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pulsuHerZa-eblait Bezirksanzeiger — — — E*sch«t«t a» s«»«« «eekta, — — — Am Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSeiurichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück« zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 SM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle PulSnitz Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mosse'S Zeilenmesser 14) RM 0.25, in der «mtShauptmannschaft Kamenz RM OLO. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50«/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzrtgengebühren durch Klage oder in KonkurSfSllen gelangt der solle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt uni älteste Zeitung in den Ortschaften de« Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: PulSnitz, PulSnitz M. S., Großröhrsdorf, Bremig, HauSwalde, Ohorn, Obertzetna, Niederstein«, Weißbach, Ober» und Riederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf Geschäftsstelle: PulSnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von S. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr inPul-nitz Nummer 79 7S. Jahrgang Montag, den 4. April 1927 Amtlicher Teil IWW MM KW! i Die Reichsgarantie von 2,6 Milliarden abgelehnt. Bei der erste« Abstimmung zur zweiten Lesung des vorläufigen Finanzausgleichs wurde der demokratische Au- trag auf Streichung de« Paragraphen vier, der eine Garantie des Reiches von 2,6 Milliarden ausspricht, in namentlicher Abstimmung mit 219 gegen 156 Stimme» abgelehnt. kraft vom 15. Mai zehnten seiner Geltungsdauer der Strafzumessung in m, d. h. die untere Auf Blatt 247 des Handelsregisters, die Firma I. G. Max Schöne Nachf.» Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Pulsnitz betr., ist heute eingetragen worden: Der Fabrikbesitzer Herman« Deutscher in Görlitz ist nicht mehr Geschäftsführer. Amtsgericht Pulsnitz, am 1 April 1927 Der Finanzausgleich angenommen Es bleibt bei ber alte« Ha«»zin»ste«er — Auch die Biersteuervorlage angenommen Stresemann über das Konkordat — Vertagung der Genfer Abrüstungsverhandlungen? — Reichsminister Schiele über die politische Lage — Die Gewerkschaftsinternationale zum Italien- und China-Konflikt — Der Deutsche Bismarck-Tag in Hannover Ole Reform -es Strafrechts Don Negierungsrat vr. Knittel. Beim Haushalt des Ernährungsministerium» werden aus deutschnationalen Antrag neu 250 000 Mark eingestellt zur Gewährung zunächst unverzinslicher langfristiger Kredite zur Förderung des Flachs- und Hanfbaues. Beim Haushalt des Innern bedauert Abgeord neter Taubadel (Soz.) daß von den 25 Millionen für die Grenzgebiete für den Osten verhältnismäßig wenig übrig bleibe, da daraus auch Bayern und Sachsen und Baden bedacht werden sollen. Die Provinz Niederschlesien sei aber am schwersten durch die Kriegsfolgen getroffen worden. Besonders .schwer leide auch die Stadt Görlitz. Abg. B a r t s ch a t - Königsberg (Dem.) beklagt sich eben falls über die Vernachlässigung des Ostens. Der Fonds für die Grenzgebiete wird in Höhn von 25 Millionen beibehalten. Dann folgt die erste Lesung des Arbeit szeitnot- g« setz es, die vom Rsichsarbeitsminister Or. Brauns ein geleitet wird. Nach einem Rückblick auf die Vorgeschichte des Entwurfs be tonte der Minister, daß die neue Regierung sich der Bedeutung der schwebenden Arbeitszeitlage bewußt war und sofort die Initiative zu einer gesetzlichen Aenderung der Arbeitszritnotver- ordnung ergriff. Die Verhandlungen der Regierungsparteien hätten dann schnell zu einer Verständigung geführt, der auch die Reichsregierung und der Reichsrat beigetreten seien. Der Zweck des Gesetzes könne nicht eine endgültige oder auch nur auf längere Zeit berechnete Lösung der Arbeitszeitfrage sein. Diesem Zweck diene das Arbeitsschutzgesetz, das dem Reichsrat noch in diesem Sommer zugehen solle. Die Vorlage sucht zunächst dem Mißbrauch mit den Ueberstunden zu steuern. Dann kommt die Bezahlung der Mehrarbeit nach einem festen Zuschläge von 25 Prozent. Ge wisse Eaisongewerbe können vom Zuschlag entbunden werden. Einem Mißbrauch mit der freiwilligen Mehrarbeit will der Ent- wurf tunlichst vorbeugen. Abg. Großmann (Soz.) hält die vorgcschlagene Regelung für unzureichend. Die Ueberstundenwirtschaft müsse endlich be seitigt werden. In Deutschland seien im Jahre 1925 durch Ueberstunden 1,6 Milliarden, 1926 5,6 Milliarden Arbeitsstunden verloren gegangen. Das bedeute für die Arbeiterschaft einen Ein kommensverlust von einer Milliarde im Jahre 1925 und von 4 Milliarden im Jahre 1926. Die Vorlage sei ein Kompromiß, eine glatte Kapitulation der Regierung und der Parteien vor dem Unternehmertum. Abg. vr. Stegerwald (Ztr.) stellt fest, daß die jetzige Re gelung der Arbeitszeitfrage auch bei einer Reihe seiner politischen Freunde keine Billigung finde. Das Gesetz bringe aber drei Ver besserungen: 1. eine sehr bedeutend« Einschränkung der Uebrr- stundenmöglichkeiten, 2. den Angestellten im Handel, die nicht unter das Washingtoner Abkommen fallen, weitgehenden Schutz vor schrankenloser Ueberarbeit, und 3. bei Ueberarbeit über 48 Stunden hinaus einen angemessenen Zuschlag. Zurzeit hätten wir in Deutschland fünferlei Arbeitszeit. Das Schlimmste und Kultur unwürdige sei die zweigeteilte Schicht, die zwölfstündige Arbeits zeit, die längste in Europa. Das Zentrum wünsche die 48stündige Arbeitswoche als Norm. Darauf wird die Weiterberatung auf Montag 11 Uhr vertagt. . ... . . sich ftüher oftmals als zu eng erwiesen. Hier sucht der Entwurf abzuhelfen durch die Erweiterung der Freiheit des richter lichen Ermessens. Außerdem aber kann die Strafe auf beiden Seiten über die Grenzen hinaus verlegt werden: einmal dadurch, daß die Annahme mildernder Um» stände ganz allgemein, nicht nur bei einzelnen Der- b«chen> zugelassen ist, sodann durch die Strafschärfung, Stresemann über da» Konkordat. Bern«. Auf der fünften allgemeiner tgsung der Deutsch«!, Dottsoartei nahm Brichs«» Das Wichtigste Im Reichstag wurde der Finanzausgleich in dritter Lesung an genommen, ebenso der Gesetzentwurf über die Verteilung der Bierftruerantrile. Die Beschäftigung de« Handwerks im März ist lebhafter als tu den Vormonaten gewesen. Der Winzeroerband erhebt scharfen Protest gegen dar deutsch- französische Handelsproviforium. Der Reichrtarif für da« Baugewerbe (Hoch, Beton- und Tiefbau) ist von sämtlichen Organisationen nunmehr unterzeichnet worden. Da» Junkers - Großflugzeug »O 31" ist Sonntag nachmittag von seiner südeuropäischen Reise von Spanien über Barcelona, Lyon, Karlsruhe nach Dessau zurückgekehrt und aus dem Flugplatz gelandet. Infolge Bodensenkung drach ein Teil de« Altmarktes in Bottrop (Essen) zusammen. Hierdurch entstand eia Loch im Durchmesser von etwa 20 Metern und 10 Metern Tiefe. Sofort mußt« mit einer Ausfüllung de« entstandenen Loches begonnen werde«, da dir Gefahr bestand, daß ein Teil der Häuser, die durch dir Bodensenkung thrr Ltrllung orrlorrn hadrn, «instürzte. Drr Exkönig von Sachsin «ft mit drm Lampstr .Fiandria' de« holländischen Lloyd mit feiner Tochter, Prinzessin Margarete von Hohenzollern in Amsterdam eingetroffen. Der Exkönig kehrte von einer Vergnügung,reise nach den Lanadischen Inseln zurück und reifte abends nach Schlesien weiter. Wir der „Petit Puristen' zu melden weiß, ist der Antrag des Exkronprinzen Karol auf Einreise nach Rumänien zum Besuch seine» sterbenden Vater» abgelehnt worden. Im Aermelkanal und im Mittelmeer toben furchtbare Stürme. Deutscher Reichstag. 304. Sitzung, Sonnabend, den 2. April 1927. Die zweite Lesung de» vorläufigen Finanz ausgleichs wirb fortgesetzt, und zwar bei der Hauszinssteuer. Abg. Biedermann (Soz.) bedauert die Mietserhöhung, die am 1. April in Kraft getreten ist und die eine weitere Be- lastung der arbeitenden Massen sei. Auf keinen Fall darf dem Drängen der Hauswirte nachgegeben werden, die alles für sich haben möchten. Wir können die Hauszinssteuer im Augenblick nicht beseitigen, sondern müssen abworten, bis das angekündigt» Rahmengesetz herauskommt. Abg. Hölle in beantragt Auf hebung der Hauszinssteuer und fordert weiter, daß die Mieten in bebauten Grundstücken bis Eick« 1940 80 Prozent der Frie- densmiet« nicht überschreiten dürfen. Vom Mietertrag müßten mindestens SO Prozent unter Kontrolle der Mietervevtretungen für ordnungsmäßige Instandsetzung der Wohnungen verwendet werden. Abg. S ch n e i d e r-Berlin (Dem.) bedauert die Er höhung der Mieten, die ganz ungerechtfertigt sei. Die Saison- betriebs werden durch die Hauszinssteuer stark belastet, nament lich in den Nord- und Ostseebädern. Der Redner beantragt, eine Bestimmung zu treffen, wonach sich für Saisonbetriebe di« Haue- zinssteuerpslicht ausschließlich auf den Zeitraum der tatsächlichen Ausnutzung der Gebäude erstrecken soll. Abg. Jörissen (Wirtsch. Vereinigg.) befürwortet eine Entschließung seiner Fraktion, wonach di« systematisch« Beseitigung der Hauszinssteuer damit beginnen soll, daß der für fiskalische Zwecke vorgesehene Teil aufgehoben wird. Gleichzeitig soll der Uebergang in di« freie Wohnungswirtschaft erfolgen und ein Bauprogramm mit Rücksicht auf den tatsächlichen Wohnungsbedarf ausgestellt werden. Das Aufkommen aus Hauszinssteuer soll zu 20 bis 30 Prozent durch die Fürsorgeämter zu Mietbeihilfen verwendet werden. Abg. Seiffert (völk.) beantragt, die Hauszinssteuer höchstens aus 20 Prozent der Friedensmiete zu bemessen. Sie solle ausschließ lich dem Wohnungsbau zugute kommen. Sämtliche Aenderungsanträge zur Hauszinssteuer werden abgelchnt. Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Es folgt dann die Beratung des Gesetzentwurfs übe» die Verteilung der Biersteueranteile. Preußischer Ministerpräsident Braun wendet sich gegen den Zentrumsabgeordneten v. GuLrard, der hie Haltung des preußi schen Ministerpräsidenten in dieser Frag« bekämpft hatte. Sein Widerspruch richte sich nicht gegen den Finanzausgleich, sondern nur gegen die Bevorzugung der süddeutschen Länder. Es handele sich um eine Benachteiligung der übrigen Reichsteile. Man solle sich doch vor Augen halten, daß Preußen das Land sei, das durch den unglücklichen Ausgang des Krieges große Gebiete und kolossales Staatsvermögen verloren habe. Abg. v. Gusrard (Ztr.) macht darauf aufmerksam, daß im letzten Nachtragsetat 51 Millionen ausschließlich für di« gefährde ten preußischen Gebiete bewilligt worden seien. Preußischer Ministerpräsident Braun: Was den Ländern als Ersatz gegeben wird, kann niemals als ein Vorzug für diese Länder gewertet werden und kann in keiner Weise verglichen wer ben mit dem, was jetzt den süddeutschen Ländern gegeben werden soll. , Staatssekretär Popitz ercklärt, Bayern fei immer steuer- schwach in bezug auf direkt« Steuern gewesen. Ohne diesen Betrag könne es seinen Etat nicht ins Gleichgewicht bringen. Es findet dann die dritte Lesung des vorläufigen Fi- nanzmtsgleichs statt. In der Schlnßabstimmung wird der vorläufige Finanzausgleich in einfacher Abstimmung mit den Stimmen der Regierungsparteien und des Bayrischen Bauersbundes angenommen. > * t Es folgt die dritte Lesnug der Borlage über die Der- iMnng der Biersteileranteile. Die Vorlage wird mit 195 gegen 148 SNmmen bei 2 Enthaltnngen angenomme«. f Vizepräsident Esser stellt fest, daß die Annahme bei An- koesenheit von mehr al» zwei Dritteln aller Abgeordneten mit »t«foch»r Mehrheit erfolgt ist. Noch im April wird der Entwurf eines neuen Straf gesetzbuches für das Deutsche Reich dem Reichstag zugehen, nachdem er von Ende 1924 bis jetzt im Reicksrat beraten wurde. Damit ist ein Gesetzgebungsroerk in sein letztes ent scheidendes Stadium getreten, das jahrelang, ja, man kann soyen, jahrzehntelang Volksvertreter und Ministerien, Richter und Aerzte, ZHeoretiker und Praktiker auf das nach haltigste beschäftigt Hot. Unser heute noch geltendes Strafgesetzbuch hat Gesetzes- kraft vom 15. Mai 1871 und hat in den fünfeinhalb Jahr- zehnten seiner Geltungsdauer seine Pflicht schlecht und recht getan. Aber mit fortschreitendem Alter entsprach es dock den modernen Rechtsanschauungen nicht mehr ganz. Die bahn- brechenden Lehren des deutschen Strafrechtslehrers Franz vonLifzt haben wesentlich zu der veränderten Auffassung beigetragen. Die Grundlage oes modernen Strafrechtes ist heut« nicht mehr das Recht des Staates auf Rache, Der- geltung, Abschreckung, sondern es drängt sich mehr in den Vordergrund das Wesen derStrafealsBesserungs- maßregel, wozu noch das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Schutz vor dem Verbrecher tritt. So wird denn der allgemeine Teil des künftigen Gesetz, buches beherrscht von dem Gedanken, nicht die Tat als solche, sondern den Täter in Beziehung auf seine Tat zu betrachten, das Maß seiner Schuld, die Gefährlichkeit seines verbreche- rischen Willens, seine persönlichen und wirtschaftlichen Der- hältnisse, kurz die tausend bewußten und unbewußten Be- ziehungen des Täters zu seiner Tat. Alle diese Momente werden ihren Niederschlag in der B emef s ung der Strafe finden. Ja, selbst die Verhältnisse des Täters zur Zeit der Aburteilung müssen ihre Berücksichtigung finden, wie es schon im 8 27 ° des alten Strafgesetzes vorgeschrieben ist, einer Bestimmung, die als Novelle zum Strafgesetzbuch erst im Jahre 1923 das Licht der Welt erblickte. Die Strafe soll den Gewinn übersteigen, den der Täter aus der Tat gezogen hat. In erster Linie find aber seine wirtschaftlichen Verhältnisse bei Betrachtzu ziehen. Der Si und die obere Grenz« der Strafe