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S. 466) vorzunehmende zweite Aufnahme der Vorräte vo« Getreide und Erzeugutffe« der Getreidemüllerei für meufchltche «ud tierische Eruühruna findet am 1 De zember 1914 statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemetndeweise. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels OrtSlisten. Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der OrtSliste gestellten Fragen find die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgeführten Getreide- und Mehlarten erfassen, die sich in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen (Spelz. Dinkel); Roggen; Menggetreide (Mengkorn, d. h. zwei oder mehrere Getreidearten im Gemenge) und Misch- frucht (d. h. Getreide mit Hülsenfrüchten gemilcht); Hafer, Gerste (Brau- und Futtergerste, ausschließlich Malz); Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots und Schrotmehls; Roggenmehl, einschließlich deS zur menschlichen Ernährung dienenden Roggenschrots und Roggenschrotmehls; anderes Mehl (aus Gerste, Hafer, Mais oder Menggelreide). Die Aufnahme erstreckt sich auf die landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebs in Gewahrsam haben. Für die Aufnahme der Vorräte kommen hiernach in Betracht: a) Sämtliche laudwirtschaftlichen Betriebe. d) Von gewerblichen Betrieben insbesondere: Getreide-, Mahl- und Schälmühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nährmittelfabriken; Rollgerstefabriken; Malzkaffeefadriken; Weizenstärkefadrtken; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Viehstand; Mästereien und Züchtereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Brannt weinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennereien — 8 12, ß 15 Abs. 1 des Branntweinsteuergesetzes —) und Hefefabriken. e) Von Handelsbetriebe« insbesondere: Handel mit Getreide und Mühlen- i fabrtkaten, Hüllenfrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Waren- Häuser, Getreidehallcn- und -Lagerhäuser, Handel mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdehandel. ä) Von Verkehrsbetriebe« insbesondere: Kommunal- und Privateisenbahnbe- triebe; Personen- und Frachtfuhrgeschäfte einschließlich Omnibusbetriebe; Straßen- bahnbetrtcbe; AuSspannwlrtschaften, Gasthäuser; Spedition; Abfuhranstalten; Leichen- brstaltung; Neitinstitute; Ztrkutunternehmungen; Schiffahrtsbetriebe. Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeinde« und sonstigen Sf» fe«tltch-rechtliche« Körperschaft«« und Verbünde« in die Ortslisten einzu tragen, nicht aber die auf den Eisenbahnen befindlichen und auf den Binnenwasser- straßsn schwimmenden einschließlich der in den Schiffen liegenden sowie die unter Zollaufsicht strhmden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. Die vorhandenen Vorräte sind nur in Ze«t«er« (1 Zentner -- 50 kx)>ach- zuweisen; von einem halben Zentner aufwärts ist abzurunden. (Z B. 1' , Zentner -- 2 Zentner oder 1'/, Zentner — 1 Zentner usw ) Noch nicht auSgedroschene Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnerertrage mit einzurechnen. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen und dgl. lagern, flitd vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß hat. Ist letztere- nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. Die Angabe der Vorräte Hal aber in der Gemeinde zu erfolgen, in der sich die Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. Die nach 8 2 der Bekanntmachung vom 29 Oktober 1914 anzuwendenden 88 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24 August 1914 (Relchs- Gesetzbl. S. 382) bestimmen: 8 4 Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die VorratSräume deS Befragten untersuchen und seine Bücher p:üfen zu lassen. 8 5. Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der gesetzten Frist beantwortet, oder wer wissentllch unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mart oder im UnvermögenSfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Et« Eindringen i« Einkommens- «nd VermSgensverhültniffe ist ausge- schloffen. Die Angabe« werde« n«r für Zwecke der amtlichen Statistik ver wendet. Deshalb darf auch keine Abschrift aus den OrtSÜstm von den Gemeinden oder den Zählern zurückbehalten werden. Diese Bekanntmachung ist vor der Erhebung, und zwar in der letzten Novemberwoche in allen Amtsblättern zu veröffentlichen; eine Adschiifl ist rechtzeitig m den Gemeinden auszuhängen Gleichzeitig mit dec Vorratserhebung findet am 1. Dezember die alljährliche Viehzäh lung statt. (Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Jnmrn vom 29. September 1913). Dresden, den 7. November 1914. Ministeriuui des Innern. Ueber das Vermögen des Bürstenfabrikanten LlmH Vvilvr in Gchön- hetde wird heute am 21. November 1914, nachmittags '/.2 Uhr das KonturSverfahre« eröffnet. Der Rechtsanwalt Rodeck in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 19. Dezember 1914 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und einlre- tendenfalleS über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf dm 16. Dezember 1914, vormittags 10 Mr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf dm 20. Januar 1915, vormittags 10 Mr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nicht- an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er au- der Sache abgesonderte Befriedigung bean sprucht, dem Konkursverwalter bis zum 15. Dezember 1914 anzeigen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Dor -er MWMg in MM. Die Lage im Westen unverändert. Liege der Türken. Während in Rußland jeden Tag der erste ent scheidende Sieg unserer Waffen gemeldet werben kann, ist die Gefechtslage in Westflandern und Frank reich noch immer dieselbe. Wohl erringen die Deut schen auch dort mit jedem Tage an Boden und können somit ihre Linien weiter vortragen, doch ist allem Anschein nach bis zur endgültigen Entscheidung auf diesem heißumstrittenen Boden noch ein schwerer Weg zurückzulegen. Nach der Meldung aus dem Großen Hauptquartier von Sonnabend, die von einer lebhaf ten artilleristischen Tätigkeit des Feindes sprach, konn te man annehmen, daß die Verbündeten vielleicht ihre» allgemeinen Rückzug damit decken wollten. Un möglich ist es nicht, daß dies im Plane Joffres liegt; kann er doch dann in neuen festen Stellungen den Unsrigen abermals langen Widerstand entgegensetzen, selbst wenn er Paris preisgeben müßte. Hoffentlich gelingt dem französischen Generalissimus ein etwaiges derartiges Vorhaben nicht; denn je eher wir die Heere der Verbündeten in offener Feldschlacht zerschmettert haben, je eher bekommen wir auch freie Hand gegen unsere anderen Feinde. An Nachrichten von den Vor gängen im Westen sind die folgenden eingegangen- - Amsterdam, 22. November. „Telegraaf" mel det aus Sluis vom 21. November: In Flandern herrscht heute wieder vollständige Stille. Es ist bitter lall, der Frost hält an. Gerüchtweise verlautet, daß die Deutschen ihre Angriffe bei Nieuport eingestellt haben, um bei Dixmuiden einen größeren Druck aus üben zu können. Kopenhagen, 22. November. „Politiken" er fährt aus Paris: In den letzten Tagen wurden die Kämpfe um Reims wieder mit Heftigkeit aufgenom men. Die Stadt sei von starken jranzösischen Truppen- majseu besetzt. Die deutschen Linien haben einen Halbkreis von Prynai bis Brumont. In Seu letzten 18 Stunden führten die Deutschen eine Angciffsbe- wegung aus, die beweise, daß sie große Verstärkungen erhalten haben. Schwere Belagerungsgeschütze seien auf den Höhen der Stadt gegenüber ausgestellt. Die Beschießung geht Tag und Nacht ohne Unterbrechung vor sich. Amsterdam, 21. November. Das kalte und nasse Wetter an der Yser ist für die Inder und Afri kaner unerträglich. Nach einer Meldung des „Temps" aus Paris mußte ihr schleunigster Abtransport, und zwar für immer erfolgen. Zu ihrer Ablösung wurden schleunigst 16000 Mann Marineinfanterie und Terri torialtruppen nach Nordflandern gesandt. Die letzte Meldung unserer Obersten Heereslei tung, die ebenfalls betont, daß in Belgien und Frank reich besondere Veränderungen nicht eingetreten, läßt dann auf das Deutlichste durchblicken, daß in Polen große Ereignisse heranreifen: (Amtlich) Große» Ha«ptq«artter, LS. R-vember, vormittag», A«f dem westliche» Kriteg»scha«platz ist Vie Lage ««verü«. dert. I« Pole« wird «och «m de« Sieg gekümpft. La» Ringe« südlich Plock «nd bet Ezenstocha« dam ert fort. Oberste Heere»lett«ng. (W. T. B.) Wenn Herr von Hindenburg sagt, es wird noch um den Sieg gekämpft, können wir mit Gewißheit annehmen, daß in absehbarer Zeit dieser Sieg nicht nur unser ist, sondern auch, daß er von weittragender Bedeutung sein wird. Die Vorbedingungen zu diesem Siege sind bereits in den Schlachten bei Wloclawek, Kutno, Lipno und Plock gegeben worden, denn durch die Siege bei und um diesen Orten ist es unserer Ar mee im Osten gelungen, des Feindes rechten Flügel zu umgehen, sodaß sich die Russen gegenwärtig in einer sehr schwierigen Lage befinden, die Herr von Hindenburg natürlich ausnützen wird, zumal er sie ja selbst hcrbeigeführt hat. Wir werden also nur noch ein klein wenig Geduld haben und auf die frohe Mel dung warten müssen. Die Operationen bei Kutno, wo letzthin 23000 Russen gefangen genommen wurden, hatte Herr von Hindenburg dem General ». Macken sen übertragen. Diesem ist nun ein kaiserlicher Dank zuteil geworden: Danzig, 21. November. Der Kaiser hat auf die Meldung des Generalobersten von Hindenburg von dem Siege der 9. Armee in den Kämpfen in Kujavien (Schlacht bei Kutno) dem Oberbefehlshaber der letz teren, Exzellenz von Mackensen folgendes Telegramm gesandt. Großes Hauptquartier, 16. November. Ge neral von Mackensen, Armeehauptquartier 9. Als ich Sie an die Spitze der tapferen 9. Armee berief, war ich überzeugt, daß Sie das hierin zum Ausdruck ge brachte Vertrauen voll rechtfertigen würden. Ihre vortrefflichen Erfolge dieser Tage haben mir hierfür den Beweis erbracht und beglückwünsche ich Sie und Ihre braven Truppen zu diesen Ruhmestaten. Ihre unerschütterliche Tapferkeit dem weit überlegenen Fein de gegenüber ist des höchsten Lobes wert. Sprechen Sie das den Truppen mit meinem kaiserlichen Gruß und den besten Wünschen für die Zukunft aus. Wilhelm, I. R. Schon am Sonnabend meldeten wir in dem größ ten Teile unserer Auflage von einem ungebetenen Fliegerbcsuch in Friedrichshafen. Die Meldung sprach die Vermutung aus, daß die Flieger, welche es auf die Zeppelinluftschiffwerft abgesehen hatten, Fran zosen seien. Nach neuerlichen Meldungen hat sich her ausgestellt, daß Engländer — sie ja bekanntlich am meisten Furcht vor unseren Zeppelin n haben die Werft zerstören wollten: Friedrichshafen, 21. November. Ergänzend wird mitgeteilt: Heute mittag gegen I Uhr erjchi'ii'n