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pulsmtzerWchendlall veMMeW W Zeitung eiutt MS Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Mark 1 80 bei freier Zustellung ins Haus, durch We -"ost bezogen Mark 1.86 Mir »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Landwirtschaft", »Hof- Garten- und Hauswirt- Khast" und »Mode für Alle" Ser WMev MsgeeiMs M öes öMMes zu Pulsnitz LL'. relea-M.: WMSilitt vmsiH Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Ps-, im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fMWMk: Nr. 1t Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabeich «msülatt M Sss NmtsgmwsdeM WsiH Druck und Verlag von E. L. Försters Erden (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2S8. Verantwortlich« Rchakteur I. W. Mohr Ur PulsutU Nummer 93. Dienstag, den 7. August 1S17 sss^-—— ««ML » 69. Jahrganq. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher HeiL. Zugochsenvermittelung. Bei den: Vorstand des Biehhandelsverbandes in Leipzig ist eine Zugochsenvermittelung eingerichtet worden, die nicht nur den An- und Berkau innerhalb des Landes, sondern auch nach auhersächsischen Gebieten vermitteln wird. Jeder Landwirt, der Zugochsen kaufen oder verkaufen will, kann dem Biehhandelsverband, Zugochsenvermittlung, davon Mitteilung machen. Der Bieh- handelsverband läßt durch seine Beauftragten den angemessenen, zur Zeit üblichen Preis feststellen und vermittelt den Berkaus. Die Einrichtung bezweckt nicht ein Herabdrücken der Preise zum Nachteil der Verkäufer will vielmehr lediglich den An- und Verkauf erleichtern und aller- dings die ganz unangemessenen hohen Gewinne, die bisher in vielen Fällen auswärtige Händler erzielt haben unmöglich machen. Solchen Händlern wird die Genehmigung zur Ausfuhr nur noch ganz ausnahmsweise genehmigt werden Vordrucke für Ankaufsgesuche und Verkaufsangebote werden vom unterzeichneten Kommunaloerband unentgeltlich abgegeben Der Kommunalverband ist bereit, Kaufangebote und Kaufgesuche zu vermitteln, macht aber auch den Gemeindebehörden hiermit zur Pflicht, die Landwirte hierbei vermittelnd zu unterstützen. Königliche Amtshaupt.annschaft Kamenz, am 4. August l9l7. Gewerbliche Betriebszählung am 15. August 1917. Auf Grund des K l7 des Hilfsdienstgesetzes erfolgt am 15 August 1917 die Vornahme einer gewerblichen Betrieb szählung. Die Zählung soll den Stand des deutschen Gewerbes um die Zeit des 15 August 1917, 'm einige.fi Punkten p-rgljchen mit dem Stande vor Kriessausbruch erfassen. Die Ausführung dieser Zählung in der Stadt P u lsn itz^ernschl. Rittergut erfolgt bezirksweise durch Zähler Zur Durchführung dieser Erhebung dienen Fragebogen, von denen jeder Betrieb, sowie jeder Filialbetrieb ein Stück zur Ausfüllung erhält. Zur Ausfüllung ist jeder Inhaber (oder Leiter) eines gewerblichen Betriebes — privaten wie öffentlichen —, der fim hiesigen Bezirke seine Betriebsstätte hat, verpflichtet. Die Erhebung umfaßt: s) Handwerk, bi Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit), , c) Baugewerbe, ck) Handel jeder Art, e) Bergbau, Hütten, Salinen, k) Gast- und Schankwirtschaften, Hotel-, Pensionen und derg!., ebenso Sanatorien und ähnliche Einrichtungen, svweit sie vorwiegend Erwerbs zwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser, Lazarette und ähnliche, ganz »der überwiegend, Wohlfahrtszwecken dienende Einrichtungen, L) Versicherungsgewerbe, b) Verkehrs- und Transport-Unternehmungen, jedoch ausschließlich der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechbetriebe, doch sind die Werk stättenbetriebe dieser Verkehrsanstalten stets zu zählen, i) Theater-, Musik- und Schaustellungsgewerbe, k) Fischerei I) Gärtnerei soweit sie gewerblich, nicht ackermähig, betrieben wird. Alle Ängaben sind grundsätzlich für den 15. August 1917 zu machen Für die Angaben, die sich auf die Zeit vor demKriege beziehen, ist dagegen grund sätzlich niemals der 1 August 19>4, sondern der Durchschnitt der letzten Juniwoche I9I4 zu wählen, da bei Kriegsausbruch die Verhältnisse fast überall schon umgestaltet waren. Jeder Betrieb erhält einen Fragebogen zugestellt, welche am 16 August 1917 zur Abholung bereit zu halten sind. Wer die verlangte Auskunft innerhalo der festgesetzten Frist nicht erteilt oder bei der Auskunstserteilung wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, wird nach § 18 des Hilfsdienstgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Sirafen oder mit Haft bestraft. Pulsnitz, am 6. August 1917. Der Stadtrat. Ausgabe der neuen Kartoffel- und Eierkarten findet am Mittwoch, den August 1S17 8 I2- I llhr Mittgs. 1—150 von 8— 9 Uhr. Vorm Karte Schwerarbeiter Die an Pulsnitz, am 7. August 1917. Der Stadtrat gelbe blaue rote »1 1, 1 1 1 8 c v An in der Kriegsschreibstube wie folgt statt: An die Inhaber der Fleischbezugskarte Nachm. 9—10 10-11 11 — 12 151-300 301-450 451-600 Es die Inhaber der Fleischbezugskarte 601—7S0 von diesen Kartoffelkarten befindlichen Anmeldeausweise sind bis spätestens de« S. August 1917, abends 8 Uhr in den hiesigen Kartoffeloeo kaufsstellen abzugeben. Kartoffelselbsterzeuger und Hühnerbesitzer sind von diesem Kartenbezug ausgeschlossen. S-4 4- S „ 5- 6 „ 751-900 „ 901 —10ö0 „ 1051 — 1200 „ erhalten Personen über 6 Jahre „ „ unter 6 „ Gegen Abgabe der roten Abschnitte Nr. 17 der städtischen Lebensmittelkarte »erden vom Mittwoch, den 8. August 1S17 ab in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung je '/t Pfund Graupen zum Preise von 8 Pfg. aber „ „ Haserflccken „ „ , 11 , abgegeben. Pulsnitz, am S. August 1917. Der Stadtrat.