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U'ockcnblütt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbrrg, Radeburg, Moritzburg und Umgcgrnd. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnements preis: (einschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblatte«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Ansercrle werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden zu Aulsnib und Königsbrück und des Ktadlrathes zu Autsnih. * '' —- Mernnddreiszigster Jahrgang. Buchdruckerei non Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen siir Königsbrück; bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss» 22. November 1882. 93 Mittwoch rw" uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKlÜtiON lik8 ^Mt8dl2ltkS» Aus Antrag der Erben des Schänkengutsbesitzers Ernst Eduard Richter in Hauswalde sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke, als: 1) die Schänke Nr. 40, 42, 48 des Brand-Katasters mit 184 HIN. Areal und 66 zz Steuer-Einheiten, Fol. 94, 2) das Halbbauergut mit 28 Acker 60 (ZR. Areal und 243 Steuer-Einbeitcn, Fol. 77, 3) die Häuslernabrung Nr. 113 des Brand-Katasters mit 145 fsM. Areal und 34,,z Steuer-Einheiten, Fol. 92 und 4) das Feldgrundstück mit 66 UM. Areal und 1,^ Steuer-Einheiten, Fol. 243 des Grund- und HyMhekenbuchs für Hauswalde — und zwar die Grundstücke unter 1 und 2 und die Grundstücke unter 3 und 4 zusammen — den 14. December 1882 Vormittags 11 Uhr, freiwillig meistbietend in -cm Nachlaßgruudstütk unter 1 versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen, sowie die Oblasten sind aus den Beifügen der in der Richter'schen Schänke in Hauswalde und an Amtsstelle aushängenden An schläge zu ersehen. Kauflustige werden geladen, gedachten Tages in der Richter'schen Schänke in Hauswalde sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und darauf des Weiteren sich zu gewärtigen. Pulsnitz, am 11. November 1882. Das Königliche Amtsgericht. ——— vr. Krenkel. W. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den SO. November 1882 die dem verstorbenen Johann Gottliev Küffel in Cosel zugehörig gewesenen Grundstücke, und zwar: a) die Häuslernahrung Nr. 38 des Brand-Katasters und Folium 33 des Grund- und Hypothekenbuchs für Cosel, und , b) das Hochwaldgrundstück Nr. 944 und 1144 des Flurbuchs und Folium 98 des Grund- und Hypothekenbuchs für Cosel, welche Grundstücke am 22. August 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus ,««S Mark — Pfg. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Königsbrück, am 30. August 1882. Königliches Amtsgericht. Sommerlatte. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Bauunternehmers Carl Traufe allhier wird, heute, am 3. November 1882, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kürschnermeister und Standesbeamte Herr Louis Hänßel, allhier, Direktor des hiesigen Vorschußvereins, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 8. December 1882 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf WonnerPiag, -en 23. November 1882, Vormittags 1V Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Montag, -en 18. Deeember 1882, Vormittags 1V Uhr, — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abge sonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. December 1882 Anzeige zu machen. Königliches AmtsgerichtzuKönigsbrttck, am 3. November 1882. Sommerlatte, Amtsrichter. Veröffentlicht: Müller, Genchtsschreiber. LVk anntmachung. Folgende verkehrSpolizeili-ben Vorschriften werden hiermit in Erinnerung gebracht: Jeder Haus- und Gruudslücksbcsitzer hat vor seinem Hause oder seinem Grundstück entlang, soweit daselbst öffentliche Passage stattfindet, bei eintretender Glätte Sand oder ein anderes, das Begehen der Straße erleichterndes Material in gehöriger Breite streuen, bei Schneewetter eine für das Begehen der Straße hinreichend breite Bahn lehren und bei eintretendem Thauwctter die Straßen und Straßengerinne aufeisen, Schnee und Eis aber Ms seine Kosten aus der Stadt schaffen zu lassen. Alle in hiesiger Stadt verkehrenden beladenen oder leer gehenden, zur Beförderung von Personen oder zum Transport von Gütern und Lasten bestimmten mit Pferden oder anderen Zugthieren bespannten Fuhrwerke (Wagen und Schlitten) sind bei eintretender Dunkelheit mit brennenden Laternen und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei an beiden Seiten des Kutschersitzes befestigten Laternen, die Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seits am Kummte des Pferdes angebrachten Laterne zu versehen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haftsirase bis zu 14 Tagen belegt. Mt gleicher Strafe wird belegt, wer den Verkehr in der inneren Stadt durch SteheulasstN Von Wagen und Geschirren auf öffentlichen Straßen, insbesondere vor Gast- und Schankwirthschaften oder anderen gewerblichen Etablissements sperrt, Schnee von Dächern oder aus Gehöften auf die Straßen und Plätze der Stadt Wirft, Flüssigkeiten, irgend welcher Art, auf die Straßen gießt und die Straßen, insbesondere vor Gasthäusern und Restaurationen Verunreinigt. In gleiche Strafe verfallen ferner die Wirthe, welche ohne im Besitz der Berechtigung zum Ausspannen und Krippensetzen zu sein, das Anhalten von Geschirren auf der Straße vor ihren Häusern dulden. Pulsnitz, am 20. November 1882. Der Stadtrat h. Schubert, Bürgermstr. Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist Herr Oekonomie-Jnspector JMiuS Lhhddor Alexander Gämlich in Möhrsdorf ol» Gutsvorsteher für den Bezirk des Rittergutes Möhrsdorf eidlich/n Pflicht genommen worden. Kamenz, am 16. November 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz.