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MsnitzerMckenblatt Fernsprecher: Nr. 18. vszirks-QnzSigSr 5lmts Erscheint: Dienstag, Donnerstag u.Sonnabend. Inserate tür denselben rag sind bis vormittags N) Uhr aufzugeben. Dis fünf mal gespaltene Zeile oder deren Naum 15 Pf., Lokalpreis 12 Pf. Neklams 30 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem larif. Erfüllungsort ist Pulsnitz. Mit „Illustriertem Sonnlagsblatt", „Landwirt schaftlicher Beilage" und „Mode kür Nile". Nbonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich des König«, Omtsgerichts uns d-s Stadtmtes zu Pulsnitz MW/ KNI lMd ZsitUNg 1eiegr.,6Lr.: Wochenblatt Pulsnitz »M'vlatt ssin ps,,!sW umkassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. 3., Vollung, Orotzröhvsdork, Bretnig, kauswaide, Ohorn, Obersteina, llieder- »elttlDviUtl IUI VtNt IX steina, Weißbach, Oder-u. piederllchten.au, §riedersdork-Ihiemenüork, Mittelbach, Srotznaundork, Lichtenberg, tzlein-vittmannsdork. Druck und Verlag von S. L. §Srster's Lrbsn (Inh.: XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Dr. 265. Verantwortlicher Redakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Nr. 4. Donnerstag, N. Januar 1912. 64. Jahrgang. Freitag, den 12. Januar 1912, von mittags 12 Uhr ab werden bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Geschäfte erledigt. Pulsnitz, am 9. Januar 1912. könlglickss ^mtLgericb^ Ueber das Vermögen des Privatmannes §risdricd 6doN CmN Scdurig in Groströbrsdorf wird heute am 9. Januar 1912, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt vr. Niepraschk in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 3. Februar 1912 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubiger ausschusses und eintretenden Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 5. Februar 1912, vormittags '/,12 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 19. Februar 1912, vormittags '/i12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Februar I9i2 Anzeige zu machen. KSnigUckss plmtsgericdt Pulsnitz. Dekamllmchung. Den städtischen Kollegien gehören für das Jahr 1912 als Mitglieder an: 5». StaVtrSts: 1. Herr Privatus Richard Borkhardt, 2. „ Privatus Bruno Borsdorf, 3. „ Kaufmann Alfred Lunradi, 4. „ Kaufmann Rudolf Gxitz, 5. „ Fabrikant Paul Peisker; v. Stadtverordnete: 1. Herr Töpfermeister Hermann Sperrling, Vorsteher, 2. „ Ortskrankenkassen-Kassierer August Bedrich, stellv. Vorsteher, 3. „ Drechslermeister Richard Bauerdorf, 4. „ Spediteur Albin Biereichelt, 5. „ Fabrikant Max Blumberg, 6. „ Heizer und Maschinist Moritz Soden, 7. „ Bäckermeister Gskar Garten, 8. „ Privatus Ernst Grohmann, 9. „ Drogist Felix Herberg, 10. „ Fabrikant Ernst Lachmann, 11. „ Vuchbindermeister Bernhard Lindenkreuz, 12. „ Privatus Paul Menzel, 13. „ Fabrikbesitzer Alwin Röschke, 14. „ Kassierer Wilhelm Voigt, 1S. „ Klempner Emil Weber. Pulsnitz, am 8. Z^nuar 1912. Oer Stadtrat. Vekmntmihmlg, vtlkehrspoliiMche WimmiM betttfftnd. 1. Bet Schneefall und Frost haben die Haus- und Grundstücksbesitzer, bez. deren Stellvertreter die Fußwege einschließlich der Schnittgerinne längs dsr ganson Stratzonkront ihrer Grundstücke von Schnee und Eis sorgfältig zu reinigen und bei Glätte gehörig zu bestreuen, und zwar ist da» Bestreuen so ost zu wiederholen, als er die Sicherheit des Verkehrs erfordert. Frisch gefallener lockerer Schnee ist nur soweit zu beseitigen, als dies erforderlich ist, die Fußbahnen im gangbaren Zustand zu erhalten, nnd kann bis zum Eintritt von Tauwetter liegen bleiben, sofern dafür gesorgt wird, daß die Decke eben und gleichmäßig bleibt und Erhöhungen und Vertiefungen beseitigt werden. Zum Streuen ist am besten Sand als das wirksamste und anhaltenste Mittel gegen Glätte zu verwenden. Kehricht oder mit Unrat vermengte Asche darf nicht hierzu verwendet werden. Das Streuen von Viehsalz zum Austauen von Schnee nnd EiS ist verboten. 2. DaS Begehen der Bürgersteige mit gefüllten Wafferkannen und dergleichen, da« AuSgießen von Flüssigkeiten jeder Art auf die Bürgersteige und Straßen; da« Abspülen der Bürgersteige und Fußwege mit aufgegofsenen Wassermafsen bei Frostwetter, sowie da» Fahren mit Handschlitten und Handwagen auf den Bürger- steigen ist verboten. 3. ES ist verboten den Schnee aus den Grundstücken insbesondere aus den Gehöften auf die Straße zu werfen. Die Hau»befitzer haben diesen auf ihre Kosten au» den Gehöften und aus der Stadt htnauSbesorgen zu lassen. 4. Zur Vermeidung von Gefahren für die Fußgänger haben die Hausbesitzer an ihren Häusern die Eiszapfen in vorsichtiger Weise rechtzeitig von den Dächern abstoßen zu lasten. 5. Jede Verunreinigung der Bürgersteige, Straßen und Plätze, sei es durch AuSgießen oder Ausschütten von Unrat und dergleichen, durch den Verkehr mit undichten Wagen, Gefäßen und dergleichen, beim Abfahren oder Abtragen von Asche, Müll, Schutt und dergleichen, durch Abschlagen des Masters und dergleichen, letzteres insbesondere vor den Gasthäusern und Schankwirtschaften ist verboten. 6. Alle in der Stadt verkehrenden Wagen nnd Schlitten sind bet eiatretender Dunkelheit mit brennenden Laternen zu versehen und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden mit je 2 von beiden Seiten des Kutschersitze» befestigten Laternen, Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seit» am Kummet des Pferdes an gebrachten Laterne. 7. Bei eintretendem Schnee müssen sämtliche Fuhrwerke mit Geläut versehen werden. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden aus Grund Z 366, 10 de» ReichSstrasgesetzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis 14 Tage bestraft. PulSnitz, den 11. Januar 1912. Der Stavtrat.