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Pulsnitzer Wochenblatt lelegr.-HLr.: Wochenblatt Pulsnitz Erscheint: Dienstag, Donnerstag u.Sonnabend. 5lmts des l^önigl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Inserate kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aukzugeben. Die künk mal gespaltene Zeile oder deren Naum 12 Pf., Lokalpreis 10 pk. Neklams 25 Pf. Sei Wiederholungen Nabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem larif. Erfüllungsort ist Pulsnitz. §ernsprecher: Nr. 18. GSZirKS-Nnzeiger und Zsttung viatt Mit „lllustr. Sonntagsblatt», „Landwirtschaft, sicher Beilage» und „§ür Saus und Berd». Nbonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich Mk. 1.25 bei kreier Zustellung ins Baus, Lurch Lie Post bezogen Mk. 1.41. Q nitv-umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srotzröhrsdork, Bretnig, Sauswalds, Ohorn, Obersteina, Bieder- ff» l I l»s UiUU. i u l Ul-Z i lf-- utpllil), steina, Weitzbach, Ober- u. Bisderlichtenau, §risdersdorf-1'hiemendorf, Mittelbach, Brotznaundorf, Lichtenberg, KIsin-Dittmannsdork. Druck und Verlag von C. L. Sörstsr's Lrdsn (Inh.: I. "W. Mohr). Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Bedakteur: I. W. Mohr in Pulsnitz. Mc 104 Dienstag, den 3!. August 1909. 61. Jahrgang. Aekaaittmalhnng, kmidlagswahl dclr. In Gemäßheit des Gesetzes vom 5. Mai 1909 haben im laufenden Jahre in der Stadt Pulsnitz, welche dem 3. städtischen Wahlkreise angehört, Neuwahlen der Ab geordneten für die Zweite Kammer der Ständeversammlung im Königreich Sachsen stattzufinden. Hierzu ist die hiesige Stadt in zwei Wahlbezirke eingeteilt worden und zwar: 1. Bezirk: Kat.-Nr. 1 bis mit 13o, Wahlvorsteher: Bürgermeister Dr. Michael. ^598 " " 376 I Stellvertreter: Stadtrat Rich. Borkhardt. 2. Bezirk: Kat.-Nr. 136 bis mit 188, j Wahlvorsteher: Stadtrat Rud. Opitz. 204 „ „ 259. s Stellvertreter: Stadtoerordn.-Vizevorst. Herm. Sperling. Stimmberechtigt bei diesen Wahlen ist jeder Sachse männlichen Geschlechts, der eine direkte Staatssteuer im Königreiche Sachsen entrichtet, bei Abschluß der Wähler liste das 25. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens zwei Jahren die sächsische Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz im Orte der Listenausstellung hat. Ausgeschlossen von Stimmrecht sind: a. Personen, die unter Vormundschaft stehen; b. Personen, zu deren Vermögen Konkurs eröffnet worden ist, während oer Dauer des Kontursverfahrens; c Personen, denen durch gerichtliches Urteil die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter entzogen worden sind, auf die Dauer dieser Entziehung; ci. Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, wegen dessen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann oder mutz, die Voruntersuchung oder die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist, ingleichen die jenigen, die sich zur Zeit der Wahl in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden oder zwangsweise in einer öffentlichen Besserungs- oder Arbeitsanstalt unter gebracht worden sind; e. Personen, die unter Polizeiaufsicht stehen; k. Personen, die bei Abschluß der Wählerliste mit den seit länger als ein Jahr fälligen direkten Staats- oder Gemeindesteuern im Rückstände sind; 8 Personen, die öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im letzten der Anordnung der Wahl vorhergegangenen Jahre erhalten haben. Jeder Wahlberechtigte hat eins Stimme, soweit ihm nicht nach den folgenden Bestimmungen mehrere Stimmen zukommen. Stimmen haben die Wahlberechtigten, a. die ein Einkommen von mehr als 1600 M haben, b. die aus öffentlichem Amt oder aus privater dauernder Anstellung ein Einkommen von mehr als 1400 M beziehen, c. die zur Gewerbekammer oder zum Landeskulturrat wählen dürfen und aus ihrem Betrieb ein Einkommen von mehr als 1400 M beziehen, ck. die bei Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben, auf dem mindestens 100 Steuer ¬ einheiten hasten, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 1250 M übersteigt, e. die beim Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben, von dem mehr als 2 Hektar der Land- und Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als ein halbes Hektar der. Gärtnerei oder dem Weinbau dienen, k. die ihre wissenschaftliche Bildung durch Zeugnisse, die für den einjährig freiwilligen Militärdienst genügen, nachweisen können. Drei Stimmen haben die Wahlberechtigten, a. die ein Einkommen von mehr als 2200 M haben, b. die im Sinne llitera /r b, c ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen von mehr als 1900 M beziehen, c. die, ohne sich in öffentlichem oder privatem Dienstverhältnis zu befinden, aus einer wissenschaftlichen oder höheren künstlerischen Tätigkeit (als Rechtsanwälte Aerzte, Hochschullehrer, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller oder in ähnlicher Lebensstellung) mehr als 1900 M Einkommen beziehen, ci. die Grundbesitz im Sinne der llitera ci haben, auf dem über 150 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 1600 M übersteigt e. die Grundbesitz im Sinne lutem ck haben, von dem mehr als 4 Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als 1 Hektar der Gürt nerei oder dem Weinbau dienen. ViSr St-.mmen haben die Wahlberechtigten, a. die ein Einkommen von mehr als 2800 M haben, b. die im Sinne llitera b, L ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen oder im Sinne lüterA 8 c ein Einkommen von über 2500 M beziehen, c. die Grundbesitz im Sinne lutem ck haben, auf dem über 200 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesammteinkommen des Wählers 2200 M übersteigt, ci. die Grundbesitz im Sinne lutem ä ci haben, von dem mehr als 8 Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als 2 Hektar der Gärt nerei oder dem Weinbau dienen. dHer bei Abschluß der Wählerliste das fünfzigste Lebensjahr vollendet hat. führt eine Zusatzstimme (Altersstimme). Mehr als 4 Stimmen stehen keinem Wähler zu. Ms „Einkommen» oder „Gesamteinkommen» im Sinne der angezogenen Bestimmungen ist nach Z 12 deS eingangs erwähnten Gesetzes daS Jahreseinkommen anzu sehen, w'elches der Wähler im Jahre 1908 zur Staatseinkommensteuer versteuert hat. Die von uns unter Beachtung dieser Vorschriften aufgestellten Wählerlisten liegen in der Zeit vom 3. bis mit 9. September Dieses 1 obres an den Wochentagen während der gewöhnlichen Expeditionsstunden und am Sonntage, den 5. September, von 11 bis 12 llhc vormittags auf der hiesigen Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. » » Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind, bei Verlust des EinwendungSrechteS, spätestens eine Woche nach Ablauf der Auslegung-- frist, mithin spätestens bis zum 17. September Dieses Jabres schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Stadtrate anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Soweit derartige Einwendungen nicht sofort durch Berichtigung der Liste erledigt werden, werden sie innerhalb der nächsten drei Wochen zur Erledigung gebracht. Der Abschluß der Wählerlisten hat am 12. Oktober Dieses labres zu erfolgen. Pulsnitz, am 31. August 1909. Der StaOtrat. Or. Michael, Bürgermeister. H. Dienstag, den 14. September: vießmarkt in Pulsnitz. Ursprungszeugnisse sind mitzubringen. Sonnabend, den 4. SeptembepMö: viel,markt in Königsbrück. Urspruw^zeugnisse sind mitzubringen. Aröei^nachweis. Gesucht werden: » Knecht fkr Landwirtschaft sofort (Lohn nach Uebereinkunst) von Paul Heine, Gutsbesitzer, Glaubnitz, Post Uyst. Landwirtschaftliche Arbeiterfamilie für (. Oktober (-09 oder Neujahr (y(O Lei höchsten Löhnen und schöner freier Wohnung, Gartennutzung und Kartoffelland von Rittergut Ohorn.