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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Nr. 115 Montag, den 18. Mai 1936 88. Jahrgang und ZwangSoergleich wird der für Aufträge etwa schon bewilligte Nachlaß hinfällig. Anzeigen sind an den Erschetnungstagen bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr Sc Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann und <8. L. Förster'» Erben. Verantwortlich für Oertltches u. Sächsisches, UnterhaltüngSteil, Sport u. Anzeigenteil Walter Hoffmann, PulSnitz, für Politik und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. D. A. IV.: 2250. Geschäftsstellen: Albertstr. 2 u. Aüolf-Hitler-Str. 4. Fernruf 518 u. 550, Dirie Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt bei Abholung wöchentlich 45 Rpf., bei Lieferung frei HauS >0 Rpf. Postbezug monatlich 2.80 RM. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung Ler Zeitung oder Nückrahlung des Bezugspreise». — Anzeigenpreise und Nachlaßsätze bet Wieder» Holungen nach Preisliste Nr. 8 (in unseren Geschäftsstellen erhältlich). Bet Konkurs Das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft und des Finanzamtes zu Kamenz des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt Heerschau der ^echtswahrer Der Deutsche Juristentag in Leipzig In der mit den Symbolen des Reiches und der Deut schen Rechtsfront würdig geschmückten größten Messehalle Leipzigs eröffnete der Rcichsjuristenführer Reichsminister Dr. Frank den Deutschen Juristentag 1936, der mit der 5. Reichstagung des Bundes Nationalsozialistischer Deut scher Juristen verbunden ist. Partei und Staat hatten die Bedeutung der Tagung durch die Entsendung ihrer Vertreter anerkannt. An ihrer Spitze der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, und der Reichsjustizminister Dr. Gürtner. Zahlreiche Ehren- -gäste der Behörden, der Wehrmacht, der Partei und. ihrer Gliederungen waren zu der Heerschau der deutschen Juri sten gekommen, unter denen sich der Chefpräsident des höch sten deutschen Gerichts, Dr. Bumke, Oberreichsanwalt Dr. Werner sowie der neuernannte Präsident des Volksgerichtshofes, Dr. Thierack, befanden. Die Teil nehmerzahl namhafter ausländischer Juristen und des Diplomatischen Korps hat sich gegenüber dem Juristentag kW erheblich vergrößert. Der letzte Juristentag gab eine Gesamtschau des deutschen Rechtswesens, der jetzige Will nach der gewonnenen Einheitlichkeit und Festigkeit eine Leistungsschau sein. Ausgabe des Deutschen Juri- stemages >936 ist cs, die große Heerschau der Bewegung aus dem Gebiet des nationalsozialistischen Rechtswollens Zu sein. Als Auftakt der Eröffnung spielte der Musikzug der Standarte 106 unter Leitung von MZ.-Führer Humke die „Rienzi"-Ouvertüre. Reichsminister Frank erteilte nach seinen Begrüßungsworten zuerst dem Reichsstatthalter Mutschmann das Wort, der den deutschen Nechtswah- rern den Willkommensgruß des Gaues Sachsen entbot. Der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß, überbrachte Grüße des Führers. Dr. Gürtner hieß die Tagung willkommen als Reichsjustizminister. Als Vertreter des Leiters der Arbeitsfront brachte Organisa- lionsleiter Selzner die kameradschaftliche Verbunden heit mit der Rechtsfront zum Ausdruck. Dann sprach Reichsminister Dr. Frank. Seine Rede gipfelte in der feierlichen Proklamierung des deutschen Rechtswahrers. Reichsminister Or. Krank betonte einleitend, daß die nationalsozialistischen Juristen als die treuen Hüter der unsterblichen Idee des National sozialismus nicht als akademische Sonderstandesbewegung dem Volk gegenüberständen, sondern die schlichte, kame radschaftlich geschlossene Kampftruppe des Führers in der Wirklichkeit des Aufbaues eines deutschen Staates von je gewesen seien und bleiben würden. Drei Bekenntnisse legen wir auf diesem deut schen Juristentag ab, so sagte Dr. Frank dann weiter. Das delenntnis zum Führer un-AationalsozialiömuS ist der Inhalt unseres Wirkens. Für uns gibt es keine sozialen und parteilichen Spannungen im Rechtsbereich, sür uns gilt es nicht, das Recht in den Dienst irgendwel cher abgesplitterter Sonderinteressen kapitalistischer oder nihilistischer Art zu stellen, für uns ist Ausgangs- Hun kl und Ziel ausschließlich das deutsche Volk als Gemeinschaft und als geschichtliche Erscheinung. Das Bekenntnis zum Recht an sich, das wir als zweites ablegen wollen, umschließt unsere be sondere Mission in dieser Zeit. Aus dem Juristen haben wir den Kämpfer ums Recht zu machen, haben wir den Vertreter des Willens des Führers und seiner Bewegung erziehen, des Willens, der dahin geht, daß das Dritte Reich ein Reich der Gerechtigkeit und der Sicherheit, der Freiheit und der Ehre seiner Volksgenossen sein will und ist. Der starke Staat des Nationalsozialismus ist imstande, rine Rechtssicherheit zu verbürgen, wie sie in diesem Maße zur Zeit in keinem demokratisch oder parlamentarisch regierten Staate der Welt vorhanden ist. Und ein drittes Bekenntnis legen wir aus unserer Mitte und für uns ab: Wir wollen, daß die Träger dieser hohen Aufgabe des Rechtsdienstes eine geschlossene Kampf gruppe in dem gesamten Bereich unserer öffentlichen Dienste darstellen. Nicht mehr darf in den Reihen dieses Nccytsdienstes eine Kluft nach akademischer oder nicht- I akademischer Vorbildung bestehen, sondern wir alle, die ' wir in der stolzen kameradschaftlichen Gemeinschaft -es Rechtsdienstes des Dritten Reiches stehen, wollen uns genau so, wie alle anderen Träger von großen sozialen Aufgaben im Dritten Reich ohne Tren nung und ohne Spaltung vereinen zu einem geschlossenen Korps der Disziplin, der Treue und des gegenseitigen Ver trauens. Die Einheit des Rechtsstaates ist hergestellt. Sie ist . dem deutschen Rcchtsdienst vom Nationalsozialismus ge geben. Wo früher Hunderte von kleinsten Verbänden sich gegenseitig bekämpften, ist im Namen des wiedergefun- dencn revolutionären Elans einer großen deutschen Ge setzgebungs-Epoche, wie sie noch niemals in der deutschen Geschichte vorhanden war, nunmehr auch die Einheit des deutschen Rechtsdicnstes im nationalsozialistischen Rechts- wahrer-Bund erstanden. Aus dieser Einheit unseres Bundes erwächst die starke Stellung des deutschen Rechtswahrers; denn nur weil wir diese Geschlossenheit besitzen, weil wir aus der Ein heit des Bekenntnisses zum Führer und zur Bewegung, weil wir aus der Einheit unseres machtvollen Entschlusses, dem deutschen Recht Verteidiger und Vorkämpfer zu sein, diese Einheit unserer Organisation aufbauen können, seid ihr deutschen Nechtswdhrer dem deutschen Volk auch wieder als würdige Repräsentanten der Gemeinschafts ordnung vorgestellt. Auf Grund dieser drei Bekenntnisse lönnnen wir nunmehr nach fast drei Jahren unseres Wer kes in Stolz und Freude gedenken. Rechtswahrer -es deutschen Volkes Als Ziel dieses Juristentages habe ich mir gestellt, verkündigen zu dürfen, daß aus dem Bund National sozialistischer Deutscher Juristen im siegreichen Kampf um die Rückgewinnung der germanischen Grundlage unseres Rechtes der Nationalsozialistische Rcchtswahrerbund ge worden ist. Nicht, um den Begriff des Juristen zu schmähen, legen wir die Bezeichnung des Juristen ab; nein, nicht aus negativen Erwägungen, sondern nur aus dem be jahenden Bekenntnis heraus, daß unser Dienst mehr ist als Repräsentanten einer formalen Ordnung zu sein, aus dem Willen heraus, daß wir Wahrer des Rechtes des deutschen Volkes in allen Ausgaben und Auswirkungen sein wollen und auch, dem Befehl des Führers ent sprechend, in der Gesamtgliederung des deutschen Volkes für alle Zeiten sein werden, in dem Bewußtsein also, daß aus dem starken inneren Rechtsleben unseres Volkes auch der unbesiegbare Rechtsanspruch unseres Volkes der Welt gegenüber auf Freiheit, Ehre und Gleichberechtigung immer stärker erwächst. Als Juristen traten wir an, als Nationalsozialisten haben wir uns durchgesetzt und als Rechtswahrer werden wir in die Geschichte des national sozialistischen Reiches hineinmarschieren. Volksverbundene Rechtspflege Rudolf Heß über das deutsche Rechtswollen In seiner Ansprache bei der feierlichen Eröffnung des Deutschen Juristentages 1936 führte der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß u. a. aus: Der Führer nimmt stärksten Anteil an den Tagungen deutscher Juristen, zumal, wenn es der Sinn dieser Zu sammenkünfte ist, durch Ideenaustausch die deutsche Rechtspflege immer mehr dem Wesen des Nationalsozia lismus anzugleichen. Um seine Mission der Regelung und Ordnung des Zusammenlebens der einzelnen des Volkes, der Eingliederung der Teile in die Gemeinschaft zu er füllen, muß das Recht aus dem Geiste dieser Gemeinschaft, d. h. aus dem Geiste des Volkes heraus geformt werden. Es muß dem Geiste des Staates als der Institution des Gemeinschaftslebens entsprechen. Der Geist unseres Staates ist aber heute endlich der Geist unseres deutschen Volkes. Der Führer hat das im Unterbewußrsein unseres Volkes schlummernde Wesen wieder geweckt, hat ihm Ausdruck verliehen, hat ausgesprochen, „was jeder fühlte". Er ist die Inkarnation des Geistes unseres Volkes. Der Natio nalsozialismus Adolf Hitlers kleidete in Worte und brachte in ein System, was als deutsches Wesen in jedem wirk lichen Deutschen von jeher schlummerte. Der Führer ließ es Gestalt werden und läßt es Gestalt werden. Er läßt es neu verankern im Bewußtsein des Volkes durch die von ihm geschaffene Bewegung und er läßt es in rechts gültige Regeln fassen durch die neue Rechtsgestaltung. Je mehr der Geist des Volkes in der neuen deutschen Rechtspflege seinen Ausdruck findet, desto mehr fühlt sich das Volk nicht nur in seinem Recht, sondern gerade auch mit dem Staate selbst verbunden. Denn auf kaum einem anderen Gebiete tritt der Staat dem Volk so eindrucksvoll gegenüber, wie auf dem des Rechts. Der Wandlung des Volkes muß die Wandlung des Rechts folgen. In normalen Zeiten kann sich diese Wand lung allmählich vollziehen, in revolutionären Zeiten unver mittelt wie die Revolution. Je mehr Spielraum freige geben wird für das Ermessen des Richters, desto mehr ver mag dieser in der Rechtsprechung auch der Grundthese des Nationalsozialismus, nach der Einordnung des einzelnen in das Gesamtinleresse besteht, nachzukommen. Der Richter soll, um echter Volksrichter zu sein, nicht enger Jurist, sondern in erster Linie Mensch, in erster Linie Volksgenosse sein. Und er soll die Sprache sprechen und in seinem Urteil vor allem die Sprache schreiben, welche die Sprache des Volkes ist, die das Volk versteht. Er soll in seiner Sprache schon volksvcrbundcn sein als Ausübender der nach Treitschke politischen Rechtsprechung, wie der Politiker selbst in seiner Sprache volksverbunden fein muß. Der Richter soll ebenso wie nach dem Verstand nach seinem Gefühl richten, nach dem Gefühl nicht so sehr im Sinne des Mitfühlens, sondern im Sinne des Ein- fühlens. Der Richter soll im Richten frei gestalten können, frei gestalten können seinen Richterspruch und damit aus die Dauer das Recht, welches ja auf den Erfahrungen der Rechtsprechung fußen soll. Es ist wohl möglich, daß der Gesetzgeber dann und wann Gesetze erläßt, die in einzelnen Teilen oder ins gesamt fürs erste dem Volk nicht verständlich sein können. Hier ergänzt sich dann Bewegung und Gesetzgebung, beide im Dienste am Volk. So hat die nationalsozialistische Be wegung im ersten Augenblick vielleicht nicht ganz ver ständliche Gesetze dem Volk verständlich gemacht, so daß die große Masse des Volkes sie heute nicht nur als Not wendigkeit, sondern sogar als Segen empfindet. Wesent lich ist hierbei, daß die Erklärungen zn solchen Gesetzen nicht etwa nur durch Presseartikel gegeben werden, die in der Sprache und im Nideau der Intelligenz angepaßt sind, sondern daß sie schließlich der Ortsgruppenführer in einem Dorf in die Sprache und in das Niveau der Bauern übersetzt und abwandell nach Ständen und Gebieten. Laufende Volksaufklärung und Volkserziehung durch die nationalsozialistische Bewegung ist die Ursache, daß das Volk selbst harte Gesetze als notwendig empfindet, so wie die gleiche Ursache die besonders für das Ausland uner klärliche Tatsache erhellt, daß unser Volk die Regierung eines einzelnen nicht als Diktatur, sondern als eine Volks regierung empfindet, während es die Regierung des vor- hergegangenen parlamentarischen Systems, die eine Amtlicher Teil Seite 4