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fMsWUM: Nk. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten-' und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 53 Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung in» Haus, durch Gie bezogen Mark 1.56. vyiKs-AeW MS WlW uu ööö MigUM MögökiMs MS ses StMMs jll plilsW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Pf., im BezirkderAmtshauptmannschaftlöPf. Amtliche Zeile 80 Pf., austerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz- MM« M SM NmtSMMsWM MsH Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 26. Sonnabend, 3. März 1917. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Saatkartoffeln. i. Der Landeskulturrat hat die Zusicherung gegeben, daß die bei der Königlichen Amtshauptmannschaft rechtzeitig (also bis II. Januar I9l7- bestellten Saatkartoffeln geliefert werden Dasselbe gilt für die beim Landeskulturrat unmittelbar bestellten Saatkartoffeln. Der Eingang derselben und die Verteilung an die Besteller wird öffentlich bekannt gemacht werden. Kartoffelerzeugec, die das erforderliche Kartoffelsaatgut bisher noch nicht oder nicht rechtzeitig bestellt haben, können dasselbe entweder von einem Kartof felerzeuger der Bezirks oder von einer außerhalb der preußischen Provinzen Westpreußen, Brandenburg, Pommern und Posen gelegenen Saatgutwirtschaft beziehen. Für den Bezug gelten die unter ll ersichtlichen Vorschriften. Wer auf diese Weise Saatkartoffeln nicht erhalten kann, wolle sich an die Königliche Amtshauptmannschast wenden, die, soweit es in ihren Kräften steht, dann versuchen wird, Nat zu schaffen. Bei der ausschlaggebenden Bedeutung des Kartoffelanbaues für unsere Volksernährung müssen unsere Landwirte Alles daran setzen, daß im neuen Jahre der Anbau vermehrt, auf keinen Fall aber gemindert wird. Es wird hierbei darauf hingewiesen, daß sich der Kartoffelanbau auch wirtschaftlick lohnen wird, da der Kartoffelpreis erhöht, derRübenpreis dagegenherabgesetztwerden wird. DiePreise werden voraussichtlich schon in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. II. Für den Verkehr mit Saatkartoffeln innerhalb des Kommunalverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, ein schließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz, sowie für die Einfuhr von Saatkartoffeln aus anderen Kommunalverbänden, wird folgendes bestimmt: Kl. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Kartoffeln zu Saatzwecken ist nur gegen Saat karte erlaubt. Die Saatkarte wird auf Antrag dessen, der Kartoffeln zu Saatzwcckcn erwerben will, von der Königlichen Amtshauptmannschast ausgestellt Z 2. Der Antrag auf Ausstellung der Saatkarte ist schriftlich bei der Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Aussaat erfolgen soll, zu stellen. Die Ge meindebehörde hat ihn nach Bestätigung der Angaben unverzüglich an die Königliche Amtshauptmannschast weiterzugeben. Die Antragsteller haben hierbei un ter allen Umständen den bei der Königlichen Amtshauptmannschaft erhältlichen Vordruck zu benutzen. Z 3. Der Erwerber von Saatkartoffeln hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Abschluß des Vertrags auszuhändigen. Werden die Saatkartoffeln mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandtstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung un ter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu las en, nachdem dis Kartoffeln verfrachtet sind. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnverwaltung ausgestellten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestäti gung des Erwerbers binnen zwei Wochen nach Absendung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. §4 Die Ausfuhr von Saatkartoffeln nach einem anderen Kommunalverbande bedarf der vorherigen Genehmigung der Königlichen Amtshaupt mannschaft Kamenz. §5 Die Einfuhr von Saatkartoffeln in den hiesigen Bezirk ist unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen nach Eingang der Kartoffeln, der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen , K 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nach der Verordnung des Reichskanzlers über Saatkartoffeln vom 16./11. 1916 — R-G.-Bl. S. l231 — nicht härtere Strafen verwirkt werden mit Haft bis zu !4 Tagen oder mit Geldstrafe bis 150 Mk. bestraft. Auch können in den Fällen der vorerwähnten Verordnungen neben der Strafe die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, unabhängig davon, ob sie dem Täter gehören oder nicht Der Kommunalverband der Königliche« Amtshauptmannschast Kame«z, am 28. Februar 1917. Einmalige Vrotzuweisung. Für die Zeit der vorübergehenden Kartoffelknappheit wird folgendes angeordnet: I. Es erhalten als einmalige Zuweisung auf Antrag: 2 Brotmarken alle diejenigen Personen, denen für die Woche (ohne die Jugendlichen- oder Schwerarbeiteczulage) 4'/, oder 5 Brotmarken zustehen. 2 Brotmarken alle Kinder bis einschließlich zum 6 Lebensjahre. 1 Brotmarke alle diejenigen Personen, denen für die Woche (ohne die Jugendlichen- oder Schwerarbeiterzulage) 4 Brotmarken zustehen. Selbstversorger können bei der geringen Menge, die zur Verfügung steht, nicht berücksichtigt werden. II Die Gemeindebehörden werden bekannt geben, wann die Brotmarken zur Verteilung gelangen. Die Verteilung soll jedoch nicht vor Donnnerstag, den 8. März erfolgen. III. Vorstehendes gilt auch für die revidierten Städte Kamenz und Pu'snitz. Kamenz, am 3. März 1917. Der Kommu«alvcrband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz. Die Stadträte zn Kamenz und Pulsnitz. Zum Besten der Landessammlung für den Heimatdank soll Sonntag, den 4. März d. I., nachmittags 6 Uhr in der Schulturnhalle zu Pulsnitz ein AW" Vortragsabend "HW mit gesanglichen und. deklamatorischen Vobträgen, ausgeführt von Schulkindern, dem Lehrerguartett und anderen freiwilligen Kräften stattfinden. Eintritt 50 Pfg. für die Person. Weitere Spenden für die Stiftung Heimatdank werden auch bei dieser Veranstaltung gern entgegengenommen. Der Verein Heimatdank sür die Stadt Pulsnitz. Nachdem die Königliche Amtshauptmannschast Kamenz aus Anfrage bestimmt hat, daß auch diejenigen Verbraucher welche ihre Butter direkt vom Land wirt beziehen, Margarinemarken erhalten können, u erden die in der Stadt Pulsnitz in Frage kommenden Verbraucher hiermit aufgefordert, diese Margarinekartsn, Montag, den 5. März 1917 in der Zeit von 8—1 Uhr mittags und 3-6 Uhr nachmittags in der Kliegsschreibstude abzuholen. Pulsnitz, am 3. März 1917. Der Stadtrc.t.