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MUMk: W. 1« Lcscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten» und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich SS PK vierteljährlich Mark t-M bei freier Zustellung ins Haus, durch Lie ^iost bezogen Mark 1.S6. endlall lins MW - Mgk.-M.: VMMakk WsO Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Ps., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 1S Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. öyMS-üllsSW Ms- öes MMen MsgMts Mö öss MMes K WW Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. Smiqiilnff ssin ffgn Nlllqnift umfassend die Oilschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S.. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald«, Ohorn, Obersteina, NtevM MlillMutt fut vru MUivLLilUlcöurMll 1 uiNNly steina,Weißbach, Ober-u^Uederlichtenau, Friedersdors-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf,Lichtenberg,Klein-Dittmannsdors. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. M Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Vismarckplatz Nr. 268. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsni« Nummer 58. Mittwoch, den 1«. Mai 1917. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinde« sich auch auf der Beilage. Amtlicher Gert. Butter-Höchstpreise. Der KleinhandeUhöchstpreis (Ladenverkauf) für ein Pfund hiesige Butter wird hiermit auf 2,56 M für das Pfund (1,28 M für */, Pfund, 64 Pfg. für Pfund, 32 Pfg für »/, Pfund) festgesetzt. Ferner werden folgende Richtpreise festgesetzt: 2,30 M für den Erzeuger bei der Abgabe ab Gehöft (an den Aufkäufer der Gemeinde- oder Buttersammelstelle), 2,35 M für den Erzeuger bei der Abgabe an die Gemeindesammelstelle oder an den Verbraucher im Ort oder auswärts, 2,35 M für den Aufkäufer bei der Abgabe an die Gemeindesammelstelle, 2,40 M für den Erzeuger bei der Abgabe an die Vuttersammelstelle, 2,36 M für die Eemeindesammelstelle bei der Abgabe an die Vuttersammelstelle oder an den Verbraucher, 2,41 M für den Aufkäufer bei der Abgabe an die Vuttersammelstelle. 2,44 M für die Vuttersammelstelle bei der Abgabe an die Bedarfsgemeinde Stempelkosten zu Lasten der Absenders, sonstige Frachtspesen zu Lasten des Empfängers. Der Aufkäufer muß, wenn er die Butter im Orte aufkauft und dann direkt an die Vuttersammelstelle abgibt, vorher den Bestand dem Vertrauens mann der Eemeindesammelstelle vorweise». Bei der Abgabe des Erzeugers direkt an die Vuttersammelstelle muß durch Butterbuch oder auf sonstige Weise dem Erzeuger die abgelieferte Menge bescheinigt werden, damit er seiner Gemeinde den Nachweis der Ablieferung erbringen kann. Bei Einvernehmen zwischen dem Abgebenden und dem Empfänger können andere Preise als die vorstehenden Richtpreise vereinbart werden. Kamenz, den 15 Mai 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz Quark- und Käseversorgung. i. Die durch die Gemeinden in dieser Woche zur Ausgabe gelangenden Quark- und Käsekarte« berechtigen zum Bezu e von monatlich 4 Liter Ma germilch oder ein Pfund Quark oder r/z Pfund Käse. Die Karten sind Sperr karten, geben also keinen Anspruch auf Belieferung der bezeichneten Menge. Die Abgabe von Magermilch, Quark und Käse an Verbraucher seitens der Erzeuger oder Kleinhändler darf nur gegen Abtrennung des Kartenab schnittes entsprechend der gelieferten Menge erfolgen. II. Den Gemeindebehörden wird durch die Königliche Amtshauptmannschaft mitgeteilt werden, welche Mengen Magermilch wöchentlich innerhalb der Gemeinde aufgebracht werden müssen. Die abgabepflichtige Menge wird dadurch festgestellt, daß von der Gesamtmilcherzeugung, die für die Gemeinde nach dem Vollmilch- und Butterplane festgestellt worden ist, der Milchbedarf für die menschliche Ernährung und zur Verfttterung an junge Kälber sowie die ausgsführte Vollmilch menge in Abzug gebracht wird. Von dem sich darnach ergebenden Rest der wöchentlichen Milchmenge werden 90 Prozent als abfallende Magermilch berechnet. Hiervon werden 10 Prozent für den Verbrauch ^urch den Erzeuger und der Bedarf der Nichtseldstversorger der Gemeinde (zu je 1 Liter wöchentlich berechnet) in Abzug gebracht. Die restliche Menge stellt den wöchentlichen Überschuß fest, der entweder in Magermilch oder in Quark zur Ablieferung gelangen muß Hierbei werden 100 Liter Magermilch — 30 Pfund Quark gerechnet. Der abgelisferts Quark muß „schnitt- und stichfest" sein und keinen höheren Wassergehalt als 75 Prozent enthalten. Die Gemeindesammelstellen haben schon jetzt Vorkehrung zu treffen, die abgabepflichtige Magermilch oder Quark einzusammeln bez. durch die Aufkäufer aufbringen zu lassen. Die Buttersammelstellen werden angewiesen, für möglichst schnelle Abholung der abgabepflichtigen Mengen (möglich zweimal wöchentlich) besorgt zu sein. Für Quark und Käse stehen die Festsetzungen neuer Höchstpreise durch das Landeslebensmittelamt in Aussicht. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 14. Mai 1917 Um den Gefahren, die durch Felddiebstähle und durch die Beschädigung von Bodenerzeugnissen und Anlagen der Volksnährung drohen, sind zur Ver stärkung dec Gendarmerie, Militärpersonen als Flurschutz befehligt worden. Diese Militärpersonen sind durch eine grüne Binde am linken Arm kenntlich. Ihren Anordnungen ist wie denjenigen der Gendarmerie Folge zu leisten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 13. Mai 1917. Ausfuhrverbot für Eier, Quark und Köse. Nachdem für die einzelnen Kommunalverbände des Königreichs Sachsen die Menge an Eiern, Quark und Käse, die innerhalb jedes Kommunalverbandes aufzubringen ist, festgesetzt worden ist, und den Überschuß Kommunaloerbanden dis Belieferung dec Bedarfsoecbände mit bestimmten Mengen oorgeschriebsn w'rd jede Ausfuhr von Eiern, Quark und Käse, die nicht auf Anwei ung des unterzeichneten Kommunalverbaudes erfolgt, hiermit untersagt. Die bei der König lichen Amtshauptmannschaft eingegangenen Gesuche Auswärtiger, bezirkreingesessener Erzeuger oder Händler um Genehmigung zur Ausfuhr der genannten Lebensmittel aus dem Bezirke des Kommunalverbandes finden daher hiermit ihre Erledigung; in Einzelfällen erteilte Genehmigungen werden hiermit zurückgezogen. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 14. Mai 1917. Gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 4 der roten Lebensmittelkarte werden am Freitag, den 18. Mai 1917 in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung je 100 g Hafermehl zum Preise von 8 Pfg. abgegeben. Vulsnik, den 16. Mai 1817. Der Stadtrat. voll W MgWWWn. Bo« der MstM. Zeppelinunglück bei Terschelling. Amsterdam, 15. Mai. Aus Vlaardingen wird ge meldet : Ein Zeppelin mit nordwestl chem Kurs von Terschr- ling wurde gestem morgen in schwere Rauchwolken gehüllt, bemerkt. Nach einigen Minuten wurde von dem Luftschiff nichts mehr gesehen. Weiter wird gemeldet: Nördlich Ler Insel Terschelling ist gestern morgen ein Zeppelinluftschiff explodiert und in Flammen gehüllt ins Meer gestürzt. Ueber das Schicksal der Bemannung ist noch nichts bekannt. Das portugiesische Armeekorps an der Westfront. Basel, 15. Mai. Auf dem französischen Abschnitt der Westfront kämpft, wie der Torriere della esera vernimmt, unter Befehl des Generals Tamagini ein portugiesisches Ar meekorps. Mimischer KriegschauM. Oesterreichisch-ungarischer Kriegsbericht. Wien, 15. Mai. Nach dreitägiger Artillerievorbereitung, bei der der Feind von Tolmein bis zum Meere hinab seine gesamten Geschützmassen und Minenwerfer wirken ließ, setzte