Volltext Seite (XML)
Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu'Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Houptblatt und rittst» Zeitung in den Ortschaften deS Pulsnitzer Amtsgerichtsbczirks: Pulsnitz, Pulsnitz Di. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niederstein« Weißbach, Ober- und Nicdcrlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. L65. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz. Nummer 138. Dienstag, den 21. November 1922. 74. Jahrgang Amtlicher Teil. in Punkt S, Säcke betreffend folgende Fassung: Der Rat der Stadt Pulsnitz, den 20. November 1922. 7. 2 Rat der Stadt Pulsnitz, den 21. November 1922 wenn sie ohne die erforderliche wasseramtliche Erlaubnis bauen, wird darauf hingewiesen, dass nach den neuesten, vom Ministerium des Innern hcrausgegebenen Richtlinien für die Beseitigung der Abwässer und Fäkalien aus volkswirtschaftlichen wie hygienischen Gründen nur in gang besonders gearteten Fällen die Erlaubnis zur Einführung geklärter Abortabwässer in Schleusen und Wasserläufe erteilt werden darf, »le Amtshauptmannschaft als Wasseramt weist daher die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, daß sie in Zukunft bei der Beseitigung von Abwässern auf eine Erlaubniserteilung zur Linsührung in Wasserläufe im allgemeinen nicht mehr rechnen können. Diese Abwässer müssen in Zukunft in Gruben gesammelt und abgefahren werden. Außerdem wird noch darauf hingewiesen, daß auch Hauswirtschastswässer im allge meinen nicht ungeklärt dem Vorfluter zugesührt werden dürfen seinem Bann und seinen Ketten. Wenn das deutsche Volk auf diesem abschüssigen Wege weiter fortschreitet, dann taumelt es dem Aogrund des Verderbens ent legen, dann ist es reif zum Untergang, wie einst die alte Welt. Das ist die bittere Wahrheit, die der Bußtag dem deutschen Volke zuruft, damit sein Ge wissen erwache, damit es von dem verderbenbringen den Wege sich abwende. Aber — wohin? Nicht zu den blinden Führern, die noch tiefer in den Sumpf führen, nicht zu den vermeintlichen Rettern, die Heil verheißen, aber nur Tod und Verwirrung bringen. „Gibt es noch Hilfe für ein unglückliches Land?" Auf diese Frage hat einer geantwortet: „Ja, wenn es aufhört dem Teufel nachzulaufen!" Einkehr in scharfer, unerbittlicher Selbsterkenntnis, Umkehr von dem trügerischen Wege: das heißt „Buße" im tiefsten Sinne. Dazu ruft der Bußtag das deutsche Volk auf: „Zurück zur Religion, zurück zum Christentum, zurück zum Evangelium!" Die letzten Wochen haben oem deutschen evangelischen Volke wieder die große Tat der Bibelübersetzung durch Luther in dankbare Erinnerung gebracht. Nun gilt es, sich für diese Tat dankbar erweisen und das Evangelium wieder zur festen Grundlage des Volkslebens, zur Richtschnur für sein Denken und Handeln zu machen Denn, wie der Altmeister Goethe sagt: „An der Bibel wird sich noch jedes Geschlecht verjüngen und der Maßstab für das Leben und die Kraft eines Volkes wird seine (Stellung zur Bibel sein". Ja in der Bibel, der hei- ligen Urkunde der Offenbarung, in dem Evangelium von dem Retter und Heiland der Menschheit: da liegen die Wurzeln innerlicher Erneuerung, religiöser und sittlicher Wiedergeburt. Jede Mühle hat ihre eigenen Säcke mit einem Anhänger zu versehen, der eine tausende Nummer und den Namen der Mühle trägt, aus der das Mehl geliefert wird. Die Säcke werden »nur dann durch die Mühle wieder abgeholt, wenn die nächstfolgende Lieferung durch dieselbe Mühle erfolgt. Andernfalls find die Säcke von dem Bäcker unvertauscht und in demselben Zustande, wie er sie erhält, innerhalb von t Wochen frei Bahnstation des Müllers zurückzusenden. Für Säcke, die der Mühle nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben werden, hat der Bäcker an den Müller eine Entschädigung zu zahlen, die von der 6. Woche ab für den Tag und den Sack 1 Mk, Vutztag. I) e. K. Ernste Bußtagsglocken läuten über die deutschen Lande, lassen ihre erschütternde Sprache er klingen hin über das deutsche Volk, das unter einer unsagbar schweren Last bitter seufzt und kraftlos zu sammenzubrechen droht. Viels Tausende schauen aus nach einem starken Mann, der mit eisernem Willen und fester Hand dem bedrückten deutschen Volke Rettung und Hilfe bringen soll aus schwerer Not und Bedrängnis. Aber diese äußere Not allein ist es nicht, die am Bußtag nebelschwer sich nieder senkt. Eine andere Not soll dem deutschen Volke zum Bewußtsein kommen, die innerL Not, die gerade die Besten im Volke am tiefsten fühlen. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß heute neben einem leise erwachten und immer mehr zu nehmenden Sehnen nach religiöser Wahrheit doch durch weite Kreise des deutschen Volkes noch der Ruf geht: „Los von der Kirche! Los vom Christentum! Los von Gott!" Und mit dieser Abwendung von der Religion geht Hand in Hand eine erschreckende sittliche Verwilderung besonders in der Jugend, eine tiefe Zerrüttung des Familienlebens, eine zunehmende innere Entkräftung des Volkslebens. Im Kampf um dis materiellen Güler glauben Unzählige der Re ligion nicht mehr zu bedürfen, in unbegreiflicher Ver blendung streicht man aus Lese, und Liederbüchern der Jugend, was an Gott und Christentum erinnert, und vergißt dabei, daß Kultur ohne Gott trotz aller Errungenschaft zuletzt den Tod bringt, daß „Wissen ohne Glauben nur schlaue Teufel macht". Das Volksgewissen schläft, der Zeitgeist mit seiner Zucht- losigkeit im Sinnen und Handeln hält Tausende in- beträgt. Für Säcke, die zu Beginn der 8. Woche noch nicht an die Mühle zurückgeliesert worden find, ist eine Entschädigung von 15 Mk. für den Sack und die Woche zu bezahlen. Ist die Rücklieferung der Säcke bis zum Ende der 8 Woche vom Bäcker an die Mühle noch nicht erfolgt, so wird auf Antrag der Vereinigten Mühlenwerke Kamenz die weitere Belieferung des Bäckers mit Mehl eingestellt, bis die Rückgabe der Säcke und die Bezahlung der vorstehenden Leihgebühren ersolgt ist. Für Säcke, welche von den Bäckern in beschädigtem Zustande in die Mühle zurück geliefert werden, ist eine mangels Einigung der Parteien durch die Amtshauptmannschast fest- zusetzcnde Entschädigung zu bezahlen. Für Säcke, die überhaupt nicht zurückgeliesert werden können, weil ihr Verbleib sich nicht mehr seststellen läßt, und für unbrauchbar gemachte Säcke ist dem Müller eine Entschädigung von 820 Mk. sür das Stüch zu bezahlen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach Z 49 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 bestraft. Die vorstehende Bekanntmachung tritt sofort in Kraft; fie gilt auch sür den Bezirk der Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 17. November 1922. Die Amtshauptmannschast Kamenz für den Kommunal- Verband Kläranlagen beir. In letzter Zeit ist es vorgekommen, daß bei Errichtung von Gebäuden Kläranlagen sür Abortabwässer mit eingebaut worden sind,'ohne daß sich die Unternehmer vorher vergewissert haben, ob die wasseramlliche Genehmigung zur Weiterleitung dieser Abwässer erteilt werden kann. Um die Beteiligten in Zukunst vor hohen Schaden zu bewahren, der fie treffen würde, Das Wichtigste. Demonstrationen der Erwerb^sseu und Kriegsopfer, die am Sonn abend in Dresden von den Kommunisten inszeniert worden waren, arteten in ernste Ausschreitungen aus, iu deren Verlaufe zahlreiche Geschäfte geplündert worden 49 Personen wurden wegen Plünderung und Aufruhrs verhaftet. Anfang November gab cs in Sachsen fast 25 000 Arbeitslose; die Zahl ist seildom Weiler gestiegen. In Düsseldorf ist infolge der scharfen Stellungnahme der Gewerk schaften gegen den allgemeinen Streik wieder Ruhe enigeireten. Die Arbeit ist in den meisten Betrieben wieder ausgenommen worden Nach erneuten Besprechungen der Parteiführer beim Reichspräst- deuten fol! Geheimrat Dr. Cuno in der Auswahl seiner Mit arbeiter freie Hand erhalten und dann beim Reichstage die Vertrauensfrage stellen. Die Reichsindexziffer hat sich im Oktober gegenüber dem September nahezu verdoppelt. Die Erwerbsloseijuntgrstützung ist vom 20. November ab erhöht worden. Am heutigen Dienstag findet in der Frankfurter Paulskirche ein österreichisch deutscher Volkstag statt. Es ist beabsichtigt, für da- SAbstbcstiunuuugsrccht und den Anschlußwillen ein freies Be kenntnis abzulegen. ' Der vorgestrige Wabltag in Oberschlesien ist ruhig verlaufen, ab schließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ein kommunistischer Haftentlaffungsantrag sür Hölz wurde im Reichstage einzebracht. Die Oricntkonscrenz in Lausanne ist gestern nachmittag 5 Uhr er- öffnet worden. Die neueste Hetzrede Poincarees findet in weitesten Kreisen Frank reichs ungeteilte Zustimmung. Dem neuen italienischen Ministerpräsidenten Mussolini wurde in der Kammer mit 308 gegen 116 das Vertrauen ausgesprochen. Der englische Arbeiterführer Cleyncs hat Zeitnngsvcrtrctcrn.gegcn. über crtlärt, daß die Arbeiterpartei auf Grund des Wahlergcb- nisscs j.dcn Augenblick bereit fit, die Regierung zu übernehmen. ..türkische Sultan, der sich ans ein englisches Kriegsschiff ge fluchtet hat, soll die Absicht haben, nach Indien zu gehen, um dort em Kalifat zu errichten. Kartoffelbestellung. Denjenigen, die ihre bei der Stadt bestellten Kartoffeln noch nicht oder nur teil weise erhaltest-haden. bringen wir Hiermit zur Kenntnis, daß diese mangelhafte Kartoffel- belieserung am ein Verschulden der Lieferanten zurückzuführen ist und eine große Anzahl sächsischer Gemeinden davon betroffen sind. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, seine Be stellung bei diesem Lieferant zmückzuziehen und die eingezahlten Beträge zurückzusordern. Außerdem sollen di« restlichen Kartoffelmengen einem Lieferanten übertragen werden, der in der Lage ist, diese Mengen sofort zu liefern. Es werden deshald die Besteller, welche eine Anzahlung hier geleistet haben, aus gefordert am — . Donnerstag, den 23. November 1922, von 8—12 Ahr mittags in der Ratskanzlet anzugeden, ob er seine Bestellung aufrecht erhält, oder ob er sein Geld zurückerstattet haben will. Mehlbezug der Bäcker. Die Bekanntmachung der Amtshauptmannschast vom 27. Juli 1921 über die Regelung des Mehlbezugs im Erntejahr 1921 22 — Kamenzer Tageblatt Nr. 175 — Pulsnitzer Wochen blatt Nr. 91 vom 30. Juli 21 — in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 1922 — Kamenzer Tageblatt Nr. 178 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 89 vom 29. Juli 22 — erhält Wahl der Gewerbegerichtsbeisttzer. Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung vom 8. November 1922 wird hiermit nochmals bekannt gegeben, daß die Wahl der Gewerbegerichtsbeifitzer am Sonntag, den 17. Dezember 1922 stattfindet. Bekanntgabe der Wahlzeit und Wahlräume erfolgt später. Wahlvorschläge sind bis 3. Dezember 1922 bei mir einzureichen. Pulsnitz, den 20 November 1922. Der Wahl-Kommissar. Bürgermeister Kannegietzer. Die endgültige Reichseinkommensteuer zur Erfüllung 1921 und die vorläufige 1922 find am 15 d. M. fällig gewesen. Das Mahnverfahren beginnt am 27. d. M. Der Stadtrat.