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pulsmtzerwocdendlalt öyWMMll IMS Zeitung Vian des MlgliSim MsgsrlMs uns Ns ötMM ;u Pulsnitz Lr» L" - Mgk.-M.: WMMaN MsO Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile WPf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 18 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fmWMk: Nk. 1S Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", »Aus der Landwirtschaft", »Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und »Mode für Alle" — Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich Mark 1^0 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Nast bezogen Mark 1.56 ÄMshilitE füll ÜllN N'llqnsst umfasieno dir Onia.aflsn : Pulsnik, Pulsnitz M. S., Vollung. Großröhrsdorf, Bretnig, Hausrvvlde, Ohorn, Obersteina, Rwoes- yst.chvll.Utt I Ui UlllI 1 ulllllly fteina, Weißbach, Ober-u.ütiederttchtenau, Friedersdorf-Thiemeiworf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kietn-DiUmmmsdo^i Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mahn. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckvlatz Nr. 285. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz, Nummer 69. MM«!»KM«»«»«» Dienstag, den 12. Jnm 1917. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden fich auch auf der Beilage. Amtlicher HeiL. Aufruf zur Obstkernfammlung. Die im Vorjahre eingeleitete Gbstkernsammlnng hat dank dem Verständnis und regen Eifer weiter Bevölkerungskreise zu guten Erfolgen geführt. Etwa 4000 Zentner Obstkernöl konnten in Deutschland gewonnen werden und an Stelle der fehlenden ausländischen Rohstoffe zur Margarineherstellung verwandt werden. Allein das Ergebnis kann und muß in diesem Jahre um des Vielfache jener Oelmenge gesteigert werden. Dazu bedarf es der eifrigen Mitwirkung der gesamten Bevölkerung, die vaterländische Pflicht ist. Jedermann sammle so viele Obstkerne als nur möglich und liefere sw an die nächste Orlssammelstelle ab. Alle Gemeinden besitzen eigene Sammelstellen oder stnd an nahegelegene gemeinschaft liche Sammelstellen angeschlossen. Die Sammler erhalten von den Ortssammelstellen für das Kilogramm ordnungsmäßig abgelieferter Keme des Steinobstes 10 Pfg., Kürbiskerne 15 Pfg., Zitronen- und Apfelsinkerne 35 Pfg. vergütet. Merkblätter über die Behandlung der Kerne bis zur Ablieferung stnd bei den Ortsbebörden und Sammelstellsn zu hoben. Als besonders wichtig sei heroorgehoben, daß die Kerne der etnzelnenObst attungen nicht untereinander vermischt werden dürfen und daß sie von reifem Obst stammen, gereinigt und getrocknet sein sollen. Das Trocknen der Kerne geschieht am besten in der Sonne, andernfalls bei gelinder Ofemvärme. Bis zur Ablieferung sind die Kerne trocken und lustig aukzubewahien, verschimmelte Kerne stnd für die Oelgewinnung wertlos. In den Schulen werden die Kinder besonders zur Obstkernsammlung angehalten werden. Eitern und Erzieher werden hierdurch aufgefordert, diese Bestrebungen der Schuld:Hörden durch geeignete Einwirkung auf die Kinder nach Kräften zu unterstützen. Dresden, den 6. Juni 1917. Ministerium des Innern. Seefische betreffend. Frische und verarbeitete Seefische stehen jetzt in großer Menge zur Verfügung. Händler, Gemeindeverwaltungen industr.Werke mit^Betriebsspeisungen. Volksküchen usw. wollen sich wegen Vermittlung von Bestelluugen auf solche an die Amtshaupt Mannschaften, in bezirksfreien Städten an den Stadtrat, oder an die mit der Fischoerteilung beauftragte Stelle wenden. Der vorhandene Bedürf kann voll ge deckt werden. Es ist dringend erwünscht, daß der Seefischgenntz immer.weitere Verbreitung findet, Die Seefische werden fsme-zeit nach Fortfall rer Fleischzu lage eine wichtige und notwendige Ergänzung der Ernährung bilden und dann voraussichtlich nach der Höhe der jetzigen Bestellungen verteilt werden müssen, da diese den sichersten Anhalt für den Grad der Gewöhnung der Bevölkerung an den Seefischgenuß bieten Von besonderer Bedeutung wird dies dann werden wenn die Fänge infolge der Jahreszeit zurückgehen und Bestellungen demgemäß nicht mehr voll erfüllt werden können. Dresden, den 8. Juni 1917. Ministerium des Innern. Ersatzgeldscheme. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 26. vorigen Monats wird darauf hinge wiesen, daß die Zehnpfennig-Gutscheine nunmehr fertiggestellt sind. Sie können bei der Mitteldeutschen Privatbank, Geschäftsstelle Kamenz, eingelöst werden. Kamenz, am 9. Juni 1917. Der Bezirksverband der Könglichen Amtshanptmannschaft Kamenz. Erhebung der Ernteflachen nach der Vundesratsverordnung vom 30. Mai 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 413) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung des König lichen Ministeriums de» Innern vom 4 Juni 1917 (Kamenzer Tageblatt Nr. 127 vom 6 Jun 1917 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 67 vom 7. Juni 1917. In der Zeit vom 15. bis 25. Juni 1917 sind d e Ernteflächsn beim feldmätzige« Anbau von Weizen (Winter- und Sommerfrucht), Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter und Sommerfrucht), Roggen i Winter- und Sommerfrucht, Gerste (Winter- und Sommerfrucht), Hafer Gemenge aus den Getreidearten, Buchweizen, Hirse, Hülsenfrüchten — Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen^, Linsen, Acker- (Sau-) bahnen, Wicken, Gemenge aus Hülsenfrüch ten aller Art untereinander oder mit Getreide oder anderen Körnerfrüchten, Lupinen zum Unterpflügen, zur Erünfutter- oder Körnerge winnung, aller Arten Hülsenfrüchte (außer Lupinen) zur Erünfuttergewinnung, rein oder im Gemenge, auch mit Getreide, Oelfrüchten (Raps und Rübsen, Mohn, übrige Oelsaaten, (Leindotter, Senf, Sonnenblumen und andere), Gespinstpflanzen (Flachs. Lein, Hanf, Kartoffeln (Frühkartoffeln, Spätkartoffeln) j Rüben- und Wurzelfrüchten «Zuckerrüben, Runkelrüben und Kohlrüben, Steckrüben, Vodenkohlrabi, Wruken, Datschen Mairüben, Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben, (Turnips) Möhren (Karotten) Gemüse zur menschlichen Nahrung (Weißkohl, allen sonstigen Kohlarien, allen sonstigen Gemüsearten, Futterpflanzen zur Grünfutter- oder Heugewinnung (Klee aller Art, auch mit Beimischung von Gräsern, Luzerne, allen sonstigen Futterpflanzen «Serradella als Hauptfrucht, Esparsette, Mais u. a> auch in Mischung) sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideflächen durch Befragung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen II. Die Feststellung erfolgt gemeindeweise. Die Ortsbehör^en (oder die mit der Ausführung der Erhebung beauftragten Vertrauensleute) werden sich in der Zeit vom 15. bis 25 Juni 1917 bei den in Betracht kommenden Betrisbsinhadern oder ihren Stellvertretern ein finden und die erforderlichen Festellungen vor nehmen. lll. Die Ortsbehörden (oder ihre Beauftragten) lind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Ver pflichteten zu betreten und Messungen vorzunehmen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts oder Steuerbehörden einzuholen. IV. Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Vetriebsinhabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht, oder wissentlich unrichtig oder Unvollständig machen, werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M bestraft Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Vetriebsinhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht, oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu 3S00 M bestraft. Die Königliche Amtshanptmannfchast Kamenz, den 11. Juni 1917.