Volltext Seite (XML)
die Ar» de Kraft nicht er- en sollt,-, : gestrige ^untente. n Adria, aß, ga n gehal- ierbünde. sichtigen .rkischk rsen, ge der Dar- er Forts lt keine er» statt- )«««gen rtsgruppe Jnteref kyand c, , ist leckt kein He 3» Ihr »er. u«. altene el. e». Off. ie Exped iiche rde Frau, t, zu ver- ». dl«. Bl. aauedehn Amts- und Anzeigeblatt für den ^mtsgerichtsbezirk EWenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.50 cinschließl des „JUustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, (Vberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusw. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 210. Drucker und Verleger: EmilHannebohn, verantwortl. Redakteur. Ernst Lindemann, beide Eibenstock - , SO. Jahrgang. E — > - > "- - -n- - LS. Dolluerstag, de« 13. Mürz ISIS. Das Königliche Landesversicherungsamt hat die Neuwahlen der Vertreter der Mitglieder der landwirtschaftliche« Beruksqcnofsenschaft auf Donnerstag, den 27. März 1S13, vormittags 10 bis nachmittags S Uhr iestgesetzt. Für de» Wahlbezirk der Königlichen Amtshauptmannfchaft Schwarzen berg, einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung, ist ei« Ver treter «nd et« Ersatzmann z« wählen. Zum Zwecke der Stimmenabgabe wird der amtshauptmannschaftliche Wahlbezirk in nachstehende Wahlabteilu«ge« zerlegt. Als Wahlvorsteher sind dte bei jeder Wahl abteilung aufgeführten Personen ernannt worden: die Wahlstelle« sind bei den mitver- zeichneten Wahlorte« angegeben. Lfde. Nr. - Wahlabteilung Wahlvorsteher Wahlort und Wahlzelle 1 Schönheide mit Staatsforst revier, Neuheide, Schönheiderhammer mit Guts- - bezirk. Gemeindevorstand Winzer in Schönheide. Schönheide Restaurant Rathaus. 2. Hundshübel mit StaatSsorst- revier, Oberstützengrün, Unterstützengrün. Gemeindevorstand Reinhardt in Oberstügengrün. Oberstützengrün, Gasthof zum weißen Hirsch. 3 Eibenstock mit Staatsforst reoieren, Blauenthal mit Gutsbezirk, Carlsfeld mit WeiterSglas- hütte und Staatsforst revier, Muldenhammer, Neidhardtsthal mit GutSbe- zirk, Sosa mit Staatsforstrevier, Wildenthal mit Gutsbezirken, WolkSgrün. Stadtrat Alfred Meichßner in Eibenstock. Eibenstock oberer Saal des RathauS-Hotels ... Wahlberechtigt ««d wählbar stad, mit Ausnahme der Gärtner, Ge nossenschaftsmitglieder, die «ine bewirtfchaftete Fläche von mindestens 120 Steuereinheiten besitze«. Die auf Gebäude und Hofraum entfallenden Steuereinheiten und Flächen bleiben außer Betracht. Die Beschäftigung mindesten? eines Arbeiters ist nicht Erfordernis. Die Stimmberechtigten werden «^gefordert, innerhalb der oben festgesetzten Wahlzeit zur Wahl zu erscheinen und sich bet dem Wahlvorsteher zu melden. Wählerlisten werden nicht aufgestellt. Als Grundlage für die Berechtigung zur Stimmen abgabe dient die Heberolle der Berufsgenoffenschaft für die letzte Umlage. Der Wahlvorsteher ist befugt, bei der Wahlhandlung die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen, die sich auch auf Verlangen des Wahlvorstehers über ihre Person auSzuweisen haben. ES empfiehlt sich deshalb, hierüber Ausweise zur Wahl mitzubringen. ES genügt die Vorlegung des BesitzstandsverzeichniffeS, der Grundsteuerquittung oder ähnlicher Urkunden. Gelingt dem Wähler der Ausweis nicht, so kann ihn der Wahlvorsteher von der Wahl zu- rückweisen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die die Wähler zusammengefaltet in ein vom Wahlvorsteher unter Mitwirkung wenigstens eine» der Wahlgehilfen vorher verschlossenes Behältnis zu legen haben. Auf dem Stimmzettel ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, die dieser Vorschrift nicht entsprechen oder mehr Namen, als der zu wählenden Personen, oder den Namen nicht wähl barer Personen enthalten, sind ungültig. Ler Vertreter ««d sei« Ersatzmann werde« gemeinsam a«f et« ««d dem- selde« Stimmzettel gewählt. Wer als Vertreter und wer als Ersatzmann gewählt werden soll, ist auf dem Stimmzettel nicht anzugeben. Enthält ein Zettel solche Angaben, so werden sie gestrichen. Sobald die für die Wahl festgesetzte Zeit verstrichen ist, gibt der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Dann werden nur noch die Personen zur Wahl zugelaffen, die im Wahlraum bereits anwesend sind. Im übrigen wird auf die 88 1—4 der Verordnung vom 20. Dezember 1912 zur Aus führung des Landesgesetzes über die Unfallversicherung in der Land- und Forstwirtschaft vom 4 Dezember 1912 mit Wahlordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 538 flg) Bezug genommen. Schwarzenberg, den 10. März 1913. Die Königliche Amtshau-tmannschaft, VerstcherungSamt. K. In dem Ko«k«rSversahre« über da» Vermögen der Schnittwarenhändler« O»rl L-St-avI» in Sosa ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen daS SchlußverzeichniS der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren VermögenSftücke — her Schlußtermin auf den 4. Aprit 1S13, vormittags .10 Ahr vor dem Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Eibenstock, den 11. März 1913. Königliches Amtsgericht. Im Handelsregister ist heute auf Blatt 254 — Firma Ott« in EtdenftoS — eingetragen worden . Der bisherige Inhaber ist ausgeschieden, Inhaberin ist prlocksrlk« Klincks verw. Otto gev. Lekiudart in Kivenstock. Folgende Firmen sind gelöscht worden: in Etdenftock Blatt 272 t krtt» »»« in «idensto» Blatt 298 i ^aotveztrr. Slashr. in Schö«h-ih« Blatt 161 « I*»»I Vota»»«.- in Oberftützengrän Blatt 259 s ^anooezur. Eibenstock, am 11. März 1913. KönigUches Amtsgericht. Nachstehend wird der 1. Nachtrag zur Gemetndeftenerordnnng veröffentlicht. Stadtrat Eibenstock, den 12. März 1913. I. Nachtrag zur Gemeindestenerordnnng sür Vie Stadt Eibenstock rwm 1. Mürz 1W9. I. In 8 2 Ziffer 6 Absatz l werden nach dem Worte „Bergwerksgesellschafteu" die Worte eingcschoben: „Gesellschaften mit beschränkter Haftung,". In dem gleichen Paragraphen Ziffer 0 Absatz 2 werde» eiugefügl l. nach dem Worte „Kommanditgesellschaften" die Worte: „sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung," 2. statt des Wortes „Aktienkapitals" die Worte: „Aktien- oder Stammkapitales". li. 8 20 erhält folgende Fassung: Deklarationen. 8 20. Die über die Dcklarationspflicht und die Folgen verspäteter oder unter lassener Deklaration nsw. bestehenden Bestimmungen des Einkommensteuerge setzes gelten auch für die Gemeindeeinkommenstener, soweit nicht nachstehend Abweichendes vorgeschrieben wird. Besondere Aufforderung zur Deklaration erhalten die Beitragspflichtigen nicht, die znr Gemeindeeinkommensteuer ebenso einzustellen sind wie zur Stnatseintommenstener. Für sic gelten die für die Staatseinkommenstener anfzustellenden Deklarationen ohne weiteres für die Gemeindeeinkommensteuer. Der Stadtrat hat zugleich mit der Deklarationsaufforderung für die Staatseinkommenstener im ÄmtSblatte bekannt zu machen, daß von denjenigen Beitragspflichtigen, die zur städtischen Einkommensteuer nicht mit demselben Einkommen beitragspflichtig sind wie znr Staatseinkommensteuer, Deklaratiouen unter Benutzung des an Ratsstelle unentgeltlich erhältlichen Deklaratiousvor- drnckes binnen drei Wochen schriftlich offen oder unter Angabe des Namens nnd der Wohnnng auf der Außenseite des Umschlages verschlossen eingereicht werden können. Beitragspflichtige im Sinne dieses Absatzes, die voraussicht lich ein Einkommen nicht unter 1600 M. haben, sind znr Deklaration des Einkommens unmittelbar anfznfordcrn. Für diese trete» dann die Bestim mungen in Absatz 1 gleichfalls in Kraft. Der Stadtrat hat zu den eingegangeuen Deklarationen den Dag des Einganges zn vermerken und die verschlossen eingegangeuen nneröffnet dem Vorsitzenden des Abschätzungsausschusses zu übergeben. Eibenstock, den 18. Februar 1918. Der Ztabtrat. Vie Stadtverordneten. (Stpl.) Hesse. (Stpl.) Haßfurther. Jie Aezirksfchutinspektion für Kibenstock. Der Stadttal. Der NSnigliche vezirkschulinspettor. (Stpl). Hesse. (Stpl.) Dr. P. Wildfener. Nr. 161 ll. Die Königliche Kreishauptmanuschaft mit dem Kreisausschnsse hm den vorstehende» I. Nachtrag zur Gemeindesteuerorduuug für die Stadt Eibenstock vom 1. März 1909 ge mäß 88 132 und 13öck der Revidierten Städteordnung genehinigt. Hierüber ist diese Nrkunde ausgefertigt worden. Zwickan, am 3. März 1913. Vie Königliche Ureishauptmannschaft. (Stpl.) Franstadt. Pb. 448« 8 Als kirchliches OrtSgesetz genehmigt. Schneeberg, Schwarzenberg und Eibenstock, am 6. März 1913. I A (Stpl.) Thomas. (Ltpl.) v. Roemer. (Stpl.) Hesse. B. Donnerstag, den 1S. März MS, nachmittags 2 Uhr sollen zu Eibenstock t Piano, 2 «letderschränke, 1 Wäscheschrank, 20 Bettstelle«, 4 Nacht schränkchen, 2 Kommode«, 1 Waschkommode, 1 Eck-Etagere, 1 Sosa««, da«, 1 Matratze, IS Stähle mtt Rohrfitz, 1 großer Pofte» Kleinmödel, ea. 200 Psofte» Mahagoni-, N«ßda«m. «nd Eichenhölzer «. a. «. an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Bieterversammlung: Restauranon .Zentralhall»' hier Eibenstock, den 12. März 1913. Der Gerichtsvollzieher de« Königlichen Amtsgerichts.