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lemühen kerung a War- r ganze Janutza :m dem ubauen. Dörfer ia und flüchten iechische die En- ,enwär- n Grie- !t. Die werden ewertet. erbrei- ,g mit scheu horr - o, daß nfolge ideten. ; Ver- gege- abzu- emden wor- ürerer Meten i aus Wohl- lvürde hrun- 'K. ja ihren. Mini frage i der « vrr- g zu nm rl 6 der i ser- korfu md-et Re äu- bg. Fernsprecher Nr. NO. Tel.-Ndr.: Amtsblatt. ISIS Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinjpaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene Zeile 30 Pfennige. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - 0». Jahrgang. Mittwoch, den 24. Mai Amts- und ÜMigeblatt sür den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Viertelsährl. BI. 1.80 einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der kumoristischenVeilage„Seifenblasen"in der Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Ucichspostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, hunbshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mldenthal usw. Verordnung, eine Erhebung der Ernteffächen im Jahre 1016 betreffend, vom 20. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des tz 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrates zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetz' blatt Seite 327) eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 383) angeordnet. Zur Ausführung dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen fol gendes bestimmt: 1. In der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 sind durch Befragung der Betriebs- inhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen: „Die Ernteflächen beim feldmäßigen An bau von Winter- und Sommerweizen, Spelz (Dinkel, Fesen) sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), Winter- und Sommerroggen, Gerste (Winter- und Som- merfrucht), Menggetreide, Hafer, Mischfrucht, Buchweizen, Hülsenfrüchten — rein oder im Gemenge mit Gerste oder Hafer zur Grünfuttergeminnung —, Lupinen (zum Un terpflügen, zur Grünfutter- oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen), Linsen, Acker-(Sau-)Bohnen, Wicken zur Körnergeminnung, Oelfrüchte — Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnenblumen u. a. —, Gespinst pflanzen — Flachs (Lein), Hanf —, Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterrüben — Runkel rüben, Kohlrüben (Bodenkohlrabi, Wruken), Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möhren (Karotten) —, Gemüsen zur menschlichen Nahrung, Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinnung — Klee aller Art auch mit Beimischung von Grä sern, Luzerne und andere Futterpflanzen (Serradella als Hauptfrucht, Esparsette usw-, auch in Mischung) — sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten be stellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideflächen. 2. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden oder den von ihnen zu diesem Zwecke ernannten Sachverständi gen oder Vertrauensleuten auch für die selbständigen Gutsbezirke ob. Die Angabe der Ernteflächen hat durch den Betriebsinhaber oder dessen Stellvertreter zur Ortsliste der jenigen Gemeinde zu erfolgen, von der aus die Bewirtschaftung erfolgt. 3. Die Erhebung erfolgt durch Ortslisten, die den Verwaltungsbehörden (in den Städten mit Revidierter Städteordnung den Stadträten, in: übrigen den AmtShaupt- mannschasten) bis zum 27. Mai durch das Statistische Landesamt übersandt werden. 4. Die Amtshauptmannschaften haben die ihnen zugehenden Ortslisten unver züglich an die Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks zu Verteilern 5. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben am 21. Juni die Ortsliste aufzurechnen, abzuschließen und auf Sette 1 zu bescheinigen. 6. Die Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung haben die abge schlossenen und bescheinigten Ortslisten bis zum 25. Juni an das Statistische Landes amt einzusenden. 7. Die übrigen Gemeindebehörden haben die OrtSlisten bis zürn 24. Juni an die Amtshauptmannschaften abzuliefern. Tie Amtshauptmannschaft hat die OrtSlisten der Gemeinden ihres Bezirks zu sammeln und nachzuprüfen, ob die Erntcflächen richtig aufgerechnet sind, ob keine nach der Größe des Betriebes unwahrscheinlichen Flächenan gaben gemacht sind und ob die Ortsltste die Bescheinigung des Gemeindevorstandes trägt. Von den Amtshauptmannschaften sind sämtliche Ortslisten bis 27. Juni dieses Jahres alphabetisch geordnet mit Lieferschein an das Statistische Landesamt einzusenden. 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur An gabe Verpflichteten zu betreten und Messungen vorzunehmen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Ge richts- oder Steuerbehörden einzuholen. 9. Zuständige Behörde im Sinne von § 6 der Bundesratsverordnung ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in den übrigen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. 10. Auf die Strafbestimmungen in § 9 der Bundesratsverordnung (vergl. Punkt 7 der auf Seite 1 der OrtSliste abgedruckten Anleitung) wird besonders hingewiesen. 11. Etwaige bei der Bearbeitung der Erhebungsergebnisse seitens des Statistischen Landesamts wahrgenommene Mängel werden durch das Statistische Landesamt den betreffenden Stadttäten und Gemeindevorständen unmittelbar mitgeteilt werden nnd sind durch diese mit tunlichster Beschleunigung abzustellen. Ministerium des Innern. Regelung der Lich- und Fleisch-Verteilung im Bc- zirk Schwarzenberg. Vom 22. Mai 1916 ab wird für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwarzen berg eine „Vieh- und Flcischverteilungsstelle" errichtet, die ihren Sitz in Aue hat. Di» Verteilungsstelle ist ein Organ des VezirkSverbandes. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Geschäftsführer und einem Ver trauensausschuß. II. - Vorsitzender der Verteilungsstelle ist Bürgermeister Dr. Fabian in Lößnitz, stellvertretender Vorsitzender Gemetndevorstand Klemm in Niederschlema, Geschäftsführer Schlachthofkassierer Sutter in Aue, Mitglieder des Vertrauensausschusses sind: Viehhändler Fischer in Aue, „ Neidhardt in Aue, „ Epperlein in Schwarzenberg, Fleischerobermeister Böhme in Aue, Fleischerobermeister Lang in Eibenstock, „ Müller in Lößnitz, „ Becher in Schneeberg, Flrischermeistcr Reinhold in Oberpfannensticl. HI. Aufgabe der Verteilungsstelle ist es, die vom Viehhandelsverband des Königreichs Sachsen überwiesenen Bezugsscheine und Schlachttiere, sowie das dem Bezirksverband gelieferte Gefrierfleisch auf die Genreinden des Bezirks und die der Heeresverpflegung dienenden Betriebe zu verteilen, während die Weiterverteilung auf die einzelnen Flei scher einer Gemeinde zunächst den Gemeindebehörden überlassen bleibt. Sie hat den gesamten Verkehr des Bezirksverbandes mit dem ViehhandelSver- bande und den von diesem beauftragten Verteilungsstellen und Händlern zu vermitteln. IV. In teilweiser Abänderung von Ziff. XXI Absatz 1 der Bekanntmachung, Rege lung des Fleischverbrauchs im Bezirk Schwarzenberg bett., vom 14. April 1916 (Nr. 89 des Erzgeb. Volksfreunds) wird die Befugnis, die Schlachtgenehmigung zu ertei len, hinsichtlich der gewerblichen Schlachtung von Kleinvieh (Kälber, Schweine, Schafe) den Gemeindebehörde», hinsichtlich der gewerblichen Schlachtung von Grotz- vieh (Rinder), sowie aller Hausschlachtungen der Vieh- und ^letschvertei- lungsstette übertragen. Die Genehmigung von gewerblichen Schlachtungen darf nur erteilt werden, wenn der Schlachtende über das betreffende Schlachttier einen vom Viehhandelsverband aus gestellten Bezugsschein besitzt, oder wenn es sich um ein Tier handelt, das vom Vieh handelsverband oder besten Beauftragten geliefert worden ist. Welcher dieser Fälle vor liegt, ist in der Schlachtgenehmigung anzugeben. Eine Schlachtung ohne ausdrückliche Schlachtgenehmigung ist somit verboten. V. Alle auf Zuweisung von Vieh oder Fleisch bezüglichen Zuschriften sind nicht mehr an den Bezirksverband, sondern an die Vieh- und Fleischverteilungsstelle des Bezirksverbandes Schwarzenberg in Aue i Erzgeb., Schlachthof zu richten. Schwarzenberg, am 21. Mai 1916. Dcr Borsitmidc des BezirkMrüandes der Königlichen Amts- hauptmannschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Ausgabe der Seifenkarten betr 8—' ,10 Uhr für die Haushaltungen in den Ortsl.-Nr. 1—100 Nachmittag von '/,4-5 Die Hauseigentümer werden ersucht, die Seifenkarten zugleich für ihre m zu lassen. Tie Brotmarkentaschen stnd bei der Abholung vorzulcgc: Der Gemeindeborstand Eiben !ai 1916. 101—160 161—250 251—350 351—473 Meter mit Die Direktion der Setekten- und der Bürgerschule Petzold. abholen zu lassen. Die Brotmarkentaschen stnd bei der Abholung vorzulegen. Schönheide, am 22. Mai 1916. Der im Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns >'»»> Me bmrck Hvickel in ((ibenstock auf den 2«. Mai t«t«, vormittags II Mr anberaumte Vergleichstermin wird auf Antrag des Gemeinschuldners aufgehoben. Eibenstock, den 22. Mai 1916. Königlichcs Amtsgericht. Tie Seifenkarten für die hiesigen Einwohner gelangen kommenden Mittwoch, den 24. Mai 1i)16 im Rathause, Zimmer Nr. 1, iu folgender Einteilung zur Ausgabe: Vormittag von 8—' ,10 Uhr für die Haushaltungen in den Ortsl.-Nr. 1—100 Zur Fcicr des Geburtstages Sr. Rias, des Königs werden die öffentlichen Gebäude Donnerstag, den 25. dieses Monats beflaggt werden. Die Bürgerschaft wird gebeten, ihre Anteilnahme an einer würdigen Frier deS Allerhöchsten Geburtsfestes durch reiche Beflaggung der Häuser zu bekunden. Stadtrat Eibenstock, den 19. Mai 1916. Schulfeiern zu Königs Geburtstag Donnerstag, 25. Mai, vormittags S—10 Mr: Telekteufchule (Gebäude am Bach): Festrede von Fräulein Rössiger über: „Die poetische Seite des Krieges". Bürgerschule (Turnhalle): Festrede von Herrn Schmidt über: „Mit welchen Mit teln hat das baltische Deutschtum seine Stellung behauptet?" Beide Feiern finden auf Beschluß des SchulauSschusseS gleichzeitig statt. Zum Besuche der Feiern wird hiermit aufs ergebenste eingeladen. Besonders herz lich bitten wir auch unsere Veteranen von 1870 und 1914 16 nnd unsere auf Urlaub hier weilenden lieben Feldgrauen und Meerblauen um ihren Besuch. 10—11 11—12 2-',4