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WockeM-itt für Pulsnitz, Königsbrück, Rsdcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend*. Abonnementspreis: («(»schließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagSblatteö) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen siir den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Aulsnitz und Königsbrück. Bierund-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« für Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss». von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkälillM ÜK8 ^Mt8dlLiikS. 60. 2S. Juli 1882. Lounabcuv. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen den 5. August 1882 die dem Hausbesitzer Friedrich Leberecht Hentschel in Ohorn zugehörigen Grundstücke und zwar a) die HäuSlernohrung Nr. 37 des Katasters, Parzellen Nr. 110a, 110b und 812 des Flurbuchs, Nr. 49 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Ohorn Oberlausitzer Seils; b) das Feldgrundstück, Parzelle Nr. 1135 des Flurbuchs, Nr. 682 des Grund- und Hypothekenbuchs, o) das Wiesengrundstück, Parzelle Nr. 1141 des Flurbuchs, Nr. 775 des Grund- und Hypothekenbuchs und ä) das Wiesengrundstück, Parzellen Nr. 1143 des Flurbuchs, Nr. 778 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Pulsnitz, welche Grundstücke am 20. April beziehentlich 30. Mai 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar zu a auf 4000 zu d auf 1900 zu e auf 405 zu ä auf 500 gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werten, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Pulsnitz, am 30. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. vr. Krenkel. 11. August 1882, Vormittags 11 Uhr, soll das zu den, Nachlasse des Kaufmanns Friedrich August Nitsche hier gehörige, in GrotzröhrSdors beim Bahnhof gelegene SriedeklagSge- b äu-e mit Zubehör freiwillig öffentlich meistbietend an hiesiger Amtsgerichtsstelle versteigert werden, als wozu Erste hungslustige geladen werden. Pulsnitz, am 27. Juli 1882. Das Königliche Amtsgericht. In Stellvertretung: / Wolf, Assessor. - Mittwoch, den 2. August a. e., Nachm. 5 Uhr, soll die, auf den, von dem Bäcker Ernst Klotsche in Lichtenberg erpachteten, sowie die auf dessen Eigenthumsfeldern anstehen-e Ernte an Korn, Kartoffeln und Hafer, unter den vor der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung öffentlich versteigert werden. Sammelplatz '^5 Uhr in der Körner'schen Restauration. Pulsnitz, den 29. Juli 1882. . Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts das. / I. V.: Vogel. Bekanntmachung. Nachdem festgestellt worden, daß der am 18. dies. Mon. wegen dringenden Verdacht s der Tollwuth erschossene Zughund des Maurer Kunath in Lichtenberg Tags vorher auch die hiesige Stadt passiret hat, so wird in Gemäßheit W 37 und 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. in Verbindung mit 88 25 und 26 der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 9. Mai 1881 hiermit für hiefige Stadt die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, nämlich bis mit 12. Oktober dieses Jahres und die fosortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht volliegt, daß sie von dem wuthverdächtigen Hund gebissen worden, angeordnet. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine. Hunde, welche frei umherlaufend betroffen werden, werden sofort getödtet. Zuwiderhandlungen gegen die in Vorstehendem getroffenen Bestimmungen werden nach 8 145 der vorgedachten Ausführungsverordnung mit Geldstrafe bis zu 100 oder entsprechender Hast geahndet. Pulsnitz, am 24. Juli 1882. ! Der Stadtrat h. . - Schubert. " Bck.annt machung. Am 20. d. M. ist auf dem Wege von hier nach Schönbach, Böguna u»V zurück nach Kamenz eine für Herrn Karl Heinrich Bathow in Reichenbach ausgestellte Jagdkarte verloren gegangen. Kamenz, am 24. Juli 1882. Königliche A shauptmannschaft. von^Zezschwitz, Die Panzcrflotten Md Sie Msten- vcrtheidigmg. Wie mittelmäßig man auch im Allgemeinen den Sieg der englischen Panzerflotte über die von uner fahrenen Artilleristen vertheidigten Hafenbefestigungen von Alexandrien anschlagen mag, so ist durch das Bom bardement, welches die Engländer gegen Alexandrien aussührten, doch unzweifelhaft bewiesen, daß die gewal tigen Panzerkolosse der Neuzeit, wenn sie schneidig ge führt und bedient werden und mit dem besten Geschütz material ausgerüstet sind, furchtbare Angriffs- und Ver- theidigungswaffen sind. Mit einem Stahlpanzer von 350 bis 600 Millimeter Stärke umgeben, trotzen die modernen Schlachtschiffe dem gewöhnlichen Artilleriefeuer, zumal wenn die Artilleristen nur mittelmäßig schießen. Dann sind aber die Panzerschiffe auch mit Kanonen aus gerüstet, die Granaten und Bomben im Gewichte von 2—6 Ctr. nahezu eine deutsche Meile weit schleudern, während also die Panzerschiffe säst gar nicht oder doch nur schwer verletzbar sind, vermögen sie mit ihren weit tragenden kollossalen Geschützen doch selbst ein furcht bares Zerstdrungswerk anzurichten. Obenan stehen in dieser Hinsicht die englischen Panzer schiffe, von denen z. B. der „Jnvincible" einen Panzer von 570 Millimetern und der „Inflexible" sogar einen Panzer von 648 Millimetern besitzen, während die übrigen englischen, französischen, deutschen, österreichischen und anderen Nationen angehörigen Panzerschiffe in der Regel nur einen Panzer von 300 bis 400 Millimeter haben, da man bei den gepanzerten Schiffen auch große Rück sicht auf ihre Beweglichkeit und ihren Tiefgang nehmen muß, denn Fahrzeuge mit sehr starkem Panzer sind lehr schwer beweglich und haben einen so großen Tiefgang, daß sie sehr leicht auf Klippen oder Sandbänke auffahren. Alles in Allem sind aber die Panzerschiffe formidabele und schwer zu besiegende schwimmende Schanzen oder kleine Festungen, die geeignet sind, im modernen Kriegs wesen eine maßgebende, unter Umständen sogar erste Rolle zu spielen, denn mit den Panzerschiffen kann man feindliche Flotten zerstören, Häsen blokire» und bombar-