Volltext Seite (XML)
Pulsnitzer MckenblaN 5lmts lelegr.-^idr.: Wochenblatt Pulsnitz Inserate kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aukzugeben. Vie künk mal gespaltene Zeile oder deren Baum 12 pk., Lokalpreis 10pf. Beklame 25 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. Fernsprecher: Nr. 18. vezirKs-^NZSIgSr und Zeitung Klatt erscheint: Dienstag, Donnerstag «.Sonnabend. Mit »Illustr. Sonntagsblatt", „Land^virtfchatt- licher Beilage" und »§ür Saus und Serd". Abonnement: Monatlich 45 Pk., vierteljährlich Mk. 1.25 bei kreier Zustellung ins Saus, durch die Post bezogen Mk. 1,41. Les l^onigl. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarik. Erfüllungsort ist Pulsnitz. sNr Xe»» Q Nnlcrnik umkassend Lie Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Srohröhrsdork, Bretnig, Sausrvalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- rlmisvlllll lur OLN riimsgel tU^tSUO^ll IX s-^UlSIUr), steina,VVeitzdach,Ober-u.Nisderlichtenau,§riedersdorftIhiemenLorf,Mittelbach,Orotznaundork,Lichtenberg,klein-vittmannsdork. Verantwortlicher Nedakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Druck und Verlag von L. L. Förster's Lrven (Inh.: I. XV. Mohr). Lxpedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Hr> 80. Sonnabend, den 4. Juki 1908. 60. Jahrgang. Auf Blatt 272 deS Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma MorittWkrnbard Fischer, Dampfbrauerei Großröhrsdorf, in Großröhrsdorf eingetragen worden Pulsnitz, am 3. Juli 1908. kTönig l iM e s Nmtsgsrickt. AtkliMmchung, ZWWity- und FleischbeschM betreffend. Nachdem heute Herr Friedrich Mar 'Lemnitz in Pulsnitz, Aielschelffrntze Ar. Ws als Laienfleischbeschauer für den Beschaubezirk Pulsnitz in Pflicht genommen worden ist, wird hierdurch bekannt gemacht^ döß der hiesige Beschaubezirk in zwei Bezirke einge teilt worden ist und Herrn Kemnitz in dem Bezirke, welcher den Markt, die Kamenzer Straße, Albertstraße, Feldstraße, Metschelstraße, Meißner Gäßchen, Lange Straße, Schlotz- straße, Großröhrsdorfer Straße, Waldstraße, Hempelstraße und Polzenberg umfaßt, die Laisnflslscdbesckau und Ffklckinensckau überwiesen worden ist, während in dem übrigen Teile des Beschaubezirks Pulsnitz Herrn MW Min Ruder! in Pulsnitz, MOraU Mik die Zleisckdssckau und ^rickinenfctrau, ebenso wie die wissenschaftliche Fleischbeschau in dem erstgenannten Bezirke überwiesen bleibt. Als Stellvertreter des Herrn Tierarzt Rudert hat zunächst, soweit nicht wissenschaftliche Fleischbeschau in Frage kommt, Herr KyMtz und als Stellvertreter des Herrn Kemnitz zunächst Herr Tierarz Rudert zu fungieren. Weiter wird in Erinnerung gebracht, daß als weitere Stellvertreter in Pflicht stehen: .- " hm «Werd Paul Fmntt in Pulsnitz VI. 2., Am Kupon i'nn in slpMtenau als Laieufieischbeschauer, Am Mach Kader in KrMWsims Am Mach Witz Vach in Amen! Oer StaOtrat. Or. lNichael, Bürgermeister. als wissenschaftliche Fleischbeschauer. Wer Rindvieh (einschließlich Büffel und Kälber), Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel oder Hunde, wenn auch nur kür den eigenen Haushalt zu schlachten oder schlachten zu lassen beabsichtigt, ist verpflichtet, diM mindestens 12 Stunden vorher bei dem zuständigen Fleischbeschauer anzumelden. Die bisherige beson dere Anmeldung zur Trichinenschau ist nicht mehr erforderlich, weil die Trichinenschau von dem betreffenden Fleischbeschauer mit auSzuüben ist. Die Anmeldung zur Untersuchung vor dem Schlachtest darf außer den Norschlachtungen (oergl. Z 2 der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 — R. G.. Bl. S. 547 —) nur unterbleiben bei Schlachtung solcher saugender Ferkel, Zickel und Lämmer, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalte des Besitzers verwendet werden soll. Die für den eigenen Haushalt des Besitzers geschlachteten Ferkel, Zickel und Lämmer sind auch von der Fleischbeschau befreit, sofern sich bei der Schlachtung fffsnc Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließenden Erkrankung zeigen. Nur das als bankwürdig vom Fleischbeschau^ gestempelte Fleisch ist dem freien Berkehr überlassen. Eine gewerbsmäßige Verwendung von Fleisch, welches der Beschau nicht unterworfen worden ist, ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Gesetzes und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder Haft ge ahndet, soweit sie nicht unter härtere Strafbedinopchgen fallen. Pulsnitz, den 1. Juli 190^ Aas Wichtigste vom Hage. Der „Franks. Ztg." wird gemeldet, die Führer ziem lich aller Parteien hätten sich betr. der Reichs finanzreform mit der Aufnahme neuer Anleihen einverstanden erklärt Fürst zu Salm-Horstmar lehnte die Annahme der Wiederwahl zum Vorsitzenden des^Flottenvereins ab. In der österreichischen freiheitlichen Studentenschaft er folgen Mafsenübertritte zum Protestantismus. Zum Verbrechen in Großsteinberg hat die Staatsan waltschaft jetzt eine neue Spur, die nach Leipzig zu führen scheint, ausgenommen. Im Berliner Opernhaus brach gestern vormittag ein nicht ungefährlicher Dachstuhlbrand aus, der von der Feuerwehr gelöscht wurde. Tie Deutsche Marienschule in London feierte ihr 200- jähriges Bestehen. Frankreich plant eine^Verstärkung seiner Kriegsflotte. In Persien hat der Schah die Oberhand gewonnen. vie japaniscLe Konkurrenz. Die Industriellen Europas und Amerikas haben wegen des kraftvollen Emporstrebens der Japaner und deren Geschicklichkeit, sich fremde Erfindungen und tech nische Fortschritte anzueignen, ost große Sorgen wegen der japanischen Konkurrenz gehabt, aber Berichte aus Japan beweisen, daß die japanischen Bäume so leicht nicht in den Himmel wachsen werden. Seit dem Kriege mit Rußland sind nämlich die Japaner aus den finan ziellen Notständen nicht mehr herausgekommen und dies wird auch noch lange Zeit so bleiben, denn die Japaner haben den größten Teil ihrer Anleihen zur Verstärkung ihrer Kriegsflotte benutzt, aber für den Bau von Eisen bahnen fast nichts getan. Auch sind die Japaner der herrschenden Volksklasse gar nicht so sparsam, als wie sie geschildert wurden, sie opfern vielmehr einen großen Teil ihres Einkommens teils einer sinnlichen Genußsucht, teils einer Art Größenwahn in unvernünftigen Grün dungen. So verschlingt in Japan das Geisha-Unwesen Millionen über Millionen. Gesetzlich besteht seit alten Zeiten die Ehe in Japan, aber praktisch Hat die Viel weiberei in Japan stets eine große Rolle gespielt, daß die Stadt für die Konkubinen und deren Kinder wieder holt besondere Gesetze erlassen hat, in denen ihr Anteil an Land, Ernte und Erbschaft geregelt und, freilich ver geblich, die Zahl der Konkubinen eines Mannes auf zwei beschränkt wurde. Geisha-Unwesen und Konkubinat stehen in Japan bis heute in üppigster Blüte. Und wenn die Presse einmal auf Prioatverhältnisse irgend eines hohen Herrn hinweist, so zieht sie die Finger sofort zurück, sobald er mit Banknoten in Berührung gekommen ist. Das japanische Volk ist das verschwenderischste Volk der Welt. Nur grenzenloser Leichtsinn konnte nach dem Kriege all die Unternehmungen gründen, denen jede Aus sicht auf Erfolg fehlte. Japan baut große Panzerschiffe, aber keine Lokomotiven. Es will fremde Märkte erobern, Hat aber noch keine gelernten Arbeiter, und niemand weiß in Japan, daß das lateinische Wort Industrie die Bedeutung „Fleiß" hat. Der Gewcrbefleiß ist die Seele des Gewerbes und diese Seele fehlt dem japanischen Volke bis heute gänzlich. Die Industrie wird und kann daher nur sehr langsame Fortschritte machen; der japa nischen Industrie fehlen die beiden Hauptfaktoren: Kapital und Arbeit. Es fehlt auch die Reellität; Unterschlagungen und Bestechungen sind weit verbreitete Seuchen in allen japanischen Handelsstädten. OertttcDes unv SSedsksedes. - Welch' schlimme Folgen ein kalter Trunk bei Er- Hitzung haben kann, zeigt wieder folgender Fall, den man sich zur Warnung dienen lassen möge: Der Landwirt Hugo Schütz aus Wüllersleben bei Stadtilm hatte tags über auf dem Felde gearbeitet und trank, daheim ange kommen, in erhitztem Zustande zwei Glas Wasser. Ein kurze Zeit darauf eintretender Schlaganfall mit nach folgendem Tode war die Folge des kalten Trunkes. — Die zweite Klasse der 154. Königl. Sächsischen Landeslotterie wird am 15. und 16. Juli gezogen. Die Lose sind spätestens bis zum 6. Juli bei den Kollekteu ren zu erneuern. — Das Gesetz, die Besoldung der Richter betreffend, wird in der neuesten Nummer des „Dresdner Journals" veröffentlicht. Es wird gegeben am 29. Juni, unter zeichnet vom König und gegengezeichnet vom Justizmini ster Dr. von Otto. Nach dem Gesetz werden die Gehäl ter der Richter, soweit sie nicht Einzelgehälter sind, nach Dienstaltersstufen geregelt. Das nichtgehaltmaßgebende Dienstalter (Besoldungsdienstalter) beginnt in der Be soldungsgruppe mit dem Tage der 1. etatsmäßigen Ein stellung in ein zu dieser Gruppe gehörendes Richteramt. Als Tag der Einstellung gilt der Tag, von dem ab der Angestellte das Diensteinkommen der Stelle zu beziehen hat. Die Ausrückung erfolgt nur vom Begin-e des Kalendervierteljahres ab. Hat der Beamte das maß gebende Besoldungsdienstalter innerhalb eines Kalender Vierteljahres erreicht, so erfolgt die Ausrückung vom 1. Tage des Kalendervierteljahres ab. Ohorn, 4. Juli. Gestern Nachmittag verunglückte der in der Bandfabrik der Firma Friedrich Schmer 8- Co. beschäftigte 18 jährige Bandweber Frenzel von hier. Er geriet mit der rechten Hand in die Kammräder des Stuhles und verletzte sich außer Hautabschürfungen derart, daß