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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prsemimvranän. Ammer für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Freitag, den 26. November 1880. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Am 1. December 1880 wird im ganzen deutschen Reiche eine Volkszählung stattsinden. Unter Hinweis auf die hohe Wichtigkeit der Volkszählung und da deren Zwecke nur dann erreicht werden können, wenn die Be antwortung der in den Zählerlisten, welche den einzelnen Haushaltungvorständen in den letzten Tagen dieses Monats zugehen werden, ge stellten Fragen vorschriftsmäßig, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt, ergeht an die hiesige Einwohnerschaft das Ersuchen, aus dem den Listen beigegebenen Vordruck sich für die Ausfüllung genau zu inforiniren, den mit dem Austragen und Wiedereinsammeln der Listen be trauten Herren ihr Zähleramt durch freundliches Entgegenkommen zu erleichtern und in Zweifelsfällen über die Art der Ausfüllung der Listen bei diesen Herren oder bei dem Unterzeichneten sich Auskunft zn erholen. Die Abholung der Zählnngslisten beginnt am 1. December mittags. Zwönitz, am 25. November 1880. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung, die neue Budenordnung der hiesigen Jahrmärkte betreffend. Nachdem verschiedene Aenderungen in der zeitherigen Aufstellung der Buden und Verkaufsstände auf dem Marktplatze, Straßen und sonstigen Plätzen hiesiger Stadt haben vorgenommen werden müssen, welche mit dem Arühjahrsmarkte L88L ins Leben treten sollen, so bringen wir Solches schon jetzt mit dem Bemerken hierdurch zur Kenntnis; des betheiligteu Publikums, daß die neue Buden- orduung von jetzt ab an hiesiger Rathsstelle, heute Freitag aber während des Jahrmarktes im Local der Stüttegeldzahlung zur Ein- sichtsnahme ausliegt. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß das Lösen von Buden und Standplätzen auf die Dauer der nächsten 5 Jahre im Interesse der betheiligteu Marktsieranten von jetzt ab gestattet ist. Zwönitz, am 22. November 1880. Der Stadtgemeinderath. Schönherr, Bürgermeister. Nagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 24. November. Ueber die Indispo sition des Kaisers erfährt die „Nat. Ztg." noch, daß der Kaiser ge zwungen war, am Montag den größeren Theil des Vormittags im Bett znzubringen. Oesterreich. Aus Agram wird vom 20. berichtet: Heute hatten wir wieder eine furchtbare Nacht. Um I I Uhr 25 Minuten erfolgte ein Erdstoß, dem um I2 Uhr 30 Minuten ein zweiter intensiverer mit unterirdischem Getöse folgte. Wegen des heftigen Regens konnte die Bevölkerung die Wohnungen nicht verlassen, doch wurden allent halben Lichter angezündet. Um 1 Uhr 16 Minuten erfolgte fast gleichzeitig mit einem Blitze eine ungemein heftige Detonation. Es konnte nicht festgestellt werde», ob dieselbe von einem Donner oder einem Erdgetöse herrühre. Die Entladung war von einem Gußregen begleitet. Viele Personen versicherten, daß sie heute Nacht die Ka tastrophe hereingebroche» glaubten und auf den Knieen ihr Ende erwarteten. Auch im Laufe des Tages waren mehrere, aber nur schwache Stöße zu verspüren. Der Blagistrat verlautbart zwei Er lasse, einen gegen das sehr zugenommen habende gotteslästerliche Fluchen, welches mit Arreststrafen von 6 Stunden bis zu vierzehn Tagen bestraft werden soll, und einen anderen, womit die Sonntags, arbeitnur gestattet wird, wenn dieArbeitcr zuvor dieFrühmesse besuchen Wie dies bei mehr als 2500 Arbeitern festgestellt werden soll, wird in diesem wunderlichen Erlasse nicht gesagt. Frankreich. Tas wichtigste parlamentarische Ereigniß, das sehr lebhaft besprochen wird, ist der Beschluß der Jnitiativkommission der Tepntirtenkammer, der Kammer vorzuschlagen, den Antrag auf Einführung des Listen-Scrutiniums gar nicht in Betracht zu ziehen. Der Antrag war eingebracht vom Abg. Bardoux, Jedermann weiß aber, daß Gambetta der geistige Urheber desselben ist, da er mit Hülfe dieses Wahlmodus bei dem demnächstigen Neuwahlen zur Tepntirtenkammer eine Vergrößerung seiner Macht zu erlangen hoffte. Deshalb ist der Beschluß, der nach langer und lebhafter Debatte ge faßt wurde, eine empfindliche Niederlage Gambetta's, es kann des halb nicht Wunder nehmen, daß die dem Extictator nahestehenden Organe über diesen Beschluß sich sehr abfällig über denselben äußern. England. London, 24. November. Einer Meldung des „Bureau Reuter" aus Konstantinopel von heute zufolge, erfolgte der Einmarsch Derwisch Pascha's in Dulcigno nach einem leichten Zu sammenstoß mit dem Albanesen. Die Montenegriner werden die Konvention unterzeichnen und Dulcigno nach dem Abmarsch Derwisch Pascha's ohne Schutz der internationalen Flotte besetzen. Belgien. Am Sonntag fand auf dem Kirchhofe Evere zu Brüssel die Einweihung des Denkmals für die während des deutsch französischen Krieges in Belgien verstorbenen französischen Soldaten statt. Der französische Gesandte hielt hierbei eine Rede, in welcher er Belgien für dessen hochherzige Gesinnung gegen Frankreich dankte. Gleichzeitig ertheilte er die Versicherung, daß die Regierung der französischen Republik trotz aller in der letzten Zeit aufgestellten gegentheiligen Behauptungen, keine Absicht auf Annexion hätte, son dern in der belgischen Nation eine verbündete und befreundete Nation erblickte. Lokales und Sächsisches. — Angesichts der herannahenden Weihnachtszeit wird auf den 8 1 des Postgesetzes aufmerksam gemacht, welcher bei Strafe die Beförderung aller versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach Orten mit einer Postanstalt, auf andere Weise, als durch die Post, ver bietet. Unverschlossene Briefe, welche in versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Packeten befördert werden, sind den verschlossenen Briefen gleich zu achten. Die Postanstalten sind angewiesen worden, diesem Gegenstände besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dresden, 25. November. Gestern ist dem zum Tode verur- theilten Raubmörder Dathe, dem Mörder des Hauptmanns a. D. v. Carlowitz auf Ottendorf, die Entschließung Sr. Maj. des Königs publicirt worden, wonach das Todesnrtheil auf dem Gnadenwege in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt worden ist. Der Ver brecher wird heute in die Strafanstalt zn Waldheim eingeliefert. — Der zu 3 Jahren Gefängnis; verurtheilte ehemalige Forstreutamt- mann Gretschel aus Schandau wurde vor einigen Tagen in das Landesgefängniß Zwickau eingeliefert, nachdem sein Gesuch, die Strafe auf der Festung Königstein verbüßen zu dürfen, abfällig beschieden worden ist.