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eis, n, vurton rnrrorütk«, »ibüllo, k» N8,8ei>IN0t to, liotuni- nsn u. 8. iv. ke, m -SM Mai gesuchte Rössiug. en, isse im Nähe» unentgeltlich Ixped. d. Bl. dsitsr chießstraße. urate, fleißige mechanische chn. Wochen- . Bl. Amts Bl«tt -es Königl. Amtsgerichts und des Stadtrathes Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Wutsnih Matzigster Jahrgang Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Hs chen Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Znser«te -e» sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kameni,CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoucen-Bureaus vonHaasen. stein L Vogler, Jnvalidendank Rudolph Moffe und G. L Daube t Tomp. Als Beiblätter: l, JllustrirteS Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. LandwiNhschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis «iertelj hrl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Sonnabend. Nr. ZS. L«. Avril E8. Vo. 8 «. Hause ist «b L Staats- «ad KommunataUgaSen sind bis spätestens Sonnabend, den 7. Mai: Viehmarkt in Pulsnitz Oborotows mil LM>»e !vom8rab6 unä unver- ivtious i»d abzugebe" fasse 349. chle kerei v: Bl. »tzt . vlo 133. deren dieser politischen Richtungen ab u. s. w. Neben den alten bisherigen Parteien aber tauchen neue Parteigruppi- rungen auf und greifen mit eigenen Candidaturen in die Wahlbewegungen ein, wie die National-Sozialen und die hier und da sich bemerklich machende „Mittelstandspartei", die speziell als eine Interessenvertretung des Handwerks er scheint; natürlich wird durch das Auftreten dieser neuen Parteien das bestehende Wahlchaos nur noch vermehrt. Den praktischen Nutzen aus dieser Parteizersplitterung dürste in vielen Fällen nur eine einzige Partei ziehen, die sozialdemokratische. Bedarf es doch gewiß keiner besonderen Darlegung, daß die Sozialdemokratie von ihren heutigen 48 Reichstags - Mandaten allerhöchstens die Hälfte besitzen ruterln886v, Lusrmspre- rtbsu Lboß iturbsitsro, rnäöu unä au8 rvicbo» > Oeloit 2vr w Hägorv trugen 6N8. robuluo V um Orube Die kommenden Reichstagswahlen. Mit der erfolgten amtlichen Bekanntgabe des Zeitpunk tes der Reichstagsneuwahlen, als welcher, entsprechend den hierüber allgemein gehegten Erwartungen, der 16. Juni festgesetzt worden ist, sind die Wahlvorbereitungen in ihr letztes Stadium eingetreten. Kaum noch sieben Wochen trennen uns also von dem Tage der Entscheidung, und in dieser verhältnißmäßig kurzen Zeit werden sicherlich alle Parteien noch das Aeußerste thun, um ihre Zurüstungen für die eigentliche Wahlschlacht zu vollenden und eine möglichst günstige Stellung in derselben einzunehmen. Neber den Ausfall der Wahlen kann man gegenwärtig nur Muthma- ankheitshalber ßungen hegen, irgend ein bestimmteres Urtheil aber läßt sich durchaus nicht abgeben, denn noch niemals herrschte bei einer Wahlbewegung in Deutschland eine derartige Zersplitterung und Verwirrung unter den Parteien, wie es jetzt der Fall ist, welche Erscheinung eS geradezu unmöglich macht, Posi tives über da- Wahlresultat prophezeien zu wollen. Das herrschende Durcheinander in dem Aufmarsch der Parteien zum Wahlkampf ist in der That groß. So bekämpfen sich z. B. in dem einen Wahlkreise die beiden freisinnigen Par teien erbittert, in dem anderen aber gehen sie brüderlich zu sammen ; hier machen die Nationalliberalen Front gegen den Bund der Landwirthe oder gegen die Deutsch - Reformer, dort schließen sie ein Wahlbündniß mit der einen oder an« Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 22. laufenden Monats zur Vornahme von Neuwahlen zum Reichstage -er 16. Ium -teses Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die Revivirte Städteordnung eingeführt ist, die Stadräthe für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grund stücke, die in den KZ 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Ge meindevorstände in Gemäßheit von Z 8 des Wahlgesetzes und Z 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden', welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — Z 7 Absatz 3 des Reglements —, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseinthellung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 16. Mai dieses Jahres zu erfolgen und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen vorher die in ß 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und bez. Bürgermeistern, für die Wahlbezirke des platten Landes den Amtshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amtshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 25. April 1898. Ministerium des Innern, v. Metzsch. Bekanntmachung, WathskeUerverpachtung. Die hiesige Rathskellerwtrthschast, mit welcher die Berechtigung zur Verabreichung kalter und warmer Speisen, sowie zum Ausschank von Wein-, Bier und Bravut- iveiu und Handel mit solchen verbunden ist, soll vom 1. Juli 1899 ab auf die nächsten 6 Jahre anderweit verpachtet werden. Der Verpachtungstermin ist auf Mittwoch, den 11. Mai 1898, Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden. Die Pachtbedingungen können auf hiesiger Rathsschreiberei eingesehen, gegen Erlegung der Copialgebühr auch in Abschrift bezogen werden. Pachtlustige wollen sich zu dieser Zeit im hiesigen Rathskeller einfinden und des Weiteren gewärtig sein. Auswahl unter den Bietern bleibt vorbehalten. Pulsnitz, am 19. April 1898. Der S t a djt r a t h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung Die auf das 1. Halbjahr 1898, am 30. April fälligen Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a ch u n g. Nachdem die Austragung der diesjährigen Einkommensteuerzettel beendet ist, werden alle am hiesigen Orte zur Einkommensteuer beitragspflichtigen Personen, denen ein Steuer - -eitel nicht behändigt worden ist, in Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 hiermit aufgefordert, sich wegen Mitlheilung des Einschätzungsergebnifses bei der hie sigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Pulsnitz, den 28. April 1898. den Lf. Mai M8 in der Zeit von Normittags 8—12 Ahr an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Pulsnitz, am 28. April 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Ortskrankenkasse zu Pulsnitz. Hierdurch zur gefälligen Kenntnißnahme, daß der Vorsitzende, Herr Fabrikbesitzer Hermann Mütze, wegen Krankheit bis auf Weiteres beurlaubt worden ist und die Geschäfte der Kasse dem unterzeichneten stellvertretenden Vorsitzenden (wohnhaft Rietschelstratze Nr. 338) übertragen worden sind. Zur Erledigung von nicht dringlichen Angelegenheiten wolle man die Zeit von Abends 6Vr Uhr an wählen. Pulsnitz, den 28. April 1898. Der Gesammtvorstand der Ortskrankenkasse. KwakS Schöne, stellv. Vors.