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Nr. Dresden, den i6. August 1829. 92» Ueber die Entstehung der Begräb nisse in den Kirchen, der Gottes äcker auf Kirchhöfen und über deren Verlegung in freie Gegenden. *) ie Entstehung der Gottesäcker auf Kirch höfen, und der Begräbnisse in Kirchen, hängt ursprünglich mit den Glaubenebegriffen der Christen zusammen; aber kein Christ dachte noch in den ersten Jahrhunderten des Chri stenthums daran, sein Grab innerhalb einer Stadt zu haben. Der Bischof, der die Grabstätte bestimmte, und überhaupt über das Ganze der Beerdigung die Aufsicht hatte, sorgte, als die heidnische Religion noch die herrschende war, nur dafür, das; der Leich nam eines Christen seinen Platz nicht neben einem Heiden bekommen, und durch die Nach barschaft eines solchen Sünders entweihet werden möchte. Die Graber waren, zufol ge aucdrücklicher Gesetze der Römer, außer halb der Stadt, und besonders an öffentli chen Landstraßen befindlich, damir sie, wie Varro **) sagt , „ den vorübergehenden Wanderer erinnern möchten, daß der hier be- grabne Staub auch einstmals gelebt habe, und er, der Wanderer, eben so noch sterben werde." Selbst Kaiser erhielten allda ihre Grab stätte, wie das Grabmal des August und Tiberius an der appischen, und des Domitian an der lateinischen Straße, beweist. Die Römer glaubten, daß der bloße Anblick ei ner Grabstätte ihre Hohen - und andere Prie ster verunreinigen, und selbst ein unschädli cher Aschenkrug sacra civitatis entweihen könnte. - lleber das bestehende Gesetz wurde unter den heidnischen Kaisern genau gehalten; kein heidnischer Nnterthan, geschweige der verfolg te Christ, durfte es sich leicht einfallen las sen, darin eine Ausnahme zu machen. Die Leichname, wenn man sie nicht auf Accker oder in Garten begrub, wurden in jene», bisweilen an Wegen, meistens aber an Der- *) Man vergleiche hiemit H. M. G. Grellmann's, Prof, in Göttingen, historische Kleinigkeiten re. **) Sepnlci rr iäeo secn'.nclnm viam sunt, guo practereluitcs aciinoneam, st L6 kuisss, et illos