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Unierhaltungsblatts" und der ' kumoristischenveilage„5eifenblasen"inder Expedition,beiunserenvetensowiebeiallen : Neichspostanstalten. : Eibenstock, Larkseld, hmdrhüdel, ^-UgvviUii Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, Mldenthal usw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -» - -- !^!-_ Jahrgang. Sonnabend, den 13. Mai ISIS. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage fiir den folgendenTaa. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene Zeile ZO Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. Bekanntmachung, die Kleinyandelsstöchstpreise kür Serbrauchszucker betreffend. Für den Verkauf von BerbrauchSzucker im Kleinhandel gelten folgende Höchstpreise: Gemahlener Melis I 30 Pfg. Gemahlene Raffinade 32 „ Preßwürfel 32 „ Schnittwürfel 34 „ Stückenlompen 33 „ Brotzucker 33 „ Farin 29 „ Was als Kleinverkauf anzusehen ist, bestimnit sich nach den vom Reichskanzler auf Grund von Z 8 Abs. 2 der VundeSratsverordnung über den Verkehr mit Zucker im Bctriebsjahr 1915/16 vom 26. August 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 516) erlasse nen Vorschriften. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. Mai 1916. Ministerium des Innern. Verordnung, betreffend die anderweile Regelung des Areischvervraucks in der Zeit vis zum 1«. Juli Mss. Um eine gleichmüßigere Verteilung der für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehenden Gesamtfleischmenge herbeizuführen, wird hiermit folgendes bestimmt: l. Der durch die Ministerialverordnung — 326^118111 — vom 3. April d. I. festgesetzte Zeitraum von 8 Wochen für die Gültigkeit der erstmalig ausgegebenen Fleisch marken wird auf 12 Wochen verlängert. Die innerhalb dieses Zeitraumes ausgegebenen, mit Gültigkeitsdauer bis zum 12. Juni d. I. auSgestatteten Fleischmarken gelten dem nach bis zum 10. Juli 1916 einschließlich. Eine Erhöhung der den Verbrauchen! zu- gcwiesenen Kopfmenge durch Ausgabe weiterer Marken ist innerhalb dieses Zeitraumes unstatthaft. Soweit die Kommun alverbäude Vorschriften über die Anrechnung der am 17. April d. I. festgestellten Fleischvorräte erlassen haben, gelten sie als für den Zeit raum bis zum 10. Juli d. I. erlassen. TageSfleischmarken sind von jetzt ab nur noch mit drei Abschnitten zu je 25 Mittelgewicht für den Tag auszugeben. Die Zuteilung von Fleischmarken au länger hier wohnende Fremde oder an Zureisende (siehe § 10 der Verordnung vom 3. April d. I.) hat unter Zugrundelegung derselben Fleischmenge auf den Tag zu erfolgen. Die von den Kommunalverbänden erlassenen Vorschriften über die Herabsetzung deS GewichtswcrteS der Fleischmarken treten mit dem heutigen Tage außer Kraft. II. Tie Kommunalverbände können Bestimmungen darüber treffen, welche Menge von frischem Fleisch und frischer Wurst wöchentlich an die einzelnen Haushaltungen auf den Kopf abgegeben werden darf, und dazu anordnen, daß die Entnahme dieser Fleischmeuge mährend der Geltungsdauer dieser Verordnung nur bei ein und demselben Fleischer zu erfolgen hat. Sie können dabei die Fleischabgabe auf Bezirkseinwohner beschränken. Auf den Verkauf von Gefrierfleisch, Konserven und anderen Dauerfleisch waren soll sich diese Regelung im allgemeinen nicht erstrecken. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 10. Mai 1916. Ministerium des Inner«. Anfertigung von Socken für die Heeresverwaltung. Zur Ablieferung der noch außenstehenden Socken geben wir am Sonnavend, den 13. dss. Ms., nachm. von 2—S Mr nochmals Gelegenheit. Wir fordern aber nunmehr alle Strickerinnen nachdrücklich auf, die Arbeiten zu dieser Zeit unbedingt einzuliefern. Sollten wider Erwarten trotzdem noch Fristüberschreitungen vorkommen, dann müssen die beteiligten Strickerinnen künf tig bei Ausgabe neuer Arbeiten unberücksichtigt bleiben. Die neue Ausgabe von Strickarbeiten findet nächste Woche wie folgt statt : Montag, den 15. d. M., nachm. von '/,2—6 Uhr ^—4», I, IL, Dienstag, „ 16. ,, '/,2-6 „ », I,-», V, Donnerstag, „ 18. „ „ „ „ '/,2—6 „ 8, H, 2 Stadtrat Hikenkock, den u. Mai lm<>. Fleisch verkauf. Sonnabend, den 13. Mai, verkaufen von früh 7 Uhr ab folgende Fleischer: M. Meichtzner Rindfleisch 157 Pfd., E. Uhlmann „ 160 „ Kalbfleisch 91 Pfd., W. Leidel Kalbfleisch 60 „ B. Lang Schweinefleisch 50 Pfd. Preise: Rindfleisch 2,50 M., Kalbfleisch 2,20 M., Schweinefleisch 2,10 M. Die Abgabe von Fleisch erfolgt gegen Vorzeigen der Brotmarkentaschen, auf denen die Abgabe deS Fleisches bestätigt wird. Beim übernächsten Verkauf gelten die Fleisch taschen als Bezugsausweis. Soweit der Vorrat reicht, können an Haushaltungen von 1—4 Personen ' « Pfd., von über 4 Personen Pfd. Fleisch abgegeben werden. Haus haltungen, die beim letzten Verkauf nicht berücksichtigt werden konnten, werden in der Verkaufszeit von 7—8 Uhr bevorzugt werden. Stadtrat Eibenstock, den 12. Mai >916. Kleieverteilung. Sonnaöend, den 13. Mai 1916, von vormittag 9 öis 12 Mr findet Verkauf der Kleie für den Monat Mai im Spritzenhaus hier statt. Für jedes Rind werden 16 Pfd., für jedes Schwein und jede Ziege 8 Pfd. zugeteilt. Carls seid, 11. Mai 1916. Der Gcmei«delwrstaild. Berlin, 11. Mai. Tie am 10. d. M. Lom amerikanischen Botschafter überreichte Antwortnote lautet, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" mitteilt, in Uebersetzung wie folgt: Berlin, 10. Mai 1916. Eure Exzellenz! Ich habe die Ehre, auf Weisung meiner Regie rung Eurer Exzellenz die folgende Antwort auf div Note Eurer Exzellenz vom 4. Mai d. I. mitzuteilen. Tie Note der Kaiserlichen Regierung vom 4. Mai 1916 ist von der Regierung der Vereinigten Staaten sorgsältig erwogen worden. Es ist besonders an ihr beachtet worden, daß sie als Ab sicht der Kaiserlichen Regierung für die Zukunft kundgibt, daß sie ein Letztes dazu beitragen will, nm — solange der Krieg noch dauert - die Be schränkung der Kriegführung auf die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, und daß die Kaiserliche Regierung entschlossen ist, allen ihren Leebesehls- Habern die Beschränkungen nach den anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen auszuerlegen, auf denen die Regierung der Vereinigten Staaten in all den Monaten bestanden hat, seit die Kaiserliche Regie rung am 4. Februar 1915 ihre setzt glücklicher weise aufgegebene Unterseeboot Politik ankündigte. Tie Regierung der Bereinigten. Staaten har sich in ihren geduldigen Bemühungen um einen freundschaftlichen Ausgleich der aus jener Politik erwachsenen kritischen Fragen, welche die gu ten Beziehungen zwischen den beiden Ländern so ernst bedrohten, beständig durch Beweggründe der Freund- schast leiten und zurückhalten lassen. Tie Regierung der Bereinigten Staaten wird sich darauf verlassen, daß die jetzt geänderte Politik der Kaiserlichen Regie- ilsmis Antwortnote. rung hinsort eine gewissenhafte Ausführung finden wird, welche die hauptsächliche Gesahr für eine Un terbrechung der guten zwischen den Vereinigten Staa ten und Deutschland bestehenden Beziehungen besei tigen wird' Tie Regierung dec Vereinigten Staaten hält für notwendig, zu erklären, daß sie es für aus gemacht ansieht, daß die Kaiserliche Negierung nicht beabsichtigt, verstehen zu ge-ben, daß die Aufrecht erhaltung der neu angekündigtem Politik in irgend einer Weise von dem Verlaus oder Ergebnis diplo matischer Verhandlungen zwischen der Regierung und irgend einer anderen kriegführenden Regierung ab hänge, obwohl einige Stellen der Noto der Kaiser lichen Regierung vom 4. d. M. einer solchen Aus legung sähig sein könnten. Um jedoch die Möglich keit eines Mißverständnisses zu vermeiden, tritt die Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß sic keinen Augenblick de,'n Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn erörtern kann, daß die Achtung der Rechte, amerikanischer Bürger aus der hohen See von sei ten der deutschen Marinebehördon in irgend einer Weise oder in geringstem Grade von dem Vorhalten irgend einer anderen Regierung, das die Recht: der Neutralen und Nichtkämpsenden berührt, abhängig gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit m diesen Dingen ist getrennt, nicht gemeinsam, abso lut, nicht relativ. Ich ergreife die Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach tung zu erneuern. (gez.) James W. Gerard. Seiner Exzellenz Herrn von Jagow, Staatssekre tär des Auswärtigen Amtes. * * * Berlin, 11. Mai. Der Notenwechsel zwi schen Berlin und Washington dürste mit oer gestern hier.überreichten Antwort der amerikanischen Regie rung zunächst abgeschlossen sein. Nach dein „Berl. Tagebl " wird vermutlich von hier aus mne neue Antwort nicht ersolgen. Nach der Lage der Tinge besteht kein Grund zu einer abermaligen schriftlichen Aeußerung. Eine bestimmte Entschlie ßung ist allerdings noch nicht gefaßt. Köln, 10. Mai. Tie „Kölnische Zeitung" führt zu der amerikanischen Antwortnote aus: Trotz Wil sons Weigerung, die Dinge im Zusammenhang zu sehen, ändert seine Antwort nichts an der deur- schcn Erklärung, wonach für uns ein ganz enger Zusammenhang zwischen Englands völ kerrechtswidrigen Blockadepolirit und unserem Tauchbootkrieg besteht. Griechenland soll gcMngcntnerdcn. In Kurland haben unsere Truppen nach dem gestrigen Heeresbericht bei Selburg einen neuen Er folg errungen und damit den Russen abermals be wiesen, daß sie nicht lediglich zum Stellungskrieg übergcgangen sind Vom österreichisch-ungarische» Generalstab wird Kampstätigkeit nur an Ser italie nischen Front gemeldet: Wien, 11. Mai. Amtlich wird verlautbart: Russischer und Südöstlicher Kriegs schauplatz. Nichts Neues. Italienischer Kriegsschauplatz. Tie erhöhte Artillerietätigkeit hiolt an den meisten Stellen der Front auch gestern an, besonders lebhast war die im Dolomiten ad- schnitt zwischen Peutelstein und Buchenstein. —