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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Rrngegeud. Amts Blatt und des Stadtrathes Wuesnrtz Tiveiuudsüusstgflev Jahrgang HescHäftssterten: Buchdruckcreien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. KrausLe, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf, SInnoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moffe und G. L. Daube L Comp, Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in Pulsnitz. Als Beiblätter: 1 Jlluürirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2 . Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aulzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pennige. A b o nn e m entS - Pr e i » ^69 Vierteljährl. 1 Mk. 26 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Sonnabend. Nr. 102. 22. Dezember 1900 Verordnung, die Ansierkurssejzung der Vereinsthaler österreichischen Gepräges betreffend, vom 15. December 1900. Nachdem der Bundesratt, laut der unter D nachstehenden Bekanntmachung vom 8. November lfd. Jahres die Außerkurssetzung der bis zum Schluffe des Jahres 1867 in Oesterreich geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler zum 1. Januar 1901 mit Einlösung bei den Reichs- und Landeskaffen bis zum 31. März 1901 beschlossen hat, werden sämmtliche Staatskassen hierdurch angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung zu verfahren und demgemäß Thaler der bezeichneten Gattung zwar bis zum 31. März 1901 sowohl in Zahlung als zur Umwechselung gegen Reichsgeld anzunehmen, jedoch nicht ihrerseits weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. Die zur Einlösung kommenden Thaler sind, insoweit sie nicht bei den Oberpostkassen oder einer Reichsbankanstalt umgewechselt werden können, 1. von denjenigen Kaffenstellen, die nicht unmittelbar Ueberschüsse an die Finanzhauptkaffe einliefern, bei der letzteren oder einer unmittelbar Ueberschüffe ein- liesernden Kaffe gegen anderes Geld umzuwechseln, 2. von den unmittelbar Ueberschüsse an die Finanzhauptkasse einliesernden Kassen mit zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkaffe zu verwenden, hierbei aber getrennt zu verpacken und besonders zu bezeichnen. Dresden, den 15. December 1900. Sämmtliche Ministerien. Schurig, v Metzsch, von der Planitz, v. Seydewitz, v. Watzdorf. Naumann. D Bekanntmachung. Auf Grund des Z 1 des Gesetzes, betreffend die Vereinsthaler österreichischen Gepräges voin 28. Februar 1892 (Reichsgesetzblatt S. 315) hat der Bundesrath die nachfol genden Bestimmungen getroffen. 8 1- Die in Oesterreich bis zum Schluffe des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler gelten vom 1 Januar 1901 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungs mittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 Die Thaler der in Z 1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Gattung werden bis zum 31. März 1901 bei den Reichs- und Landeskassen zu dem Werthverhältniffe von 3 Mark gleich einem Thaler sowohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen. 83- . .... Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (ß 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver fälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 8. November 1900. Der Reichskanzler. I. V.: Freiherr Von Thielmann. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Brauereibesitzers Moritz Bernhard Fischer in Großröhrsdorf wird heute, am 18. December 1900, vormittags 8 /, Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dietrich in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Januar 1901 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 5. Januar 1901, vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angen eldeten Forderungen auf den 31. Jannar 1901, vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, ivird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Januar 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. — Aktuar Hofmann. Fabrik- und Werlftättenbetriebe betreffend. Vom 1. Januar 1901 ab treten die Vorschriften in 8 154 Abs. 3 der Reichsgewerbeordnung in Kraft, die sich auf die Beschäftigung von weiblichen und jugendlichen Arbeitern in Werkstätten beziehen, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektricitüt u. s. w.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Ver wendung kommen. Danach sind die bezeichneten Betriebe den Fabrikbetrieben gleichgestellt und es sind auf sie die Zß 135 bis 139 t> der Reichsgewerbeordnung, betreffend die Be schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Fabriken, ausgedehnt worden. Indem wir alle in Frage kommenden Betriebsinhaber auf diese, Seite 964 sg. des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1900 erlassenen Vorschriften, sowie auf die Ausführungs bestimmungen des Bundesrathes über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb vom 13. Juli 1900 (Reichsgesetzblatt 1900, Seite 566 fl.) die auf hiesiger Rathskanzlei während der gewöhnlichen Geschäftsstunden eingesehen werden können, Hinweisen, machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß nach Z 138 der Gewerbeordnung derjenige Arbeitgeber, der Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter in Fabriken oder in den oben bezeichneten in dieser Hinsicht den Fabriken gleichgestellten Betrieben beschäftigen will, dies vor dem Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde, also dem Stadtrath, schriftlich anzuzeigen hat. Ebenso sind auch in den betreffenden Betriebsräumen die gesetzliche, insbesondere durch Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. December 1900 (Leipziger Zeitung Nr. 286) angcordneten Aushänge über die Beschäftigung und Beschäftigungszeit jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen zu bewirken und derart anzubringen und einzunchten, und es haben dieselben namentlich so deutlich gedruckt oder geschrieben zu sein, daß sie gut gesehen und gelesen werden können. Pulsnitz, am 15. December 1900. Der Stadtrath. Or. Michael, Bürgermeister. Ium Abonnement auf das mit dem l. Januar 190) beginnende 1. Quartal öes Wochenblattes für H'nl'snih und Mnrzze^enö, Amtsblatt des Kgl. Amtsgerichts u. des Stadtrathes zu Pulsnitz, gestattet sich die unterzeichnete Expedition ergebenst einzuladeu. Bestellungen durch die Kaiserl. Postanstalten wolle man schon jetzt bewirken, damit die Zustellung zur rechten Zeit erfolgen kann. Die Briefträger, sowie unsere Stadt- nnd Land-Zeitungsboten nehmen Bestellungen auf Abon nements entgegen. Jeder neuhinzutreteude Abonnent erhält einen „Jllnstrirten Hanskalender für Pulsnitz und Um gegend" gratis. Hochachtungsvoll Expedition des Wochenblattes Das chinesische Problem Noch immer will die diplomatische Behandlung der ver zwickten chinesischen Angelegenheit nicht sonderlich vom Fleck rücken, was im Speziellen von dem nun schon des Oesteren angekündigten Beginn der wirklichen Friedensverhandlungen zwischen den Pekinger Vertretern der Mächte und den chine sischen Bevollmächtigten Prinz Tsching und Li-Hung-Tschang gilt. Eine der letzten Verzögerungen, durch welche der Ein tritt in diese Unterhandlungen immer wieder hinausgeschoben wurde, hing mit der ungenügenden Beglaubigung der chine sischen Bevollmächtigten zusammen, weder Prinz Tsching noch Li-Hung-Tschang vermochten auf ihren Vollmachten da- sie in ihrer Unterhändler-Eigenschaft endgiltig beglaubigend«