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R'ackeMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Dreiffigfler Jahrgang Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'- Haasenstein L Vogler, In« Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenburrau fitr s Smmtliche deutsche Zeitungen. Erscheint: «ritt«o<»r und Sonnabends früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich lj Mark. Inserate verden mit 10 Pfennigen für der. Roum einer gespaltenen TorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier aufzugeben. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Körper in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. ^cm uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Z.ahlung durch Briefmarken Illich oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. «I»« 89 6. November 1878 Mittwoch e I» v ir» r» Pulsnitz, am 2. November 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Sonn- und Bußtagsfeier betr. Zufolge der Bestimmungen in § 7 des Gesetzes vom 10. September 1870, in Verbindung mit 8 2 u lind v der Verordnung vom 11. April 1874 sind an den Bußtagen und deren Borabenden sowie am Todtenfestsonntag alle geräuschvollen Vergnügungen an öffentlichen Orten verboten. Es wird Dieses Verbot hierdurch mit dem Bemerken cingeschärft, daß unter die geräuschvollen Vergnügungen auch Vie an öffentliche« Orten stattfinven- Ven Tchmäutze gerechnet werden, und daß, wenn Restaurateure oder Gastwirthe in ihren Localüätcn einen öffentlichen Schmauß an Einem der obgedachten Tage ab halten oder sonst ungebührlichen Lärm dulden sollten, sie nach Befinden auf Grund 8 11 des Gesetzes vom 10. September 1870 Geldstrafe bis zu 30 —- oder ent ¬ sprechender Haft zu gewärtigen haben. Dem Königlichen Ministerium des Innern ist daran gelegen, Kenntnis; darüber zu erhalten, welcher Aulagesuß für Gemeindebedürfnisse in den einzelnen Stadt" und Landgemeinden besteht. Die Herren Bürgermeister von Königsbrück lind Elstra, sowie die Herren GemcindcvorWwe des Bezirks werden veranlaßt, darüber unter Benutzung des unten stehenden Schema's bis 1». November di^feS Jahres zu Vermeidung einer Strafe von 15 Mark Anzeige anher zu erstatten. Kamenz, am 30. October 1878. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Bekanntmachung, 5 den Besuch der Fortbildungsschule betr. Es sind in neuerer Zeit wiederholt Anzeigen über unpünktliches Erscheinen der Fortbildungsschttler im Fortbildungsschulunterricht anher erstattet worden. Da nach Z 5 Abs. 2 des Volksschnlgesetzes Lchrherrn und Arbeitgeber ihren Lehrlingen und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nöthige Zeit ein- zuräumen und sie zu dem Besuch derselben anzuhaltcn haben, so wird in Zukunft das verspätete Kommen in den Fortbildungsschulunterricht außer an den Schülern selbst, auch an den Lchrherrn und Arbeitgebern auf Grund 8 5 Abs. 4 des Volksschnlgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 oder entsprechender Haft bestraft werden. PulSnitz, am 4. November 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgmstr. Laufende .42 Bene n n n n q der Gemeinde. Findet eine rcgsltnäbige ' jährliche Erhebung von Anlagen für Gemefrüsezwecke statt? B e st e h t für die Anlagenerhebung ein örtliches Regulativ? Welcher Anlagefuß besteht daselbst? Anmerkung. ! X i / Zeitereignisse. PulSnitz, 4. Nov. Wie schon in vor. Nr. d. Bl. kurz erwähnt, hatten sich am 31. v. M. die Vertreter der Gewerbevereine zu Kamenz, Elstra, Königsbrück, Großröhrsdorf und Pulsnitz zu einer Besprechung hier- selbst eingefunden. Von denselben wurde folgendes be schlossen: „Es sollen von den genannten Vereinen Lehrlingsstellen-Vermittelungs-Büreau's errichtet werden. Diese Büreau's sollen Anmeldungen von stellensuchcnden Lehrlingen und Lehrlinge suchenden Meistern entgegen- uehmcn und zur Ausgleichung von Mangel und Üeber- fluß die Listen gegenseitig austauschen. Der Abschluß eines schriftlichen Lehrkontraktes soll befürwortet und ge druckte Formulare hierzu abgegeben werden. Ein Vor schlag, den Verein Bischofswerda zum Austausch dieser Listen und zur Beschickung der späteren Versammlungen der genannten fünf Vereine einzuladen, wurde einstimmig angenommen. — Ein Antrag, dahin zu wirken, daß der Absatz 3 des 8 H5 im Gesetz, betreffend die Abänder ung der Gewerbeordnung, vom 17. Juli 1878, wie folgt bestimmt werden möge: „Die von dem Arbeiter verlangte Verabfolgung von Lebensmitteln, Bekteidungs- und Wirthschastsgegcnständen bez. Material zur Anfertigung derselben zum eigenen Bedarf (des Arbeiters) fällt, sofern sie zu einem die Anschaffungskosten nicht übersteigenden Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestimmung nicht", wurde ebenfalls angenommen, dagegen ein Antrag auf Befürwortung der Abänderung des § 138 desselben Ge setzes, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken, vertagt. — Bezüglich der Frage: „WaS können Gemeinden thun, um dem Ueberhandnehmen der Wandcrlager wirksam entgegen zu treten?" wurden ver schiedene Maßnahmen ausgctauscht und zur Nachahmung empfohlen. — Ein Antrag, die vertretenen Vereine möchten gemeinschaftlich Anschauungsmittel zu Vorträgen beschaffen, sand mit der Abänderung Annahme, daß die einzelnen Vereine sich in dieser Beziehung gegenseitig über Beschaffung derselben Mittheilung machen und sich aushclsen mögen. — Zuletzt wurde beschlossen, die nächste derartige Versammlung am 8. Dccbr. in Kamenz abzu- haltcn. — Am 28. Oktbr. früh '/^2 Uhr ist das Wohnge bäude des Herrn Ernst Weber zu Oybin, der sich augen blicklich in der Heilanstalt Sonncnstein befindet, total ein- gcäschert worden. Sämmtliches Mobiliar ist mit ver brannt. leider auch der Weber Knobloch, welcher feine Leinwand hat retten wollen, in den Flammen umgekommen; er wurde als zusammcngeschrumpfte Masse unter dem Schutt aufgefunden. — Die gewöhnliche Eichel im Herbste gesammelt, im Backofen gedörrt und zu Mehl gemacht, ist als vor treffliches Hühnerfutter sehr zu empfehlen. Das Eichel mehl steigert unbedingt den Eierertrag, doch muß man den Hühnern einen warmen Stall anweisen und die Hähne von ihnen absondern. Zu dem üblichen Futter fetze man eine Menge des Eichelmehls und reiche das Ganze den Thieren in lauwarmem Zustande. Am besten ist es, zuerst das Eichelmchl mit warmem Wasser zu einem Teige anzurühren, hiervon kleine Brode in der Größe einer Hand zu formen und diese wieder zu trocknen. Beim Gebrauche genügt es, zu dem üblichen Futter für 12 Hühner eines solchen Brodes beizumischen, daß man hierzu wieder in warmem Wasser auflöst. Will man aber nur mit dieser Futtermischung füttern, so reicht ein solches Brod vollkommen hin, 12 Hühner zu sättigen. Sehr gute Dienste leisten nebenbei noch Eierschalen oder ausgekochte und zerstampfte, dem Futter beigemischte Knochen. Auf diese Weise gefütterte Hühner erhal ten stets einen erneuten Drang zum Eierlegen. So berichtet eine landwirthschaftliche Zeitung. Dresden. Der Jäger Meyer, welcher wegen des Lotten- grüncr Doppelmordes zum Tode verurtheilt worden war, ist von Sr. Maj. dem König Albert zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt worden. Berlin, 2. November. Der Zollkrieg zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn rückt in dem Maße näher, als von Wien aus behauptet wird, daß eine bloße Verlängerung des Handelsvertrages nichts an der Sach lage ändere und in Berlin keine Geneigtheit herrsche, die abgebrochenen Verhandlungen an der alten Stelle wieder aufzunehmen. Wenn man sich in Oesterreich darüber beklagt und auf die Werthlosigkeit einer Verlängerung des Vertrags von 1868 hinweist, so liegt die Schuld wahrlich nicht an der deutschen Negierung. Mehr als die Kabinetsbildung in Oesterreich und Ungarn übt dort jene Partei einen gewaltigen Einfluß auf den Gang der Verhandlungen aus, welche in ihrem Interesse den Zoll krieg wünscht. Sie will die Einführung des allgemeinen Zolltarifs je eher je lieber, um Deutschland mit dem wirth- schastlichen Kampfe zu zwingen, von jener Forderung ab zulassen, die es in den Verhandlungen an Oesterreich ge stellt hat. Selbst die osficiösen Organe der Wiener Re gierung erinnern drohend an die Pressionsmittel, unter Anderem an die Einführung preußischer Kohlen, deren großer Absatz in Oesterreich durch einen Schutzzoll auf