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Kernsprecher 18. Tel..Adr.-. Tageblatt Pulsnitz Postscheck Konto Dresden 8138. Giro-Konto 146 — — — Erscheint an j e»e« Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebe» der Zeitung oder der Beförderungseinrichtunzen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei" Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend « »Ur r» »r I» V r» 4 4 Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in Reichsmark: Die sechsmal gespaltene Petitzeile Mvffc's Zeilenmesser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60.' Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällcn gelangt der volle Rechnungsbettag unter :: :: :: :: :: Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung :: :: :: :: Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswaldc, Ohorn, Obers» ina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klem-Dittmanusdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Alberistraßc Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. MohrinPulsnitz Nummer 153 Sonnabend, den 26. September 1925 77. Jahrgang Amtlicher Teil Die Geschäftszeit der Amtehauptmannschost und des Bezirksverbandes ist vom 1. Oktober 1925 ab festgesetzt worden: Montags bis Freitag» von 8—>/,1 Uhr und 2-6 Uhr,» Sonnabends von 8 — '/,2 Uhr. Für den Publikumverkehr ist eine Sprech- und Kassenzeit von 8-V-1 Uhr, Sonnabends von 8 bis V2I2 Uhr festgelegt. Kamenz, am 25. September 1925. Die Amtshauptmannschaft und der Bezirksverband. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer und Körperschafts steuer für den Steuerabschnitt, der in der 1. Hälfte de» Kalenderjahrs 1S2S geendet hat. I. Zur Abgabe einer Steucrcrklürung zur Einkommensteuer und der Körperjchastssteuer werden biermlt Steuerpflichtige aufgesordert, deren Tleuerabschnitt in der 1. Hälfte des Kalender jahres 1925 geendet Hal. Sleuerabschnitt ist: a) bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten bau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung beziehen, das Wirt- schastsfahr oom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925; bet reiner Weidewirtschaft und reiner Viehzucht stattdessen das Wirtschaftsjahr oom 1. Mai 1924 bis 30. April 1925. b) bei Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetz- buchs zu führen oeipfliwlet find oder, ohne dazu verpflichtet zu sein, Handels- bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs tatsächlich führen, das Wirtschaftsjahr, für das sie reoelmützige Abschlüsse machen, sofern es in der I. Hälfte des Kalenderjahrs 19.5 geendet hat- Steuerpflichtige mit mehreren Wirschastsfahren, von denen ein Wtrschaftsjahr in der 2. Hälfte de» Kalenderjahres 1928 endet, find auch dann nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ein Wirtschaftsjahr in der 1. Hüllte des Kalenderjahres 1925 endet. Diese Steuerpflichtigen werden vielmehr erst nach Ablauf des Kalenderjahres 1925 zu einer Steuererklärung aufgesordert werden. H. Für den unter I bezeichneten Steuerabschnitt find zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer verpflichtet: 1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Steuerabschnitt den Betrag von 8000 RM überstiegen hat; 2. ohne Rücksicht auf die Häbe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn aus Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist; 3. bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus s) Landwirtschaft, FolstwirNchaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bedenbcwtrtschaltung, b) an einem Geweidebelrieb, z B. an einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft die zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Personen. m. Für den unter I bezeichneten Steuerabschnitt find zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körperschastssteuer verpflichtet: 1. steuerpflichtige Erwerdsgesellschasten; 2. alle übrigen steuerpflichtigen Kärperschaftcn und Dermvaensmaffsn. IV. Die Steuererklärungen find in der Zeit vom 1. bi« 17. Oktober 1S2S bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk ») die zu II 1 und 2 bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt, d) die zu II3 und III bezeichneten Steuerpflichtigen den Qrt der Leitung oder Sitz haben. Ist im Inlands weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, weder ein Ort der Leitung, noch ein Sitz gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt avzugeden, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird. Die nach den vorstehenden Bestimmungen zur Abgabe einer Steuererklärung Ver pflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vor druckes innerhalb der Zeit vom 1. bi» 17. Oktober 1925 bei dem unterzeichneten Finanzamts eivzureichln. Vordrucke für die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamts bezogen werden. Die Steuererklärung ist schriftlich — zweckmäßig eingeschrieben — einzureichen ober mündlich vor dem Finanzamt abzugeben. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist oom Empfange eines Vordruckes der Steuererklärung nicht abhängig. V. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 b. H. der festgesetzten Steuer auserlegt werden. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer oder Körperschastssteuer wird bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steugesetze (Steuer- gefährdung) wird bestraft. Finanzamt Aamenz, den 24. September 1925. Bekanntmachung Entschädigung bei Viehverlusten durch Seuche«. Nach einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums, Abteilung Landwirtschaft, vom 3 Sep tember 1925 wird den Besitzern von Pferden und Rindern ausgegeben, nach dem Bestände bei der Viehzählung am 1. 12. 1924 za dem Auswande 1. für Viehseuchenentschädigung 3,50 RM sür ein Pferd und 0,60 RM für 1 Rind, 2. für Entschädigung bei nichtgewerblichen Schlachtungen von Rindern 3,90 RM für 1 Rind tm Alter von 3 Monaten auswärts zu bezahlen, mit deren Cinhebung demnächst begonnen wird. Pulsnitz, am 26. September 1925. Dev Stavtlkat. Sonntag, den 4. und Montag, den 5. Oktober 1925; Krammarkt in Pulsnitz. Die Fieranten haben sich vorher beim Marktmeister, Polizeikommissar Reiche, anzumelden. Montag, den 5. Oktober 1925: Viehmarkt in Pulsnitz. Ursprungszeugnisse sind mitzubringen. Pulsnitz, den 26. Sept. 1925. Der Stadtrat. Das Wichtigste Nach der Berechnung des Statistischen Landesamtes beträgt die sächsische Gesamtindexzfffcr der Lebenshaltungskosten auf erweiterter Grundlage (Ernährung, Heizung, Beleuch tung, Wohnung, Bekleidung, Verkehr, Körperpflege, Rei nigung usw.) im Durchschnitt des Monats September 146,2 (Vorkriegszeit-l00). Sie ist demnach gegen die für den Monatsdurchschnitt August vorliegende Index ziffer von 14.6,8 um 0,6 v. H. gestiegen. Zu einem der größten Zeilung-werkäufe in der englischen Geschichte gehört dec soeben abgeschlossene Verkauf von Lord Nothermeres Zeitung Daily Mail an die Brüder Berry für einen Preis von 60 Millionen Dollar. Im Laufe des letzten Mouw - ist die Zahl der Arbeitslosen in Polen um westcreAl 000 gestiegen. Die Lohnkrise im sächsischen Steinkohlenbergbau ist durch eine Verständigung der Tau (Parteien beendet. Im Erzgebirge begannen die Herbstmanövcr der sächsischen Neichswchrdivision. In der Nahe von Royston (Cambridgeshire) stießen in der Luft zwei Flugzeuge zusammen und stürzten yb. Die beiden Piloten wurde getötet. Der Kabinettsrat, der gestellt unter Vorsitz des Reichsprä sidenten zusammentrat, hat'die Einladung zur Minister- kvnfercuz augeuommen. Der im sächsischen Erzgebirge uotgelandete tschechische Flieger ist wieder freigclassen worden, weil er hat glaubhaft machen können, daß er ohne Absicht und nur in Luft not die deutsche Lufthoheit verletzt hat. llerMche md sWsHe ÄMltWhtiien. Pulsnitz (Entlassungs-Feier.) Am Freitag, den 2.6. September fand die öffentliche Prüfung und feier liche Emwsstmg der Schüler und Schülerinnen der Land- winschofilicyen Schule statt. Die außerordentlich starke Teil nahme von Eltern, Freunden und Gönnern gab von dem regen Julercsse, das sür die junge Anstalt allseits besteht, beredte Kunde. Ganz besonderer Dank gebührt den Damen Fel. Bauer, Frl. Hosmaun, Frl. Heusel rmd Frl. Kämpfer, die sich um das Gelinge» deicpllgemem ansprechenden Aus stellung der Schülerrnuei«besten verdient gemacht haben. Reicher Beifall wurde Herrn Gärtnereibesitzer Wehner-Ohorn zuteil, der Gedichte in obcrlausitzer Mundart zu Gehör brachte. — Die große Zahl der angemeldeten Schülerinnen machte sür das am 20. Oktober beginnende neue Schuljahr die Anstellung einer Haushaltungslehrerin nötig. Etwaige weitere Anmeldungen von Knaben und Mädchen für den neuen Lehrgang können noch erfolgen. — (Was der Herbst mit sich bringt! Lampen, die nicht brennen wollen, — Autos die nicht rennen sollen, — Nebel stückweij' wegzuschieben, — Wein und Aepfel, Kraut und Rüben. — Weiter gibt es letzte Rosen, — pensionierte Badehosen, — neue Zukunftsmusikanten, — re dereiche Kaffeetanten, — massig fehlgeschoff'ne Hasen, — blau und rot gefror'ne Nasen, — ersten Tanz und erste Liebe, — Herzen- und Kartoffeldiebe, — neue Lieder ohne Worte, — stöhnende Pianoforte, — welke Blätter und Ge spenster, — eingezog'ne Doppelfenster, — einen nenen Klatsch fürs StädtA, — Brettel- und Theaterzettel, — Husten, Pusten, Nresen, Schnupfen, — Martinsgänse frisch zum Rupfen, - Väter zu dem gleichen Zwecke, — wollne Win- teruuterröcke, — Kürbis- und Tomatensoßen, — ziemlich giftge Herbstzeitlosen, — eingemachte Preißelbceren, — aus- gedrosch'ne Weizenähren, — ausgeflickte Wintersachen, — in den Lüften bunde Drachen, — abgeblühte Stubenpflanzen, — schen verkrochene Stubenwanzen, — Gummifchnhe, Stop pelfelder, — Teure Zeiten! — Wenig Gelder! — (Straßburgers Zoo - Zirkns Angelos) hält, von den bunten Plakaten schon seit einigen Tagen an gekündigt, am Montag seinen Einzug in Kamenz/ Wohl nicht sehr ost seit Barnum-Baileys Zeiten hat ein Zirkus derartiges Aufsehen erregt, wie Straßburgers Zoo-Zirkus Angelos, der durch sein farbenprächtiges Pfcrdematcrial und feine klassischen Tierdressnren schon längst die Aufmerksam keit aller Anhänger zircensischer Kunst auf sich gezogen hat. Besonders das riesenhafte Programm hat allerorts lebhafte Ovationen hervorgerufen und die Vorführung der Vornehm heit des gesamten Tiermaterials ist als klassisch anerkannt worden. Für das viertägige Gastspiel hat die Direktion des Zirkus weder Kosten noch Mühe gescheut, um etwas Außer ordentliches zu bieten. Aus allen Ländern der Erde, aus