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PulsMerTayeblatt Dank - Konten: Pulönitzer B-nt, Pulsnitz und VAUTH Commerz» und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Schriftleiter: I. W. M ° hr in PnlSnitz «richilftsstelle: Pulsnitz, «lbertstr.ße «r. 2 Druck und Bering von ö. L. ALrst < rk Erben (Inh. I. W. Mohr) *ernwr,cher 18. Del. »Adr.: Lngeblntt Pulsnitz Po 1fcheck.Konto Dresden 2138. «iro.Konto 14, Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäle Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt tz«upckl«tt und illtest« Zeitung in den Ortschaften de« Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirk«: Pulsnitz, PulSnitz M. G., Sroßröhr-dorf, Bretnig, HauSwelde, Ohorn, Oberstein«, Biederstetna, Weißbach, Ober» und Biederlichten«», KriederSdorf, Thiemendorf, Mittelb-ch, Nroßniundorf, Lichtenberg, Slein-DtttmannSdorf Anzeigen-Grundzihlen in Die 41 mm breite Zeile (Moffe'S Zeilenmesier 14) l mm Höhe 10 O/, in der AmtSh«uptmannschaft Kamenz 8 «mtltch 1 mm 30 und 24 Ä-/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50«/, Aufschlag. — Bet zwangsweiser Einziehung der Anzeigrngebühren durch Klage oder in SonkurSfLllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Z« Kille HSherer Gewalt, Krieg, Streit »bei sonstiger irgend welcher Störung >-S Betriebes der Zeitung oder der BefvrderungSeinrichmngen, h«t der Bezieher keinen Anspruch «uf Lieferung oder ««chlteferuna der Zeitung oder auf Kück- mblung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.85 AM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Nummer 123 Mittwoch, den 28. Mai 1830 82. Jahrgang Amtlicher Teil. s N""" WMche Atzung du AMsmsschusses im Gasthof zu Cosel. — Die Tagesordnung hüngt im Dienstgebäuds der Amtshauptmannschast und in den Gemeinden mit über 1000 Einwohnern aus. Amtshauptmannschast Aamenz, am 2-?. Mai 1930 Verkehrsregelung anläßlich des Rundstrecken-Motorrad-Rennens auf dem Truppenübungs platz Königsbrück am 1. Jnui 193«, vor«. 9 Ahr Sonntag, den 1. Juni 1830 veranstaltet die Landesgruppe Freistaat Sachsen des Deut schen Motorrodfahrer»Derbandls mit oberbehökdlicher Genehmigung ein Rundstrecken-Rennen aus dem Truppsnübu nasplotz Königsbrück. Die Rennstrecke beginnt an der Straßenkreuzuno aus dem Tafelberg und berührt die Strotze Steinborn—Schmorkau aus der Strecke zwischen Tafelberg und Schmorkau, dann die Staatsstraße Königsbrück-Schwepnitz ans der Strecke an der Einmündung der Steinborner Strotze bis zur Aeisholzer Strotze, dann dir Zeisholzer Strotze bis zum Auftreffen auf die Strotze Schwkpnltz-Krakau, bann diese bis in den früheren Ort Otterschvtz und von da die Straße über den früheren Ort ZUtsch dis wieder zum Taselderg. l. Zur Vorbereitung des Rennens wird mit Zustimmung der Kommandantur des Trup penübungsplatzes die Rennstrecke - Sonnabend, de« 31. Mai LS3« va« 4—7 Ahr «nd «an 14 — 16 Ahr für die Rennteilnehmec insoweit freigegeben, als die Strecke zwecks Orientierung befahren werden darf, jkdvch untir genauer Einhaltung der allgemeinen Berkedrsoorschristen. Auf der Staats» strotze durch den Ort Schmoikau Ist also nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 36 tim zu fahren, auch find alle sonstigen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen geltenden Vorschriften streng stens zu beachten. E ne .rennarttge' Benutzung der Rennstrecke ist also verboten. II. 1. Für das Rennen am 1. Juni 1930 Mrd die Rennstrecke von 7 Uhr früh für allen Fahr, Reit- und Futzgüngeroelkehr bts zur Beendigung des Rennens g-sperrt. 2. Wahrend der vorstehend angeordneten Sperrung darf die Rennstrecke nur von den an den Rennen beteiligten Krafträdern und den Wagen der Rsnnlettung, der Behörden, de« Sanitätsdienste» und der Presse, die al» solche bezeichnet find, befahren werden. 3. Wenn etwa Zuschauer während der Sperrung ihren Standplatz Ändern wollen, so darf dabet umer keinen Umstanden die Rennstrecke gekreuzt werden. 4. Kraftwagen, Motorrüscr, Fohrrüder und andere Fahrzeuge dürfen entlang der Renn- st.ecke unter gar keinen Umstünden ausgestellt werden. Kraftwagen und Motorräder müssen an den vorhandenen, durch das ütliche Zeichen kenntlich gemachten Palkplüben geordnet ausgestellt werden. Soweit Fahrräder nicht an den dasür bestimmten AusbswahrungsplStzen adgeoeden sein sollten, dürsen sie nur in einem seitlichen Abstand von mindestens 20 Meter von der Revnsticke abgeftellt werden, eben!» dürfen etwaige kleine Fahrzeuge (Handwagen, Kinderwagen oder dergl.) nur in dem angegebenen Mtndcstabstand ausgestellt werden. 5. An der Staatsstraße ist die Strecke vom Gasthof Schmoikau bis zue Abzweigung der Zetsholzer Straße von Zuschauern unbedingt sreizuhalten, ebenso find die Außenseiter! der Kurven von Zuschauern sreizuhalten. 6. Die Rennstrecke darf von Zuschauern erst wieder betreten werden, wenn der Schluß des Rennens durch ein Kraftfahrzeug mit dem Schilde: »Schluß des Rennens" aus der ganzen Strecke bekonntgegeben ist. n, 1. Für den 1. Juni 1S30 werden außer der Sperrung der Rennstrecke folgende Stra ßensperrungen für die Zeit von 8 Uhr vormittags bts 2 Uhr nachmittags für allen Fahr», Reit- und Futzgönger-Durchgangsverkehr durchgesührt: -) Staatsstraße Königsbrvck-Schmorkau-Schwepnitz. (Der Durchgangsverkehr wird über Weißbach—Gottschdorf verwiesen.) b) Alle die Straßen, die teilweise in die Rennstrecke einbezogen find oder die Renn strecke kreuzen. 2. Die Staatsstraße Königebrück-Schwepnld darf von 8 Uhr vormittags ob zwischen der Abzweigung der AietsLer Straße (am Denkmal hinter dem Lager in Königsbrück) und der Bahnhofstraße in Schwepnitz auch nicht al» Anfahrtsweg zur Rennstrecke benutzt weiden. 3. Sollte sich die Beendigung do Rennens bis nach 2 Uhr nachmittags verzögern so bleiben die angeordneten Sperrungen über die oorgesehne Zett hinaus dis nach Beendigung des Rennens bestehen. IV. 1. Zur Anfahrt zum Rennen wird für den über Stenz kommenden Verkehr die Schloß - »ratze in Königsbrück bis 9,80 Uhr vormittags für den Fährverkehr in der Richtung nach dem Markt sreigeaeben, dieser Verkehr wirb schräg über den Markt nach der Kamenzer Straße ge- leitet. Die Königstratze darf in der Richtung vom Markt nach der Hoyerswerdaer Straße unter keinen Umstünden befahren werden. 2. Der Fährverkehr zum Rennplatz aus der Richtung Bautzen—Kamen» wird bis 8 Uhr oormittaa» über Neukirch—Schmorkau umgeleitet. Nach 8 Uhr in Neukirch «intreffende Fahr zeuge müffen über Königsbrück fahren. 3. Alle Autobuffe aus der Richtung von Königsbrück müssen bei der Anfahrt in das Tor »um Scheibendepot im neuen Lager einbtegen, dürfen Fahrgüfte nur an den ausdrücklich als Autobus Halteplatz bezeichneten Stellen absetzen bezw. nach dem Rennen aufnehmen und haben zur Abfahrt die General Stark Straße zu benutzen. 4. Bei der Anfahrt zur Rennstrecke müssen alle Kraftfahrzeuge, die über Königsbrück fahren, von der Ecke Weißbacher—Hcyerswerdaer Strotze an bts zum Rennplatz Reihe hallen. Dorfahrtsrecht haben ausschließlich die Wagen der Behörden, der Rennleitung, des Sanitüta- dienstes und der Press-, sowe t diese Wagen al» solche deutlich kenntlich gemacht find. Oie Be nutzung der an dieser Strecke brfindlichen Tankstellen, an denen die tankenden Fahrzeuge inner halb des Derkehrsraumes zu stehen kommen, ist wührend der An- und Abfahrt verboten. v. Die Kommandantur hat den Deländestreifen entlang der Rennstrecke für die Besucher des Rennens zum Betreten freigegeben Da« Betreten ist jedoch nur nach Lösung eines von der Rennlritung auvgegedenen Abzeichens gestattet. Das übrige Gelände des Truppenübungsplatzes bleibt auf Grund des bestehenden all gemeinen Verbotes des Betretens des Platzes auch für die mit Abzeichen versehenen Renn besucher gesperrt. Das Verbot erstreckt stch auch besonders auf die Bauweike in den verlassenen Ortschaften Olterschütz und Zietsch. Jedes widerrechtliche Betreten des Truppenübungsplatzes wird bestraft. VI. Aus das Verbot des Betretens von Schonungen wird ausdrücklich hingewiesen. Das Iteberveigen vorhandener Einfriedigungen, das Befteiaen von Schutzschranken und Büumen ist oeieoien. Das Rauchen außerhalb der öffentlichen Wege sowie das Wcgwerfen brennender Zigarren- und Zigarettenreste im Walde ist nach Z 3t des FF.St.B. verboten. Jed« Sammel tätigkeit aus der Rennstrecke sowie aus Zu- und Äbgangswegen hat zu unterbleiben. VII. Die Abfahrt der Kraftfahrzeuge nach dem Rennen wird durch die ausgestellten Polizei» poften nach dem stch eraebenden Bedürfnis geregelt werden. Den für die Abfahrt gegebenen Weisungen haben die Führer der Kraftfahrzeuge unweigerlich nachzukommen, auch dann, wenn durch sine solche Weisung für das eine oder andere Fahrzeug ein Umweg bedingt wird. VIII. Den Anweisungen der Polizeiposten und der sonstigen Absperrungsmannschasten, die, soweit nicht uniformiert durch Armbinden kenntlich gemacht stnd, ist aüenthalbeu Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Die Pslizrideamten stnd ermächtigt, Zuwitrr* Handlungen im abgekürzten Strafverfahren sofort äbzustrasen. Amtshauptmannschast Lamenz, am 28. Mai 1930 Nach einer Verordnung des WIrtschastsministeriums vom 13. d. M. hat am 2. Inn! 1930 eine ' Rinder- and SchweiaezwischeazShlang stattzufinden. Sie wird durch städtische Polizetdeamte vorgenommen. Wer oorsützlich eine Angabe, zu der er aus Grund dieser Bekanntmachung ausgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit den in § 4 der Bundesratsoerordnung vom 31. 1 1917 (R.G.Bl. S. 81) angedrohten Strafen bestraft. Pulsn«tz, den 26. Mai 1930. Der Stadtrat Landtagswahl Die Wahlkartei für die am 22. Juni d. I. stattfindende Laadtagswahl liegt in der Zeit vom 31. Mai bis eivfchttetzttch 7. J»»i 1S30 während der öffentlichen Geschäftszeit (Weiktags von vormittags 7 bis mittags V»1 Uhr, Sonn tag, den 1. Juni von V,10 bis '/>12 Uhr vormittags) im Rathaus, Zimmer 5, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Wührend dieser Zeit kann gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wahlkartei schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Pulsnitz, am 27. Mai 1930 Der Stadtrat Freitag, dea 30. Mai 1930, oorm 11 Uhr sollen in Oberlichtenau, Schreiers Gosthos 1 Kleines Schreidpult meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsnitz, am 28. Mai 1930. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Oer Landtag im Wandel der Zeiten. Wie wird der künftige aussehen? Die Parteien sind eifrig bei ihren Wahlvorbereitungen, überall treten die Ausschüsse zusammen, um die Kan didatenlisten auszustellen. So schnell hat man sich früher niemals an diese Arbeit gemacht, niemals aber aua- ist die Zeit vor einer Wahl so knapp bemessen gewesen. Am 5. Juni schon müssen die Wahllisten eingereicht sein, und wer weiß, wie schwierig es jedesmal ist, die Verhand lungen mit den verschiedenen Interessentengruppen, die alle ihren Einfluß ausüben wollen, durchzuführen, der weiß auch, daß Eile not tut. Nun ist die letzte Landtags wahl zwar erst vor einem Jahre gewesen und es läge des halb nahe, einfach die Kandidatenlisten von 1929 wieder zu übernehmen. Aber in den seither verstrichenen zwölf MWMMMWkl W!k M »MWW Die Eröffnung der D.L.G -Ausstellung i« Köl« Bei Eröffnung der großen landwirtschaftlichen Aus stellung der D.L.G. in Köln nahm Reichsernährungsminister vr. Schiele die Gelegenheit wahr, in längeren programmati schen Ausführungen sich über die Gegenwart und gukunfts- aufgaben der deutschen Landwirtschaft zu verbreiten. Ein leitend erinnerte er daran, daß die D.L.1S.-Ausstellung hier in Köln wieder an den Platz zurückgekehrt sei, von wo sie in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts den Ausgang für ihre Wanderung durch die deutschen Gaue genommen habe. Bei der völligen Auszehrung der wirtschaftlichen Wider standskraft sei die Reichsregierung genötigt gewesen, hem zusammenbrechenden Berufsstand mit allen, auch mit außer gewöhnlichen Mitteln beizuspringen. Die Hilfeleistung werde dadurch erschwert, daß sie nicht nur national, sondern Haupt-, sächlich international gesehen werden müsse. Es galt daher, alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Abwehr des aus ländischen Preisdrucks anzuwenden. Neben den neuen Gesetzen der Landwirtschaft werde die Regierung die Regelung und Organisation der Märkte s und Absatzverhältnisse im eigenen Lande planmäßig in Angriff nehmen.