Volltext Seite (XML)
Dieses Blatt enthalt die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. HauptLlait vnd Weste Zerrurig in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Bollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersten« Weißbach, Ober- und Nicbenichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 865. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. M o h r in Pulsnitz. ÄAN Postscheck-Konto Dresden 2133. Gem-Gieo-K. 143 " Bank-Konto: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr austuzeben. Die sechsmal gespaltene Petitzelle (Moffe'« Zeilenmeffer 14) Mk. 50—, im Bezirke der Amtshaupt- Mannschaft Mk.40.-, Amtliche Zeile M 150.—, und M 120.— Reklame M129.—. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. — Bei zwangsweiser Anziehung de» Anzeige« gebühren Lurch Klage oder in KonknrSMrn gelangt der volle'RechnunzS- — — Lstr-.g unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — —- F.caspr, Rr.iS. WochEMPulsnitz Erscheint: Lsr««erstag »r»d SsN»«demd. Am Kalle ^Sherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebe« der Lritmrg ober der BefSrdvce.ngsrmuchmNgen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe 7uz oder Kachlirfernng vertzeitana oder «af Rückzahlung des Bezugspreises. — Monatlich M 880.— bei freier Zustellung; bei Abholung monatlich M. 360. — ; durch die Post monatlich M 380.— freibleibend. Sonnabend, den 2V Janüar 1923 Nummex 9. 75. Jahrgang AmMcher Teil. OffeKiLrche MNffsrderUKg zur Abgabe einer Steuererklärung für die Veranlagung zur Ein kommen- und Kapitalerrragsteuer für das Kalenderjahr 1922. i. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet hinsichtlich der Einkommensteuer 1. alle im Finanzamtsbczirke Kamenz wohnenden oder sich dauernd oder nur vorüber gehenden aushaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche), wenn sie im Kalenderjahre 1922 ein steuerbares Einkommen von mehr als 400 000 M bezogen haben; 2. Steuerpflichtige, bet deren Veranlagung auf Grund eines regelmäßigen Wirischasts- (GeschästS') Abschlusses das Ergebnis eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen ist; 3. Steuerpflichtige, die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder über den Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft geordnete Bücher führen und deren Ge schäfts- oder Betriebsgewinn unter Berücksichtigung ihres Geschäfts- (Wirtschasts-) Abschlusses zu ermitteln ist; 4. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich aufhallen, in dem Finanzamtsbezirke Kamenz Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben oder eine Crwerbs- tätigkeit ausüben; S. Steuerpflichtige, denen ein Vordruck zur Abgabe einer Steuererklärung zugesandt worden ist. V: AapiLalerLrsgsteuer alle im Finanzamtsbezirke Kamenz wohnenden oder sich dauernd oder nur vorüber gehend aushaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche), wenn sie im Kalenderjahre 1922 oder in dem in diesem Kalenderjahr endenden Wirischasts- (Geschäfts-) jahr, soweit es für die Eittkommensteuerveranlagung an dessen Stells tritt, bezogen haben L) Diskonlbctrüge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitalanlagen handelt, d) Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (insbesondere Dividenden, Zinsen von fest verzinslichen Wertpapieren, von Darlehn, Hypotheken usw.) und zwar auch dann, wenn diese Anlagen zum Betriebsvermögen gehören. ' Inhaber oder Mitinhaber der der Anschaffung und der Darleihung von Geld dienen den Unternehmungen, die auf Grund des § 76 des Aeichsstempelgesetzes angemeldet oder einer angemeweten Unternehmung gleichgestellt sind, haben, soweit es sich um Erträge handelt, die dev Unternehmung zugeflossen sind, nur die Erträge aus ausländischen Wertpapieren (insbesondere Dividenden, Anleihezinsen usw.) anzugeden. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgesardert, die Steuererklärung unter Benutzung de» vorgeschriebcne» Vordrucks im Lause der Monats Februar 1823 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung kön- neu von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werben. Die Steuererklärung ist schriftlich — zweckmäßig eingeschrieben — einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben (vor mittags 8—12 Uhr, Wettinstr. Nr. 4). In Abschrift sind beizufügen unverkürzte Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung und ferner bei juristischen Personen Geschäftsberichte, Nieder schriften über Miigliederversammlungen und ähnliche Belegstücke. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordrucks der Steuerklärung nicht abhängig. Die Abgabe einer Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamts ist nicht erfor derlich, soweit die unter und 8 genannten Personen die Steuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben. m. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angchalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der festgesetzten Steuer auserlegt werden. Die Hinterziehung oder der Ver such einer Hinterziehung der Einkommen oder Kapitalertragsteuer wird mit Geldstrafen bis zum zwanzigsachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft (Z 53 des Einkommensteuergesetzes, Z 12 des Kapitalertragsteuergesetz-s, ßtz 359 ff. der Reichsabgadenordnung). Auch ein fahrlässiges Ver gehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) wird bestraft. Kamenz, am 19. Januar 1S23. Das FiNSNZaMt. Bekanntmachung. Ablieferung der Steuerbücher und Steuermarkeublätter für 1922. Im Januar 1923 sind die Steuerbücher (Umschläge) mit dem Einlagebogcn, die im Kalenderjahr 1922 zum Einkleben und Entwerten der Steuermarken verwendet worden sind, im folgenden kurz Steusrmackendläitec genannt, bet den Finanzämtern ab« zuliesern. Verpflichtet zur Ablieferung find dir einzelnen Arbeitnehmer, für die der Steuerabzug durch Verwendung von Steuermarken vorgenommen worden ist. Die Ar- lieserung hat bei den, auf dem Steuerbuch« für 1922 bezeichneten Finanzamte zu erfolgen. Es ist aber nachgelassen, daß die Ablieferung an bas Finanzamt bewirkt wird, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zurzeit der Ablieferung wohnt. Steuerbuch und Markrnbläiter Können auch mit eingeschriebenem Brief durch die Poft etngesandt werden. Umschläge hierzu werden mit den neuen Steuerbüchern ausgehändtgt. Usver die abgelieserten Steuer bücher und Vteuermarkenblätier wird Quittung geleistet werden. Vor der Ablieferung haben die Arbeitnehmer auf ihrem abzuliefernden Steuerbuch« für 1922 die Wohnung anzugeben, die sie am IS. Oktober 1922 inne gehabt haben. Sir haben weiter darauf zu achten, daß die von Arbeitgebern beziehentlich Arbeitnehmern auf den Stsuermarkrnblättern zu machenden Angaben richtig und voll ständig find. Nötigenfalls find diese Angaben zu berichtigen oder zu vervollständigen. Zulässig ist es auch, daß die Arbeitgeber die Steuerbücher und Steuermarken- blätter de? Arbeitnehmer ihrer Betriebe sammeln und gesammelt an das Finanzamt abzuliefern. Arbeitgeber die sich hierzu bereit finden, wollen Vies dem für ihrs Beiriedsstätte zuständigen Finanzamt anzeigen. Nlles Nähere hierüber werden die Arbeitgeber in den besonderen Veröffentlichungen des Lanbes-Finanzamtes Dresden in den Verbandzeilschriften ersehen können. Auch find die Finanzämter zu Auskünften jederzeit bereit. Die Arbeitgeber find verpflichtet, aus die Ablieferung der Steuermarke»- blätter durch Anschlag in ihre» Betrieben hinzuweisen. Arbeitnehmer, die ihre Steuerbücher und Sttuermarkenvlättrr nicht abliefern, laufen Gefahr, daß ihre 1922 ver wendeten Steurrmarken bei der Veranlagung für 1922 nicht berücksichtig werden, vaß sie also doppelte Sieuerbeträge zahlen müssen. Auch setzen sie sich der Möglichkeit der Bestrafung nach §83» des Einkommensteuergesetzes aus. Schließlich sei darauf hinge wiesen, daß die Ablieferung der St-vermmkenblätter nach 8 2S2 der Retchsgabens ordnnng erzwungen werden kann. Zur Erleichterung der Anlieferung hat das Finanz amt nachdsmeikte Ablieferungsstellen eingerichtet, bei denen die Steuerbücher und L-LeuecmarkenblLtter zu den angegebenen Zeiten abgeliefert werden können: lür die Stadt Pulsnitz und die Gemeindebehörde Pulsnitz M. S. mit Vollung im Rathause zu Pulsnitz am 22. und 23 Januar 1S23 oorm. Z—1 Uhr und nachm. V-3-7 Uhr, sür die Gemeinde Bretnig und Hauswalde am 29. Januar 1923 im Eemeindeackt Bretnig vormittag Uhr und nachmrtta V»7 Uhr, für die Gemeinde Ohorn am 80. Januar 1923 im Gcmeindamt Ohorn vormittag Uhr und nachmittag V^-1^7 U^r. Kamenz, am 23. Dezember 1922. Das Finanzamt. ZrzÄerverssrMNA Die Abschnitte ä. « und L der Zucksrkarte verlieren mit Ablauf des 22. Ja nuar 1923 ihre Gültigkeit. Sie dürfen oom 23. Januar ab nicht meß» beliefert werden. Bis Inhaber der von dm Kommunaloerbänden bisher ausgegsbrnsii Bezugskarten haben von jetzt ab keinen Anspruch mehr auf Bezug von Zucker aus diese Karten zum DezenMrpreise. Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 18 Januar 1923. Höchstpreise für den Kleinhandel mit Milch. Au? Grund der Bekanntmachung des Wirtschaltsministeriums über Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse vom 16. Januar 1923 (Nr. 13 der »Sächsischen Staats» zeitung") werden im Einvernehmen mit der Bezirksoreisprüfungsstelle sür den Milch- kleinoerkauf unmittelbar an den Verbraucher folgende Höchstpreise festgesetzt: -1. Für den Kleinverkauf von Milch durch die Molkereien und Milchhändler: s) Vollmilch 168 M je Liter, d) Mager- oder Buttermilch 84 M-je Liter. 2. Für den Kleinoerkauf von Milch durch dis Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher ab Gehöft: L) Vollmilch 144 M js Liter, d) Mager- oder Buttermilch 72 M js Liter. 3. Für den Kleinoerkauf von Butter und Quark ad Gehöst oder Molkers unmittelbar an die Verbraucher können die Kuhhalter einen Zuschlag bis zu 10'/. und die gewerblichen Molkereien einen solchen bis zu 15'/» zu den in §5 Abs. 1 der Bekanntmachung vom IS Januar 1923 sür sie festgesetzten Höchstpreisen erheben. Diese Höchstpreise gelten kür dm gesamten Bezirk der Amtstzauptmannschast ein schließlich der Sladt Kamenz und treten sofort in Kraft. Kamenz, am 18. Januar 1923. . Die Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat. Aus Blatt 4LS des Handelsregisters ist heute Vie Firma Rudolf Fiebig in Pulsnitz und als ihr Inhaber der Kaufmann Rudolf Fiebig daselbst eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Vertretung von Textilwaren Amtsgericht Pulsnitz, om 13. Januar 1923. Volksschule Pulsnitz (Stadt). Anmeldung und Vorstellung der Klemen: Freitag, den 2. Februar, 2 -3 Uhr nachm. (möglichst bis >/,4 Uhr Knaben, dann Mädchen) im Geschäftszimmer der Schulleitung (Zimme 10,1 Treppe). Anzumelden sind alle Kinder, die bis Ostern 1923 das 6. Lebensjahr erfüllt haben. Aus Wunsch dsr Eitern können auch solche Kinder ausgenommen werden, bis bis zam 30 Juni 1923 das 6 Lebensjahr vollenden. Beizudringen ist der Impfschein, sür auswärts Geborene außerdem der Geburts schein. Ein« Woche später findet sür die Eltern der Angemeldeten ein Elternabend statt. Näheres darüber bei drr Anmeldung. Pulsnitz, den 20. Januar 1923. Dev Schulleiter. Das WtchügfLe. Die Reichsbank hat den Diskont »on 10 auf 12 Prozent erhöht. In der Zeit vom 1. bis 10. Januar hat die schwebende Schuld des Reiche sich um weitere 116 Milliarden erhöht nnd beläuft sich somit auf insgesamt 1611048 557 060 Mark. Der Berliner Polizeipräsident hat von Donnerstag ab die Polizei stunde in Berlin allgemein auf 11 Uhr abends festgesetzt- Ein Kohienkredit von zwei Millionen Pfund Sterling ist von der Stinncsgruppe in England abgeschlossen worden. Französischen Angaben zufolge stehen jetzi 45 000 französische Sol daren im Ruhrgebiet. Die Nuhrbesetzung als Geschäft. Frankreich hat nach außen hin zäh an der Auffassung festgehalten, daß es mit seiner Reparationspoliiik und selbst mit der Besetzung des Ruhrgebietes die Erfüllung und Sicherung seiner k ruck Sachanfprüche an Deutschland betreibt. Das j hat aber in Deutschland und in einem großen Teil des Aus landes keinen Augenblick die Ueberzeugung ins Wanken zu bringen vermocht, daß Frankreich seine wirtschaftlichen For derungen als politische Druckmittel zu benutzen strebte. Stellt man sich aber auf den französischen Standpunkt, so muß man zu berechnen suchen, wieviel einerseits Frankreich durch die Besetzung des Ruhrgcbietes zu profitieren vermag, und wie hach sich anderseits die Kosten der miltiärischen Expedition stellen. Hierzu hat Reichswirtschastsminister Dr. Becker am 16. J-nuar in seiner großen Rede vor dem Reichswirlschaftsrr.t interessante