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Erschein!: Mittwoch und Sonnabend Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Breis Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zu sendung. ^schen^ Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts 10 Pfennige. Keschäftsstolren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kam enz, C arl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stcin L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raums Zu Wutsnih Druck und Verlag von E. L. Für st er's Erben in Pulsnitz. MrhtuudviMjigKsr Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Sonnabend. Ar. 60. 25. Juli 189«. Die für die Sächsische Militär-Verwaltung zum Transport von Verpflegungs- und Biwaksbedürfnissen der Truvpen während der Kaisermannöver in der Zeit vom 8. bis Mit 12. September p. I. erforderlichen Vorsvannwagen — ungefähr 400 einspännige und 1400 zweispännige Wagen auf 2—4 Tage — sollen in 9 Loosen vergeben werden. Der Veidingungstermin ist auf Freitag, den 31. Juli 1896, Vormittags I I Uhr, im Geschäftszimmer des Proviantamtes zu Dresden anberaumt, woselbst auch die Bedingungen zur Einsichtnahme ausliegen, bezw. gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden können. Dresden, den 22. Juli 1896. Kriegs-Mini st erium. Militär-Oekonomie-Abtheilung. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Johann August Schimavg in Großröhrsdorf ist durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts hier vom heutigen Tage eingestellt worden, da gegen den Einstellungsantrag des Gemeinschuldners ein Widerspruch fristgemäß nicht erhoben worden ist. Pulsnitz, am 20. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gericktsschreiber .-I. St. Expedient LehmaNN. Hundesperre betreffend. Am 16. dieses Monats ist in Bretnig, »Horn und Pulsnitz M. S. ein fremder, herrenloser Hund (groß, hellgelb und kurzhaarig) aufgetreten und hat in den genannten Orten eine große Anzahl Hunde gebissen. Wegen dieser ausfällig entwickelten Beißsucht ist dieser Hund, welcher bisher nicht bestimmt hat ermittelt werden können, nach dem bezirksthierärztlichen Gutachten unter allen Umständen als der Tollwuth dringend verdächtig zu bezeichnen. Nach ZZ 37 und 38 des Neichsgcsetzes vom ^^s^sMO' die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruktion zur Ausführung dieses Gesetzes vom 27. Juni 1895 und mit HZ 25 und 26 der Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 9. Mai 1881, wird daher für die Ortschaften Ohorn, Gutsbezirk Luxemburg, Hauswalde, Bretnig, Groß röhrsdorf, Lichtenberg, Böhmisch-Vollung, Pulsnitz M. S., Mittelbach, Friedersdorf m. Thiemendorf, Oberlichtenau, Niederstem« und Obersteina die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 15. Oktober dieses Jahres verhängt und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Fratzen angeordnet, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wuthkranken Thierc gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus den als gesährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. „ „ . , Die Benutzung der Hunde mm Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt Werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Lunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher laufend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung angeordnet werden, falls dies durch die Umstände geboten erscheint, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft»zu belegen. Wissentliche Uebertretungen der vorstehend ungeordneten Vorsichtsmaßregeln werden nach S 328 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. Zur Untersuchung und Aburtheilung solcher Fälle ist das betreffende Amtsgericht zuständig. Im klebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrase von 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, spätestens binnen 24 Stunden der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche nach davon genommener Kenntnis; unverzüglich hier einzus-nden hat. Kamenz, am 21. Juli 1896. - KöniglicheAmtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Ans Grnnd vorstehender Bekanntmachung wird die Huudesverre auch für den hiesigen Stadt- und Flnrbezirk ans die Dauer von drei Monaten, also bis mit IS. Oktober dss. Js. ungeordnet. Sämmtliche in vorstehender Bekanntmachung enthaltenen, die Verhütung und Verbreitung der Tollwuth bezweckenden Bestimmungen gelten auch für den hiesigen Stadt- und Flurbezirk. Sämmtliche Hunde sind mit einem ihre Steuer-Nummer tragenden Halsband zu versehen. In die Lokalitäten der Gast- und Schankwirthschasten dürfen Hunde nicht mitgebracht werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast bestraft. Pulsnitz, den 23. Juli 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr.. v Nonnenfalter betreffend. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden ministerieller Anordnung entsprechend aufgefordert, ihre waldbesitzenden Gemeindemitglieder rc. sofort zur genauen Durchsicht ihrer Waldbestände wegen Entdeckung des Nonnenfalters anzuhalten. Für Gemeinden und Gutsbezirke, welche selbst Waldeigenthümer sind, gilt das vorstehend Gesagte ebenfalls. . Die vorerwähnten Behörden haben bis längstens zum S August dieses Jahres hierher zu berichten, ob sich Nonnenfalter m größerer Anzahl gezeigt haben oder Fehlanzeigen 1 KöniglicheAmtshauptmannschaft Kamenz, am 21. Juli 1896. vou Erdmamrsdorff. - . K ö n i g l. Holz- W e r 0 e r g e r u n g. Laußnitzer Revier. Krkgerrchts-Gasthof Zu Laußnitz. Donnerstag, den 30. Juli 1896, Bormittags 9 Uhr. 562 kieferne und fichtene Klötzer von 12 bis 38 ow. Oberst., 304 Rm. weiche Brennscheite, 968 „ „ Brennknüppel, 11 „ eichene, birkene und erlene Brennknüppel, 525 „ weiche Aeste, 85 „ eichene, birkene und erlene Aeste, 8 „ eichene Stöckchen. Forstreviers er waltung Lautz Nitz und Koni gl. Lehmarm. Durchforstungs- bez. Einzelhölzcr in Abth. 19, 24, 25, 26, 50, 55, 58, 59, 60, 67, 68, 76, 77 und lit. o., in den Forstorten: Brand, Glausch nitzer Wald, Spring, schwarze Pfütze, spitze Hübel, Nickelberg, am Spieß, Vierhufen und Pflanzgarten in Laußnitz. Forstrentamt Moritzburg, den 8. Juli 1896. Mittelbach.