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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock um- -essen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. IN.I.50 einschliehl des „Illustr.Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unserenVoten sowie bei allen Beichspostanstolten. für Eibenstock, Larlsfelb, Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusm ^>«»«pi»GGGchOGchG»GtzOtrOG<GGG»chch*eOOOOGOG„ äp ' L'sSMt täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltiae Zeile 12 - > Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Zeile 20 Pfennigs. Hel.-Kdr.: Amtsblatt. Zrrnsprecher Nr. 210. Drucker und »erleg«: G »il Hannebohn, veranrwortl. Redakteur: SrnstLindemann, bewe Gibenstock. I» —, .. Ii- - — «I. Jahrgang. —!—- - — LU8 DieoStag, da 4. August LSL4. An mein Volk! Unsere Söhne und Brüder eilen zu den vaterländischen Fahnen. In diesem Augenblicke zu Meinen getreuen Sachsen davon zu reden, was uns alle mächtig bewegt, ist Mir Herzensbedürfnis. Unser Deutsches Volk ist vor weltgeschichtliche Kämpfe gestellt. Ich erwarte von meiner Armee, deren Geschicke Meine Söhne teilen werden, daß sie auf dem Schlacht felde den alten Waffenruhm der Väter bewähren und erneuern wird. Ich bin dessen gewiß, daß Mein ganzes Volk im Vertrauen auf die Gerechtigkeit unserer guten Sache zu jedem Opfer an Blut und Gut bereit ist und in allen seinen Ständen und Schichten geschlossen zu Rat und zu Tat zusammensteht. Zu allen Staats- und Gemeindebehörden habe Ich die Zuversicht, daß sie in unbedingter Hingabe an ihre Pflichten alle Anforderungen des Heeres erfüllen, die Wunden des Krieges lindern und die unvermeidlichen Hemm nisse und Lasten erleichtern werden, die dem Erwerbs- und Wirtschaftsleben bevorstehen. Ueberall vertraue Ich auf die entschlossene Tatkraft und den unbegrenzten Opfermut wie auf alle sittlichen Kräfte Meines Volkes. In Demut beuge Ich Mich mit Meinen Sachsen vor dem allmächtigen Lenker der Völkergeschickc. Möge Er unseren Waffen Sieg geben und Seine schirmende Hand gnädig halten über unser Heer und Volk, über Kaiser und Reich! Dresden, am 2. August 1214. Soldaten! Friedrich August. In dieser ernsten Zeit, in der ganz Deutschland, dem Ruse Seiner Majestät des Kaisers folgend, zu den Waffen eilt zu Schuh und Schirm des Vaterlandes, richte Ich, als König und Chef der Armee Mein Wort an Sie. Sachsens Heer Kat stets im Kriege seine Pflicht getan und unvergängliche Lorbeeren um seine Fahnen gewunden. Bestreben Sie sich dem Beifpiele der Vorfahren folgend so wie bisher im Frieden nun auch vor dem Feinde den ehrenvollen Platz zu behaupten, den die Armee im Rahmen des Deutschen Heeres eingenommen hat. Seien Sie überzeugt, daß Ich jeden einzelnen von Ihnen in Mein Herz geschlossen habe und sein Schicksal versolgen werde. In diesen ernsten Stun den richten Sic Ihren Blick nach oben und flehen Sie zu Gott dem allmächtigen Lenker aller irdischen Geschicke, daß Er unsere Waffen segnen und uns den Sieg verleiben möge. Und nun ziehen Sie mit Gott. Der Spruch eines jeden braven Soldaten lautet: Dresden, am 2. August 1214. Mit Gott für König und Vaterland, Kaiser und Reich! Friedrich August. Ausruf zur Gestellung. Seme Majestät der Kaiser habe» die Mobilmachung der Armee und der Mariae besohle«. 1. Der erste MMnmchmgslag ist der 2. August l!N4 der zweite „ „ „ 3. der dritte „ „ „ 4. der vierte ,, ,, ,, „ ,, der fünfte „ „ „ k. der sechste „ „ „ 7. „ „ der sechzehnte „ „ „17. der einundzwanzigste Moditmachnugslag ist der 22. Augnst 1914. Tic KalcndcrlM der folgenden Modilmachnngstage lassen sich hiernach bestimmen. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Bcurlaubtenstandes einschließlich der mit Kriegsbcorderung versehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit Paßnotiz Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. 3. Sämtliche Ersatz-Reservisten, welche keine Kriegsbcorderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Hause gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beur laubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und II. Aufgebots, welche nicht im Besitze einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz sind, haben sich an das nächste Hauptmcldcamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobil machungsfalle befreit ist. i. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. i». Bereits angcsagte Hebungen und Kontrollversammlungcn fallen aus. 7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbebörde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestcllungsvrt zu erreichen, freie Ei senbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapierc bei der Fakrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt ausnahmsweise mündliche Erklärung. 2. In der Nacht vom 2. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedensfahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachungstage morgens bis mit 6. Mobilmachungstag nach dem Militärlokalzugsfahrplane, der in den wichtigeren Zeitungen, auf den I Bahnhöfen und durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. Der kommandierende General des XIX. (2. K. S.) Armeekorps. Bekauutmachuig. Seine Majestät der Kaiser hat über den gesamten Bezirk de« XIX <2 K S) Armee- korp« den Kriegszustand verhängt. st- Di» vollziehende Gewalt geht hiermit auf mich über. Die Zivilvrcwaltung«- und Ge meindebehörden bleiben in ihren Stellungen, haben aber meinen Anordnungen und Aufträ gen, sowie denen der von mir dazu ermächtigten Militärbefehlshaber Folge zu leisten. Ich mache die Bevölkerung darauf aufmerksam, daß auf Grund d»S EinsührungSge-