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PulsmherTayeblait Bezirksanzeiger — — — Erscheint an jeoem Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.85 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und vTIICommerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mosse'sZeilenmcsser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50«/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkursfSllen gelangt der ovlle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Nmtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klem-Dittmannsdors Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 3 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh- I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Nummer 1S1 Mittwoch, den S. Juni 1S26 78. Jahrgang Lommel?- unä ^ivat-ksnli ^klienLSssIlsekskt Wii» v«i»Lin»«n Ssrsinlsgs« LU günstig«« SstLVN ^uskükrunA sämtlicker ksnkAesckäfte ru kulantesten keclin^un^en. — LacstZemäöe 8eruiun§ kostenfrei fulsnilrei' ksnk 6. 6, m b. l-i. ?uIsnLt2 unä Odlorn Amtlicher Teil. Das im Grundbuche jür Großröhrsdorf, Blatt 114S, aus den Namen des Schneider« Meisters Br«»o Löwe eingetragene Grundstück soll am 23. Juli 1926, vormittags 10 Uhr — an der Gerichtskelle — im Wege der Zwangsvollstreckung »ersteigert werde«. Da» Grundstück Nr. 227^ der Orisltste, Nr. 165 c de» Flurbuch», bestehend aus Wohn- und Geschüstsrüumen, sowie Wirtschaftsgebäude, ist 3,5 Ar groß und aus 18 700 RM geschützt. Die Brandverstcherungssumme betrügt 7830 RM. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schützungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Btsriedigung aus dem Grundstücke find, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 21. Mürz 1926 verlautbarten Dersteigerungsoermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelben und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Recht« bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bet der Verteilung des Dersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen, falls für das Recht der Dersteigerungserlvs an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Pulsnitz, den 2s. Mai 1926. Amtsgericht. Das Wichtigste Der Reichspräsident hat geäußert, daß er zu seinen Brief stehe und auch dessen Veröffentlichung durch Herrn von Loebell nicht bean stande. Die Hochwasserschäden in Schwaben sind sehr groß; auch weite Gebiete in Sachsen und Böhmen haben unter dem Unwetter stark gelitten. Der 10 000-Dollar-Diebstahl im Berliner Hauptzollamt hat noch keine Aufklärung gefunden. Der Amerikaner John Goldstrom der am 19. Mai Newyork verlosten hat, um einen neuen Weltrundreiscrckord von 31 Tagen aufzustel len, hat seine Reise in der Wüste Gobi aufgegeben, nachdem er dort zur Einsicht gelangt war, daß er mindestens 35 Tage brauche und damit sein« Wette verlieren würde. In Lüttich ist das vallonische Theater, das mitten in der Stadt liegt, durch einen Brand zerstört worden. Der Schaden wird auf eine Million Franken geschätzt. Die Brandursache ist böswillige Brand stiftung durch einen Arbeiter Die Vossische Zeitung meldet aus Peking, daß Wupeifu vorgestern die allgemeine Mobilmachung ungeordnet hat, um den Vormarsch der Nationaltruppen aufzuhalten. Der Angriff soll in vier Kolonnen erfolgen, doch wird der Vormarsch nicht vor Mitte Juni erwartet. Nach einer Havasmeldung aus Genf habe» Briand, Vandcrvelde und Theunis eine gemeinsame Aktion Frankreichs und Belgiens zum Schutze ihrer Währungen vereinbart. Man wird versuchen, auch das Einverständnis der italienischen Regierung zu erhalten. Die Stadt Dünaburg wurde von einer furchtbaren Brandkatastrophe heimgesucht; SO Häuser wurden eingeäschert. Hindenburg und der Volksentscheid. Durch die geheimnisvollen Andeutungen des sozialdemo kratischen Zentra lorgans, des „Vorwärts", in seiner letzten Smmtagsnummer hat sich der Siaatsminister v. Loebell veranlaßt gesehen, einen Brief des Reichspräsidenten von Hindenburg an ihn so schnell wie möglich der Oefsent- lichkeit zu übergeben, um dem dunklen Intrigantenspiel des „Vorwärts" die Spitze abzubrechen. Der „Vorwärts" suchte ohne Zweifel nach einer Gelegenheit, um die Person des Reichspräsidenten in den Kampf um die Fürstenenteignung hineinzuziehen. Herr v. Loebell hat die Karten aufgedeckt und hat das verkappte Derleumderspiel des sozialistischen Organs entschleiert. Wenn wir den Brief des Reichspräsidenten lesen, dürfen wir nicht achtlos an den Eingangszeilen vorübergehen. Klar und deutlich hat der Reichspräsident auf die Bitte des Staatsministers v. Loebell, in einer öffentlichen Kundgebung zur Enteignung des Fürstenvermögens Stellung zu nehinen, mit einem Nein geantwortet. Seiner Stellung als Führer des gesamten deutschen Volkes ent sprechend un!d eingedenk feiner Devise, über den Parteien zu sichen, hat der Reichspräsident eine amtliche Stel lungnahme zum Volksentscheid abgelehnt. Er weist nur darauf hin, Laß die Reichsregierung selbst in chver Reichstagssitzung vom 28. April sich in einer amtlichen Kundgebung auf das entschiedenste gegen die «ntschädjgungslofe Enteignung der Fürstenver- MWWWMMWllWMMW Berlin. Der Vertreter des Staatssekretärs Meißner, Ministerialrat Do eh le vom Büro des Reichspräsidenten, hat dem Reichspräsidenten, der von Schorfheide muh Berlin zurückgekehrt ist, Vortrag gehalten. Der Reichspräsident äußerte im Verlauf des Vortrages, daß er selbstver ständlich zu seinem Bries stehe und auch dessen Veröffentlichung durch Herr» von Loebell nicht z« beanstanden habe. Die Reichsregierung zu dem Brief. - Berlin. Der Brief, den der Reichspräsident von Hindenburg an Exzellenz von Loebell gesandt hat, wird von der Reichsregierung als eine reine private Aeußerung aufgefaßt. Die Reichsregierung braucht zu diesem Brief nicht Stellung zu nehmen. Zu Unstimmigkeiten im Kabinett lst es nicht gekommen. Das Reichskabinett hat sich nur dann mit Verfügungen des Reichspräsidenten zu besoffen, wenn sie amtlicher Art sind. Der Brief des Reichs präsidenten ist aber kein amtlicher Akt. * Reue Kompromißverhandlungen über die Fürstenabfindung. Der Reichskanzler hat mit den Parteiführern darüber verhandelt, ob es möglich ist, den bereits bestehenden Gesetz entwurf über die Fürstenabfindung so abzuändern, daß er nicht mehr als verfassungsänderndes Neichsgesetz angesehen werden und mit einfacher, Majorität angenommen werden kann. * Ueber die Flaggenverordnung selbst verlautet folgendes: Es werden demnächst Ausführungsbestimmungen erlas. sen werden, die sich mit der Größe der Gösch und mit ähn lichen Dingen beschäftigen. Sobald diese Ausführungsbe stimmungen erlassen sind, wird zugleich mit der Verordnung das Flaggentuch an die ausländischen Missionen abgesandt werden. Die Verordnung selbst muß bis zum 11. August in Kraft treten. Die Ausführungsbestim- mungen werden durch das Auswärtige Amt und durch das Reichsministeriu indes Innern festgesetzt. Gefahr dem Privateigentum. Enteignung der Fürsten, so lautet die Forderung der sozialistisch-kommunistischen Bruderporteien. Der Volks- entscheid am 20. Juni soll darüber entscheiden. Me Ab- stimmung ist nur eine Generalprobe. Die Absicht, die hinter diesem Vorhaben steckt, heißt: Raub des. Privateigentums. Handwerker, Kaufmann, Land wirt, Beamter, wacht auf. Gefahr droht dem Privatbesitz, deiner Scholle, deiner Pension. Höre, was der Kommunisten- führer vr. Greinert im hessischen Landtag sagte: „Wenn die Fürstenenteignung erst durchgeführt sei» wird, dann wird das ein Segen sein, denn dann steht der Weg offen, das gesamte Privateigentum zu enteigne«, dann kommt eins nach dem andern, dem« das erstrebe« wir/ Das ist das wahre Gesicht derer, die heute nach dem Fürstenbesitz schreien. Das ist Bolschewismus. Verhüte das Unheil, den Untergang unseres Volkes! KeineStimme dem Volksentscheid. Bleibe am 20. Juni zu Hause! mögen ausgesprochen hat. Diesen Standpunkt der damaligen Regierung Luther hat auch die jetzige Regie rung Marx durch ihre Erklärung vom 19. Mai sich ausdrücklich zu eigen gemacht. Denen, die den Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt in seiner amtlichen Stel lung in den Streit hineinziehen wollten, ist damit von vorn herein der Boden entzogen. Wenn sich Reichspräsident von Hindenburg persönlich zu Lem Volksentscheid äußert, so tut er das mit demselben Recht, das jedem deutschen Staatsbür ger zusteht. Keine Partei und keine Presse kann dem Reichs- Präsidenten verwehren, eine persönliche Meinung über den Volksentscheid zu haben und zu äußern- Daß Ler Reichspräsident, der Lie längste Zeit seines Le bens im Dienste der Könige von Preußen und der deutschen Kaiser, wie er selbst hervorhebt, gestanden hat, eine Enteig nung Ler Fürsten als großes Unrecht und groben Undank des Volkes ansieht, muß jeder Deutsche, der die guten Seiten der früheren Zeit nicht vergessen hat und Lem auch heute noch ein Gefühl für Dankbarkeit und Anerken nung geblieben ist, einsehen. Für Len Reichspräsidenten ober bedeutet der Volksentscheid nicht nur eine Nichtwürdigung der Tradition, sondern vielmehr und in erster Lime eine Erschütterung jeglicher Moral und jeden Rechtes. Der Reichspräsident schaut weiter in die Zukunft als die es tun, bei denen es sich nur um die Entscheidung über die Fürstenvermögen handelt. Mit seinem oft genug erprobten Scharfblick erkennt Ler greise Führer, daß mit dem Volks entscheid an den Grundpfeilern des deutschen Rechtsstaates gerüttelt wird. Er erkennt, daß es sich bei Ler scyialistisch^kommunistischen Agitation nicht um Enteignung der Fürsten vermögen allein handelt, sondern Laß os nur der Anfang einer Enteignung des Pri vateigentums überhaupt fein soll. Gelingt der Schlag gegen die Vermögen der Fürsten, so ist den Agitato ren Lie Bahn freigegeben, nunmehr den Feldzug gegen jedes Privateigentum zu eröffnen. Diese Ziele