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Amts- und Anzeigeblatt für den amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ^177 vqu,«preis vierteljährUch Mk. 1.80 tinschließl de« »Illustrierten Unterhaltungsblatt»" in der Geschäftsstelle, bet unseren Boten sowie bei allen RetchSpostanstalten. Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage für den folgenden Tag. Fel-Adr.: Amtsblatt. Beranttvortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Hz, Jahrgang. -» - -»» Mittwoch, den 2. August für Eibenstock, Earkfelb, hundshübel, Eügrbiüit Neuheibe, Sbcrstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Psg., für auswärtige 15 Pfg. Im Reklameteil die Zeile 30 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätesten« vormittags 10 Uhr, für größere Tags vorher. Iernsprechrr Ar. 110. LSI« Ausführungsverordnung zur Pundesratsverordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916 (RGBl. S. 755). 1. Die bei dem Ministerium des Innern bestehende LandeSverteilungsstelle für Butter übernimmt die Obliegenheiten der LandeSverteilungsstelle im Sinne von § 19. Die nach der Verordnung vom 10. November 1915 bei den KreiShauptmann- schaften gebildeten Verteilungsstellen bleiben als Bezirksverteilungsstellen bestehen. Der LandeSverteilungsstelle bleibt vorbehalten : 1. der Ausgleich zwischen den kreishauptmannschaftlichen Bezirken, 2. die Genehmigung zu Maßnahmen nach 8 13 Abs. 1, 3. der unmittelbare Geschäftsverkehr mit der Reichsstelle für Speisefette, soweit die Reichsstelle nicht von ihrer Befugnis nach 8 23 Gebrauch macht. 2. Die Regelung des Verkehrs und des Verbrauchs von Speisefetten liegt den Kom munalverbänden im Sinne der Verordnung vom 27. Juli 1915 ob. Zuständige Be hörde im Sinne von § 10 Abs. 2 und 8 34 Abs. 1 ist in den bezirksfreien Städten der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschast. Die Anordnungen nach 8 8—18 und 29 erläßt der Vorstand des Kommunal oerbandes. 3. Die Kommunalverbände haben ein Verzeichnis der in ihrem Bezirke gelegenen Molkereien im Sinne von 8 8 zu führen. Als Molkereien gelten alle Betriebe, in de nen täglich mehr als 50 Liter Milch im Durchschnitt verarbeitet werden. Diese Molke- reien sind verpflichtet, über die im eigenen Betrieb erzeugte oder ihnen auf Grund von Verträgen gelieferte Milch genau Buch zu führen und dem Kommunalverband nach des sen näherer Anweisung mindestens monatlich, erstmalig bis zum 5. August 1916 für den Monat Juli, anzuzeigen: 1. die Menge der in ihrem Betrieb erzeugten oder an sie gelieferten Milch, 2. die Menge der an die Erzeuger zurückgelieferten oder im eigenen Betrieb ver brauchten Molkereiprodutte, S. die Menge der nach den zulässigen Abzügen (Ziffer 2) verbleibenden in ihrem Betrieb erzeugten Butter. 4. Vollmilch darf an Verbraucher nur gegen Milchkatte abgegeben werden. Milchkatten zum Bezug von Vollmilch erhalten nur Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr . . für 1 Liter täglich, ältere Kinder bis zu 6 Jahren V, „ „ stillende Frauen „ 1 „ „ für Kranke auf ärztliches Zeugnis bis höchstens „ 1 „ „ Die Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses kann vom Kommunaloerbande verlangt werden. An andere Personen darf Vollmilch nicht abgegeben werden. Die Kommunalverbände können Milchkatten zum Bezug von Magermilch ein führen. 5. Ueber die Regelung des Verbrauchs von Speisefetten ergeht besondere Verordnung. Dresden, den 29. Juli 1916. Ministerium des Innern. Wer von einem Felde, Platze oder aus einem Garten Kartoffeln oder andere Bodenerzeugnisse entwendet, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Haft, unter Umständen sogar mit Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten bestraft. Für die Geldstrafe, den Schadenersatz und das Ersatzgeld, zu denen Minderjährige verurteilt werden, sind Eltern, Lehr- und Dienstherren voll haftbar. Wer einen Kartoffeldieb so bezeichnet, daß Bestrafung eintreten kann, erhält von der Stadt eine Aetoynung von 3 Wark. Stadttat Eibenstock, den 3l. Juli lM». Fortsetzung des Kartoffelverkaufs Mittwoch, den 2. August IS! 6 auf dem oberen Bahnhofe. Die Bezahlung erfolgt an der Abgabestelle. Geld ist ab gezählt bereitzuhalten. Eine Beschränkung hinsichtlich der abzugebenden Menge findet nicht statt. Stadttat Eibenstock, den l. August >9!6. Wurstverkaus Mittwoch, den 2. August in den Fleischereigeschäften von Carl Müller, Ernst Mühlig, W. Seidel, H. Singer. Bezugsberechtigt sind die Inhaber der Ausweishefte, die eine höhere Nummer als 1310 tragen, sowie die Nummern 1 bis mit 560. Bei der erstbezcichneten Käufergruppe ist die Marke 2, bei der letztbezeichnetcn Gruppe die Marke 3 von Blatt 5 deS Nahrungs mittelheftes abzutrennen. Auf den Kopf der Bezugsberechtigten wird eine Gewichtsmenge von 50 x zuge teilt. Die Abfertigung erfolgt in nachstehender Reihenfolge: weiße- Karten vormittag von 7—8 Uhr, rosae „ „ „ 8—10 „ grüne „ „ „ 10—12 „ gelbe „ nachmittag „ 1—3 „ hellblaue „ „ „ 2—3 „ Stadttat Eibenstock, den 1. August 1916. Städtischer Seefischverkauf Mittwoch, den 2. dieses Monats in den Geschäften von M. Hofmann und El. Seifert. Reue große englisch-französische und russische Anstürme abgewiesen. Zwei kaiserliche Erlasse. Am Ende des zweiten Kriegsjahres hat Kaiser Wilhelm an die deutsche» Wehrmacht wie an den Reichskanzler je einen Erlaß gerichtet, in welchen er den Kämpfern an der Front und den Daheimgeblie benen seinen kaiserlichen Dank für ihr treues Durch- halten ausspricht und der festen Zuversicht Ausdruck gitt, daß das große Ringen zu einem siegreichen Ende geführt werden wird. Die Erlasse Haven fol genden Wortlaut: Berlin, 31. Juli. Seine Majestät der Kaiser h.:t die nachfolgende Kundgebung erlassen: An die deutsche Wehrmacht zu Lande und zur See. Kameraden! Tas zweite Jahr des Weltkrieges ist vollendet. Es war, wie das erste, für Deutsch lands Waffen ein Ruhmesjahr! Auf allen Fronte« habt Ihr dem Feinde neue, schwer: Schläge verletzt. Ob er niedergekämpft der Wucht Eures An- griffs wich oder ob er, durch fremde^ aus aller Wett susammengeraffte und erpreßte Hilse, verstärkt, Euch den Preis der bisherigen Siege wieder zu entreißen luchte: Ihr habt Euch ihm stets überlegen gezeigt. Auch da, wo Englands Gewaltherrschaft unbestritten ^war, aus den freien Wogen der See, habt Ihr sieg reich gegen erdrückende Uebermacht gefochten. Die Anerkennung Eures Kaisers und die stolze Bewun derung der dankbaren Heimat sind Euch für duse Taten unerschütterlicher Treue, kühnen Wagemutes und zäher Tapferkeit gewiß. Wie das Andenken an die gefallene« Helden, so wird auch Euer Ruhm bis in die fernsten Zeiten wirken. Was die Wehrmacht vor dem Feinde an Lorbeeren pflückte, trotz Not und Gesahr stets hochgemut, weil ihr das stolzeste Los des Soldaten beschert war, ist unzertrennlich ver knüpft mit der hingebungsvollen und unermüdlichen Arbeit les Heimatheeres. Immer frische Kräfte hat es den fechtenden Truppen zugeführt, imm?r wieder das Schwert geschärft, das Deutschlands Zu- versichr und der Feind« Schrecken ist. Auch dem Heimcttheer gebührt Mein und des Vaterlandes Dank'. Noch aber sind die Macht und der Lille des Feindes nicht gebrochen. In schwerem Streite müssen wir weiterringen um die» Sicherheit unserer Lie ben, um des Vaterlandes Ehre und für die Größe des Reiches. Wir werden in diesem Ent- scheidungskampfe, gleichviel ob der Feind ihn mit Waffengewalt oder mit kalt berechnender Tücke führt, auch im dritten Kriegsjahr die alten bleiben. Der Geist der Pflichttreue gegen das Vaterland und der unbeugsame Wills zum Siege durch- drinaen heute, wie am ersten Tage des Krieges Wehr- macht und Heimat. Mit Gottes gnädiger Hilfe, dessen bin Ich gewiß, werden Eure zukünftigen Taten der vergangenen und der gegenwärtigen würdig fein! GroßesHauptquartier,den31. Juli 1916. Wilhelm, l. L Perlin, 31. Juli. (Amtlich.) Seine Majestät ocr Ka i f e r hat an den Reichskanzler folgenden Erlaß gerichtet: Zum zweiten Male kehrt der Tag wieder, an dem Mich die Feinde zwangen, Deutsch lands Söhne zu den Waffen zu rufen, um Ehre und Bvstand des Reiches zu schützen. Zwei Jahre bei spiellosen Heldentums in Taten und Lei den hat das deutsche Volk durchmessen. Heer und Flotte habcn im Veroin mit treuen und tapferen Bun desgenossen in Angriff und Abwehr den höchsten Ruhm erworben. Viele Tausende unserer Brüder haben ihre Treu« gegen das Vaterland mit ihrem Blute besiegelt. Im Westen und Osten bestehen un sere heldenmütigen Feldgrauen in unerschütterlicher Festigkeit den gewaltigen Ansturm der Gegner. Un sere junge Flott« hat am ruhmreichen Tage von Skagerrak der englischen Armada einen harren Schlag versetzt. Leuchtend stehen Mir die Taren nie ermüdenden Opfermutes und treuer Kamerad schaft an der Front vor Augen. Aber auch da- heim ist Heldentum: Bvi Mann und Frau, bei jung und alt, bei allen, di« Trauer und Sorge still und tapser tragen, die ordnon und helfen, nur die Leiden des Krieges zu mildern, in der Arbeit derer, die Tag und Nacht unermüdlich schaffen, um unsere kämpfenden Brüder im Schützengraben und aus der See mit allem notwendigen Rüstzeug zu versorgen. Die Hoffnung der Feinde, uns in dec Herstellung von Kriegsmitteln zu überflügeln, wird ebenso zuschanden werden wie chr Plan, durch Hun- aer zu erzwingen, was ihr Schwert nicht erreich?« kann. Aus Deutschlands Fluren lohnt Gottes Gnad: