Volltext Seite (XML)
Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung für Eibenstock, Larlsfeld, l)undshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusw. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 210. Dmcker und Virleger: Emil Hannebohn, vrrantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock Bezugspreis Vierteljahr!.M.l.SO einschliebl. des „IUustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Vellage „Seifenblasen" in der Expedition,bei unseren voten sowie bei allen Reichspostanstalten. Erscheint täglich abends mifRusnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Mittwoch, dm 8. April LVL4 Belanntmachuuk, kinematographische Vorstellungen betr. Die Bekanntmachung vom 17. Juli 1909 wird aufgehoben und mit Zustimmung des Bezirksausschusses durch folgende Vorschriften ersetzt: 1. Nach der Verordnung de» Königlichen Ministeriums deS Innern vom 27. November 1906 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 381) müssen öffentliche und an öffentlichen Orten stattfindende nichtöffentliche Vorführungen mit Kinematoaraphen spätestens 3 Tage vor ihrem Beginn der Polizeibehörde (Amtshauptmannschaft, Stadttat) angezeigt und dürfen nicht eher eröffnet werden, als bis diese Behörde über die (stcherheitspolizeiliche) Unbedenklichkeit der Vorführungen eine schriftliche Bescheinig»»«- erteilt hat. Die Bescheinigung hat der Veranstalter der Vorführung während dieser stet» bei sich zu führen und den aussichtsführenden Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie wird nur dann erteilt, wenn nachgewiesen wird, daß die Anforderungen der ge- nannten Ministerialverordnung allenthalben erfüllt sind. 2. Die öffentlichen Vorführungen müssen spätestens 11 Uhr abends beendet sein: an Sonn- und Feiertagen dürfen sie erst nach Beendigung des Vormittagsgottesdienstes beginnen. An den Bußtagen, dem Charfreitag und dem Totenfestsonntag dürfen Vorstellungen überhaupt nicht stattfinden (Gesetz vom 10. September 1870). 3. Alle Bilder, dis öffentlich oorgeführt werden sollen, sind spätestens 48 Stunden vor der Vorführung unter Angabe ihrer Titel, etwaiger Untertitel, (wo solche nicht vorhanden find oder den Inhalt der Bilder nicht gehörig kennzeichnen, unter Beifügung einer kurzen Inhaltsangabe und der Fabriknummer der Films), sowie unter Angabe deS Zeitpunktes der erstmaligen Vorführung bei der vrtspolizeibehörbe (Stadttat, Gemeindevorstand, GutS- vorsteher) zur Prüfung anzumelden und ihr auf Verlangen probeweise vorzuführen. Die Ortspolizeibehörde kann ihr geeignet erscheinende sachverständige Personen zu die sen Probevorführungen zuziehen oder mit deren selbständiger Abnahme beauftragen. (Ins besondere gilt dies von der Zuziehung bezw Beauftragung von Lehrern zur Prüfung der für Jugendoorstellungen angemAdeten Bilder). Die Ortspolizeibehörde entscheidet über die Zulassung der Bilder. Die Gemeindevor- stände und GutSoorsteher haben in ZweifelSfällen die Entscheidung der Königlichen Amts hauptmannschaft einzuholen. 4. Die Vorführung von Bildern, die der Ortspolizeibehörde nicht rechtzeitig angemeldet worden find, ist verboten. Sämtliche Bilder dürfen nur unter derjenigen Bezeichnung vorgeführt werden, unter der sie zugelaffen worden sind. 5. Alle Ankündigungen von Vorstellungen in einer auf die Lüsternheit des Publikums abzielenden Form sind verboten. 6. Kinder und jugendliche Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahre dürfen, auch wenn fit sich in Begleitung Erwachsener befinden, nur zu solchen kinematographische» Vorstellungen zugelaffen werden, die für sie nach einem von der OrtSpolizeibehorde genehmigten Spiel- plane besonders veranstaltet werden (JU-endvorftsk»»«-«»). Diese Vorstellungen find an den Eingängen deS Vorführungsraumes, sowie an der Kasse durch eine deutlich lesbare Aufschrift unter Angabe de» SpielplaneS ausdrücklich al» „Jugendvorstellungen' zu bezeichnen. Sie müssen spätestens abends 8 Uhr beendet sein. 7. Ausgeschlossen von der öffentlichen Vorführung sind Bilder, die geeignet sind, in sitt licher, religiöser oder politischer Beziehung Anstoß zu erregen. Unter die sittlich anstößigen Bilder fallen nicht nur die diejenigen, die unstttlich in geschlechtlicher Beziehung find, sondern auch solche, die, ohne unsittlich in diesem Sinne zu sein, doch gegen die allgemeinen Grund sätze der Moral verstoßen oder geeignet find, verrohend auf die Sitten zu wirken, z. B. Hin- richtungSszenen, Darstellung von Selbstmorden und Unglücksfällen mit aufregenden oder ab stoßenden Begleiterscheinungen oder von sonstigen Schreckensszenen, Ehebruchsgeschichlen, Familienzerwürfniffen, Kindermißhandlungen und vor allem die Darstellung von Verbrechen, namentlich von Mordtaten, Raubanfällen, Einbrüchen usw. und deren Aufdeckung (Detektiv romane). Von der Vorführung in den Jugendoorstellungen (8 6) sind überhaupt alle Bilder ausgeschlossen, von denen eine ungünstige Einwirkung auf die Anschauungen der Jugend befürchtet werden muß oder die geeignet sind, die Phantasie der Jugend in ungünstigem Sinne zu erregen. 8. Den Polizeiorganen und sonstigen durch einen Ausweis der Polizeibehörde legitimierten Personen ist da» Betreten der Geschäftsräume und der Besuch von Vorstellungen jederzeit zu gestatten. 9. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht andere Strafoorschriflen Platz greisen, mit Geldstrafe bis zu ISO Mk oder Haft bis zu 14 Tagen bedroht. Schwarzenberg, Lößnitz und Schneeberg, den 6. April 1914 Die Königliche Amtshauptmamlschnst und die «tadtrüte der vorgenannten «tädte. Ueber den Nachlaß des am 14. Februar 1914 in Hundshübel verstorbenen BäckerS k-rnvt LLälvr in Hund-Hübel wird heute am 6. April 1914, nachmittags 8 Uhr das Konkursverfahren eröffnet» Der OrtSrichter Meichsner in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 4. Mai 1914 bet dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder tue Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre- tendenfall» über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 22. Aprit 1914, vormittags 10 Wr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. Anni 1914, vormittags 10 Wr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwa« schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Be sitz der Sache und die Forderungen, für die er au» der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 27. April 1914 anzeigen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Ueber das Vermögen des Hotelbesitzers in EtbenftoS wird heute am 6. April 1914, nachmittags 6 Uhr Vas Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Haßfurther in Eibenstock wud zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSforderunaen sind bis zum 5. Mai 1914 bei dem Gericht anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung de» ernannten oder die Wahl eine» anderen Verwalters 7owie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretendenfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 29. April 1914, vormittags 1V Wr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. Juni 1914, vormittags 10 Wr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehönge Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Be- fitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 28. April 1914 anzeigen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Tagesgeschichte. Deutschland. — Aus einem angeblichen Privatbrie/ des Kaisers hat die Zentrumspresse in der letzten Zeit Sätze veröffentlicht, um den Kaiser als Feind der katholischen Kirche, die er am liebsten „ausrotten" möchte, hinzustellen. Höchstwahrscheinlich stecken hinter diesem ganzen unverantwortlichen Treiben die Je suiten, die durch Verdächtigung des Monarchen einen Druck auf die Reichsregierung ausüben möchten. Ein Schweizer ultramontanes Blatt schreibt sogar schon, daß „die Germanen mit ihrem Kaiser Fraktur reden." Das ist der Dank für die vielen Freundlichkeiten, die der Kaiser der katholischen Kirche erwiesen hat. Man denke an die Schenkung der Dormition in Jerusalem, an die Besuche in Beuron, an die Missionsspende bei Gelegen heit des Regierungsjubiläums. Wär's nicht an der Zeit, endlich mit den Jesuiten „Fraktur zu reden", statt ihnen das Privileg zu gehen, ungestraft Reichsgesetze zu über treten? — Reise des Reichskanzlers nachKorfu. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Dem Vernehmen nach ist die Abreise des Reichskanzlers nach Korfu für die zweite Hälfte dieser Woche in Aussicht genommen. — Telephon Berlin-Rom In aller Stitle ist mit der Telephonverbindung Berlin Mailand auch der Verkehr mit Rom und acht großen italienischen Provinzstädten eröffnet worden. Man kann von jetzt ab von Berlin aus nicht nur mit Mailand und Rom, sondern auch mit Bologna, Brescia, Genua, Pavia, Venedig, Bergamo, Novara und Turin sprechen. Die Leitung zwischen Berlin und Rom stellt die größte Sprechverbindung dar, die von Berlin aus zur Ver fügung steht. Schon die Entfernung von Berlin bis Mailand beträgt 1350 Kilometer, also erheblich mehr als die Entfernung von Berlin nach Paris mit 1073 Kilometern. — Das Endergebnis der Roten Woche. 140 096 neue Mitglieder für die Parteiorganisationen, 89537 neue Abonnenten für die Parteipresse — das ist das endgültige Ergebnis der Roten Woche im Reiche, das jetzt vom „Vorwärts" mitgeteilt wird. Wenn der „Vorwärts" im Anschluß daran zu wei terer unermüdlicher Werbetätigkeit ermahnt, so tut er sehr recht daran. Die roten Agitatoren werden alle Hände voll zu tun haben, um auch nur einen Teil der neugewonnenen Mitglieder bei der Stange zu galten. VefterreiO-Nngarn. — Verhaftung des Debrecziner Atten täters. Der langgesuchte Attentäter gegen den De brecziner Bischof, Katarau, ist verhaftet worden. Der Attentäter wurde in Uesküb auf Grund des Signale ments im Steckbrief verhaftet. Es scheint, daß man es diesmal tatsächlich mit dem eigentlichen Attentäter zu tun hat. Der österreichisch-ungarische Konsul in Ues- küb hat bei der serbischen Regierung bereits die Aus lieserungsverhandlung eingelettet. Nntzlanv. Zur Festnahme der deutschen Luft schl f f e r in Rußland. Die Angelegenheit der ver - hasteten deutschen Lustschiffer in Perm nimmt in den Augen der russischen Behörden einen ernsten Charakter an. Aus dem 150 Seiten starken Protokoll geht unter anderem hervor, daß die Deutschen die Luftströmungen, die beispielsweise für den Flug von Zeppelinluftkrcuzern nötig sind, beobachtet haben und daß sie beim Nieder- gehen mit ihrem Flugzeug für,allerlei militärische Dinge Interesse bekundeten, wie eine Anzahl Bauern es be zeugt. Eine Anklage wegen Spionage wird sich nicht vermeiden lassen. Die Verhafteten werden ständig von zwei Beamten und einem Schutzmann bewacht. Die Organisatoren des Peters burger Arbeiters ns st andes. Die Polizei ent faltet eine energische Tätigkeit auf der Suche nach dem geheimen Komitee, das den letzten Arbeiterausstand in szenierte und leitete. Es wurden täglich zahlreiche Ver dächtige verhaftet und einem eingehenden Verhör un terzogen, aber ohne jeglichen Erfolg. Die Forschungen und Verhaftungen werden fortgesetzt. Es ist jetzt klar, daß der Ausstand weniger einen wirtschaftlichen, als politischen Charakter trug und folglich vermutet man in dem Komitee ein Nest der Revolutionäre. Krnnkreich. Ein neues Verhör in der Affäre der