Volltext Seite (XML)
lu )0N Pceu- m Bize- ums er- ische Mel- : Nordsee n dem 22 ;tet seien, rfunden. Maßnahme -gang des n Zkri.'gs zu unter- i besagen, en u. dort sind er » deshalb ; zu dis- nngen im chc Hä >v ahr, neutralen anlausen. Lippe'sche ch Wil- he seines >on meh- sch-unga- eind aus ;nizo ge bedeu - größere len Mel- ) Gcm- Oberst- m fran- n. f berech er von n, wenn len zu sollen. Schiffs- :g an der isischer ken einge- g in sehr llich das d hält Getreide deutschen eutralm : Amts )er über l st a n d Frauen, lernschaft werden, ßen Zen m, über- in das ilt Ober burg bei -schLft, aße. if-ft e Brat »t- und S-t-cht. igolk. 9 Uhr wf. Um ird drin- eb. Kor- d meine :n, wid- wrgeher ! , icher, l Muter - gangen: R. linsp. R. Nühlig. Wägner. g-Kegrl- r. ern ent- Ämk- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung für Eibenstock, Larlsfeld, siundshübet Neuheide, Dberswtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,UnterstLtzengrün,wildrnthalusm Kernsprecher Nr. 210. und »erleger: Emil Hanaeboh», vnantwortl. Redakteur: SrnstLindemann, beide «deustock. - . ... «i. Jahrgang. 1«I Mittwoch, den 19. August INI4 Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Son» und Zetertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die «einspaltige Seile 12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennige. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Drucker Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.50 einschliehl des „JUustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren voten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bekanntmachung betreffend Aufruf des Laudfturms. Durch Allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers und König« ist in Verfolg des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (tz 25), die Aufbietung deS Landsturm» zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes befohlen worden. 1. Der erste Landsturmtag ist der 16. August 1914 , zweit« „ , „ 17. , . dritte, , * , 18- - , . vierte , , „ 19. . » fünfte , „ „ 20. „ „ sechste „ , , 21. , . „ siebente „ , , 22. „ „ 2. Der Landsturm besteht auS allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vol lendeten 45. Lebensjahr«, die weder dem Heere noch der Marine angehören. 3. Nachdem der Aufruf ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Land sturmpflichtigen die für die Landwehr (Seewehr) geltenden Vorschriften Anwendung. Ins besondere sind die Aufgerufenen den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarstrafordnung unterworfen. 4. Dem Aufruf unterliegen nicht solche Wehrpflichtige, die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen dauernd untauglich zum Dienst im Heere und in der Marine befunden und auSgemustert worden sind. - s Bettimmungen für die im Inlande sich auffallenden Landsturmpflichtigen. a) Die vom Aufruf betroffenen ehemaligen Offiziere, Sanitäts-, Veterinär-Ofsi- zrere und oberen Militärbeamten des Frieden«- und des B-urlaubtenstandes des Heeres und der Marine haben sich unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere innerhalb 48 Stunden bei dem Bezirkskommando ihres Aufenthaltsorte« münd lich oder schriftlich zu melden. d) Die vom Aufruf betroffenen Unteroffiziere und Mannschaften, die aus der Land wehr bezw. Seewchr II. Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind — ausgeöitdete Landsturmpflichtige — haben sich nach der besonderen Bekanntmachung ihres Bezirkskom- mandoS über Einberufung der ausgebildeten Landsturmpflich- ligen zu geftellen. Die Milltärpapiere sind mitzubringen. Unteroffiziere und Mannschaften des ausgebildeten Landsturms der älteren Jahrgänge, die in der besonderen Bekanntmachung nicht zum Dienst einberufen sind, werden durch weitere öffentliche Bekanntmachungen zu Kontrollversammlun- gen einberufen. o) Die sonstigen vom Aufruf betroffenen Mannschaften - unausgebildete Landsturmpflichtige — haben sich binnen 5 Tagen unter Vorzeigung etwa vorhandener Mililärpapiere bei der OrtSbehörde ihres Aufenthaltsortes zur Landsturmrolle anzumelden. « Bekimmungen für die im Auslande stch auffallenden Landsturmpflichtigen. Alle vom Aufruf betroffenen Landsturmpflichtigen, die sich im Auslande aufhalten, kehren, sobald sie Kenntnis vom Aufruf deS Landsturms erhalten ha ben, sofort in das Inland zurück, sofern sie von dieser Verpflichtung nicht aus drücklich befreit waren. rr) Ehemalige Offiziere, SanitätS-, Veterinär-Offiziere und obere Militärbeamte des Friedens- und deS Beurlaubtenstandes haben sich unverzüglich bei dem Be zirkskommando, dessen Bezirk sie bet der Rückkehr nach Deutschland zuerst errei- chen, unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere, mündlich oder schriftlich zu melden. d) Ausgebildete Unteroffiziere und Mannschaften (vergl. 5 d) haben stch unverzüglich bei dem BezirkSkommando des von ihnen zuerst berührten Landwehrbezirk» unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere zu stellen. o) Unausgebildete Landsturmpflichtige (5 e) haben stch: 1. wenn sie stch nur vorübergehend im Auslande aufhalten, bei dem Zivilvor- sttzenden der Ersatz-Kommission ihre« Wohnsitzes, 2. wenn sie dauernd im Auslande ihren Wohnsitz haben, bei dem Zivilvorsitzen den, dessen Bezirk sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen, zu melden. 7. Die noch verfügbaren im Landwehrbezirk stch aufhaltenden Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiz'ere und im Offizierrange stehenden Militärbeamten deS Beurlaubtenstandes haben sich unter Vorlegung vorhandener Mililärpapiere binnen 48 Stunden mündlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Bezirkskommando zu melden. 8. Die Nichtbefolgung dieses Aufrufe« von den hiervon Betroffenen wird nach den Kriegsgesetzen bestraft. Aufforderung zum freiwilligen Militärdienst. 9. Alle im Landwehrbezirk sich aufhaltenden, vom Landsturm nicht betroffenen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereiten: ») ehemaligen Offiziere, SanitätS-, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten des Friedens- und Beurlaubtenstandes de« Landheeres und der Marine, b) ehemaligen Vizedeck- und Deckoffiziere des Friedens- und Beurlaubtenstandes der Marine, e) ehemaligen Unteroffiziere des Landh«eres, die mindestens 8 Jahre aktiv gedient haben und zu einer Verwendung als Offizier-Stellvertreter stch bereit erklären, ä) Zivilärzte, Ziviltierärzte und Zivilbeamte werden aufgefordert, stch binnen 48 Stunden unter Vorlegung vorhandener Mililärpapiere mündlich oder schriftlich beim unterzeichneten Bezirkskommando zu melden. Kriegsfreiwillige. 10. Wehrfähige Deutsche, die zum Dienst im Heere oder der Marine nicht verpflichtet sind, können als Kriegsfreiwillige in den Landsturm eingestellt werden. Meldung beim Bezirkskommando ihres Aufenthaltsortes. Sobald dieselben infolge ihrer Meldung in die Listen des Landsturms eingetragen sind, sind sie den Militärstrafgesetzen und der Disziplinar-Strafordnung unterworfen Königliches Bezirkslommandv Schneeberg. DaS KortkurSvepfahre« über das Vermögen des Bürstcnfabrikanten GolckoL in Obersch-nheide wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichs termine vom 19. Juni 1914 angenommene Zwangsoergleich durch rechtSkränigen Beschluß vom 19. Juni 1914 bestätigt worden ist. Eibenstock, den 13. August 1914. Königliches Amtsgericht. Mittwoch, den 19. August 1914, nachmittags 2 Uhr sollen im DersteigerungSlokal des Königs. Amtsgerichts hier t Doppelpult, 1 Waren- fchrank und 1 graste Arbeit-tafel an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden Eibenstock, den 18. August 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Familiermnterstützrmg. Die Familien der zum Kriegsdienst Eingezogenen wollen ihre UnterstützungSansprüch« baldigst im Rathaus — Zimmer Nr 10 — geltend machen und dabei den Ausweiszettel, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden dec Kinder mitbringen. An Stelle der Urkunden genügt auch Familienstammbuch Ein Teil der Ausweiszettel ist von den Truppenteilen direkt hier eingegangen. Um einen Ueberblick über alle auS dem Orte im Felde Stehenden zu gewinnen, wird ersucht, auch die unverheirateten Reservisten und Landwehrleute, sowie die aktiven Mann schaften zu melden. Schönheide, am 14. August 1814. Der Gemeindcvorstand. In Erwartung der EutschriduWschlacht. Näher und näher rückt der Tag, der die erste wich tige Schlacht an unserer Westgrenze bringen muß. Seit acht Tagen wohl schon ziehen sich in langen starren Reihen die mutigen deutschen Vaterlandsver leidiger dort zu ihrem Aufmarsch zusammen, der viel leicht zur Stunde sich in Kriegsformalivn umsetzt. Wem wird sich die Siegesgöttin zuneigen? Nun un sere letzten größeren Erfolge bei Lüttich, Mülhausen und Lagarde lassen uns die berechtigte Hoffnung auskommen, daß die Unsriyen, selbst wenn sie einmal — was ja nicht ausbletben wird — eine kleine Schlappe erleiden, durch doppelten Schneid diese wieder ausgleichen werden. Zunächst interessiert uns eine Wolff-Meldung, die tatsächlich von einer kleinen Schlappe der Unsrigen meldet, die aber hoffentlich nichts weiter ist, als ein kleiner Vorbote größerer besserer Ereignisse; etwa wie nach dem miß glückten Handstreich auf Lüttich, die Einnahme Lüttichs: Be rlin, 17. August. Das Gefecht bei Mül Hausen war ein Gelegenheitsgefecht, 1'/» feind liche Armeekorps waren im Oberellaß cingedrun- gen, während unsere dort befindlichen Truppen noch in der Versammlung begriffen waren. Tr->s. dem griffen sie den Feind an und warfen ihn auf Belfort zurück. Darauf setzten sie ihren Aufmarsch wieder fort. Unterdessen hatte eine kleine Festungs Abteilung aus Straßburg am 14. d. Mts. eme Schlappe erlitten. Zwei Festungsbataillone mit Geschützen und Maschinengewehren des Festungsbestandes waren an diesem Tage in einen Vogesenpaß vor gegangen. Sie wurden durch feindliches Artil leriefeuer von Donon her überfallen. In der engen Paßstraße wurden die Geschütze und Ma schinengewehre verschossen und find liegen geblie ben. Sie wurden demgemäß von den Feinden er beutet. Das ganze war ein unbedeutendes Kriegsereignis, das keinerlei Einfluß auf den Gang der Operationen hat. Die wieder verjam melte Festungstruppe hat den Festungs- bereich unverfolgt erreicht. Auch über die Einnahme Lüttichs liegt nunmehr eine ausführlichere amtliche Wolffmeldung vor, die auf das sicherste beweist, daß Lüttich fest in unseren Händen rst: Berlin, 17. August. Ein Telegramm des General- quarttermelsters besagt: Das Geheimnis von Lüttich kann entschleiert werden, llns war die Nachricht zugcgan gen, daß beim Ausbrnch des Krieges französische Offiziere und auch Mannschaften nach Lüttich gesandt worden wa ren, um den belgischen Truppen zn helfen. Vor Ausbrnch der Feindseligkeiten war dagegen nichts einzuwenden. Mit Beginn des Krieges aber mar dies als Neutralitätsverletz- nng zn betrachten. Wir mußten deshalb schnell handeln. Nichtmobilisicrte deutsche Regimenter wurden an die Grenze geworfen nnd bei Lüttich in Marsch gesetzt. Sechs deut sche Fr i e d e n s b r i g a d e n mit etwas Kavallerie und Artillerie haben Lüttich eingenommen. Danach wurden sie erst mobil und erhielten als Verstärkung ihre eigenen Ergänzungsmannschaften. Zwei weitere Regimenter konn ten nachgezogen werden. Unsere Gegner waren aber der Annahme, daß wenigstens 120000 Mann deutscher Trup pen Lüttich angegriffen hätten. Jetzt erst begann der deut sche Aufmarsch. Die Gegner müssen dabei den Eindruck gewinnen, daß die deutschen Truppen gnt verpflegt und wohlgerüstet in den Kampf ziehen. Der Feind kannte unsere Angriffsmittel nicht; daher glaubte er sich sicher. Doch schon die schwächsten Geschütze unserer schweren Ar tillerie machten die durch sie beschossene« Forts kampf unfähig. Sie wurden in allerkürzester Frist in Trümmer haufen verwandelt. Tw Festung Lüttich und ihre Forts sollen dem Feinde nicht mehr dienen, aber dem deutschen Heere ein guter Stützpunkt sein. Trotz und alledem glauben die Belgier immer noch, daß ihr Heil nur in der Hand des Dreiverband.'s lie