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GonnsSend, Vers 26. Ium LS20 Nummer 95 Amtlicher Teil. 17. 1. 2. 2. 4. bis sei» Ser )en )en Arbeitszett von Dampfkeffelheizern und Maschinisten. der die Zulassung begründetste Verwendungszweck, der Name der zur Verwendung des Fahrzeuges und zum Mitsahren berech tigten Personen, der Derwcndungsbezirk oder die Derwendungsstrecke, bei allen Kraftomnibussen, Kraftdroschken, Mietkrastwagen das Verbot des Fahrens zu Wettrennen und ähnlichen Massenbelustigungen auch innerhalb ihres Derwendungsbezirks. 2m öffentlichen Interesse und zur Sicherstellung der BolksernShrung wird auf Grund von Ziffer II der Anordnung vom 17. Dezember 1918 (RGBl. S 1486) de» vor wiegend mit der Instandhaltung der landwirtschaftlichen Geräte und Wagen sowie mit Hxfbeschlag sich befassenden Schmieden sowie den beteiligten Stellmacheeeien de« Regie rungsbezirks Bautzen ausnahmsweise gestattet, ihre DehiUen und Lehrlinge an einzelnen Werktagen bis zu 19 Stunden, keinesfalls aber über 84 Stunden wöchentlich, zu beschäftigen. Diese Genehmigung gilt bis Ende Oktober dieses Jahres. Don ihr ist nur in wirklich dringenden Füllen Gebrauch zu machen, wenn es sich um unaufschiebbare, inner halb der gewöhnlichen achtstündigen Arbeitszeit tatsächlich nicht ausführbare Arbeiten handelt. Bauten, am 2t. Juni 1920. De» Demobilmachungskommifsar fü» die Kreishauptmannschaft Bantzea. mit 3»/,0/, del IZglleker VerMguns, mit 4'/. °/o del delrl8leler Xünüig ung, lerner rur Lrovnung von provlslonglrslsn SeAsek - Konten unter Ko8lenlo8er Veberls88ung von SLksek-Uelten, sowie rux ^ev/issentiattestsn unci kulantesten ^N8!ükruag 8äm111ÄtS» 1»8 vsnkksek e1n8LklAgenüer 6L8Ä»2tte. o o o o o o Auf Grund von Ziffer VII Absatz 3 der Anordnung vom 23. November und Dezember 1918 (RGBl S. 1334 und 143S) wird im Regierungsbezirk Bautzen die Lüngerbeschüstigung von über 18 Jahre alten münulichen Heizern und Maschinisten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bis auf weiteres zugelassen. Für die im Regierungsbezirke Bautzen arbeitenden Loynvreschereien wird auf Grund von Ziffer VII Absatz L der Anordnung vom 1918 über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter bis Ende April nächsten Jahres zugelaffen, daß die von den Dreschmaschtnsnbesitzern mit dem Heizen und Beaufsichtigen dec Maschinen be- schüstigten Gehilfen, soweit fte über 18 Jahre alt sind, die in der vorläufigen Landarbeit«- ordnung vom 24. Januar v- I. für landwirtschaftliche Arbeiter festgesetzten Arbeitszeiten einhalten. «.her dürfen an Drcfchragen die mit der Wartung von Dampfkesseln betrauten Heizer »nd Maschinisten bis zu 2 Stunden, nämlich bis 1V- Stunde vor Beginn und V» Stunde nach Schluß der Arbeit, die Maschinisten von Motoren anderer Art bis zu 1 Stunde längs» als die landwirtschaftlichen Arbeiter beschäftigt werden. Bautzen, am 23. Juni 1920 Der Demobilmachungskommissar für die Kreishauptmannschaft Bautze«. 1. Die Ausnahmebewilligung erstreckt sich ») nur auf solche ein- und zweischichtig arbeitende Betriebe, die Dampfkessel verwen den und in der Schicht höchstens zwei Personen als Heizer und Maschinisten be- schäktigen, oder die Verbrennungsmotoren von mindestens 6 ?. 8. verwenden und tn der Schicht nicht mehr als einen Maschinisten beschäftigen, und d) nur aus das Anheizen von Dampfkesseln und solche an diesen, sowie an Dampf maschinen und Verbrennungsmotoren oorzunehmende Anstandhaltungsarbeiten, die zur Ausnahme des werktägigen Betriebe» und zur Ausnutzung der zulässigen Arbeitszeit seitens der übrigen Belegschaft unerläßlich sind. 2. Die Längerbeschästigung der Hei,er und Maschinisten ist nur dann gestattet, wenn eine sachkundige Ablösung durch andere Arbeitskräfte unmöglich ist. Ob und inwieweit dies zutrifft, ist im Einvernehmen mit dem Arbeiterrat oder Betriebsodmann festzustellen. s. Soweit die Voraussetzungen unter Ziffer 1 und 2 erfüllt find, dürfen die Heize» und Maschinisten an den Werktagen vor Arbeitsbeginn bis zu zwei Stunden und nach Arbeitsschluss bis zu einer halben Stunde länger als die übrigen Arbeiter beschäftigt werden. Bei zweischichtiger Arbeit sind die Heizer und Maschinisten der ersten Schicht nur zur Uebermbrit vor Arbeitsbeginn und die der zweiten Schicht nur zur Ueberarbett nach Ar beitsschluss heranzuziehen. 4. Die Unternehmer der von der Ausnahmebewilligung Gebrauch machenden Betriebe haben hiervon tn zwei gleichlautenden, von dem Vorsitzenden des Arbeiterrates, krz. von dem Betriebsodmann mit zu unterzeichnenden Anzeigen dem Gewerbeausstchtsamt binnen zwei Wochen Mitteilung zu machen. Das eine Stück der Anzeigen wird vom Gewerbe- aufstchtsamt mit Kenntnisoermerk versehen dem Unternehmer zurückgegeben und ist von diesem im Betriebe auszuhängen. Bautzen, am 22. Juni 192S. Der Demobilmachungskommissar für die Kreishauptmannsrhast Bautze«. Punkt 2 gilt nicht für die unter Punkt 4 genannten Wagen Dagegen erstreckt stch das Verbot unter Punkt 4 nach den eingetragenen Verwendungszwecken selbstverständ lich aus alle Kraftfahrzeugs in privater Hand. Uebertretungen dieser Zulaffungseinschränkungen werden mit Geldstrafe bis zu 160 Mark oder mit Haft bestraft, haben weiter nach 8 7 der Bekanntmachung des Reichs- Kanzlers, betreffend die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen vom LS. Februar 1S1S (RGBl. S. US), den sofortigen Widerruf der Zulassung Les Fahrzeuges zur Folge. Dresden, den 28. Juni 1920. Ministerium des Innern. Einschränkungen in der Zulassung von Kraftfahrzeugen. i. Di« Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29. März 1920, 287 i v (Staatsanzeiger Nr. 78 vom 30. März 1920), durch die für das Gebiet des Freistaates Sachsen bis auf weiteres der Verkehr mit Kraftfahrzeugen von 12 Uhr nachts bis S Uhr morgens sowie Vergnügungsfahrten an Sonn- und Festtagen untersagt waren, wird auf- gehoben. II. In Kraft bleibt dagegen die Minlsterialverordnung vom 18. August 1919, 704 I v. Sie schreibt u. a. vor, daß in jeder Zulassungsbescheinigung eingetragen sein soll: V L. 6. m. d. n. ru puKnitL, LZ 72. Jahrgang ' I- 3. und Sonntag, den 4. Juli statt. Wir weisen aber schon heute darauf hin und bitten die hiesige Einwohnerschaft, sich an der Sammlung, deren Er trägnisse dazu dienen, die Zurückgekehrten zu unter stützen und ihnen beim Aufbau einer Eristenz über die beschränkte Hilse des Staates hinaus behilflich zu sein, recht opferwillig zu beteiligen. — (An unsere Postbezieher!) Die Post legt nach den neuen Bestimmungen den bisherigen Beziehern die Postquittungen nur bis zum 20. eines Monats vor. Wer Lie Quittungseinlösung über sehen hat, wolle, um in der Zustellung des „Puls nitzer Wochenblattes" keine Unterbrechung eintreten zu lassen, bei seinem Postamt oder Briefträger sofort die Bestellung aufgeben. — (Gute Hetdelbeer-Srnle uxd hohe H «idelb e er-Preis e.) Die Wälder um Lam«n- waren von jeher während der HeidelSeer-eit das Ziel großer Scharen »on Keidtlbeersuchern. I» diesem Das Wichtigste. Der Reichstag wählte Löbe (Soz) mit 3S7 von 420 abgegebe nen Glimmen zum Präsidenten. Zum ersten Vizepräsidenten wurde Dittmann (Unabh.) mit 286 von 8»7 abgegebenen Stimmen gewählt. „Etot Beige" meldet, daß an der Finanzkonferenz in Brüssel etwa 110 Vertreter der Alliierten teilnehmen werden. Die Tagung der deutschen Bäcker Innungen in Berlin sprach sich entschieden gegen die Fortsetzung des Zwangswirtschafts» systems und die Tätigkeit der Kriegsgeseklschaften aus. Militär und Polizei in Irland sind von der Regierung ange wiesen worden, im Falle von Angriffen die Angreifer wie Feinde im Felde zu behandeln. Das deutsche Linienschiff „Rheinland", 18000 Tonnen groß, iß von einer AktiengeseLschast in Rotterdam samt seiner Einrichtung angekaust worden. In Duisburg find 10 Personen an Pocken erkrankt, so daß die Gesamtzahl der seit den Märzunruhen gemeldeten Pocken- fälle aus SO angewachsen ist. Dir Thüringer Zeitungen, insgesamt 61 Blätter, veröffentlichen «inen gemeinsamen Ausruf über die katastrophalen Folgen der Papiernot. In vier Berliner Gemeindeschulen ist ein Gchulftreik ausgebro chen, da von der Schulbehörde dem Einsprüche der Eltern - beträte gegen den Nachmittagsunterricht nicht entsprochen wurde. Km neuen thüringischen Landtag erhalten Deutschnationale 4, Deutsche Volkspartei 8, Bauernbund 11, Demokruten 4, So zialdemokraten 11 und die Unabhängigen 12 Sitze. In Londonderry haben erneut schwere Straßenkämpfe stattge sunden. Der Bund der Landwirte hat an den Reichskanzler eine Ein gabe gerichtet, in der er sich gegen den Steuerabzug in der Landwirtschaft wendet. Nach den an der Berliner.Börse vorliegenden Privatmeldungen stellte sich die Mark gestern tn Holland auf 7,24V,—7,47'/,, in Zürich 14,LV, in Kopenhagen 16,02—18,SO und in Stock- holm aus 12,40. vertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Sammlung) Die für 28. und »7. Funi vorgesehene Haus- und Straßensammlung für die vertriebenen Ausländsdeutschen findet infolge der ungünstigen Witterung erst Sonnsrbend, den pulsnitzerMcdendlatt yeiegr.-Udl».: Möchenbla» pulrnlk vernkprectzei' v?. iS M zeitims NnIqM umfassend di- Ortschaften: PulSnitz, Pulsnitz M. S>, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederste!»« irulvmtz Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). 268, Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. -es Amtsgerichts, des Stadtrat«» z« P«ls«itz und der Gemeindeämter de» Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24 127. — Gemeinde - Giro - Konto 14S. Msdllia für Sm fimtMMbM Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag knd Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 6.— bei freier Zustellung; Sei Abholung vierteljährl. M 5.—, monatl. M 2.—, durch die Post abgeholt M 6.—. Inserate find bis vormittags 10 Uhr anfzugebm. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenmefser 14) 80 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmschft. 70 Pf. im Amtsgerichts bezirk 60 Pf. Amtl. Zeile M 2.40, 2.10 und 1.80. Rekl. M 1.80 Bei Wiederhlg. Rabatt. 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