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Pulsnitzer Wochenblatt ttmls Les k^önigl. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Donnerstag, den 1. AkM 60. Jahrgang. Ar. 118. er 1908. Pulsnitz, den 1. Oktober 1908. G. H- 8 33 nicht geeignet sind; s von 8 8 8 8 31. 32. können, den Ruhestand versetzt werden können, Ar- im benattentat verübt worden. Der neue Marine-Etat wird, wie verlautet, 10 Mil lionen für Unterseeboote fordern. General d'Amude verweigert endgültig die Auslieferung der deutschen Legionäre in Casablanca. Frankreich hat gegen die Besetzung der Orientbahn ebenfalls Einspruch erhoben. wafl' angerannt und zum Sinken gebracht worden. Passagiere und Mannschaften wurden gerettet. In Tongsho (China) sind fünfhundert Todesfälle an Bubonenpest vorgekommen. Der Kaiser hat das Abschiedsgesuch des Prinzen Bern hard zur Lippe genehmigt. Auf das deutsche Konsulat in Bordeaux ist ein Bom- 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragende Räte/in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. 1. Grundstücksankauf zum Ausbau der Schulstraße betr. 2. Regelung des Sparkassenwesens, Giroverkehr betr. 3. Gesuch des HülfSvereins für Geisteskranke im Königreich Sachsen. 4. „ „ Ot stbauvereins zu Kamenz. 5. Wahl der Einschätzungskomissionsmitglieder. Oer Stadtverorvnelen-Vorstsber August kevricb. Air WiHtigyt mm Sage. Die Internationale Vereinigung für gesetzlichen beiterschutz wird ihren nächsten Vertretertag Jahre 1910 in Lugano abhalten. 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann. 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung Aber ihr Vermögen beschränkt sind. Zu Vem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen weiden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten das 30ste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten den Woh/sitz in der Gemeinde noch nicht volle Zwei Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie ArmenunterstützunK aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von der Aus stellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben- 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zF dem Amte 5. Dienstboten. I)r. Michael, Bürgermeister. D Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Unfähig zum Amte eines Schöffen sind: Vekailnlmchuilg, Schöllen- Md GeschwommiM betr. Nachdem vom unterzeichneten Stadtrate die Urliste der in hiesiger Stadt wohnhaften, zum Schöffen- oder Geschworenenamte geeigneten Personen aufgestellt worden ist, wird auf die unter D beigefügten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken verwiesen, daß die Liste vom 2. dieses Monats an 8 Tage lang, also bis 9. d. M. zu jedermanns Einsicht auf hiesiger Ratskanzlei ausliegt und innerhalb dieser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit derselben schriftlich oder zu Protokoll beim unterzeichneten Stadtrate anzubringen sind. Später eingehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, 1. Oktober 1908. / Der Siadtrat. und Zeitung Matt VekanntmBung. Die nach der Bekanntmachung des unterzeichneten Stadtrates vom 11. Septembers. I. festgestellte Der englische Dampfer „Argonaut" ist westlich Dungeneß im Kanal von dem Dampfer „Kings- WMe ÄWkMMm-Hmg Freitag, als den 2. Mover M8, abends W, im Sitzungssaal des Nalyauser. Tagesordnung: Sernsprechsr: Nr. ,8. VSZirKs-LlNZSigSr Ielegr.-HLr.: Wochenblatt Pulsnitz Inserats kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Vie fünk mal gespaltene Zeile oder deren Naum 12 Pf., Lokalpreis l 0 Pf. Reklame 25 pk. Sei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem larik. Erfüllungsort ist Pulsnitz. 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: , 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hanfastädte, - 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft/ 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, F 7. Religionsdiener, / 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörige Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. F 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich/als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der ZZ 32 bis 35 über die Berufung z^m Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. — Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gericht^verfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend, vom 1. März 1879. — — — Punkt Pulsnitz, den 1. Oktober 1908. Erscheint: Dienstag, Donnerstag u.Sonnabend. Mit „Illustr. Sonntagsblatt", „Landwirtschaft, kicher lZeilage" und „§ür Saus und Serd". flbonnsment: Monatlich 45 Pk-, vierteljährlich Mk. 125 bei kreier Zustellung ins Saus, durch die Post bezogen Mk. 1.41. snv Xori Nnlcrnitr umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. s., Vollung, Srotzröhrsdork, Srstnig, Sauswalds, Ohorn, Oberstem«, Dieder- »miltVUiUil l OOU illlllÄLsEl lll)iIi1t.Ill ix ^UlÄlill), steina,Weitzbach,Obsr-u.Niederilchtsnau,§riedsrsdorf-"shiemsndork, Mittelbach, Srotznaundorf, Lichtenberg, fflein-Dittmannsdork. Druck und Verlag von L. L. §örfter's Erven (Inh.: Z. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, IZismarckplatz vr. 265. Verantwortlicher Redakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. EWgeWleiM erloschen. Vsr S/adtrat. Vr. Micha , Bürgermeister.