Volltext Seite (XML)
Nk. Dresden, den 16. Oktober igoy. n7< Fortsetzung des, im vorigen Stück abgebrochenen, Aufsatzes: über das Recht. in Sachsen geltenden positiven Gesetze sind zu reichhaltig, als daß es viele FaSe geben sollte, die nicht aus denselben unmit telbar, oder durch Folgerungen entschieden werden könnten. Bei allem dem darf man dem Rechtskundigen nicht immer zumuthen, daß er sich bestimmt darüber erkläre, was in dem vorliegenden Falle Rechtens sey. Das Gesetz kann, wenn es nicht mit hinlänglicher Bestimmtheit gefaßt ist, mehr als einer Ausle gung fähig seyn, die von der individuellen Ansicht des künftigen Richters abhängt. Mehrere Gesetze können sich dem Anscheine nach widersprechen. Das Faktum selbst kann noch zweifelhaft, kann anders beschaffen seyn, als die redlichste Parthet sich vorstellt, und so weiter. Aber nach Wahrscheinlich- keitS- oder hypothetischen Gründen läßt sich allemal angeben, was für den Fall Rech tens sey. Wenn indessen zweitens das positive Ge setz über den vorliegenden Fall gänzlich schweigt, so hat es das Rechtsverhältnis welches nach der bloßen Vernunft statt findet, nicht abgeandert, und dann vertritt die Stel le des positiven Gesetzes unmittelbar der Grundsatz des Vernunft-Rechts, als Gesetz mit gleicher Gültigkeit; daß ich ein Recht habe, in so fern meine WMühr mit der Idee von einer zusammenstimmenden mögli chen Sicherheit und Freiheit aller überein- siimmr, und daß ich eine Schuldigkeit habe, in so fern der Andere ein Recht hat, dem sie entspricht. Um zu wissen, was nach dem Vernunft- Rechts-Gesetze Rechtens sey, braucht man nun eigentlich keine erst zu erwerbende Kennt- niß, welche zunächst Sache des Gedächtnis ses ist. Dem Menschen giebt die ihm ange- bohrne Vernunft die Kenntniß, was nach ihrem Nechtsgesetze Rechtens sey. Indessen will sie doch ausgebildet, will die UrtheilS- kraft geübt seyn, um aus dem so einfachen Grundsätze, den ich so eben angeführt habe, die demselben untergeordneten Rechtsgrund sätze für die vorkommenden Fälle zu folgern. Daß ich kein Recht haben könne, Ze-' wanden zu tödten, der mich nicht etwa selbst mit dem Tode bedrohet, ohne daß ich seine mit dem Grundsätze von einer möglichen DbbhhS