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Raelienblutt Mt für Uutsnitz, Königsbrück, Uadeöerg, Aadeöurg, Moritzburg und Umgegend. rded Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. 55 den 9. Juli 1870. ".H r theilungcn zurückgewiescnen einjährig Freiwilligen haben, findet U' für nen: i Interesse liegt, bis nach Verlauf des Departemenlser,atz-^>e- rgehöriger, Behufs der Gestellung vor die Departcmentsersatz- cke, ohne Rücksicht auf die in letzterem ihm zu Theil gewordene »g ^tmtsblatt dcr Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ameuz Kamenz am 21. Kuli dieses Kahres in Bischofswerda, für den MuShebungsbezirk Bautzen aber am 22. und 23 Kuli dieses Kahres in Bautzen sF r. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. Morch Tschcrflch, Dresden: An noncenburau von Max Ruschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u, Eomp. daselbst, Haasenstein und Bögler daselbst und . Eugen Fort daselbst. für den Ätushebungsbezirk K am 18. Kl li dieses Kahres in am e eimi Ä das diesjährige DepartementS-Ersatz Geschäft in den Aushebungsbezirken Kamenz und Bautzen betr. Das diesjährige Departementsersatzgeschäft, zu welchem sich behufs der Superrevision und definitiven Entscheidung die bei der heurigen Musterung von der rCvmmission si für brauchbar erklärten Militairpflichtigen von 5' 2" —an, d> die für unbrauchbar befundenen und zur Ersatzreserve desigmrten Mannschaften, sowie die vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassenen Soldaten und °> die bei der Anmeldung zum Dienstantritte wegen dauernder, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit oder nicht vollkommener Dienstfähigkeit von den betr. TruPPenab- , theilungen zurückgewiesenen einjährig Freiwilligen scheint st u. Sonnabends. ^mentspreis: Is Ngr„ auch bei durch die Post. gerate jn ttz. für deu Raum Un Korpus-Aelle bc- 'lmd bis spätesten» ^ikreitagS früh a Uhr "^ijugeben. " Palßnitzer Gerichtsamtsstelle sollen st Sonnabends, den 6. Atugüst 187V, von Nachmittags 2 Uhr an, und WirthschastSgeräthe, etwas Wäsche und getragene Kleidungsstücke, Tische, Schränke und dergleichen an den Meistbietenden gegrn Zahlung verkauft werden. d" ^erzeichniß der zuverkausenden Gegenstände hängt im GericktSamtSgebäude auS. ^lßnitz, am S. Juni 1870. DaS Könistli^e Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung' Wolf, Assessor. . iistw MM ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, habe ich hierzu Folgendes zu eröffl ' " haben sich nach Maßgabe der ihnen zugehendeu Ordres der Königlichen DeparlcmcntS-Ersi z 1) Montag, den 18. Kuli dieses Kah ' 'Mannschaften unter a, d, o, cl und o aus den Städten und Ortschaft: jatz-Commtssion zu gestellen: 1) Montag, den 18. Kuli dieses Kahres, früh 7 Uhr, im Schießhause zu Kamenz "Mannschaften unter a, d, <-., ä und v aus den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Königswartha, Königsbrück und Kamenz, S 2) Donnerstag, den 21. Kuli dieses Kahres, früh 7 Uhr, im Schießhause zu Bischofswerda Etliche Mannschaften unter a, I>, e, ä und o aus den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Pulsnitz und Bischofswerda, 3) Freitag, den 22. Kuli diefes Kahres, früh 7 Uhr, im Schießhanse zu Bautzen " Erstehend unter b, e, ä und o, sowie ein Theil der unter a und .. 4) Sonnabend, den 23. Kuli dieses Kahres, früh 7 Uhr, ebendaselbst p ^hcil der unter a bezeichneten Mannschaften aus der Stadt Bautzen und den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Schirgiswalde, Ortsbehördcn empfangen gleichzeitig mit gegenwärtigem Erlaß durch die Konigl. Gerichtsämter, resp. direct, für sämmtlichc Gestellungspflichtige besondere > sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften legal zu behändigen sind. jst erfolgte Insinuation »er Ordres ist in den zu Händen der Ortsbehörden befindlichen Vorladungsbogen gehörig zu bemerken. Vorladungsboge» selbst aber sind in jedem Falle " ' ' "" " " ' ' . - - .... . — ... - ^°llten Militairpfli - Militair-Ersatz-Jnstruction zuständigen Aushebungsbezirk gewechselt haben, oder bis zum Beginn .gts kl" haben die Ortsbehörden die betreffenden Ordres unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der dergleichen Militairpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Ausl yaoe caz o>e cseneuung»pnicyrigen oaraus aufmerrsam z: Ä ^.Wechsel des Aushebungsbezirks möglichst zu vermeiden, da 'n den Listen in Zuwachs zu bringender Militairpflichtiger au 'e und bei Vermeidung entsprechender Geldstrafe von den Ortsvorständen an Musterungsstelle mitzubringen, ze, welche der Departementsersstz-Commission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort und mit diesem zugleich den struction zuständigen Aushcbungsbczirk gewechselt haben, oder bis zum Beginn der Departementsersatz-Gestellung einen derartigen Wechsel "''.^'-".altsortes der fraglichen Militairpflichtigen sofort anher zurückzusenden. ->»» o.» >>>»,. uvr. ..ushebungsbezirk gewechselt, so ist Seiten derjenigen Ortsbehörden, welchen Ren Ordres von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und legal behändigt werden. Mrbei habe ich die Gestellungspflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß eS in ihrem eignen Interesse liegt, bis nach Verlauf des Departementsersatz-Ge- ... ein dem laufenden Jahrgange angehöriger, Behufs dcr Gestellung vor die Departcmentsersatz- > ' °en Listen m ZulvachS zu bringender Militairpflichtiger aus einem anderen Aushebungsbezirke, ohne Rücksicht auf die in letzterem ihm zu Theil gewordene M «ei seiner Altersclaffe zur ersten Stelle eingetragen und in dieser Reihenfolge zur Aushebung herangezogen wird. , der persönlichen Gestellung vor die Königliche Departementsersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesund- !»Persönliche Gestellung unmöglich macht. In letzterem Falle ist dcr Königlichen Departementsersatz-Commission ein ortsgcrichtlich bescheinigtes Attest des ch den Ortsvorstaud vorzulcgen. .^mtairpflichtige, welche der erhaltenen Ordre zur Gestellung vor die Departementscrsatz-Commission ohne einen von letzterer als genügend anerkannten Grund iß , wen, sind in Gemäßheit ß 176,2 der Militairersatz-Jnstruetion mit einer Geldbuße bis zu IS Thlr., welcher im Unvcrmögcnsfalle Gefängnißstrafe zu s»b- bestrafen und können außerdem durch Anwendung entsprechender Zwangsmittel zur sofortigen Einstellung angehaltcn werden. ! R Gemeindevorstände resp. Stadtrathsmitglieder haben der Königlichen Departementscrsatz-Commission zu den Vvrgedachten Gestellungstagen die Mannschaften itzRiusteUcn, sowie dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihre Ordres mit zur Stelle bringen und am Gestellungstagc gehörig beisammen bleiben, da, was den -"och besonders vorzuhaUcn ist, auch Diejenigen, welche bei Aufrufung ihrer Namen cm Musterungslocale nicht anwesend sind, mit der vorgedachten Geld- üv 7. Gefängnißstrafe belegt werden. Nutzen, tU" 30. Juni 1870. Königliche Kreis-Erjatz-Commission der AuShebungSbezirke Bautzen und Kamenz. Der Civil-Borsitzende: von Salza und Kichtenau, Amtshauptmann. Otto.