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k'1! Fernsprecher Nr. 21V. Tel.-Ndr.: Amtsblatt. L»LL »«» Die Wahl der Bertraueusmünncr und Ersatzmiinncr für die Angestelltenvcrsichcruug findet statt: »unger. ieten wenn auch Drit- Der Konstantinopeler Putsch fall zu speziell >n zu Tagesgeschichte ist man denn glücklich soweit, daß man seit der er zwungenen Abdankung des Sultans Mulay Hafid nicht einen Schritt vorwärts gekommen ist. Die Dinge lie gen heute fast schlimmer wie unter dem vorigen Sul tan, der es immerhin doch verstand, zuweilen mit Ener gie vorzugehen, die den jetzigen Machthabern völlig abgehen. Unter solchen Umständen ist an ein Ein treten geordneter Zustände in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, und der letzte Putsch mit seinen Begleit erscheinungen ist ein deutliches Zeichen dafür, wel chem Schicksal die Türkei entgegengeht, und man be reitet dem osmanischen Reiche selber das Grab. ons. r. 1. »t weiß S.-l-ß eine Uhr Wege . Ad in der etge» «»er seren P-st' Mg«' »bl. Antlik, » rein«, zeugt di« S-ife a per Ober- 8. »erzul. ?8 Königs eegM Gtadtrat Eibenstock, den 16 August 1912. Hesse. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sür den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Sm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. bttontän« dtunss :aiwräorf, »entschlan». Antrag auf Oeffnung der Grenz-n. Der Magistrat der Stadt Magdeburg hat beschlossen, aus dem 7. preußischen Städtetag in Düsseldorf oen Antrag zu stellen, den Bundesrat zu ersuchen, die Grenzen des Reiches für die Einfuhr von Fleisch und lebendem Schlachtvieh aus dem Auslande unter Auf hebung oder Ermäßigung der darauf ruhenden Ein suhrzöllc unter Wahrung der vom vetcrinärpolizeili chen Standpunkt aus gebotenen Vorsichtsmaßregeln zu öffnen. Patriotismus beseelt ist, dann greift man nicht zu solchen Mitteln, durch welche die Türkei noch mehr geschwächt werden muß, noch dazu zu einer Zeit, wo man sich in einem auswärtigen Kniege befindet. Bei der Fortdaner einer solchen Lage darf man sich nicht wundern, wenn die Feinde der Türkei auf dem Bal lan wach werden und nun ihrerseits den Moment für gekommen erachten, sich schadlos zu halten und seit Jahrzehnten gehegte Wünsche durchzuführen. Die Wirren ans dem Balkan, die kriegerischen Gelüste in Lentinjc und Sophia sind lediglich eine Folge der Zu stände in der Türkei, und trotz Einschreitens der Mäch te und ihres Beschwichtigungsversuches kann man mögli cherweise doch nicht verhüten, daß das Pulver saß durch einen Funken plötzlich zur Explosion kommt. Tie Gefahr einer solchen Entwicklung ist nur zu nahe, und es wäre gar sehr an der Zeit, daß man in Kon stantinopel, und zwar nicht nur in Regierungskreisen, sondern auch in den Reihen der Gegner, zur Einsicht kommt, daß es höchste Zeit ist, für die Besserung oer- inneren Verhältnisse und Beendigung der Wirren alle erforderlichen Maßnahmen, und zwar energisch in die Wege zu leiten. Ob man freilich sich sehr bald zu dieser Einsicht bekehren wird, ist bei dem ganzen Stan de der Dinge und der Natur der Türken recht fraglich, er gönnt dem andern nichts, man versteht es noch immer nicht, die Interesse der Gesamtheit, des Vaterlandes, den Interessen der Parteien voran zu stellen, und so Ml immer, der zu d. BI. Am Sedantage Montag, den 2. September 1912, sind die Dienststellen der städt. Verwaltung geschloffen. Bei dem Stande-amt« werden Geburt»- «nd Sterbefall-meldungen von 8—8 Uhr vormittag- entgegengenommen. Die Beglaubigung der Rentenquittungen und die Auszahlung der Bete- raneubeihilfen erfolgt vormittags von 8—IO Uhr. - Das Schauamt ist nachmittags von 5—6 Uhr geöffnet Ttadtrat Eibenstock, am 26. August 1912. Drucker und Verleger: «mil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. — LS. Jahrgang. Sonntag, Lcn 1. September Amts- Md Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung für die Arbeitgeber am 7. Oktober 1912 von 3 Mr nachm. vis 4 Mr nachm., für die Angestellten am 7. Oktober 1912 von 9 - Mr vorm. vis 12' . Mr mittags für den Wahlkreis umfassend den Stadtbezirk Eibenstock. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheiden den Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vor schlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungiltig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 14. Sep tember 1912 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die Berficherunq-karte als Au-Wki-, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde des Betriebssitzes ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigung ausstellen zu lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübl. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung her ¬ zustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimm zettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirkes ausgehändigt. Der Brief muß spätestens am 7. Oktober 1912 bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich ein gehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eilte Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonde ren Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, sie gleichlautend sind: andernfalls sind sie ungültig. Es kann nur sür unveränderte Borschlagslisten gestimmt werde«; die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeil der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von ten die Wahl rechtswidrig (W 107 bis 109, 240, 339 des Reichsstrafgesetzbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Wahllokal: Saal des Rathaushotels. Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und ans den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Mlnklkorockttlnt sind volljährige Deutsche männlichen und weiblichen Ge- ^VuIjlvrirUlttgl schlecht-, sofern sie zu den verstcherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadl Eibenstock wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die per sönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlbe rechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben, d^äktkar sind nur Berficherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Eibenstock woh nen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verioren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Ver lust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach Z 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Beitrags leistung befreit sind, sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Berhältnt-wahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Borschlag-ltste« für die Wahl bis spä testens drei Wochen vor dem Wahltag bei dem unterzeichneten Wahlleiter einzureichen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die verstcherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauens männer und Ersatzmänner zu wählen sind: sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Na men aufweisen. Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangels anderer ausdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgeführten als Vertrauensmänner vorgeschlagen werden. vStc. Kerr) 288 80 rot 188 8, 728-. IS7.LS 278.7t 1»77t N8bl >82.^ Es ist immer ein böses Zeichen, wenn Regierun gen sich gezwungen sehen, einen bemerkenswert« Vor vertuschen oder ihn abzuschwächen. Dies gilt von den türkischen Machthabern, welche alles daran setzen, unliebsame Ereignisse zu verschleiern oder als unbedeutend hinzustellen. In diesen Tagen ha ben Gendarmerieofsiztere gemeutert, und wenn die Re- gicrungskreise nicht rechtzeitig vorher Wind bekommen hätten, so hätte man vielleicht wieder einmal in Kon stantinopel einen Putsch gehabt, dessen Folgen mög licherweise unübersehbar gewesen wären. Die Nach richten über die jüngsten Vorgänge lauten recht wi dersprechend, und völlige Klarheit wird man vorläu fig nicht bekommen. Wie es aber auch sein möge, der Vorfall beweist, daß man unter dem jetzigen Regime von geordneten Zuständen weit entfernt ist und daß man mit wesentlichen Ueberraschungen zu rechnen hat. Das Ereignis ist symptomatisch für die ganze ver worrene innere Lage. Das Komitee, auf das man eine so große Hoffnung gesetzt hatte, hat infolge von Parteizwistigkeiten und persönlichen Differenzen ab gewirtschaftet, aber es macht immer wieder Anstreng ungen, erneut zur Herrschaft zu gelangen. Es un terliegt auch keinem Zweifel, daß die Gendarmerieof- fiziere zu dem Putsch durch das jungtürkische Komitee angestiftet worden find. Wenn man von wirklichem M". ., abends lägeSord- stand. Mia. )d. 9 Uhr irscheinen zend er fand. Stlil. Uhr k. kür Eibenstock, Larlsfeld, kfundshübel, Neuheide, Dberftutzengrun, Schönheide, 5chönhei-erhamnrer,5osa,Unterstützengrün,WUdenthal usw.