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Amts- M AnzckMatt Abonnement otertelj. 1 M. 50 Pf. rinschließl. de» .Jllustr. UnterhaltungSbl/ u. der Humor. Beilage .Seifen» blasen-' in der Expedition, bei unseren Boten, sowie bei allen Reichspostanstalten. Trlegr.-Adrkssr: Amtsblatt. für de« öezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag. JnsertionSprei»: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespalten« Zeile 30 Pf. Frrnsprrchrr Ur. 2lv 57. Iahrsaug. Mittwoch, den 16. Februar LSI« Das MustcruuMrschäst iu deu Aushebiiugsbezirkcu Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten GeschäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1890 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommisfion püniktttch zur Vermeidung der ZwangSoorführung und der in 8 26 der Wehrordnung an gedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommisston ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatzkommlsston wird im AushebungSlermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrrSbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmt heit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmt heit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungslermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Milttärpstichtige. welche an Epilepsie z« leiden behaupte«, habe« auf eigene «osten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stelle« und abhören zu laste«, oder ei« Zeugnis eines beamtete« Arztes (Be zirks« einschl. Stadtbezirks- u»d Anftaltsvezirksarzt, Bezirks-Assi stenzarzt, Gerichts- und «e ichtsalststenzarzt, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubringen, (8 65,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spä'eftenS im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichlen Zurückstellungsantrages der eine zurückgeftellt und späte stens nach Ablauf des zweiten MilitärpflichtSjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,2 der Wehrordung.) Stützt sich ei» ZnrückftellnngSantrag auf Vie Arbeit-- bezw. Aussichts unfähigkeit der Elter« «. f. w. des Militärpsttchtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Beteiligte» persönlich mit eiazusiade«. (88 33,5 und 63,7 der Wehr ordnung.) Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem ZurückstellungSanrrage ein Zeugnis eines beamteten Arztes über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Zeugnisse, welche zum Behuf« der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeistern oder Gemeinde vorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhält nisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommisston für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommisston zur Entscheidung vorgelegt. lieber die eingegangene« ZurückftellnngSanträge wird an den beide« Lssavgotermine« eruschiede« werde«. Die Ortsbehörde« habe« für pünktliche Gestell««,, der Mauufchaste« Sorge z« tragen und dieselbe« ei«e Stunde vor dem Begin«« der im Geschäft-plane festgesetzte« Musterungstermine zu beordern; die nm der Stamm- rollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungs stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 6l,3 und 106 der Wahlordnung.) Trunkenheit, Uugebührlichkeiteu, unsauberes Erscheinen zur Stellung und Ungehorsam der Militärpflichtige« gegen Anordnungen der Aufsichts organe bet dem MusternngSgeschäft «. f. w. werde«, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutrete« hat, mit Geld bis zu 15» Mark oder mit Haft bis zu 14 Tage» bestraft. Schwarzenberg, am 14. Februar 1910. Der Zivilvorsitzcnde der Ersatzkommisfion in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Keschäfts-^kan. I. Musterungstermine. Aushebungsbezirk Schneeberg. L. in im Hagtzof „Harksyof" von vorm. 9 Uhr 1» Min. an: Mittwoch, den 2. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Donnerstag, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün. d. in in der Kestauralion „Gentrakyalke" von vo m. ' rlO Uhr an: Freitag, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Eibenstock, Sonnabend, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, EarlSfeld, HundShübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sosa, Wildenthal und Woifsgrün. n. Losungs- und Rcklamatwnstcrmin. In im Kotet „zum Stauen Ange?' von vorm. -/«9 Uhr an: Donnerstag, den 10. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1890 aus dem Aus hebungsbezirk Schneeberg. Ocfsclltliche Sitzung des Bezirksausschusses findet Freitag, den 25. Februar 1910, von vormittags '/,1L Uhr an im Sitzungs zimmer des Hotels Ratskeller zu Schwarzenberg statt Schwarzenberg, den 12. Februar 1910. Königliche Amtshauptmannschast. Die Nrn. 13, 14, 51 und 56 des I. Nachtrages znr Schankstättenverbots- lifte find zu streiche«. Stadtrat Eibenstock, den 15. Februar 1910. Hesse. M. II. Holzverftcigeruug. Carlsscldcr Staatssorstrcvier. Sonnabend, den 19. Februar 1910, vorm. ',9 Uhr Bahnhofsrestauration in Wilzschhaus. 2 buchene Kköhe, 3!—37 am Stärke, 8666 weiche Älötze, 7—15 cm Stärke, 4486 weiche , 16-22 , , 2484 . , 23—29 , 1262 , „ 30-51 , , 4750 . Tteisftangm, 2-6 . 13,» rm weiche Autzknüppek, 332 rm verschied. Areunhölzer, 3,5 rm weiche Stöcke, in den Abt. 13, 29, 3l, 35, 38, 50, 76, 78, 81 (Kahlschläge), 6, 46, 50 (Durchforstungshölzer), «gl. Forstrevierverwaltnng Carlsfeld. «gl. Forstrentamt Eibenstock. In dem «oukursverfahre« über das Vermögen der Frau Wr. »Vlllieliul«« verw. «»«1»i»au»^in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichtes die Schlußoer teilung erfolgen. Hierzu sind ausschließlich Sparkassenzinsen 305 M. 5 Pfg. verfügbar. Von diesem Betrage sind die Kosten des Verfahrens zu türzen und die bevorrechtigten For derungen in Höhe von 17 M. 36 Pfg. zu bezahlen. Der Rest ist auf 10047 M. 55 Pfg. nichibeoorrechtigte Forderungen zu verteilen. Eibenst,ock, den 14. Februar 1910. Ortsrichler LLcRvIinn«!', Konkursverwalter. DeMsky-llmenkamsche Handelsbeziehnngcn. Von Dr. Stresemwnn, Mitglied des Reichstags. (Schluß. Prophezeien ist eine mißliche Sache, deshalb wird es auch niemand auf sich nehmen, jetzt etwa Voraus sagen zu wollen^ wie die Ausfuhr speziell Deutsch lands sich stellen wird, nachdem die neuen Zollsätze in Kraft getreten sein werden. Für einige Artikel, wie z. B. billige Strumpfwaren, läßt sich allerdings schon jetzt Voraussagen, daß sie nicht mehr auf dem amerikani schen Markt werden konkurrieren rönnen. Genau so wie Glauchau-Meerane seinerzeit in seinen Exportinteres sen auf das Schwerste durch den Mac Kinley-Tarif ge troffen wurde, wie Württemberg durch den Dinglry- Tarif die Hälfte der früheren Ausfuhr verlor, so wer- den auch jetzt namentlich diejenigen sächsischen Gebiete schwer leiden, die diese Artikel Herstellen. Die Bemü hungen der Vereinigten Staaten sind darauf gerich tet, ihre eigene Industrie unter allen Umständen in die Höhe zu bringen. Das beweist z. B. die in dem neuen Tarifgesetz zeitweilig eingeführte Zollfreiheit aufStick- schinen, die lediglich auf die Schaffung einer eigenen Spitzenindustrie in der Union hinzielt und im sächsi schen Vogtlands ganze Jndustriebezirke in Mitleiden schaft ziehen könnte, wenn m>an bedenkt, daß z,. B. die Ausfuhr aus dem Konsularbezirk Plauen und Ei benstock im Jahre 1909 über 7 Millionen Dollar betra gen hat. Andrerseits ist es einigen industriellen Bran chen gelungen, die drohende Zollerhöhung abzuwenden, so daß sie auch noch weiteyhin in das amerikanische Geschäft hineinkommen werden, und im übritgpn hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte gezeigt, daß es der deutschen Industrie durch ihre ganz außergewöhnliche Spezialisierung, durch minutiöse Exaktheit und durch ihre große Rührigkeit auf dem Weltmärkte immer noch gelungen ist, in neuen Artikeln und durch neue Muster wieder vorwärts zu kommen und dadurch die alte Höhe des Exportes sich zu erhalte», sie teilweise noch zu ver mehren. Trotzdem müssen die jetzigen Verhältnisse auf dem Weltmarkt einige Besorgnis auslösen. Wir brau chen für die steigende Bevölkerung des deutschen Reiches nicht nur eine Stabilität unserer Ausfuhr^ sondern eine steigende Ausfuhr. Deren Vorbedingung sind gün stige Handelsverträge und zu diesen günstigen Handels verträgen kann weder der amerikanische, geschweige denn etwa der portugiesische Handelsvertrag gerechnet wer den. Unsere Ausfuhr von 7 Milliarden Mark garantiert uns niemand. Wir müssen Jahr für Jahr durch die Qualität unserer Waren den Befähigungsnachweis für unsere Stellung auf dem Weltmärkte erbringen und es unterliegt für die Kenner auch des englischen Lebens keinem Zweifel, daß England sich jetzt bemüht, die Läs sigkeit, welche es eine Zeitlang auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Wettbewerbes gezeigt hat, mit aller Energie wieder einzuholen. Der Kampf um die neuen Absatzmärkte der Welt, namentlich in denjenigen Län dern, die jetzt zur Kultur heranreifen und damit aus den größerem Bedürfnissen heraus auch größere Konsumen ten wirtschaftlicher Güter werden, wird zwischen denjent-