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1914. zeänden, offen. 5' Eelflu« ;rich Fran!, r, Plauen j, en i. V. » 8 Uhr: r: Kriegt- Mr öen Kmtsgerichtsdezirk Eibenstock umL dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.50 einschliehl des „Illustt. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Vellage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Reichspostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel. Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sofa,Unterstützengrün,wildmthalusm ^»ützLtzGOOtzchchchchchEchchchchchchchchOGOOchOchOGchEOEchchch« :: Erscheint täglich abends mit Rusnahme der Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. > Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile 12 : Pfennige. 3m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennigs. Fernsprecher Nr. 21V. Hel^Ndr.: Amtsblatt. Drucker und Berlegeri E»il H««n»dohn, oerantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. -------- - - - ,t. Jahrga«-. —° SIV. Dollllklstag, de« 10. September 8. Sept, pitu- e, -a- s e und unsere Stein. lnzuträg ; gerade n haben Unbillig wie ar. hr van ch solche tt durch )en nach Mes. zst«»de iger er- de Verordnung über die Regelung der Einkommensteuer vom Militärdienstein- kommen der Personen, die zu einem in der KriegSformation befindlichen Teile des Heere- oder der Marine gehören, vom 5. September 1914 zu Nr. 1266 Steuerregtstrande v. Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit den anderen Ministerien auf Grund von 8 46 Abs. 2 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, R. G. Bl. S. 58 und 8 6 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900, G. u. V. Bl. S. 564, beschlossen, die Erhebung der Einkommensteuer wegen des MilitLrdiensteinkommenS solcher Personen, die einem in der Kriegsformation befindlichen Teile de» Heere» oder der Marine angehören, für die Dauer der Zugehörigkeit der in Frage kommenden Personen zu dem in der KriegS- formation befindlichen Heeres- oder Marineteil einzustellen. In der Kriegsformation befinden sich nicht nur di« in das Feld rückenden Teile (Feld heer), sondern auch die übrigen Teile des Heeres (Besatzungsheer), gleichviel ob letztere mo bil oder immobil sind. II. Zur Durchführung der Anordnung unter I wird folgendes bestimmt: 1. Die ausfallenden Sleuerbeträge sind im RechnungSweg in Wegfall zu stellen. Eines Antrags bedarf eS nicht. Di« Wegfallstellung erfolgt vom ersten Tage des Monats ab, in dem die KriegSfor- mation oder die Zugehörigkeit zu dem in Kriegsformation befindlichen Heeres- oder Marine- teil eingetreten ist. Die in Wegfall zu stellenden Sleuerbeträge sind von der Gemeindebehörde zu berech nen. Die Berechnung erfolgt nach Monaten. 2. Für die Berechnung der in Wegfall zu stellenden Steuerbeträge ist bei den aktiven Offizieren, Sanitätsoffizieren, Velerinäroffizieren und oberen Beamten des Heeres und der Marine daS ihrer Veranlagung zu Grunde gelegte Militärdiensteinkommen als weggefallen anzunehmen. Der Grund der Wegfallstellung ist in der W«gfallsliste kurz anzumerken. Z. B : mob. v. Aug. b/m. Dezember 1914. 3. Bei den mit Gehalt oder Jahresvergütung angestellten Staatsbeamten oder gegen feste Monats- oder Wochenbezüge beschäftigten Hilfsbeamten, die als Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst «intreten und denen nach der Vorschrift unter Abschnitt I Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung d«S 8 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und vom 6. Mai 1880, vom 15. De- zember 1888 (G. u. V. Bl. S. 936) sieben Zehntel der Kriegsbesoldung auf ihr Zivildirnst einkommen angerechnet werden, gilt für die Berechnung des in Wegfall zu stellenden Steuer- betragS derjenige EinkommenStetl als weggefallen, um den das Ziviidiensteinkommen durch die Anrechnung der Kriegsbesoldung abgemindert wird. Der Vorstand der Zivilbehörde, aus deren Kaffe das Zivildiensteinkommen bezahlt wird, hat der zuständigen Gemeindebehörde von Amts wegen mitzuteilen a) die Höhe des Bettags, um den daS Zivildiensteinkommen abgemindert worden ist, b) den Zeitpunkt, von dem ab die Minderung eingetreten ist, und e) die etwa einttetenden Aenderungen sowie den Zeitpunkt, mit dem die Bezüge aus dem Militärfonds aufgehört haben. Diese Mitteilungen sind al» Belege zu den EinkommensteurrortSrechnungen zu nehmen. In der Wegfallsliste ist auf diese Mitteilungen zu verweisen. III. Die Vorschriften unter I, II 1 und 3 find sinngemäß auf die als Offiziere, Sanitäts offiziere, Veterinäroffiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst ein tretenden Beamten der Gemeinden und der kommunalen Verbände anzuwenden. Finanzministerium. In Dre-den-Übiga« ist die Ma«l- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 8. September 1914. Ministerium des Innern. MUst : sofort S4. «tt» 7 rmee »er Ge- gesehen ttvvch e» im kl, ckerei. slnker- mgen: Tons.- II al» ennel. i ent. Das große Mkrrmgm. Mit der Gefangennahme van 40000 Mann und der Eroberung von 400 Geschützen in Mauvcuge hat die deutsche Armer wieder eine Tat vollbracht, die in allen deutschen Gauen große Begeisterung erweckt hat. Ist es doch das erste Mal in diesem Kriege, daß den Franzosen Gefan gene in Höhe von mehreren Zehntausend abgenommen werden konnten. Ob sich unter den Gefangenen auch Engländer befinden ausgeschlossen ist das nicht steht bis jetzt noch nicht fest. Je mehr aber von den Briten darunter wären, desto größer würde im Volke die Freude sein. Leider bringt der Umstand, daß im mer noch Grausamkeiten und Völkerrechtswwrigkeiten Vorkommen, einen Wermutstropfen in unseren Freuden becher. Diese widrigen Erbärmlichkeiten haben bereits «einen solchen Grad angenommen, daß nnser .Kaiser sich genötigt gesehen hat, an Präsident Wilson ein Vro- testschreiben zu richten: Berlin, 8. September. Die „Norddeutsche All gemeine Zeitung" veröffentlicht nachstehendes Tele gramm, das Seine Majestät der Kaiser an den Präsi denten Wilson gerichtet hat: „Ich betrachte es als meine Pflicht, Herr Prä sident, Sie als den hervorragendsten Vertreter der Grundsätze der Menschlichkeit zu benachnch tigen, daß nach der Einnahme der französischen Festung Longwy meine Truppen dort Tausende von Dum-Dumgeschossen entdeckt haben, die durch eine besondere Regierungswerkstätte yergestellt waren. Ebensolche Geschosse wurden bei getöteten und verwundeten Soldaten und Gefangenen auch britischer Truppen gefunden. Sie wissen, welche schrecklichen Wunden und Leiden diese Kugeln ver ursachen und daß ihre Anwendung durch dir aner kannten Grundsätze des internationalen Rechts streng verboten ist. Ich richte daher an Sie einen feierlichen Protest gegen diese Art der Kriegsfüh rung, welche dank den Methoden unserer Gegner eine der barbarischsten geworden ist, die man in der Geschichte kennt. Nicht nur haben sie diese Grausamkeiten angewendet, sondern di« belgische Regierung hat die Teilnahme oer belgischen Zivil bevölkerung an dem Kampfe offen ermutigt und seit langem sorgfältig vorbereitet. Die selbst von Frauen und Geistlichen in diesem Guerillakrieg begangenen Grausamkeiten auch an verwundeten Soldaten, Aerztepersonal und Pflegerinnen (Aeczte wurden getötet, Lazarette durch Gewshrfeuer an gegriffen) waren derartig, daß meine Generale endlich gezwungen waren, die schärfsten Mittel zu ergreifen, um die Schuldigen zu bestrafen und die blutdürstige Bevölkerung von der Fortsetzung ihrer schimpflichen Mord- und Schandtaten abzuschreck m. Einige Dörfer und selbst die alte Stadt Löwen, mit Ausnahme des schönen Stadthauses, mußten in Selbstverteidigung und zum Schutze meiner Truppen zerstört werden. Mein Herz blutet, wenn ich sehe, daß solche Maßregeln unvermeidlich geworden sind, und wenn ich an die zahllosen un schuldigen Leute denke, die ihr Heim und Eigen tum verloren haben infolge des barbarischen Be tragens jener Verbrecher. Wilhelm i. li." Außer diesem Telegramm hat aber der Kaiser auch eine erfreuliche Depesche absenden können, und zwar an seine tapferen Sachsen: Dresden, 8. September. W. T. B.) Leine Majestät der Kaiser hat an Seine Mawstät den König unterm 5. September folgendes Telegramm gerichtet: Ich habe heute dem Generalobersten Freiherrn von Hausen folgendes telegraphiert: Leit Be ginn des Krieges hat die dritte Armee durch an strengende Märsche und vieltägige verlustreiche, noch andauernde Kämpfe mit feindlichen Truppe» und verräterischen Landeseinwohnern große Er folge erreicht und es allen andern Armeen an Ausdauer und Tapferkeit gleichgetan. Es ist mir ein Herzensbedürfnis, Ihnen und Ihren braven Truppen meine höchste Anerkennung und meinen kaiserlichen Dank auszusprechen. Ich ersuche Sie, dies Ihrer Armee bekannt zu geben. Es gereicht mir zur besonderen Freude, Dir dies mitzuteilen. Wilhelm. Nach dem Falle Maubeuges wird nun wohl als nächste reife Frucht uns Antwerpen in den Schoß fallen. Aus der nachstehenden Meldung geht hervor, daß die Deutschen auch hier letzt energisch vorgeh'-n: Rotterdam, 8. September. Aus Koewacht an der holländisch-belgischen Grenze wird gemeldet: Die Stadt Lokeren, die vier Stunden oon hier liegt, wurde von Deutschen besetzt. Die Bewohner flüchteten topf los über die holländische Grenze. Koewacht ist mit Flüchtlingen angefüllt. Die Eisenbahnverbindung zwi schen Gent und Lokeren ist zerstört. Die von der russischen Grenze eingetaufenen Nach richten lauten für uns "heute wiederum recht günstig. So ist zunächst im Nordosten die Ordnung saft ganz wieder hergestellt: Allenstein, 8. September. iW. T. B.) Nach dem vor einiger Zeit auf die in den allgemeinen Vor schriften begründete Anordnung des Ministers des Innern die Verlegung der hiesigen Regierung we gen der Kriegslage stattgefunden hatte, ist der Regie rungspräsident mit der Regierungshauptkasse und ci nein Teil der Beamten am vergangenen Sonntag von Danzig nach hier zurückgekehrt. Ferner wird von der schlesischen Grenze ein hüb scher Erfolg der schlesischen Landwehr berichtet. 1000 Russen hat sie gefangen genommen: Breslau, 8. September. W. T. B.) Vom hiesigen Stellvertretenden Generalkommando wird uns mitgeteilt: Unsere schlesische Landwehr hat gestern nach siegreichem Gefecht I? Ossi ziere und 1000 Mann vom russischen Garouorps und drei kaukasischen Korps zu Gefangenen ge macht. Der große deutsche Sieg bei Tannenberg läßt sich nunmehr in Rußland nicht weiter verheimlichen und in ähnlicher Form, wie die Franzosen rhre Mißgeschicke dem Volke unterbreiten, versucht inan auch in Rußland die „Communiques" abzufassen: Man gibt allem Mög lichen die Schuld, nur sich selber nicht. Ein Telegramm lautet: Petersburg, 8. September. Der Große Ge neralslab gibt ein Communique über die Niederlage bei Tannenberg aus, in dem zugegeben wird, daß die deutschen Truppen die Russen unerwartet angegriffe«, und geschlagen haben. Der Hauptgrund der russischen Niederlage wird in der raschen Zusammenziehung der deutschen Truppen gesehen, die infolge des dichten deutschen Eisenbahnnetzes möglich war. Ferner er leichterte den Deutschen ihre schwere Artillerie den Sieg, die aus den deutschen Festungen auf den Kampf platz gebracht wurden. Besonders beklagt wird der Tod des Generals Marios, der als einer oer besten Kennel des deutschen Heeres und der deutschen Taktik galt. Trotzdem setzt man das alte Spiel, sich möglichst auf die anderen Verbündeten zu verlaffen fort und gerade wie Frankreich sich auf Rußland verläßt, ver läßt sich Rußland jetzt auf die „Westmächte": Stockholm, 8. September. Aus hohen russi sehen Ossizierskreisen treffen hier zuverlässige Nach richten ein, daß diese ihre ganze Hoffnung auf die Westmäütte setzen und die den gegenwärtigen russischen Feldzug durchaus pessimistisch beurteilen. Eine hocherfreuliche Nachricht kommt dann noch aus Wien. Nach derselben haben deutsche Truppen Radom besetzt: Wien, 8. September. (W. T. B.> Wie ans Krakau gemeldet wird, hatten die russischen Trup pen am 20. August Radom verlassen. Am 27. August morgens kehrten sie aber in Stärke von 2000 Mann wieder zurück. Als sich abends die Nachricht verbreitete, daß deutsche Truppen heran nahten, entstand unter den Russen eine furchtbare Panik. Sie verließen in großer Hast und Unord- nung die Stadt. Die russische Infanterie hielt kich westwärts hinter Radom und überschüttete eine russische Kavalleriepatrouille, die fie für Feinde hielt, mit einem Hagel von Geschossen Es gab viele Tote und Verwundete Am 2K August be setzten die Deutschen Radom.