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Amts- und Anzeigeblatt r den für den LAmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Zchönheiderhammer, Zosa, Unterftützengrün, wildenthal usw. r Fernsprecher Nr. NO. Tel.-Ndr.: Kmtsblatt. ISIS ^138 mgrn Lladtrat Kiöenkock, den i<>. Juni Mu. im usschutzsitzung 5. 6. Mitteilungen über Kassenangelegenheiten. Grasversteigernng täglich. ttrr. 2. 3. ungen neue- der liegen inn- : um von bei st r ; des r der kehr itper- lt sr, »r« gute nner rlben tikel, 9—11 ,, 11 Uhr norm, bis 1 Uhr nachm., 1 Uhr nachm. bis 3 Uhr nachm. rie »16, s1. nach folgenden Sätzen entfällt: An Pferde «u. 8 Allgemeine Ortskrankenkasse Eibenstock—Stadt. Die Herren Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter werden hiermit zu der am Sonnabend, den 24. Juni d. I., abends s Mr - unga- r zwi- türme nach merte e Re- sachrr ischen : Bu ¬ dern Lrup- höchstens zweieinhalb Pfund, höchstens einundetnviettel Pfund, höchstens einunddreiviertel Pfund, höchstens ein halbes Pfund Äenderung deS ß 9 der Satzungen. Beschlußfassung über eine vom Oberversicherungsamt angeordnete Äenderung der Dienstordnung. Wahl der Rechnungsprüfer für 1916. Evtl. Anträge (dieselben müssen beim Borsitzenden oder der Kassenverwaltung bis 21./6. eingereicht werden. 8 2. Mehbesitzer dürfen bis 15. August 1916 an ihr Vieh insgesamt »richt mehr Erzeug nisse der Kartoffeltrocknerei verfüttern, als auf ihren Viehbestand bis zu diesem Tage Gesellschaftszimmer des Deutschen Hauses stattfindenden ordentlichen Ausschußsitzu Wer der Anzeigepflicht nach 8 1 unvollständig oder verspätet nachkommt oder wer Kartoffeln für den menschlichen Verbrauch ungenießbar macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft. Nachstehend wird die Bundesratsbekanntmachung v. 8. Juni 1916 nochmals zur Kenntnis gebracht. Dresden, am 13. Juni 1916. :ruug. r B.j latt. tlichen an Zugkühe an Zugochsen an Schweine Die diesjährige GraSnutzung von den Wiesen des Eibenstocker Staatsforstre viers soll gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden und zwar: Donnerstag, den 22. Jnni 1S1S, vormittags 8 Uhr von den Riedertbachwiesen oberhalb de§ Forsthauses an der Mulde. Zusammenkunft am großen Ricdertbache. Kgl. Korstrcvierverwattnng Eibenstock. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. Bom 8. Juni Mio. Auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung über daS Verfüttern von Kartoffeln vom 10. April 1916 (Reichsgesetzblatt S. 284) wird folgendes bestimmt: 8 1. Vom 10. Juni 1916 ab dürfen Kartoffeln nicht mehr verfüttert werden. Der Kommunalverband regelt die Zulassung von Ausnahmen. Ausnahmen dürfen nur bewilligt werden für Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —:— 63. Jahrgang. — Sonnabend, den 17. Juni Bezugspreis vierteljähr!. M. 1.80 einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der Humoristischen Beilage „ Seifenblasen " in der Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Ueichspostanstalten. Zerstörer in Ansatz gebracht sind, deren Verlust bisher von amtlicher englischer Seite zugegeben worden ist. Nach Aussagen englischer Gefangener sind noch wei tere Schiffe untergegangen, darunter das Großkampfschiff „Warspite". An deutschen Schiffsver lusten sind andere als die bekannt gegebenen nicht ein getreten. Dies sind S. M. Schiffe „Lützow", „Pom mern", „Wiesbaden", „Frauenlob", „Elbing", Rostock" und 5 Torpedoboote. Dementsprechend sind auch die Menschenver- luste der Engländer in der Seeschlacht vor dem Skagerrak erheblich größer als die deutschen. Während auf englischer Seite bisher die Offiziersverluste auf 342 Tote und Vermißte und 51 Verwundete an gegeben sind, beträgt der Verlust bei unS an Seeoffi zieren, Ingenieuren, Sanitätsoffizieren, Zahlmeistern, Fähnrichen und Deckoffizieren 172 Tote und Vermißte und 41 Verwundete. Der Gesamtverlust an Mann schaften beträgt auf Seite der Engländer, soweit bisher durch die Admiralität veröffentlicht, 6104 Tote und Ver mißte und 513 Verwundete, auf deutscher Seite 2414 Tote und Vermißte und 449 Verwundete. Von unseren Schiffen sind während und nach der eingeladen und um pünktliches und allseitiges Erscheinen ersucht. Die Herren Vorstandsmitglieder sind zu dieser Sitzung hiermit gleichfalls geladen. Lirnnt L'unk, Vorsitzender. 1. Vorlage der Jahresrechnung 1915, Bericht der Rechnungsprüfer und evtl. Richtig, sprechung der Rechnung. Als neue Ereignisse zur See sind ein Augriss russischer Seestreitkräfte auf deut sche Handelsschiffe sowie ein Seegefecht mit deut- sehen Fischdampssrn zu erwähnen: Nvrrköping, 14. Juni. Nach Zeitungsmvl- dungen sind 13 deutsche Handelsschiffe bei dec Insel Häsringe, die südwärts fuhren, und von zwei oder drei Torpedobooten, einem Hilfskreuzer uud einigen bewaffneten Fijchdampfern begleitet wurden, südöstlich Arkö, etwa 10 Distanzminuten dom Land, von einer russischen Flotten abteilung angegriffen worden. Diese bestand aus Zerstü- rein, Torpedobooten und Unterseebooten. Die deut schen Tampser suchten am Lande Schutz. Zwei drut- Seeschlacht 177 englische Gefangene gemacht, während, soweit bisher bekannt, sich in englischen Händen keine deutschen Gefangenen aus dieser Schlacht befinden. Die Namen der englischen Gefangenen werden auf dem üblichen Wege der englischen Regierung mttgeteilt wer- den. Der Ehef deS Admiralstabes der Marine. (W. T. B.) Die Kommunalverbände können das Verfüttern dieser Erzeugnisse weiter beschrän ken oder ganz verbieten. Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. 8 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark (zehn tausend Mark) wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen 88 1 und 2 ist der Mindestbettag der Geldstrafe gleich dem zwanzigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten Mengen (8 7 der Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln von» 15. April 1916 — Reichs-Gesetzblatt S. 284). 8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 2 r TsttttpKloii str E'benftock, Larlrseld, hundshübel, - ^U^LOtUtt Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, - 8<i>Snkeiderl>ammer. Sala. UnterwiNenarün. wildentbal niw. - s-u-Mp, Alle weiteren russischen Angriffe gescheitert. Die Verluste in der Skagerrak-Schlacht. Tie fortgesetzten englischen Verdrehungsverfuche haben zu einer neuen Erklärung unserer obersten Marineloitung geführt: (Amtlich.) Berlin, 15. Juni. Der Führer der engli chen Flotte in der Seeschlacht vor dem Skagerrak, Admwal Iell 1 coe, hat in einem Befehl an die eng- lisch« Flotte u. a. zum Ausdruck gebracht, er zweifle nicht daran, zu erfahren, daß die deutschen Ver- luste nicht geringer seien als die englischen. Demgegenüber wird auf die bereits in der amtlichen Veröffentlichung vom 7. Juni erfolgte Gegenüber stellung der beiderseitigen SchiffSver- lust e hingewtesen. Hiernach steht einem Gesamtverlust von 60720 deutschen KriegSschtffStonnen ein solcher von 117 150 englischen Tonnen gegenüber, wobei nur diejenigen englischen Schiffe und ätzen, berall d sa- r ge- meS" r. d?r dem c er- ckade >rich- nah- sch?n Srie- i der )ecn. Slok- inem der neu- Neu- was Wir edir- ferer ische rück: hat, unkt chon iirr- aicht ist/ aus trn zö- ust? isen, l in Ausführungs-Verordnung zur Bundesratsvekanntmachung nver das Verfüttern von Kartoffeln vom 8. Juni 1816 (R. G. Bl. S. 446). 8 1- Sämtliche Vorräte von Kattoffeln (ohne Rücksicht auf die Größe) sind, soweit sie nicht für die menschliche Ernährung von den Kklttoffelerzeugern zurückbehalten werden dürfen (tz 4), umgehend — spätesten? bis 22. Juni 1916 — dem Gemeindevorstand (Bürgermeister, Gutsvorsteher) anzuzeigen. Dieser hat die Mitteilungen unverzüglich an den Kommunalverband weiterzugeben. 8 2. Die Kommunalverbände haben die Anzeigen sorgfältig nachzuprüfen und alle an gemeldeten Ueberschüsse (auch kleine) abzunehmen. Für die Einrichtung schnellarbeitender Sammelstellen ist Sorge zu tragen. 8 3. Dem Ministerium ist sofort zu berichten, wieviel die Kommunalverbände etwa noch abgeben können. Bei Feststellung dieser Menge darf für den Kopf der unversorg ten eigenen Bevölkerung höchstens für den Tag 1 Pfund Speisekattoffeln gerechnet werden. 8 4. Die Mengen, die den Kattoffelerzeugern belassen werden dürfen, sind nach 8 1 Ziffer 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 223) und nach der Verordnung des Ministeriums vom 29.-April 1916 (485a II 8 IV) — abgedruckt in der Sächsischen Staatszeitung vom 1. Mai 1916 — zu berechnen. Schwund und Verderb darf nicht angesetzt werden. Fleischverkauf. Sonnabend, den 17. Jnni verkaufen die Fleischer: V. Reich«..»-» u. W. S«i»«l - Sch>°-m«ch und E. Mühlig u. H. Singer: Rindfleisch, Kalbfleisch und Schweinefleisch, Earl Müller: Rindfleisch und Schweinefleisch. Fleischmarkentaschen sind mitzubringen. Schweinefleisch wird in der üblichen Weise abgegeben. Die Menge des zu verabreichende» Fleisches wird durch Anschlag an den Fleischer läden bekannt gegeben. Der Verkauf erfolgt für Haushaltungen mit den Buchstaben lV, O, I*, V—A in der Zeit von 7—9 Uhr vorm.,