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Amts- und Anzeigeblait für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Fernsprecher Nr. NO. 2el.-6dr.: Amtsblatt. ilenvaya. ^124 ISIS Brot- und Mehlbreis Backvorschriftcn Pfennige altes. 17 51 68 102 III. Stefans Ittärischen lien, di» keit be. ! der Er- i sei, und ff über- im Welt- n. Mai, rraltsler. möglich, c eine l mit effent- shalb Sriefe, et aus he Ko- trrwegs kbeor- 7,3» 7.«r 7,kV 7M 8,0» SM s.»r s,«« lgeu arheit. n auf nitgc« abeni nserrr des nittei- häfts- nichtS : man ndern »Nisse. Haft, st g» -äfts- 1 Pfund 3 „ 4 „ 6 „ für Eibenstock, Larkfelb, hunörhübel, ^UgrvzUtl Neuh ide Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengriin, Wildenthai nsw. Im Mai SU feindliche Handelsschiffe versenkt. Der Monat Mai ist, wenn in in die große See schlacht hinzurechnet, für die Marine ganz besonders ergebnisreich gewesen, sind doch in seinem Verlause noch 118500 Registertonnen feindliche Hanvelsschisfe durch Minen und Unterseeboote versenkt worden: Berlin, 9. Juni. (Amtlich.) Im Monat Mai wurden durch deutsche und österreichisch un garische Unterseeboote und durch Minen 56 Schcjfe des Viervcrbandes mit einem Bruttogehalt von 118 500 Registertonnen versenkt. Ter Chef des Admiralstabes der Marine. Anschließend verzeichnen wir gleich die übrigen vom Krieg zur Die Vorschrift in 8 2 Ziffer 2 Absatz 1 der vorerwähnten Bekanntmachung erhält folgende Fassung: „Als Weißbrot (Semmel und dergl.) ist nur zugelassen: a) ein Gebäck aus Weizenmehl oder Weizenschrot, zu dessen Herstellung der Weizen bis zu mehr als 93 v. H. dnrchgcmahlen oder geschroten ist. b) ein Gebäck aus Weizenmehl in der jeweilig vorgeschriebenen Ausmah lung und einem Zusatz von Kartoffelstärkemehl oder von anderen mehlartigen Stoffen. Der Zusatz muß mindestens 5 Gewichtsteile auf 95 Gewichtsteile be tragen. IV. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werd«n, soweit nicht nach den Strafgesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist, nach tz 57 der BundeSratSverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, V. Vorstehende Aenderungen treten mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Schwarzenberg, am 7. Juni 1916. Der Bezirlsverband der Kgl. AmtshauMmulschaft Schwarzenberg. AmtShauptmann Dr. Wimmer. bekannt, daß der Verlust an Deckoffizier'n, Unter- ofs'.ziercn und Mannschaften von der „Q wen Mary" 1200 beträgt, von „Jnvincible" 968 und von „De-- jence" 860. Bel dem Untergang der „Hampshire" sind 38 Offiziere umgekommen. London, 8. Juni. Tie Admiralität teilt mit, daß ein Teckoffizier und Us Mann von der Be satzung der „Hampshire" lebend aus einem Floß angetrieben sind. Basel, 8. Juni. Nach dem „Daily News" find aii Bord der „Hampshire" außer den 7 00 M an» derBesatzung noch 3 0 0 a u d cce Per sonen umgekommen. Außer englischen Offi zieren sollen sich auch italienische an Bord befunden haben. London, 9. Juni. Lloyds meldet, daß der italienische Segler „Posario Madrc" am 2I. Mai versenkt wurde. Vom Landkrieg interessiert uns zunächst eine Betrachtung über den Fall dec Panzerfsste Vaux: Gens, 8. Juni. Heute teilt das französische Kommando am rechten User der Mias mit, warum Kort Baux seinem Schicksal überlas jen werden mußte und warum man auf die geg nerischen Berichte darüber angewiesen war. Die Be gründung, daß das schwerste deutsche Geschützfeuec gestern den ganzen Umkreis von Vaux umtobte und jede Annäherung verhinderte, rief in Paris, wo man den jüngsten offiziellen Beschwichtigungsnoten doch einigen Glauben beimaß, umso schmerzlichere Ent täuschung hervor, als die Folgen des deutschen Ein zugs in Fort Baux und des bedeutenden Gelande- gcwinnes bei Damloup schon gestern in dre Erschei nung traten. Tenn die kräftige Beschießung eines bisher saft verschont gebliebenen Teils der rechtsufri gen zweiten Verteidigungslinien wird der jetzt durch führbar gewordenen Neuaufstellung der deutschen schweren Geschütze zugeschrieben. Ter ungünstige Eindruck wird in Paris durch Haigs Schlappe an der Ypcrnfront erheblich verstärkt. Von den österreichisch-ungarischen Fronten wird heute gemeldet: Wien, 9. Juni. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Die Kämpfe im Nordosten waren gestern wenn- ger heftig. Boi Kolli, nördlich von Novo- Ale ksinez, nordwestlich von Tar nopol und am Dnjestr wurden russische Angriffe unter Gemeinschaft! Du tapfere Kriegerfrau, be wahre dir den neuen Geist deines Mutes, deiner schwertlosen Treue in den Zeiten des Friedens! Er füllt die Jugend damit, daß sie rein und stark werde! Du aber, durch deren Seele das Schwert des Schmerzes fuhr du Trauervolle, die des Lie.bsten beraubr steht, richte dich auf, fühle den Geist der Pfingsten. Er will auch zu dir kommen. Schaue ihn, der den Heldentod starb, an als einen, -der, vom Geiste getrieben, sich opferte unk der nun im Lichte verklärt ist, im Lichte des ewigen Geistes. So laßt uns Pfingsten feiern! Läutet, ihr Glocken, blühe du leuchtende Natur! Wir wissen's: „Es ist der Geist, der siegt!" Reinhold Braun Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «3. Jahrgang. Sonntag, den 11. Juni Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kieinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichcuTeiledie gespaltene Zeile 30 Pfennige. Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.80 einschließl. des „JUustr. Unterhauungsblatts" und der humoristischenBcilage,.Seifenblasen"in der Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Neichspostanstalten. Mit Rücksicht auf die schon seit längerer Zeit eingetretene Mehlpreiserhöhung, ins besondere auch für Kartoffelstärkemehl und Kartoffelwalzmehl, werden folgende Anord nungen getroffen. I. Der Preis für Bezirksverbandsmehl wird festgesetzt in Leihsäcken ab Mühle oder 2ager des BezirksverbandeS für Roggenmehl auf 34,40 Mark für 1 Doppelzentner „ Weizenmehl „ 41,— „ „ 1 II. In Abänderung der Bekanntmachung des BezirksverbandeS Schwarzenberg vom 9. September 1915 wird der Verkaufspreis für Schwarzbrot (Roggenbrot, Roggenschrot brot) wie folgt festgesetzt: Der hiesigen Gemeinde sind einige Zentner Noh imker als Pferdefutter und Ger stenkleie als Schmeineftüter Angewiesen worden. Diese Futtermittel sollen Mittwoch, den 14. Juni 1916, vormittag 8—9 Uhr im Rathaus verteilt werden ES entfallen auf ein Pferd 22 Pfd. Rohzucker, auf ein Schwein 25 Pfd. Gerstenkleie. Preis: 1 Pfd. Rohzucker 22 Pfg., 1 Pfd. Gerstenkleie 14 Pfg. Schönheide, am 8. Juni 1916. Der Gemeindcvorstand. Zweite Kriegspsingsten. v. L. Ii. Pfingsten! Die Glocken läuten! Aber das klingt so anders! Der glückliche, freie Ton ungetrübter Freude fehlt im festlichen Geläute! Ein Ton vom Tode, von harter Not schwingt mit. Und di« Menschen, die in der Heimat durch die Frühlingspracht schreiten, haben nicht die Hellen Gesichter wie sonst. Kriegspfingsten! In die sem Worte welche schroffen Gegensätze! Aber doch — gerade auS ihm — Halleluja — klingt es wie selige Verheißung, wie brausende Sieges zuversicht! Der unvergängliche göttliche Geist lebt in dem Worte „Pfingsten". Da schreibt einer aus dem Felde: „Es ist die Seel«, die siegt!" — Ja, die vom Geiste Gottes erfüllte deutsche Seele! Wäre alle ungeheure, übermenschliche Kraftentfal- tung und Entbehrung bei unsern Kriegern möglich, wenn nicht di« heldenhafte Seele immer wieder ihr Ueberwtnder- wort: „Ich will!" spräche? Dieser Krieg lehrt unS: Das Volk, das vom besten Geiste beseelt ist, kann nichtbezwung«n werden! O, gesegnet sei der Geist, der im deutschen Volke lebt! Wie war er ein gewaltiger, wundervoller Sturm beim Beginn deS hei ligen Kampfes! Wie war er Heldenmut und Opfersinn im Feld und in der Heimat bis zu dieser Stunde! Wir haben die Kraft und den Seg.'n Gottes für tiefen unsern Geist herabgebetet aus der Höhe in unsere Seelen. Tiefes Pfingsten soll uns zu einem ernsten Tauftest werden, daß Gott uns so herrlich mit feinem Geist begnadete; aber es soll auch zu einer Feier der Seele werden, in der das Gelübde uns erfüllt, in diesem Geiste zu bleiben, besonders dann, wenn uns der Sieg beschieden wird, immer und immer! Ja, der heilige Geist muß noch mehr unser ganzes Volk und sein tiefstes Sein durchdringen. Es muß neu werden, besser, reiner, von Grund auf! O, nicht müde werden in der Erneuerung, jeder an sich selbst! Diese Kriegspfingsten müssen wir uns zum Mahrhaften Segen feiern! Aus den F-estglocken tönt Gottes Mahnung, nun immer bei ihm zu bleiben, im Lichte seines heiligen Geistes, daß kerne Macht der Erde uns wieder von ihm löse! Der Geist großer, heiliger Liebe, der Geist des Heldenmutes, der Treue, der Wahrhaftigkeit, des star ken, unerschütterlichen Glaubens bleibe unter uns. Wirke bei allen, allen im deutschen Lande! Ihr Helden, tragt «inst den Geist, der euch tu großen Taten, -um unbezwinglichen Aushalten be seelte, heim -u Haus und Herd und in eures Lebens See vorliegenden Nachrichten: Brügge, 8. Juni. Heute morgen fand vor dec flandrischen Küste ein Artillerie-Ge fecht auf große Entfernungen zwischen deutschen Vorpostenbooten und feindlichen Monitoren und Zer störern statt. Mehrere unserer Geschützjaloen wurden als gut deckend beobachtet. Ter Feind zog sich da rauf in Richtung nach Dünkirchen -urück. Die deut fchen Streitkräfte erlitten keinerlei Beschädigungen. Nachmittags wurde von einem unserer Seejlugzeuge ein französisches Kampsflugboot abgeschopen. Die Insassen wurden von einem unserer in der Nähe befindlichen Unterseeboote ausgenommen und in den Hasen gebracht. London, 9. Juni. Die Admiralität macht Die Bestimmung in 8 2 unter Ziffer 1 Absatz 1 der Bekanntmachung über die Regelung deS Brot- und Mehlverbrauchs im Gebiete des Bezirksverbands Schwarzen berg vom 24. August 1915 erhält folgende Fassung: Als Schwarzbrot ist nur zugelassen: a) Brot aus Roggenmehl oder Roggenschrot, zu dessen Herstellung der Roggen bis zu mehr als 93 v. H. durchgemahlen oder geschroten ist. b) Brot, da« aus Roggenmehl, zu dessen Herstellung der Roggen min destens in dem jeweilig vorgeschriebenen Ausmahlungsverhältnis au-gemahlen ist und auS einem Zusatz von gequetschten oder geriebenen Kartoffeln oder von Kartoffelmehl oder Kartoffelflocken bereitet ist. Der Zusatz muß bei Verwen dung von Kartoffelmehl (Kartoffelwalz- oder Kartoffelstärkemehl) oder Kartof felflocken mindestens 10 Gewichtsteile auf 90 Gewichtsteile Roggenmehl betra gen. Werden Kartoffeln verwendet, so muß der Zusatz mindestens 30 Gewichts teile auf 90 Gewichtsteile Noggenmehl ausmachen.