der Ue berzeugung gekommen, daß die ausgesprochenen Stra fen eine ausreichende Sühne sind. Der Stand der Friedensverhandlungen wird seitens der deutschen Diplomatie durchaus für günstig gehalten, wenn man sich zwar auch sticht verhehlt, daß noch manche Brücke zum Friede« ge schlagen werden muß. Recht aussührlich laßt sich die „Kölnische Zeitung" über die gegenwärtige Situation aus Berlin orientieren- Es wird ihr telegraphiert: Die Nachrichten aius Bukarest lassen erkennen, daß lehr eifrig in Bukarest an einer Verständigung zwi schen Bulgarien und den Verbündeten gearbeitet wird. Rumänien bleibt auch nach Regelung der buonderest rumänisch-bulgarischen Streitfrage einig mir Grie chenland Und Serbien in der Abweisung neuer bul garischer Angriffe. Um einen Ausgleich zwischen Bul garien auf der einen und Griechenland und Serbien auf dec anderen Seite in der Grcnzfrage hecbeiza- führen, ist durch Vermittelung Rumäniens bereits für mehrere Punkte die erforderliche Milderung der ur sprünglich gestellten Bedingungen herbeigeführi wor den. Auch in der Frage von K rwalla wird an einer Lösung durch die Bukarester Konferenz gearbeitet. Mau hofft die Verlängerung der Waffenruhe so nach haltig benützen zu können, daß nach Ablauf oer neu en oreitägigen Frist eiche Wiederaufnahme der Feind seligkeiten nicht mehr in Frage kommt. Die Mel- oung von bulgarischen Angeboten ast die Türkei, wonach Adrianopel für neutral erklärt u«d Kirkkilisse türkisch werden soll, ist bisher nicht bestätigt. I« Konstan tinopel scheint für eine solche Anregung wenig Stim mung zu sein. Die Pforte hat srch während csr letz ten Tage wieder mehr dem Entschlusse zugewandt, Adriauopel und Thrazien ganz für oie Türkei zu si chern. Wie die Türkei diesen Echtschluß aber durch führen will, ist allerdings woch nicht zu erkennen Im übrigen liegt anch heute nur dürftiges Ma terial vor, was sich damit erklären läßt, daß die Friedensverhandlungen geheim geführt werben. Uns gingen «ich folgende Meldungen zu: Paris, 5. August. Hier glaubt man, daß der gemeinsame Schritt der Mächte in Konstantinopel, dec gestern nicht gelang, niemals startfinden, und daß Europa die Frage von Adriauopel für lange Zeit ganz ruhen lassen werde. Die türkisch-bulgarischen oirekten Unterhandlungen werden mit großer Anfmeck- amkeit and in einigen Kreisen auch mit gewrsier Be- orgnis verfolgt. Man befürchtet, daß Bulgarien und oie Türkei sich über Sldrianopcl verständigen werden, und daß Bulgarien dann bei den Serben Entschädig ung sucken wird. Rom, 5. August. Die russische Regierung hat den München eine Note überreicht, worin sie Keren Mei nung hinsichtlich eines gemeinsamen Schrittes bei den kriegführenden Balkanstaaten einholt, um diese