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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sicbenlchn und die Umgegenden. Amtsblatt für dos Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratcnannahme biS Montag resp. Donnerstag Mittag. ^7 «ft. Freitag, dm 1. August 1873. Verordnuug, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Nachdem durch die rcvidirtc Instruction zu dem Gesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend (Neichsge- setzblatt von diesem Jahre S. 147 fg.), die Instruction vom 26. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 150 fg.) in einigen Punkten modisicirt worden ist, sicht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, an Stelle der bisher noch bestandenen Bestimmungen hier mit Folgendes anzuordncn: I) Die Einfuhr von Rindvieh der grauen Nace (Stcppenvieh) über die sächsisch-österreichische Grenze bleibt noch ferner unbedingt verboten. 2) Aus Rußland und aus Galizien dürfen bis auf Weiteres nach Sachsen nicht ein- und dnrchgeführt werden: Rindvieh ohne Unterschied der Nace, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, ferner alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem Zu stande (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse). Dagegen ist der Pcrkehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen mit Wolle, Haaren und Borsten, mit geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auch mit vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weichtheilcn befreiten Knochen, Hörnern nnd Klauen nicht beschränkt. 3) Aus Böhmen, Mähren und Nicdcröstcrrcich ist die Einfuhr von Wiederkäuern, soweit nicht die Einfuhr von Rindvieh nach der Bestimmung unter 1 überhaupt verboten ist, unter der Bedingung gestattet, daß durch amtliches Zcnguiß bewiesen ist, daß die betreffen den Thiere unmittelbar vor ihrem Abgänge mindestens 30 Tage an einem scuchcnfreicn Orte gestanden haben, und daß 20 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht herrscht. 4) Aus den übrigen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie ist die Einfuhr von Wiederkäuern, soweit nicht die Einfuhr nach der Bestimmung unter 1 überhaupt verboten ist, nur über Bodenbach und Zittau gegen Beibringung des unter 3 gedachten amtlichen Zeugnisses, sowie unter der Bedingung gestattet, daß der Transport durch ssuchenfreie Gegenden erfolgte und die betreffenden Thiere beim Ucbcrgange über die Grenze vom Bczirksthicrarzte untersucht und gesund befunden worden sind. 5) Auf den kleinen Grcnzvcrkehr mit Böhmen leidet die Bestimmung unter 3 keine Anwendung. 6) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach Z 327 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gcfängniß bis zu Einem Jahre beziehendlich bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, den 24. Juli 1873. Ministerium des Innern. — von Nostitz-Wallwitz. Jochim.^ Tagesgeschichte. Wilsdruff, am 31. Juli 1873. Einer jedenfalls glaubwürdigen Quelle der Leipziger Zeitung zufolge ist uns nun auch die letzte Hoffnung auf eine Eisenbahn verbindung genommen. Bekanntlich hatte sich in Berlin ein Con- svrtinm gebildet, dem unsere Regierung die Genehmigung zu den Vorarbeiten einer direkten Linie Dresden-Leipzig crlheilt hatte, nachdem nun die Vorarbeiten so ziemlich beendigt, uns von den Herren Ingenieurs die beste und festeste Hoffnung für die Ausführung des Banes selbst gemacht, das Consorlium auch als ein mit guten Geldmitteln ausgcstattctes bekannt, kommt auf einmal wie der Blitz aus heiterem Himmel die Nachricht, daß der baulichen Ausführ ung dieser Linie, namentlich auf der Strecke DreSden- WilSdruff-Lommatzsch so bedeutende technische Schwierig keiten entgegen treten, daß cs als unerläßlich erscheine, das ganze Project aufzugcben. — Ob dies nun Alles so ist, wissen' wir nicht, einen recht langen strich müssen wir aber machen, können uns auch der Worte nicht enthalten: „Da ist jeden falls von anderer Seite stark agitirt worden und zwar vielleicht in ähnlicher Weise, wie cs vor Jahren geschehen." Dem möge nun abcr sein, wie ihm wolle, eines steht fest, unser armes, nunmehr fast von allem Verkehr abgcschnittencs Städtchen, wird lange, vielleicht sehr lange warlen müssens ehe cs wieder einmal Aussicht auf Bahnverbin dung bekommt. Mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln soll ten 'nunmehr abcr die hiesigen Geschäftsleute dafür cinlrcten, daß eine bessere Postverbindung mit unsern Nachbarstüdten wieder ins Leben trete. — Das am vorigen Dienstag in den Abendstunden auch hier schwer ausgetretene Gewitter hat in der weiteren Umgegend nicht un bedeutenden Schaden durch Blitzschläge verursacht; in nächster Nähe, namentlich auf der Ehausse nach Meißen, legte der dem Unwetter vorangcbcnde Sturm viele, ja mitunter die stärksten Bäume um. Dresden, lieber das Befinden Sr. Majestät des Königs bringt das „Dr. I." nachstehendes Bulletin: „Pillnitz, am 30. Juli 1873. Obgleich die asthmatischen Zustände Sr. Majestät des Königs in den letzten Wochen sich wesentlich gebessert hatten, ist im Zusammenhänge mit der großen Hitze seit gestern Abend eine Bedenken erregende Ab nahme der Kräfte cingetretcn. In Niederwartha ertrank am vorigen Sonntage beim Baden in der Elbe der Bicrknecht Winkler aus Wilsdruff, derselbe hat den Strom bei dem jetzt allerdings sehr niedrigen Wasserstande durch schwimmen wollen, in den sogenannten Baggcrgraben angekommen, vermag er abcr der vorhandenen heftigen Stömnng nicht zu wider stehen und verschwindet plötzlich rettungslos in der reißenden Tiefe. Mittweida, 28. Juli. Heute Nachmittags 2 Uhr wurde unsere Gegend von einem Hagelwetter hcimgcsucht, wobei Hagelstücken von der Größe von Hühnereiern noch nicht die größten waren; cs sollen welche 8 Loth schwer gefunden worden sein. Znm größten Glück für unsere Gegend hielt das Wetter nur 2 bis 3 Minuten au und war Windstilles sonst wär wohl keine Fenstertafcl ganz geblieben. Der Schaden an Bäumen, Fcldfrüchtcn, Fensterscheiben und Dächern ist so schon nicht ganz nnbedeutcnd, cs giebt Häuser, welche an der Wetterseite an 50 zerbrochene Fensterscheiben aufzuweiscn haben. Ein kleiner Knabe, wurde von einem solchen Hagclstück dermaßen ver letzt, daß er blutend zu seinen Eltern gebracht wurde. Nach Hai nichen zn soll cs noch ärger aufgetrvffen haben. Waldheim, 30. Juli. An gestrigen Nachmittag zog ein heftiges Gcwittes über unsere Stadt, das in dem nahen Dorfe Massanci nicht nur einen Giebel des Steincrt'schen Gutes in Brand setzte, der durch den gewaltigen Regen und rasch herbcicilende Hülfe bald gelöscht wurde, sondern während dessen auch ein Blitzstrahl den Kirschpflückec Mathes au» Waldheim tödtete, der mit 12 anderen Personen in einem Zimmer Schutz vor dem Unwetter gesucht Halle; die übrigen Personen blieben unverletzt. Das „Zw. W." berichtet aus Zwickau, vom 29. Juli: Die in diesem Jahre so oft gemachte Wahrnehmung, daß die anftrcffendcn Gewitter außer der segensreichen auch die schadenbringende Seite in meist sehr bedeutendem Umfange zeigen, hat sich auch gestern hierorts bewahrheitet. Die überaus drückende Temperatur führte zu einem Gewitter, das nach einigen Donnerschlägen in ein Schloßcnwettcr überging, wie solches nach den mehrfachen Versicherungen älterer