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Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Kadtrathes zu . WuLsnih Abonnements - Preis Bterteljährl. 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Al« Beiblätter: 1. Jllustrirtes SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. sind bi« Dienstag und Freitag Vorm. 9 vhr auftugeben. Preis für die einspaltige Cor vuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. K-schästsst-lren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Grvh- röhrSdorf. A nnonccn-BureauS vonHaas« stein L Vogler, Jn"->lid«ndau L? schenk Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in Pulsnitz. Ginundstnfzigsteu Aahvgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. R- 66. IS. «UM OSS. Sonnabend. Bekanntmachung, die Verlängerung der Kundesperre betreffend. Nachdem am 13. d. M. in Oberlichtenau ein Hund getödtet worden ist, welcher bei der Scction als tollwulhkrank befunden worden ist, so wird die in der Bekanntmachung vom 9 August d. I«. bi« aus 3. November d Js. bestimmte Frist der Hundesperre sirr hiesige Stadt mit Flurbezirk auf die Zeit bis mit 13, November b. I. »Usflebehltt. Auch für diese Frist gelten die in der Bekanntmachung vorn 9. August d. I. rücksichtlich dieser Hundesperre bereit« getroffenen Bestimmungen. Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß, wenn Hunde innerhalb des hiesigen Stadt- und Fiurbezirks während der Dauer der Hundesperre frei umherlaufend betroffen und dabei eingesangen werden, deren sofortige Tödtung durch die Polizeibehörde angeordnet werden kann, falls dieselbe durch die Umstände geboten erscheint. Pulsnitz, am 18. August 1899. Der Stadt rath. I. St.-V.: Rich. Borlhar-t. Die Dampfstra^eulmlze des Unternehmers F. W. Philipp in Löbau wird im hiesigen Bezirk voraussichtlich wie folgt verkehren: Den 17. bis 19. August am Bahn hofe Bischheim, am 21. August Rücktransport nach Pulsnitz, am 21. bis 23. August Walzarbeit bei Pulsnitz M. S. den 24. August Transport auf der Pulsnitz-Bretniger Bezirks straße bis Bretnig, den 24. und 25. August Walzarbeit auf der fiskalischen Bischofswerda-Großröhrsdorfer Straße in Bretnig, den 26. und 28. August desgleichen in Hauswalde, den 1. und 2. September desgleichen auf der Bischofswerda-Kamenzer fiskalischen Straße in Wiesa. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 14. August 1899. I. V.: vr. Streit Die Grundziige einer Verständigung zwischen Deutschland, England nnd Nordamerika in der Samoafrage. Es scheint, daß es der Samoa-Commission der bethei- ligten Großmächte in verhältnißmäßig kurzer Zeit gelungen ist, die Grunozüge einer Verständigung in der verwickelten Samoafrage, welche seit Jahren zu wiederholten Ruhestörun gen auf den Samoa-Inseln und zu Aergernifsen zwischen den drei Schutzmächten Deutschland, England und Nord amerika geführt hat, zu vereinbaren und die Differenzen beizulegen. Die diese Verständigung darstellenden Verein barungen sind sehr umfangreich. Doch lassen sich aus den selben auch die Grundzüge des vorgeschlagenen neuen Samoa- Vertrages feststellen und kann man sagen, daß dieselben in loyaler Ausführung Ruhe und Frieden auf den Samoainseln stiften können. Die Grundzüge der Vorschläge der Samoa- Commission lasten sich in einigen Erklärungen zusammenfasten. Es wird erklärt, daß die Samoa-Inseln neutrales Gebiet sind, auf dem die Bürger und Unterthanen der drei Ver- tragSmächte gleiche Rechte in Bezug auf Ansässigkeit, geschäft liche Thätigkeit und persönlichen Schutz genießen. Keine der Mächte übt eine getrennte Herrschaft über die Inseln oder deren Regierung aus. — Es wird ferner im Hinblick auf die dauernde Herstellung des Friedens und der guten Ordnung auf den genannten Inseln und im Hinblick auf die Schwierigkeiten, di« von jeher die Wahl eines Königs begleitet und die Erhaltung seiner Autorität gegenüber den häufigen, von nebenbuhlerischen Häuptlingen angeregten Auf ständen erschwert haben, erklärt, daß das Amt und der Titel eines Königs auf Samoa abgeschafft ist und auf immer ab geschafft bleiben soll, und daß die flacht der dortigen Häupt linge auf den Bezirk beschränkt bleiben soll, in welchem sie gemäß der nachfolgenden Bestimmung anerkannt ist. In Erwägung, daß die nachfolgenden Bestimmungen keine volle Wirksamkeit haben können, wenn nicht eine Kodifizirung gewisser Bestimmungen der bisher zwischen den drei Mächten und der Regierung von Samoa bestehenden Verträge statt findet, wird die gegenseitige Erklärung abgegeben, daß in jedem Falle, wo die Bestimmungen dieser Akte mit irgend einer Bestimmung eines oder mehrerer jener Verträge un vereinbar sind, die Bestimmungen dieser Akte entscheidend sind. Die ausführende Gewalt wird dem Verwalter von Samoa übertragen, der von den drei Vertragsmächten in gemeinsamen Einvernehmen, oder in Ermangelung des letzter», durch (hier wird ein europäisches Staatsoberhaupt erwähnt, das vorläufig nicht genannt wird, bis der Vorschlag ihm auf amtlichen Wege zugegangen ist) ernannt wird. Der Verwalter bezieht ein Jahresgehalt von 6000 Dollar in Gold, das aus den Einnahmen der Negierung Samoas ausgezahlt wird. Falls die,e Einnahmen dazu nicht aus reichen, wird der Fehlbetrag durch die drei Mächte zu gleichen Theilen ergänzt. Der Verwalter führt sämmtliche auf den Samoa-Inseln geltenden Gesetze aus. Er ist befugt, Ver gehen gegen die Regierung Samoas zu bestrafen oder zu verzeihen. Er ist befugt,' durch den aussührenden Rath und mit besten Zustimmung und Rathschlag sämmtliche Beamten zu ernennen, deren Ernennung in diesem Vertrage nicht anderweitig vorgesehen ist. Er ist befugt, offenstehende Aemter vorläufig bis zur regelrechten Ernennung zu diesen Aemtern zu besetzen, sowie Personen zu bezeichnen, die an Stelle der zeitweilig von Samoa abwesenden Beamten die Aemter ausüben. Die gesetzgebende Gewalt liegt bei dem Verwalter und dem gesetzgebenden Rath. Dieser Rath wird aus drei Mitgliedern bestehen, deren eines durch die Verei nigten Staaten, eines durch das deutsche Reich und eines durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland ernannt wird. Die drei Großmächte behalten sich doch jederzeit das Recht und die Macht vor, die Gesetze der Regierung von Samoa zu ändern oder auszuheben. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Inhaltlich der unterm heutigen Tage beim hiesigen Stadtrath eingegangenen Marschroute kommen vom 31. August bis 1. September d. I. in hiesiger Stadt zur Einquartirung die 2. Compagnie des 2. Jägerbataillons Nr. 13, zusammen 281 Mann einschließlich des Hornistenchors. Pulsnitz. Wie bereits in Nr. 63 unseres Blattes im amtlichen Theil bekannt gegeben, findet am 22. August dieses Jahres von früh 9 Uhr an bis nachmittags gegen 1 Uhr vom 1. Feldartillerie-Regiment Nr, 12 zwischen Wachau, Lichtenberg, Pulsnitz M. S. und Leppersdorf Ge ländeschießen mit scharfer Munition statt. — Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz hat in Folge Auftreten eines tollwuthverdächtigen Hundes am 13. d. M. in Pulsnitz M. S. rc. für die Ortschaften Puls nitz M. S., Böhmisch-Vollung, Mittelbach, Frieversdorf mit Thiemendorf, Oberlichtenau, Weißbach, Obersteina, Nieder steina, Oh.wn, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Großnaundorf, Gersdorf, Bischheim, Häslrch, Niedeilichtenau, Reichenbach, Reichenau und Gräfenhain die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von drei Monaten, also bis mit 13. November dieses Jahres verhängt bezw verlängert und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, rücksichtlich welcher der Verdacht vor liegt, daß sie von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind. Im Uebrigen sind die in Nr. 64 unseres Blattes bekannt gegebenen Bestimmungen zu beachten. Oberlichtenau. Mehrere hiesige Bewohner be absichtigen die Gründung einer „Freiwilligen Feuerwehr" anzuregen und laden dafür sich Jnteressirende zu einer Besprechung, Sonntag, den 20. August, nachmittags 4 Uhr in Pofands Restauration ein. Möchten sich recht viele Gleichgesinnte einfinden, damit auch unser Ort bald eine Wehr aufzuweisen hat, welche in Stunden der Gefahr hilfreich zur Seite stehen kann. — Jetzt ist die Zeit, in welcher verschiedene unserer gefährlichsten Giftpflanzen, z. B. Bilsenkraut, Nachtschatten, Stechapfel, Eisenhut, gemeine Tollkirsche, Fingerhut, ge fleckter Schierling, Wasserschierling, die rotbeerige Zaunrübe, die Hundspetersilie rc. zur Reife gelangen. Da die nasch haften Kleinen die Samenkapseln und Beeren dieser Pflan zen, besonders die glänzenden schwarzen Beeren der Nacht- schatteng« wüchse gern zu ihren Spielen verwenden, so kann daS größte Unglück entstehen. Mütter sollen ihre Kleinen in Wald und Flur nie aus dem Auge lassen und ihnen auf das strengste einschärsen, nichts zu genießen, als was ihnen von Erwachsenen gereicht wird. Schon eine einzige Beere dieser Giftgewächse kann den qualvollen Tod eines KindeS herbeiführen. — Die Brieftasche der Postboten wird nach einer neuen Verfügung nicht mehr an einem Leibgurt, sondern an einem Schulterriemen getragen. Diese Neuerung erfolgt auf Grund von Beschwerden der Briefträger über Magen übel, die durch den beständigen Druck der schweren Tasche auf Leib und Magen verursacht wurden. — Nachdem nunmehr die Ernte im Gange ist, em pfiehlt es sich für alle Landwirthe, den gewonnenen Ernte segen gegen Feuersgefahr zu versichern. Die Erfahrung hat gelehrt, daß gerade nach der Ernte die Brände sich unheimlich mehren. Mancher kleine Grundbesitzer ist schon durch Brandschaden an den Bettelstab gekommen, weil er aus unverantwortlicher Nachlässigkeit und Saumseligkeit nicht versichert oder die abgelaufene Versicherung nicht rechtzeitig erneuert hatte. — Wenn einer alten Bauernregel zufolge einem reg nerischen Siebenschläsertage 7 Wochen Regenzeit folgen sollen nnd durch die in diese Zeit sollende Einbringung der Ernte dem Landwirt viele Sorgen bereitet werden, so hat man sich gerade in diesem Jahre von der Unrichtigkeit solcher alten Wetterregeln gründlich überzeugen können. Mit dem gestrigen Tage ging die 7. Woche seit dem dieses Jahres ganz verregneten Siebenschläfer zu Ende und selten haben wir eine so anhaltend schöne und trockene Witterung gehabt, welche dem Reifen des Getreides und der Einbring ung der Ernte so günstig war, als sie die vergangenen Wochen brachten. — Die Preise für Süßwasseredelfische, namentlich für Karpfen und Forellen, unterlagen im Jahre 1898 derartigen Schwankungen und waren insbesondere im Herbst, also zu der Zeit, wo die meisten Abfischungen stattfinden, derart gedrückt, daß die Producenten vielfach genöthigt waren, mit Verlust zu verkaufen, oder ihre verkäuflichen Fischbestände einzulagern, um bessere Preise abzuwarten. Wo die Ursachen zu dieser Erscheinung zu suchen sind, mag hier unerörtert bleiben, jedenfalls erwächst aber den Fischereivereinen die Aufgabe, auf Mittel und Wege zu sinnen, wie ihr abgeholfen werden kann, um einer Wiederholung möglichst vorzubeugen; denn wenn einerseits diese Vereine darauf hinarbeiten, die heimische Produktion von Fischfleisch zu steigern, um den Import zu verringern, so müssen sie doch gleichzeitig darauf bedacht sein, daß die von den Producenten aufgewendeten Kosten und Mühen entsprechend gelohnt werden, und daß diese ihre Rechnung finden. Ein Mittel, um das zu errei chen, glaubt der Sächsische Fischerei-Verein darin gefunden zu haben, daß er von jetzt an fortlaufend im Herbst jeden Jahres in Chemnitz und Bautzen je eine Fischerei-Ausstellung mit Preisbewerb und Markt für karpfenartige (Cipriniden) und lachsartige (Salmoniden) Fische veranstaltet. Der Verein hofft dadurch nicht allein anregend und belehrend auf die heimische Fischzucht einzuwirken, sondern verbindet dabei gleichzeitig die Absicht, den Producenten die Gelegenheit zu bieten, sowohl die Art und Güte der von ihnen gezüchtete»