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OulsmtzerMchenblaN vn. ir Erscheint »ien.tag, D»nn«r«t», und «»nnabeud. Im Falle hötzexr *«w«lt - Krieg »der sonstiger irgend «elcher Störung de» Betriebe» der Zeitung »der »er Beförderung»-ineichtungen - h«t der «»»»etzer keinen Lnsp«ch »nf Lie- fernng oder Nachlieferung der Zeitung oder : ans Nückzahlung des «egugepretseS. :-. Viert«Ijetzrlich M L —, bei freier Zustellung; bei Abholung merteljihrl. M 1.70, m»n«tl. SV Pf„ : dn^ch die Post bezogen M LOK. : de» K»«igttche« Amtsgerichts und des Stadtr«tes z« Pulsxitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Hkiegp.-gdi'.: Vockendlakt Jnsnate sind bis »ormitt«gs 10 Uhr austu geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) SO Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtlich« Z«Xe iO Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., ReName : 50 Pf.^ Bei Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 22'/, Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung »er Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kurssällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. Mmstidlilst fjj» lillN ÜNlZNlÜ umfassend die Ortschaflen: Puünit-, Pulsnitz Al. S., volluug. «»oßrötzrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Riederstrina MlitvviUtt jtlr orll rllivUli) Weißbach, Ober- und Niederiichlenau, Friedersdorf - Thiemeudorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von S. L. Hörsters Erben (Anh. I. W. Mohr). Geschästsstclle: Pulsnitz, Bism«rckplatz Nr. 268. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 153 Montsg, den 24. Dezember 1817. 69. Jahrgang Die erste Sitzung der Friedens konferenz in Brest-LitoWLk. Staatssekretär von Kühlmann ist mit seiner Beglei tung gestern Abend hier eingetroffen. Gleichzeitig traf die bulgarische Delegation ein. Der Staatssekretär hatte Gelegenheit, noch am Abend mit den Vertretern des Vierbnndes und den russischen Vertretern zusammenzu treffen. Sonnabend um 4 Uhr nachmittags sind in Bekanntmachung. Aufgehoben wird Punkt 5 unserer Bebannntmachung vom 29. Juli 1918, abgedruckt in der Sächs Stuatsztg. vom gleichen Tage, wonach jede emgeltliche Leistung von Rechts- ausknnft oder Aechtsbeistand an Kriegsbeschädigte oder Ariegerwitwen in Versor- aungs» oder Unterstützungsangelegenhellen, soweit sie nicht von Rechtsanwälten oder sonstigen bei Behörden zugelassenen Personen ausgetzen, verboten wird Dresden und Leipzig, am 19. Dezember 1917. Stellv. Generalkommando XII und XIX. A -A, Die kommandierenden Generale I. V.: Baetzler v. Schwein ig. Einheitliche Höchstpreise für Nind-, Kalbfleisch und Wurst. Aus Grund von 8 7 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleisch preise für Schweine und Rinder vom b April 1917 Reichsges Bl. S, 31N in Verbindung mit der sächsischen Ausführung vom 3. Mai 1917 (Sächs. Staatszeilung Nr. 102) wird fol gendes angeordnrt: 8 1. Bei der Abgabe von Rind» und Kalbfleisch andre Verbraucher dürfen nur Preise für .Rindfleisch mit ein gewachsenen ün»chen oder Knochenbeilage", »Kalbfleisch mit einge- wachsenex Knochen oder Knochenbetlaue", .Hackfleisch", .Blutwurst", .Leberwurst" und .Fleischwurst" festgesetzt werden. Dir Abgabe non Fleisch ohne Knochen (mit Ausnahme »es Hackfleisches) wird untersagt. - Bis Knochenbeilage darf nicht mehr als ein Fünftel der abgegebenen Fleischmenge betragen. Verboten ist die Herstellung einer anderen Wurstart als der drei genannten. § 2 Zur Festsetzung der Höchstpreise bleiben die Vorstände der Kommunaloerbände berechtigt und verpflichtet, sie find jedoch an die »om Ministerium des Innern ausgestellten Grundsätze, insbesondere über dir Rohgewinnsätze der Fleischer, und die nachstehend festgesetzten, nach Preisstufen gestaffelten Höchstsätze gebunden. 8 ». Ls »erden 3 Preisstufe» gebildet und zwar gelten die Preise der Preisstufe -4: für die Städte, die »ach der Volkszählgng vom l. Dezember 1910 mehr als SO 000 Etawahuer hatten, Zum Weihnachtsfest! 0 rr notwendig macht. Mag das Klingen und AMlicher Teil Sofern die Kommunalor rbände keine fen die mit einer begründeten Zuversicht Weihnachtsgabe im vierten Kriegsjahre schou hohe Weihnachtsbotschaft klingt noch immer die göttliche Verheißung für den Frieden' auf Erdeu für alle, die eines guten Willens sind. Singen des Weihnachtsfestes auch unseren Lieben in der Ferne die Hoffnung verkünden, daß die Zeit nicht mehr fern sein wird, wo sie zur friedlichen Arbeit in die Heimat zurückkehren können, und mag sie schou jetzt das hohe Bewußtsein erfüllen und stärken, daß ihre Aufopferung der Verteidigung hoher nationaler Güter galt, und daß das Stille, heilige Weihenacht, Botschaft des Lichtes in dunkler Nacht, Führ' uns wieder die richtige Bahn. Laß vom Jrtum uns genesen, Weck' in uns neues geläutertes Wesen, Töte in uns allen leeren Wahn! Stille, heilige Weihenacht, Botschaft des Friedens in göttlicher Wacht. Streu uns deine Palmen aus! Cnd'ge die schweren Kriegeszeiten, Hilf uns den friedlichen Bund bereiten, Schließe den grausigen'blutigen Strauß!^ . . niedrigeren Preise bestimmen, gelten dis vor ¬ stehenden Preise als Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzrs. Weihnachten 1817. Das Weltbild und das Menschen- chicksal niag sein, wie es will, es wird doch in allen christlichen Herzen die Weihnachtsfeier als das erste hohe Fest der Christenheit erstrahlen und es wird seine erhebende Kraft für im mer bewahren und offenbaren. In allen deutschen Landen und auch über all dort, wo es Deutschen vergönnt ist, im Auslande ein deutsches Weih nachten zu feiern, wird das Weih nachtsfest auch immer umwoben sein von deutscher Poesie, welche den Weih nachtsbaum geschaffen hat und mit seinen Kerzen die Weihnachtsfeier auch zum schönsten Feste des deutschen Hauses gemacht hat. Mag daher auch noch immer nicht der Friede unserem schwer kämpfenden Volke beschieden sein, so wird uns doch das Weih- nachtssest ein Fest des Herzens und der Freude, der Erhebung und der Hoffnung sein. Im Geiste fühlen wir uns auch zur Weihnachtsfeier ini Kriegsjahre 1917 mit allen unse ren wackeren Helden vereinigt, die fern von der Heimat das Weihnachtsfest feiern müssen, weil die Not des Va terlandes noch immer die Verteidigung unserer Grenzen gegen schlimme Feinde 8 5. Das Ministerium des Innern (Lanbesfleischstelle) kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung bewilligen. 8 6. Wer den Anordnungen im 8 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldrase bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleichen Strafen treffen nach 8 6 des Höchfipreisgesetzes denjenigen, der die festgesetzten Höchst preise überschreitet. Außerdem ist die Untersagung des Handelsbetriebes wegen Unzuver lässigkeit zu gewärtigen. 8 7. Auf die Verordnung, Aushang »»n Lebensmittelpreisen betreffend, vom 20. Feb ruar 1917 < Sächs. Staatszritung Nr 45) wird besondes hingewiesen. 8 8. Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 1917 in Kraft. -Dresden, den 12. Dezember 1917. . Ministerium des Inner«. Stille, heilige Weihenacht, Botschaft der Liebe in göttlicher Pracht, Klingr es nun wieder wie Engelschor. Läut're, erhebe unsre Tage. Liudre, vermind're der Erde Plage, Führ' uns zuversichtlich empor! Stille, heilige Weiheuacht, Botschaft deS Bauens auf göttliche Macht, Stärk' unser Hoffen in schlimmer Zeit! Laß unsere Herzen nie »erzogen, . Laß uns'fröhlich kämpfen und wagen, Mach uns zu höherem Dienste bereit! Vaterland es niemals vergessen wird, was seine tapferenSöhne im größten aller Kriege so heldenmütig und opferfreu dig zur Verteidigung des Deutschen Reiches und zum Schutze der deut schen Freiheit vollbracht haben. Zur Weihnachtsfeier im 4. Kriegsjahre er strahlt uns aber auch dieses Mal deutlich ein Hoffnungsstern. Mit un serem großem Feinde im Osten haben die Friedensverhandlungen begonnen und es scheint, als wenn neben ande ren zwingenden Gründen für die Ein stellung der Feindseligkeiten an der russischen Front doch auch die Frie densliebe und die Erkenntnis des Wahnwitzes in der Fortsetzung des Krieges bei der Friedensaneignung des russischen Volkes eine ausschlag gebende Rolle spielten. Wenn diese Voraussetzung zutrifft und der Wille zum Frieden die vorherrschende Neig- und des russischen Volkes geworden ist., dann wird auch keine List und Tücke der alten Bundesgenossen Ruß lands das russische Volk von seinem alten Friedenswillen abhallen können, und nur haben dann die Hoffnung, datz wir gleich nach Beginn des neuen Jahres den Frieden mit Ruß land abschließen können. Wir dür- entstandene Hoffnung als die schönste immerhin betrachten, denn durch die Preisstufe s- für diejenigen Gemeinden mir einer geringeren Einwohnerzahl, die einen Schlachthos besitzen, oder die zu einem mehrere Gemeinden umfassenden Schlachtdezirk mit gemeinschaftlicher Schlachtstätte gehören, Preisstufe c: für alle übrigen Gemeinden. Die Kreishauptmannschasten werden ermächtigt, aus Antrag der Kommunalverbände einzelne Gemeinden einer anderen Preisstufe zu unterstellen- Das gilt besonders von den Vororten »er Großstädte. 8 4. Als Höchstsätze werden festgesetzt: Für 1 Ke in Preisstufe ä Preisstufe 8 Preisstufe L s) Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage 4,20 M 4,00 M 3,80 M b) Kalbfleisch mit eingewachsenen Knocken oder Knvchenbeilage 3 60 M 3,50 M 3,ro M es Hackfleisch 5,00 M 4 80 M 4,60 M a) Blutwurst 3,60 M 3,50 M 3,L0 M Leberwurst 3,60 M 3,50 M 3,30 M Fleischwurst S,80 M 3,70 M 3,SO M Brest - Litowäk die Friedensverhandlungen in feierlicher Weise eröffnet worden. Es haben sich hierzu folgende Vertreter eingefunden: Von deutscher Seite Staatssekretär o. Kühlmann, Gesandter v. Rosenberg, Legationsrat von Gösch, General Hoffman, Major Brinkmann. Von öfter-