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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- srrtionSprei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr.Unterhaltbl.jindrr Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reich«. Postanstalten. 1888. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. Dienstag, den 10. April Amts Md Anzeigelilatt für den Lesirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erlaß, das diesjährige Musterungsgefchäft in den Aus- hebungsöezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Unter Hinwei« auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge- schäftSplan werden a. die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1868 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zu Vermeidung der Zwang-Vorführung und der in Z 24,7 der Ersatz-Ordnung angedrohtcn Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen da« persönliche Erscheinen zu den LoosungSterminen den Militärpflichtigen über lasten bleibt. Dabei wird aus nachstehende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im LoosungSscheine ver merkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Königlichen Ober-Ersatz- Commission wird im AuShebungStermine entscheidende Bestimmung getroffen; 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliche« Zcugniß cinzurcichen; 3) jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des TruppentheilcS erwächst jedoch hieraus nicht; 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit verpflichten, dienen in der Landwehr ersten Aufgebot« nur drei Jahre. Reflectirende haben, dafcrn sie da- 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung de« Vater« oder de« Vor munde«, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meld ende durch Civilverhältniffe nicht gebunden ist und sich mitadtlhast geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiten behaupten, haben auf eigene Kosten mindestens drei glaubhafte Zeugen zu stellen und abhören zu lassen; die bezüglichen Protokolle sind spätesteus im Mufterungstermiue vor- zulegcn. 6) Etwaige, aus Zurückstellung Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse — Z 30 der Ersatz-Ordnung — oder sonstige, rücksichtlich de« Militärver- hältniffe« zu erlangende Vergünstigungen gerichtete Anträge, sind spätestens im Musterungstermine anzubringen. Die Betheiligten sind berechtigt, die zur Begründung derartiger Anträge bestehenden Verhältnisse selbst zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Zeugnissen und durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig al« Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer davon bereit« in der Armee, so kann auf Grund de« eingereichtcn Zurück- stellungSantrage« in der Regel der jüngere Sohn zurückgestellt und spätesten« nach Ablauf de« zweiten Militärpflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sobne«, eingestellt werden. Stützt sich ein Zurückstellung«antrag auf die Erwerbsunfähigkeit der Eltern rc. des Militärpflichtigen, so muß die Erwerbsunfähigkeit der Eltern rc. durch ärztliche Untersuchung im MusterungSterminc bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent- weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchendcn oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstellungS-, — ReclamationS-Anträge, welche von der Ersatz-Lom- mission als unbegründet befunden werden, werden der Königlichen Ober- Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission sind binnen 10 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen AmtS- hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen zu erheben. Im Uebrigen haben die Ort«behördcn sür die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und hat da« zur Musterung deputirte Mitglied de« StadtratheS — Stadtgemeinterathe» — GcmeinderatheS — die Rekruten zu begleiten und die RekrutirungS-Stammrollcn nebst den Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. Schwarzenberg, am 19. März 1888. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg. Krhr. v. Wirsing, AmlShauptmann. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». in der Musterungsftation Lößnitz im Nachhause zu Lößnitz den 16. April 1888, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen ari den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter Niederlöß- nitz, Niererpfannenstiel, Oberaffalter, Obcrpfannenstiel, Streitwald unv Lößnitz. d. in der Musterungsstation Eibenstock in Ser Lbrrwciil'schcn Kestanration zu Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 17. April e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Carlsfeld mit Weiter«- glaShütte, Neuhcide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer und Unterstützengrlln: den 18. April c. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Blauenthal, Hund«- hübel, NcidhardtSkhal, Muldenhammer, Sofa, Wildenthal, Wolf«- grün und Eibenstock. v. in der Musterungsstation Schneeberg im Gasthofe zur Lonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 19. April e. sür die Militärpflichtigen au« den Orten: Albernau, Aue, Aucrhammer, BurkhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, Neudörfel, Schind lers Werk und Zelle; den 20. April c. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Neustädte!, Nieder- schlema, Oberschlema und Zschorlau; den 21. April c. für die Militärpflichtigen au« Schneeberg. 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: ». in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im Nachhause zu SohanngcorgenftM den 2b. April c., von Vormittag« '/,10 Uhr an für die Militärpflichtigen au» den Orten: Breitenbrunn, Breitenhos, Juzel, Steinbach, Steinheidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt. b. in der Musterungsftation Schwarzenberg im Lade Ottenstein zu Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr an: den 26. April e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: BermSgrün, Beier feld, Bernsbach, Bockau, Grünhain, Waschleilhe und Wildenau; den 27. April e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Crandorf, Erla, Grünstäbtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unter scheide, Mittweida mit Obermittweioa, Neuwelt mit Untersachsenfeld und Obersachsenseld; den 28. April 0. sür die Militär pflichtigen au« den Orten: Pöhla, Raschau, Ritter-grün, Tellerhäuser und Schwarzenberg. II. Loosungstermine. 1. den 24. April 1888, von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1868/88 au« dem AushebungSbezirke Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg; 2. den 30. April 1888, von Vormittag» 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1868/88 aus dem Anshebungsbezirke Schwarzen berg im Lade Ottenstein zu Schwarzenberg. Die Herren Bürgermeister von Aue und Grünhain, sowie die Herren Gc- meindevorstände de» Verwaltungsbezirks der unterzeichneten Königlichen Amt«- hauptmannschaft werden unter Hinweis aus 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 165) veranlaßt, über die in ihren Gemeinden wohnhaften oder ansässige», über 14 Jahre alten Katholiken, soweit dieselben ein eigenes Einkommen haben, einschließlich der nach ß 3 de» Einkom mensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 sür ihre Personen beitragspflichtigen kathol ischen Ehefrauen ein nach Anleitung de« der angezogenen Verordnung beige- druckten Formular« (Seite 17 l und 172 de« Gesetz- und Verordnung«blatte« v. I. 1879) anzusertigendc« Verzcichniß unter Angabe der von einer jeden Per son zu entrichtenden, im Einkommensteuer-OrtSkataster au«gcworfenen Normal steuersätze und der Zahl der auf den Grundstücken der nicht am Orte wohnenden Grundstücksbesitzer ruhenden Steuereinheiten, dafern aber anlagepflichtige Katho liken in ihren Gemeinden sich nicht aufhalten, einen Vakatscheinßbi» zum 28. April 1888 anher einzureichen. Schwarzenberg, am b. April 1888. Königliche Amtshauptmannschaft. Krhr. von Wirst««. W.