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pulsmtzerMcdenbiatt kernspneclien ltr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag unv Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeföraerungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abhrlung vierreljährl. M l.70, monatl. 60 Pf., -—: du.ch die Post bezogen M 2.10. : des Königlichen Amtsgerichts «nd des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Tefegp.-ddsi.: Wochenblatt pulsnlk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auf-u- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschaft IS Pf. Amtliche Zeile SO Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 80 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 28 Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeipegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung sllN HON ÜNl^NNNilh^hN^lllh ttllfSNlK umfassend die Ortschaften: Pulenit-, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstem« NUUVVMll jul vkU k'UlvlUss Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Tbiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Vismarckpiatz Nr. 268. Schriftleiter,: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 27 Dienstag, den S. Marz 1918. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung, die Anmeldung von Fremden im Bezirke der Königlichen Amts hautmannschaft Kamenz betreffend. i. Vorübergehend Uebernachtungsfremdc. Jedem Fremden der in einem Gasthofe oder in einer Fremdenpension des Bezirkes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vorübergehend Aufenthalt nimmt, ist vom Gastwirt oder Wohnungsgeber sofort nach seiner Ankunft ein Fremdenzettel des aus der Anlange ersichtli chen Musters vorzulegcn; der Fremde hat diesen wahrheitsgetreu, vollständig und eigenhändig auszufüllen und dabei dem Wirte oder Wohnungsgebcr seine Ausweispapiere vorzulegen. Der Meldezettel ist vom Gastwirt oder Wohnungsgebcr spätestens bis 9 Uhr vormittags des der Ankunft folgenden Tages beim Gemeindeamt des Uebernachtungsortes abzugeben. Die Meldezettel sind vom Gemeindevorstande jahrgangsweise getrennt zu halten und aufzubewahren. II. Zuziehende Fremde. Jeder Zuzug Auswärtiger in hiesige Gasthäuser, Fremdenpensioncn und Privatwohnungen des Bezirks ist binnen 24 Stunden nach deren Ankunft unter Vorlegung von Ausweispapiercn beim Gemcindeamtc des Zuzugsortes anzumelden, das gilt auch für sogenannte Desuchsfremde, die bei Verwandten oder Freunden Wohnung genommen haben. in. Verschärfte Bestimmungen für Ausländer. Reichsausländer haben sich durch einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Pas; oder Paßersatz auszuweisen . Alle im Bezirk ankommenden und alle den Bezirk verlassenden über 15 Jahre alten Aus länder, auch wenn sie einen der mit dem Deutschen Reiche verbündeten Staate angehören, sowie Ctaatenlose und solche Personen, deren Staatsangehörigkeit nicht festzustellen ist, haben sich spä testens binnen 24 Stunden nach erfolgter Ankunft und 24 Stunden vor der Abreise bei dem Ge meindeamt des Zuzugs- bez. Aufenthaltsortes persönlich an- bezw. abzumelden. Dauert der Au fenthalt nicht länger als 3 Tage, so kann die An- und Abmeldung gleichzeitig erfolgen. Diesen Personen sind vom Wirt oder Wohnungsgeber die Ausweispapiere tunlichst so fort abzunehmen und spätestens binnen 24 Stunden nach der Ankunft, bei Hotel- und Pen sionsfremden gleichzeitig mit den oben unter 1 vorgcschriebenen Meldezetteln beim zuständigen Ge meindeamt abzuliefern. Für die rechtzeitige und vorschriftsmäßige Anmeldung sind die Wohnungsgcber selbständig verantwortlich. Weigern sich die Fremden, ihre Ausweispapierc dem Wirt oder Wohnungsgeber vorzu zeigen oder abzuliefern, erklären sie, keine solchen zn besitzen, oder erwecken ihre Angaben, beson- ders die über die Staatsangehörigkeit, berechtigte Zweifel, so hat der Wirt oder Wohnungsgeber dies unverzüglich dem Gemeindeamte zu melden. Abgcnommene und beim Gemeindeamt? abgegebene Ausweispapierc haben sich die Frem den daselbst persönlich wieder abzuholen. Die besonderen Bestimmungen über den Aufenthaltswechsel und die regelmäßigen Mel dungen der im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz aufhältlichen Angehörigen feindlicher Staaten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt. IV. Aushängen dieser Bekanntmachung. Ein Abdruck dieser Bekanntmachung, der bei jedem Gemeindeamte unentgeltlich entnommen werden kann, ist in allen Gastwirtschaften, Pensionen und Herbergen des Bezirks an augenfälliger Stelle auszuhängen. V Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht strengere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Gegenwärtige Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kamenz, den 1. März 1918. Die Königliche Ämtshauptmannschaft. Fremdenzettel. Zimmmer Nr Ljd Nr. Name bei Frauen a. Mädchen name Sämtliche Vorn., der Rufn. ist zuunterstr. Stand od. Gewerbe Gcbtg. Gebers ortund Gebjhr Staats ange- hörigk. Wohn sitz Str. u. Hs- Nr. Zweck des Aufent Halles Tag Ler Ank. u. vorauss. Abreise Reise ziel Militär- Aus». Verhältnis pap. Gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 30 der roten städtischen Lebens« mittelkarte werden vom Mittwoch, den 6. Mörz 1918 ab in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S- und Vollung 2 Pfund gelbe Speisemöhren zum Preise von 15 Pfg. für 1 Pfund verkauft. Pulsnitz, 5. März 1918. Der Stadtrat. Friede mit Ruhland! Dresden, 3. März, abends 7 Ahr. Perlin, 3. März. (Amtlich.) Der Friede mit Rußland ist heute S Uhr nachmit tags unterzeichnet worden. (WTB.) 3um Frieden mit Nutzland. Eine weltgeschichtliche Entscheidung ist gefallen. Der Friede mit Rußland wurde nunmehr unterzeichnet und ein militärischer und politischer Erfolg von größter Bedeu tung für Deutschland und seine Bundesgenossen erreicht Die Rechnung unserer Obersten Heerrsleitung iiber Ruß land hat gestimmt. Gegenüber den Winkelzügen und Ränken der Russen weigerten sich die Deutschen die mili tärischen Operationen gegenüber Rußland nicht eher wie der einzustellen, als bis die Russen den Friedensoertrag unterzeichnet hatten. Das hat in Petersburg gewirkt und der Friedensvertrag wurde nunmehr nach den deutschen Friedensbedingungen unterzeichnet. Kein brausender Ju bel ertönt aber wegen dieses gewaltigen Erfolges in Deutschland, wohl empfinden wir aber eine stolze Genug tuung und einen heißen Dank im Herzen, denn Hinden burg und Ludendorff und alle unsere heldenmütigen Sol daten sm Osten Habens geschafft I Ohne die vollständige militärische Niederwerfung Rußlands und ohne die Auflösung derganzen russischen Front wäre der Frieden mit Rußland "och nicht erreicht worden. Es ist auch mit Rußland i"u fauler Frieden geschloffen worden, denn die Russen waren zu dem Friedensschlüsse gezwungen, und hinter dem fehlgeschlagenen Versuche der revolutionären Brand stiftung der Maximalisten in Europa gähnt jetzt ein ge waltiger Katzenjammer. Der anmaßende und heimtückische Trotzki ist von der russischen Regierung bei den neuen Friedeusverhandlungen vollständig beiseite geschoben wor den, denn Trotzki hatte den zwingenden Vernunftsgrund zum Frieden für Rußland bei seinem Ränkespiel ganz außer Acht gelassen, da daß aus tausend Wunden blu tende russische Volk zwingend den Frieden verlangte und keineswegs es ertragen konnte, daß durch ein Ränkespiel eines Trotzki's der Frieden wieder vereitelt werden sollte. Der Inhalt des Frieden Vertrages ist noch nicht bekannt geworden, aber er wird sich offenbar mit den Friedens bedingungen decken, welche Deutschland und seine Bun desgenossen auf das erneute Friedensangebot Rußlands nach Petersburg geschickt hatten. Als ganz besonders wichtig muß aber auch hervorgehoben werden, daß der Frieden zwischen Deutschland und Rußland auch den Frieden zwischen Rußland und der neuen großen ukrai nischen Republik festgelegt und bestimmt hat. Ferner er gibt sich aus den von Deutschland gestellten Friedensbe- dingungeu auch, daß Rußland die Selbstständigkeit Polens, Litauens, Kurlands, Livlands, Estlands und Finnlands anerkennen muß, und daß Rußland der nach Deutsch land und Oesterreich-Ungarn gerichteten politischen und wirtschaftlichen Orientierung dieser von dem Großrussen- tuni losgelösten neuen Staaten nichts in den Weg legen darf. Daraus ergibt sich für Deutschland und Oesterreich- Ungarn aus dem Frieden mit Rußland der ungeheure politische und militärische Erfolg, daß das Riesenreich Ruß land nicht mehr existiert und aufgehört hat, eine ständige Bedrohung Mitteleuropas und Osteuropas zu sein. Die ganz naturgemäße weitere Folge dieser gewaltigen Um wälzung im Osten Europas muß sich aber auch in gro ßen wirtschaftlichen Vorteilen für Deutschland und Oesler reich-Ungarn zeigen, denn die neuen östlichen Staaten samt dem alten Rußland können in der Hauptsache ihre Ausfuhr und Einfuhr nur mit Deutschland und Oester reich-Ungarn neu Herstellen und unterhalten, und eine ganze Anzahl besonderer wirtschaftlicher, handelspolitischer und auch rechtlicher Vereinbarungen werden den Handel zwischen dem Osten Europas und Deutschland und Oesterreich-Ungarn noch bes»nders regeln und stützen. Nicht verkennen wollen wir auch, daß die großen Erfolge der deutschen Waffen gegen die Russen in den letzten Wochen uns auch nocheinen ganz unermeßlichenKräftezuwachS an allem Kriegsmaterial gebracht hat, und daß wir da durch unsere Kampfmittel gegen unsere Feinde im Westen ganz besonders verstärken können. Dazu kommt auch das Freiwerden einer riesigen Anzahl Deutscher Truppen im Osten zur Verstärkung unserer Kampfkraft im Westen, sodaß wir nun mit der größten Zuversicht und mit den selben Mitteln auch den Frieden im Westen bald zu er reichen hoffen dürfen.