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Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementsprcis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet IO Pf. Jnseratcnannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reitzigster Jahrgang. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Da im Laufe dieses Jahres die erforderlichen Ergänzungswahlen für die Ständeversammlung vorzunehmen sind, so werden alle nach tz 23 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimm berechtigten beauftragten Organe hierdurch noch besonders darauf hiugewiesen, daß diese Listen im Laufe des Monats Juni dss. Js. einer Revision zu unterwerfen sind und sofort im Anfänge des genannten Monats die in tz 11 der Ausführungs-Verordnung zu dem gedachten Wahlgeietze, vom 4. December I868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Zugleich wird auf die Bestimmungen unter I 1. 2 und 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der directen Steuern bedingte Abänderungen gesetz licher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in tz 9 der ungezogenen Ausführungsverordnung vom 4. December 1868, wonach sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dresden, am 14. Mai 1879. Ministerium -es Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Zu Anfang vorigen Monats ist im Gasthofe zu Grumbach von einem Unbekannten unter dem Vorgeben, daß er in den nächsten Tagen iin dasigen Orte in Arbeit trete, ein braunangestrichener Maurerhandwerkskasten in welchem sich eine Maurerschürzc, ein Arbeitsrock, sowie ver schiedene Handwerkszeuge befinden, übergeben, aber bis jetzt noch nicht abgeholt worden. Da zu vermuthen steht, daß obige Gegenstände von dem Unbekannten auf unrechtmäßige Weise erworben worden sind, wird dies mit dein Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die beregtcn Gegenstände dem Gemeindevorstande zu Grumbach zur Aufbewahrung übergeben worden sind; auch werden gleichzeitig alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an ersteren geltend machen, aufgefordert, dieselben zugleich zur Ermittlung des Thaters bei unterzeichnetem Gerichte zu begründen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 14. Mai E vr. Gangloff. Erbtheilungshalber soll den 24. Mai 1879 von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt im Einverstäudniß mit den Erben der verstorbenen Schnittwaarenhändlerin Johanne Rosine Fritzsche in Steinbach bei Mohorn das zu deren Nachlasse gehörige Hausgrundstück, Folium 27 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 7H des Brandcatasters für Steinbach, welches Grundstück am 28. April d. I. vrtSgerichtlich aus 1VV« Mark —- gewürdert worden ist, unter den am hiesigen Amtsbrete nnd im Gasthofe zu Steinbach einzusehenden Bedingungen an hiesiger Amtsstelle versteigert werden. Erstehung-lustige haben sich daher an obgedachtem Tage bis V2IO Uhr Vormittags hier einzu finden und des weiteren sich gewärtig zu halten. Wilsdruff, am 14. Mai 1879. Das Königliche Gerichtsamt. vr. Gangloff. Friedrich. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse Carl Gottlob Unuptvojx«!'« in Kesselsdorf gehörige Hausgrundstück Fol. 69 für Keffelsdorf, Brandkataster Nr. 39 L. für diesen Ort, welches ortsgerichtlich am 19. Februar 1879 auf 3600 Mark gewürdert worden ist, am 23. Mai 1879 im Einverstäudniß mit den Erben vom unterzeichneten Königl. Gerichtsamte unter den am hiesigen Amtsbrete aushängenden Bedingungen öffentlich an Ort und Ttelle in «KeffelSLorf versteigert werden. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, an gedachtem Tage bis spätestens IL Uhr Vormittags in dem Hause Brand rataster Nr. 39 L. für Kesselsdorf sich einzufinden und des Weiteren sich gewärtig zu halten. Wilsdruff, am 1. Mai 1879. Königliches Gerichtsamt. Ur. Gang!off. Tagesgeschichte. Der deutsche Reichstag ist in Commission gegangen. Das heißt, er hat für die brennendsten Fragen besondere und stark besetzte Com- wifsionen gewählt: 1) für den Zolltarif, 2) für die Tabaksstener, 3) für die Brausteuer. In diesen Commissionen sitzen die sachverständigen Zöllner aller Schattirungen und die Sünder (wie die Freihändler von ihnen genannt werden) bunt durcheinander, doch überwiegen stark die Zöllner, weil Conservative und Centrumsleute bei den Wahlen Hand in Hand gegangen sind. Sie mögen nun unter sich möglichst unge stört wiegen und wägen, streiten und handeln hin und her, aber ihre Hauptcommission nicht vergessen, daß über allen Sondcrinteressen das Wohl Aller und des Reiches steht. Zoll dem Zoll, Schoß dem Schoß gebührt! ist ein altes Wort, das gesprochen wurde, ehe es ein deutsches Rolk und Reich gab, das aber heute auch vom Reiche gilt, und wohl den Herren, wenn das Volk zum Amen hinznsetzt: Ehre, dem Ehre gebührt. — Sie säen nicht und erndten nicht, sie spinnen nicht und kleiden sich doch! hat ein gewaltiger Mann im Zorn von manchem (vielleicht etwas zu vordinglichen) Abgeordneten gesagt. Die Abge ordneten werden selber besser wissen, daß sie doch erndten, was sie men, wenn sie sich auch Rock und Hoie nicht von ihren Diäten machen lassen können. — Die Tabaks- und Brausteuer-Commissionen insonder heit werden bedenken, daß der Tabak den Hunger stillt und das Bier den Durst löscht, und daß das Bier halb so gut schmeckt ohne Tabak und der Tabak ohne Bier. Durch die Macht der Verhältnisse sind unsere Reichsboten in Berlin gezwungen, das „Nicht zu Hause" jetzt an ihren Thüren an- onngen zu lassen. Nachdem die 80,000 Exemplare von Broschüren und Petitionen an die Reichstag-Mitglieder vertheilt worden, kommen nunmehr die Absender in zahllosen Deputationen nach Berlin. Eine wahre Jagd wird auf die überall sich hinflüchtenden Abgeordneten ausgeübt. Am Montag war ein Abgeordneter um 7 Uhr von der Reise hier angekommen; er war beim Umkleiden und befand sich in sehr, sehr tiefen Negligee, als es an die Thür klopfte. Eine Deputation von Tabaksintcrcffentcn tritt ein. „Nun, wenn es Sie nicht genirt, meine Herren, in diesem Zustande von mir empfangen zn werden, so tragen Sie ihr Ansuchen vor." Die Deputation thät dies auch, ohne sich zu geniren. Auffällig postirten sich des Abends vor den Logir- hüusern vieler Abgeordneten Deputationen, um den gequälten Abge ordneten noch vor dem Schlafengehen zu kapern. Am meisten ist der „Kaiserhvf" belagert, in welchem die Koryphäen wohnen. Wer zur Zeit des Diners nach Schluß der Reichstagssitzung die Vorhalle des Kaiserhvf betritt, der kann dort die Tabaks-, Baumwollen-, Petroleum-, Thee-, Kaffe-, Korset-, Kautschuck- nnd dergleichen Interessenten sn Musso aufgepflanzt sehen, um ihres Opfers habhaft zu werden. Nun wird die Jagd erst recht losgehen, nachdem die Namen der in die Tarif- und Tabak- sowie Brausteuer-Commission gewählten Mitglieder bekannt geworden. (Berl. Tagebl.) Der Tabaksbau in Sachsen wird durch die neuen Steuersätze so gut wie nicht berührt, denn im ganzen Königreiche werden nur 38 Zentner Tabak erbaut; in Württemberg dagegen 2100, in Baden aber 190,000 Zentner. Um so tiefer sind hingegen die Interessen Sachsens durch die Cigarrenfabrikation an der Tabaksteuerfrage engagirt. Die am 12. Mai auf der Villa Carlotta bei Sanssouci geborene Prinzessin von Meiningen wird bei ihrem Eintritt ins Leben von zwei Urgroßvätern und vier Urgroßmüttern als erste Urenkelin begrüßt, nämlich vom deutschen Kaiser Wilhelm, vom Herzog Bernhard von Meiningen, von der deutschen Kaiserin Augusta, der Königin Victoria, der Prinzessin Marianne der Niederlande (Matter der verstorbenen Prinzessin Charlotte von Preußen, deren Sohn der Erbprinz von Meiningen ist) und der Herzogin Marie von Meiningen. Die mehrfach ausgesprochene Befürchtung, daß die deutschen Zoll- projectc das Ausland zu Repressalien veranlassen dürften, scheint be reits zur Wahrheit zu werden. Denn aus Rom schreibt man: De,.