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U'ockrMiüt für Pulsnitz, «Snigsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Geschrillt: «titt«»»« und olommabenb« früh S Uhr. LbonnementSpretS: «ierteljährlich U Mark. Asserate werden mit 10 Pfennig«» für den dl »um riner gespaltenen LorpuS- Zeilr berechnet u. sind bi« spätesten« Dienilags und Freitags BormittagS 9 Uhr hier auf»ugrbrn. AmtSvlatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Eimmichrrißigster Jahrgang. »uchdruckerei von «enf» s«bwig Uörfter in PulSnitz »erantworMche Redactton, Druck und «erlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäftssteNen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'« Haasenstein L Bögler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein t Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s Smmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Annoncen-Auftrüge von vns^ unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. KIxpsÄ. «1«« 22. Februar 187S. .M 16. Somiavknd. Gr la st an die Herren Gemeindevorstände, Gutsvorsteher und Standesbeamten. Nach 8 21 Abs. 3 der Verordnung, die Ausführung des ReichsgesetzeS über die Beurkundung des Personenstandes betreffend, vom 6. November 1875, haben die Polizeibehörden (also namentlich Gemcindcvorstände und Gutt Vorsteher) von denjenigen Anzeigen, welche sie nach tz 9 der Verordnung, die Aufhebung von Todten und Scheintodten ic. betr., vom 21. September 1874 (Seite 314 des Ges.- und Verordng.-BI. vom Jahre 1874) zu erstatten haben, neben dem an das betreffende Pfarramt auch ferner abzuliefernden Duplikate, gleichzeitig ein zweites Duplikat au den Standesbeamten abzugeben. Dieser Anordnung iü in mehreren Füllen nicht nachgegangcn worden und sieht man sich daher veranlaßt, dieselbe den Herren Gemeindevorständen und Gutsvor- sichern in Erinnerung zu bringen, zugleich aber die Herren Standesbeamten anzuweisen, daß sie die Eintragung von Todesfällen, bezüglich deren eine amtliche Ermittel ung stattzufinden hat, nur auf Grund des vorgedachten Duplikats zu bewirken haben. Kamenz, am 15. Februar 1879. Königliche Amts Haupt Mannschaft. Schäffer. An die Schulvorstände des Bezirks. Dem Erlaß vom'28. Februar 1878, gegenseitige Mitteilung über den Wechsel des Aufenthaltsortes von Fortbildungsschülern Seiten der Schulvorstände betr. (Nr. 20 dieses Amtsblattes vom Jahre 1878), wird, wie man in Erfahrung gebracht hat, nicht allenthalben nachgegangen. Den Schulvorständen wird daher gedachter Erlaß hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß bei Säumigkeit die in demselben angedrohte Strafe ui,nachsichtlich eingezogen werden wird. Kamenz, am 12. Februar 1879. , Königliche Bezirks-Schul-J nspection. Schäffer. Flade. S t e » b rief. ( Der Füsilier Ecköne der 12. Compagnie 8. Oflpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 45 hat sich am 12. ds. Mts. von seinem Truppentheil entfernt und ist bis jeht nicht wieder zurückgekehrt, weshalb der Verdacht der Desertion vorliegt. SämmtUche Militair- und Civilbehörden werden ersucht, auf den p. Schöne zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und an das unterzeichnete Commando abliefern zu wollen. Signalement. Familienname: Schöne; Vorname: Carl Friedrich; Geburtsort: Großröhrsdorf; Amt: Pulsnitz (Sachsen); Wohnort der Eltern: Großröhrsdorf; Religion: evan gelisch; Profession: Dreher und Techniker; Alter: 20 Jahr 11 Monat; Größe: 1,64 Meter; Haare: schwarz ; Stirn: hoch; Augenbraunen: schwarz; Augen: schwarz; Nase: gewöhnlich; Mund: gewöhnlich; Bart: Schnurrbart, schwarz; Zähne: gut; Kinn: gewöhnlich; Gesichtsbildung: dick; Gesichtsfarbe: bräunlich; Statur: mittel; Sprache: deutsch; Besondere Kennzeichen: keine; Bekleidung: I Feldmütze, 1 Halsbinde, 1 Waffenrock, 1 Tuchhose 4. Garnitur, 1 Unterhose 2. Garnitur und 1 Hemde. Metz, den 14. Februar 1879. Königliches Commando des 8. Ostpreutzischen Infanterie-Regiments Nr. 45. Bekanntmachung. Es hat sich in letzterer Zeit öfter wiederholt, daß Lehrlinge und Handwerksgesellen sich des Nachts lärmend und tobend in den Straßen herumtreiben und auch durch Poche,i an die Fensterladen, Ziehen an den Klingelzügen rc. sich obendrein allerlei groben Unfuges schuldig machen. Ich ersuche deshalb hierdurch alle Aeltern und Lehrherren, ihre Pflegebefohlenen,' resp. ArbeitSgehülsen darauf aufmerksam zu machen, daß ich auf mir erstattete Anzeigen gegen derartige Ungebühr unnachsichtlich nach den Bestimmungen des Neichsstrafgesetzbuches § 360 sub 11 Vorgehen werde. Königsbrück, den 20. Februar 1879. Der Bürgermeister. / / -X A. Peter. Im Etat über dem Neichs-Jnvalidenfond für feierlich begangen werden und hofft man, daß bei der Feier auch Se. Maj. der König Albert erscheinen wird, Se. Majestät war bekanntlich als Lljähriger Prinz eben falls nüt bet gedachter Erstürmung, durch welche er die Feuertaufe erhielt. König Albert war damals und zwar seit dem 17. Sept. 1847 Hauptmann und Batteriechef der 7. Compagnie des Fußartillerieregiments und wäh rend jenes Feldzuges dem Stabe des kommandirenden preußischen Generals v. Prittwitz zugetheilt. Dresden, 19. Febr. Von den Gebäuden, die zu Ostern vom KriegSministerium an den StaatSfiScus über geben werden, hat das Ministerium des Innern die Räume der Militärstrafabtheilung für Zwecke der Civil- gefangenen in Anspruch genommen. Die Arresthäuser auf der Pillnitzerftraße und in dem Bezirksgerichte auf der Landhausstraße reichen nicht, wie es scheint, bei dem jetzigen Stande der öffentlichen Moral für die Unterbring ung aller Gefangenen aus. Die Gardereitercaserne und die Pferdestallungen im Jägerhofe hat Advocat Lesky für die Abhaltung künftiger Pferdeausstellungen gemiethet, wozu sie sich umsomehr eignen, als das bisher dazu be nutzte Areal im Centralschlachthofe viele Unannehmlich keiten bot. Was mit der Gardereitercaserne auf der Rcitbahnstraße wird, ist noch unbekannt. Früher hieß es, daß die Administration des gräflich Vitzthum'schen Gymnasiums auf einen Theil desselben Behufs Neubaues eines Gymnasiums rechne. Das ebenfalls freiwerdende Garnisonlazareth an der Elbe harrt ebenfalls noch seiner Verwendung. vor 1870 und mit 1728 Ehrenzulagen an die In haber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 eingestellt. Im Etat über den allgemeinen Pensionsfond für das Etats jahr 1879/80 steht Sachsen mit 809,679 — Der seit Jahren vorbereitete Entwurf eines neuen Landesgefangbuches für die evangelische Kirche Sachsens soll der Vollendung nahe sein und mit dem zugleich in Aussicht genommenen Gebetbuche zwei mäßige Bände umfassen. Die Hauptarbeit an demselben hatte bekanntlich Pastor vr. Friedrich Ahlfeld in Leipzig übernommen. — Unser engeres Vaterland scheint bei der am I. October d. I. eintretenden neuen Gerichtsorganisation unter den deutschen Bundesstaaten mit Landgerichten am spärlichsten bedacht zu sein. Bei einer Bevölkerung von 3 Millionen erhält Sachsen nach dem Wunsche unserer Stände nur 7 Landgerichte, während Baiern mit einer Einwohnerzahl von 5 Millionen 28 und die thüringer Staaten für etwa 1'/, Millionen Seelen 8 Landgerichte einrichten. Aehnliche Verhältnisse walten in Würtemberg und Baden ob, so daß Sachsen zu denjenigen Bundes staaten zählt, bei welchen die Centralisirung der Gerichte am meisten vorgeschritten ist. — Zur Deckung der Kosten des Verbandes säch sischer Gewerbe- und Handwerkervereiue auf die Jahre 1877—79 erhebt jetzt der Gewerbeverein zu Zittau, als Vorort des Verbandes, von den betreffenden Vereinen von jedem Mitglied den bewilligten Beitrag von 2 Pfg. Bei der großen Ausdehnung der Gewerbevereine in Sachsen kann durch diese geringe Steuer schon eine an sehnliche Summe zusammenkommen. Leipzig. Zu den bevorstehenden Carnevalsestlichkeiten in Leipzig gesellt sich auch in diesem Jahre wiederum ein Corso, welcher am Sonntag, den 23. Febr. von Nach- Aeitereignisse. PulSnitz, 21. Febr. Die Hebamme Hennig in Ohorn hat, wie uns von befreundeter Seite mitgetheilt wird, in Anerkennung ihrer treuen Pflichterfüllung von der König!. Kreishauptmannschaft zu Bautzen ein Belobigungsschreiben nebst einer Ehren-Gratification von 20 erhalten. — Da nach wiederholten, neuerlich gemachten Wahr nehmungen das gesetzlich bestehende Verbot des Führens heimlicher Waffen nicht allenthalben in der erforderlichen Weise beachtet wird, so werden auf Anordnung des königl. Ministeriums des Innern die sämmtlichen Polizeiobrig keiten des Vautzner Regierungsbezirks darauf aufmerk sam gemacht, daß das Verbot des Führens heimlicher Waffen, worunter mich solche zu verstehen sind, die, wie Terzerole, Revolver, Dolche und dergleichen beim Tragen gewöhnlich verborgen gehalten werden, noch in Kraft besteht. Kamenz, 19. Februar. Die k. Commission für das Vetcrinärwesen veröffentlicht untern, 13. d. M. in Ge mäßheit der bez. Verordnungen des k. Ministeriums des Innern ein Vrrzetchniß derjenigen, welche im Jahre 1878 freiwillig die Prüfung im Hufbcschlage abgelegt und be standen haben. AuS unserem amtShauptmannschastlichcn Bezirke befinden sich darunter die Herren Gustav Her mann Kloß aus Kamenz und Karl Emi! Klotz aus Döbra. Beiden ist das Diplom als „geprüfter Hufschmied" er- theilt worden. Dresden. Der 30. Jahrestag der ersten Erstürmung der im Jahre 1840 von den Dänen erbauten Düppeler 1879 bis 1880 ist Sachsen mit 1,252^370 für In- Schanzen durch sächsische und bayerische Truppen am Validenpensionen rc. infolge des Krieges von 1870/71 13. April 1849 wird, gutem Vernehmen nach, von den (44,380 weniger als im Vorjahre), sodann mit Veteranen jener ruhmvollen Waffenthat hier in Dresden 171,238 Jnvalidenpensioncn rc. infolge der Kriege