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pulMitzerMckenblalt M ZeiM öyMs-AeiM ses MWWSII KUöUkiMs MS öK Mtrates KI Pulsnitz L7«m'" LnL KW.-ßSk.: MLMM WsilH Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile MPf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MsMöM: Nr. 1S Wfcheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", .Aus der Landwirtschaft", »Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und »Mode für Alle" Abonnement: Monatlich SS Pf., vierteljährlich Mark l.M bei freier Zustellung ins Haus, durch die Most bezogen Mark 1.S6. — MMM für öen kAWrNtsWrli MW Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Nummer 66. Dienstag, den 3. Juni 1917. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in PulsuiA 69. Jahrgang. Amtlicher Heil. Der Unterzeichnete ist vom 8. dieses bis mit 4. nächsten Monats beurlaubt. Er w°rd während dieser Zeit durch den Geheimen Regisrungsrat Schecker vertreten. Zuschriften in Angelegenheiten der Unterbringung von Stadtkindern aus dem Lanoe wolle man nicht mehr an die Person des Kreishauptmanns, sondern unter Ler Anschrift: Kreis stelle .Stadtkinder aufs Land" an die Kreishauptmannschaft Bautzen richten. Bautzen, am 1. Juni 9l7 Kreishauptmann v. Lraushaar Butterverteilung. Im Bezirke gelangt in dieser Woche durch die Vutterhändler */« Pfund Butter (teils Bezirks-, teils Mecklenburgische Butter) gegen den Abschnitt L der Landesfettkarte zum Verkauf. In einigen Gemeinden wird bereits eine teilweise Belieferung des Abschnittes L, soweit der Butteroorrat reicht, stattfinden Das Nähere hierüber bestimmt die betreffende Gemeindebehörde. Kamenz, am 4. Juni 1917. Der Kommunalverand der Königlichen Amtshanptmannschaft. Mehlzuweisung. Die Königliche Amtshauptmannfchaft hat den Gemeindebehörden des Bezirks einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz eine bestimmte Anzahl Mehlmarken überwiesen, um ihnen eine außerordentliche Zuweisung von Mehl an die Bevölkerung, soweit sie nicht Getreideselbstoersorgung hat, als Kar toffelersatz zu ermöglichen. Danach soll jeder Kopf der brotmarkenempfangenden Bevölkerung insgesamt 3 Mehlmarke« (über 150 Gramm Mehl), der Schwerarbeiter aber inr gesamt 6 Mehlmarke« «über 300 Gramm Mchb erhalten. Die Gemeindebehörden wollen umgehend Ort und Tag der Ausgabe der Marken bekannt geben. Der Kommnnalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft Kamenz, am 3. Juni 1917. — Die Bäcker und Mehlkleinhändler sind verpflichtet, aufVerlangm je nach Wahl Roggen- und Weizenmehl solange sie solches im Besitze haben, gegen die vorgeschriebenen Brot- und Mehlkarten käuflich abzugebe«. Zuwiderhandlungen sind nach Z 57 der Brotgetreidebeschlagnahme-Bekanntmachung strafbar. Vorstehendes gilt auch für die revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 3. Juni 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Der Stadtrat zu Kamenz. Unter Bezugnahme aus die Verordnung des Kommunalrerbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 3. dss. Mts. wird hiermit bekannt gegeben, daß die Ausgabe der Mehlmarken am Mittwoch, den 6. Juni 1817 in der Kriegschreibstube wie solgt stattfindet: An die Inhaber der Fleischbezugskarte 1— 150 von 8— 9 Uhr V. 151- 300 9-10 301 - 450 10—11 „ l kl 451- 600 11—12 601— 750 12— 1 M - n 751— 900 n 3- 4 N. kl kl 901—1050 4— 5 »» kl l, 1051—1200 kl 5— 6 Pulsnitz, am 5. Juni 1017. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der gelben und weihen Abschnitte Nr. S der städtischen Lebensmittelkarten werden von Mittwoch, den 6. Juni 1917 ab in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung je 150 gr Kriegsmus zum Preise von 17 Pfg. abgegeben. Pulsnitz. am 4. Juni 1917. Der Stadtrat Die Kirschennutzung der Gemeinde Lichtenberg ist zu verpachten. Schriftliche Angebote ntmmt bis 10. Juni entgegen der Gemei«devorsta«d. Bekanntmachung betr. Anmeldung unsallversicherungspflichtiger Detailhandelsbetriebe. Von der Detailhandels-Verufsgenossenschast in Berlin 8>V 68, Charlottenstraße 96, wird mir mitgeteilt, daß noch zahlreiche Inhaber von Detailhandelsun ternehmen, welche die Reichsversicherungsordnung ab 1. Januar 19 3 der gewerblichen Unfallversicherung unterstellt hat, ihre Betriebe nicht bei dem zuständigen Dersicherungsamt zur Anmeldung gebracht haben Ich mache deshalb darauf aufmerksam, daß Detailhandelsbetriebe schon dann vers cherungspflittig sind, wenn in ihnen ständig 2 kaufmännische Ange stellte (Verkäufer. Verkäuferinnen, Kontoristen, Lehrlinge, Lehrmädchen — auch ohne Gehalt —) oder ein gewerblicher Arbeiter (Laufbursche, Lauf.nächden, Kutscher usw ) beschäftigt werden. Familienangehörige mit alleiniger Ausnahme des Ehehatten sind, auch wenn sie kein Gehalt beziehen, als Angestellte im Sinne des Gesetzes anzusehen. Die nicht rechtzeitige Anmeldung »ersicherungspflichtiger Betriebe kann von der Berufsgenossenschaft durch Verhängung von Geldstrafen bis zu 300,-M geahndet werden Allen Inhabern von oben bezeichneten Betrieben, die minestens 2 kaufmännische Angestellte oder einen gewerblichen Arbeiter ständig beschäfti- gen, wird deshalb aufgegeben, ihre Betriebe schleunigst bei dem Versicherungsamt in Pulsnitz schriftlich anzumelden Die in der Stadt Pulsnitz etwa wohnhaften säumigen Inhaber versicherungspflichtiger j Betriebe werden auf ihre Anmeldepflicht aufmerksam gemacht, um sich vor Strafe zu schützen. Pulsnitz, den 2. Mai 1917. Der Vorsitzende des Kgl. Versicherungsamtes. Dr. Michael, Bürgermeister.