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weil. Ä « 21450 so».— S64.5» 164.- 8!«- 1845« S».— «IN ,»8.25 18150 W, kvLt. Amts- un- Mzeigeblatt Mr den L^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl.M. 1.50 einschlietzl des „IUustr.UnterhaltungLblatts" »nd der humoristischen Beilage »Seifenblasen" in der Expedition, bei unserenvoten sowie bei allen Beichspostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, hundshübel. ^UgkNiUtt Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,UntersMtzengrün,wildenthal usw. s »»»»»«»»»»«».«»»*<«»«»««««»»»»»»«> Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage für den folgenden Tag. ttnzeigenpreis: die kleinspaltiae Selle 12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennige. «el.-6dr.:k»mtsblatt. Fernsprecher Nr. 21V. Druck« und Verleg«: Emil Hannebohn, v«antmortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. . . - - .n—-- S1. Aahrsasg. —— — SO S-mtag, den 25. Januar LVI4 n. Posten Maha- lerkauf e ligsten >0 Ab- tläsfig- nr kitte», ff- z erst- ,ld ge- :e, sol- . Adr. d. Bl. W Der Geburtstaa Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. wird in diesem Jahre in herkömmlich« Weise gefeiert werden. «»«tag, de« 26. Ja««ar 1914, ave«d- 6 Uhr: Aapfe«ftreich." Die«-taa, de« 27. Ja««ar 1914, früh 6' , Uhr r Weckruf, auSgefübrt von der Stadtkapelle. Die städtischen Gebäude werden deftaggt. Die hiesige Einwohnerschaft wird ersucht, auch ihrerseits zu einer würdigen Feier des Lage» nach Kräften beizutragen. Am Dienstag «achm. 1'/, Uhr findet tm obere« Saale des Ratha«shotels ei« Aeftmahl statt. Preis de« Gedeckes 4 Mk. Die Kaiserlichen und Königlichen Behörden sowie die Bewohner von Eibenstock und Umgegend werden zu diesem Festmahle ergebenst eingeladen. A«m-ld««g-« hier,« find bis ,«m 28. dss. «ts. bei dem Rathauswirt. Herrn Thomas zu bewirken. Gtadtrat Eibenstock, den 17. Januar 1914. Aienslag, den 27. dieses Monats, am Geburtstage Sr. Majestät de« Kaisers sind die Dienststelle« der städtischen Ber« walt«ng geschloffen. Beim Standesamt« werden Gebmts- und Sl«b»fallSmeldung«n vo« 8—9 Uhr vormittags entgegengenommen. Das Schanamt ist nachmittags vo« 8-6 Uhr geöffnet. Gtadtrat Eibenstock, den 17. Januar 1914. Die Hundesteuer auf das Jahr 1914 — 5 Mk. für jeden Hund — ist bei Vermei dung der Zwangsvollstreckung bis zum 14. Februar er. an die hiesige Steuereinnahme abzuführen. Schönheide, 23. Januar 1914. Der Gemeindevorftand. Bekanntmachung und Einladung. Dienstag, 27. Januar 1914, vorm. 9—10 Uhr, begeht die Bürgerschule in d« Turnhalle die Feier des Geburtstages Sr. Mas. des Kaisers. Sie lädt alle Eltern, Freunde und Gönner, Städtische, Königliche und Kaiserliche Br Hörden zum Besuche dieser Feier hierdurch ergebenst ein. Nochmals Zabern. Deutscher Reichstag. 198. Sitzung vom 23. Januar 1914. In Erwartung einer großen Sitzung war der Reichstag dicht besetzt. Die einzelnen Fraktionell waren säst vollständig zur Stelle, ebenso war der Bundes-- ratsttsch gefüllt. Da Freitag ist, muß mau erst noch eine kurze Anfrage über sich ergehen lassen Genosse Ouarck wünscht eine Ergänzung der BestimmuWest über den Handel mit Giften, angesichts der Feststel lungen -im Hvpfprvzeß. Bom Regierungstische wird erklärt, man prüfe, ob die bisherigen Bestimmungen! ausreichen und ob eine internationale Regelung wün schenswert sei. Nunmehr aber geht es zu den vor liegenden Interpellationen über Zabern und zwar kommt zuerst die sozialdemokratische, begründet durch Frank Mann heim. Redner erklärt, es, handele sich hier nicht um eine juristische, sondern nm eine politische Frage, ob man zum Verfassungsstaate komme» werde, oder ob es rückwärts gehe zum Polizeistaate. Ursprünglich habe der Reichskanzler zugegeben, daß die Verhaftungen in Zabern ungesetzlich gewesen wären, inzwischen scheine er aber wenigstens, nach seinen Redyn im Landtage, anderer Meinung gywonden zu sein. Die Freisprüche in Straßburg seien Kolbenstöße für de» Reichskanz ler, was wolle er nun Lun, um sein Wort einzulöseüz und sein Ansehen zu wahren? Im weiteren Verlauf der Rede kam es zu eiüem Zwischenfall, bei,dem die unfeine und niederträchtige Gesinnung der sozial demokratischen Hetzer wieder einmal hell zu Tage trat. Redner griff nämlich den Kronprinzen mit etwa folgenden Worten an: Trotz der Depeschen des Kronprinzen an die Deimling u"d Reutter gilt das, was der Reichskanzler mit Unrecht von den Be schlüssen des Reichstages gesagt hat, selbst wenn diese Depeschen von Herrn von Oldenburg-Januschan ver saßt sein sollten: Sic sind staatsrechtlich ohne Bedeu tung, aber politisch unheilvoll und unerträglich. (Zu stimmung bei den Soz.). Für die innere Politit sind wir ihm ja dankbar, denn hunderttausende werden da durch aufgerüttelt, wenn der künftige deut-, sch e Kaiser in intimer Freundschaft steht mit den Verächtern der Verfassung und den S ta atsZtreichhetzern! Sie sagen sich, daß es notwendig ist, daß das deutsche Volk selber seine Geschicke in die Hand nehme (Gr. Unruhe rechts, stür mischer Beifall bei den Soz.). Präsident Kämpf ersucht den Redner, sich mehr Zurückhaltung aufzuerlegen, da er ihn sonst zur Ordnung rufen müsse. - (Lärm bei he« Soz ). Und dann der Regimentsbefehl des Kronprinzen, worin er sagt, sein höchstes Soldatenglück wäre es, an der Spitze seiner Husaren in die Schlacht zu «reiten (Stürmische Unterbrechungen von rechts, wobei einige konservative Abgeordnete, darunter der Abgeordnete Kreth in höchster Erregung, auf der Tribüne unver ständliche Zurufe gegen die äußerste Linke machen — Gegenruf von der äußersten Linken: Ruhig, Spiritus zentrale. — Der Reichskanzler Dr. v Beth mann Hollweg wendet sich mit unwilliger Miene zum Präsidenten Dr. Kämpf. — Prä fident Dr. Kämpf ersucht den Redner, keine Beleidig ungen gegen den Kronprinzen auszusprecheu. — Nach der .anderthalbstündigen Rede Franks erhebt sich so fort der Reichskanzler, nicht aber um auf die Affäre von Zabern einzugehen, sondern um gegen die Angriffe des Vorredners auf den Kronprinzen ^zu protestieren, dem er vorgeworfen hätte, er pflege in timen Umgang mit den Staatsstreichlern Der Reichs kaust« «klärte: .Ick möchte sofort die Beichinpfuir,.» zurückweisen, die der Abg. Frank gegen den Kroupri-'ken hat fallen lassen, in ihnen spiegelt sich der ganze Haß wieder, den die Sozialdemokratie gegen alles zur Schau trägt, was Soldat ist. Es ist unerhört, daßm a u dem Kronprinzen intimen Umgang mit Staatsstreichlern vorwirft. Diese Worte müs sen auf das Schärfste gebrandmarkt werden. Unter leb haftem Beifall der Rechten und des Zentrums setztsich der Reichskanzler, während in den Reihe» der Gegossen großer Lärm entsteht. Darauf ergriff der bekannte Rechtslehrer v. L isz t das Wort, um die fortschrittliche Interpellation zu begründe». Und hierauf ergriff dann das Wort zur Eywiderung nicht zu befassen. Nachdem nun Zweifel entstanden sind, hat der Kaiser nach Abschluß des Gerichts verfahrens sofort befohlen, zu prüfen, ob die Bestimmungen der Dienstanweisung bezüglich des rcquijitionslosen Einschreitens des Militärs klar und zweifelsfrei den allgemeinen Rechtszustano wiederge ben. Diese Prüfung ist im Gange »»d wird möglichst beschleunigt werden. Damit ist alles geschehen, was zurzeit geschehen kann. Der Fall Zabern habe so trübe Fluten aufgewühlt, daß man eine ganze Nation dari^ ertränken könnte. iZust. links). Zweifellos muß im Reichsland viel geschehen, um zu normalen Zustände)' zu kommen. Nun gilt es nicht mehr in der Wunde herumzuwühlen, sondern diese Wunde zu heilen. Darauf hielt der Kanzler der Sozialdemokratie in tref sender Weise ihre hetzerische Tätigkeit vor, worauf in die Besprechung der Interpellation eingetreten wurd? Reichskanzler v. Bethmann Hollweg: Selbstverständlich muß Klarheit darüber bestehen, in welchen Fällen das Militär bei Unruhen einzugrei- fen hat. Das Militär selbst hat daran ein erhebliches und dringendes Interesse. Der Grundsatz, daß das Militär regelmäßig erst auf Ersuchen der Zivilbehörde vinschreiten darf, ist verfassungsmäßiges. Recht. Die preußische Verfassungsurkunde erkennt aber ansdrück lich an, daß es in Ausna hmefällen einer Re quisition nicht bedarf, sonst hätte es nicht diese Frage einem besonderen Gesetz Vorbehalten. Ueberall wo die B o raussetz u ngen der Notwehr und des Notstandes vorliegen, da ist unbestrit ten das Militär ebenso wie jeder andere berechtigt alle zur A b w e h r eines Angriffes und der Gefahr eines Angriffes erforderlichen Hand lungen innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Gren zen vorzunehmen. Dem Militär muß auch ohne beson dere gesetzliche Ermächtigung das Recht zugestanden werden, selbständig eiuzugreise„, wenn es sich nm die Beseitigung von Hindernissen handelt, die sich ihm bei der Ausübung staatshoheitlicher Funktionen bei mili tärischen Uebungen, auf Wachen nnd Poste" usw. ent gegenstellen. Das Militär hat auch das Recht, selb ständig einzugreise«, wenn die Zivilbehörde'- überwäl tigt -oder aus anderen Gründen außer Stande gesetzt worden sind, die Requisitton zu erlassen- Die Dienst Vorschriften über den Waffengebrauch des Militärs von 1899 sind eine für den Dienstgebrauch bestimmte Zu- sammmsielluug der Fälle, in welche», das Militär be sugt ist, einzugreifen. Es besteht wohl lein Zweifel darüber, daß der Ober st von Reutter di eseJn- struktion nur zu befolgen und nicht auf ihre Rechtsgültigkeit nachzuprüfen hat. Die Ka binettsordre bestimmt Wetter, daß das Militär auch ohne Requisition einschreiten kau", wen« die Zi vi lbehürve zu lange zögert. Nun ist Streit entstanden, ob diese Vorschrift gesetzlich ist. Sie ist seit 1820 bis auf den einen Fall Zabern niemals vrak- ttsch angewendet worden. (Hört! hört) Diese Vor schrift der Kabinettsordre ist in die Dienstanweisung von 1899 ausgenommen »nd der Oeffe ntlichkeit niemals vorenthalten worden Das Kriegs gericht hat nur festgestellt, daß die Dienstanweisung von 1899 für das Militär unbedingt rechtsverbindlich ist. Davon hing allein die Frage einer eventuelle" Be strafung des Obersten von Reutter ab. Ebenso mußte auch ein Berufung^ und Revisionsgericht entscheide" Mit der Frage der Kabinettsordre hatte es sich gar ragesgeschichte. Le«tMand. — Versuchter Anfall auf den Kronprinzen. Als der Kronprinz am Freitag in der 5 Nachmtttagsftunde sein Palais in Berlin verließ, drängte sich ein bisher unbe kannte» Individuum an den Posten vorbei und suchte sich hinter dem Automobil aufzustellen. Der Mann wurde fest genommen und nach der Wache gebracht. Ueber den Vor gang erfährt das Hirsch'sche Telegraphenbureau von authen tischer Seile folgende Darstellung: Frenag nachmittag um 3 Uhr lief der geisteskranke Schnewergeselle Leopold Salomon, der am 7. Juli 1887 in Kolmar in Posen geboren ist und in der Grenadierstraße 45 in Berlin wohnt, dem kronprinz- lichen Automobil Unter den Linden nach. Der GeisteSkankr kam indessen entgegen anderen Meldungen nicht an das Au tomobil des Kronprinzen heran, sondern wurde von zwei Schutzleuten, die ihn beobachtet hatten, sofort sistiert Und in Polizeigewahrsam genommen. Er gab an, daß er die Absicht hatte, von dem Thronfolger Geld zu erbetteln, .da er doch sein Bruder sei*. - Griechischer Besuch in Berlin. Die Königin der Helene« und der Kronprinz oo» Griechen land sind Freitag nachmittag 5'/, Uhr mit Gefolge auf dem Anhalter Bahnhof in Berlin eingetroffeU. Auf oem Bahnsteig waren der Kaiser, die Kaiserin, so wie die in Berlin u. Potsdam anwesenden Söhne oer Majestäten erschienen, ferner die Generalität von Ber lin, das Hauptquartier, der Gouverneur und der Korn- Mandant von Berlin, Wetter die Mitglieder der griechi schen Gesandtschaft. Eine Kompagnie vom Elisabeth- regimcnt mit Fahne und Musik erwies militärische Ehrenbezeugungen. Nach herzlicher Begrüßung bs- gaben sich die Majestäten mit ihre» Gästen nach dem Königlichen Schloß. — Nachspiel zu den Zaberner Vor fällen. Der 57 Jahre alte Maurer und Fabrikar beiter Mien aus Zabern wurde am Freitag wegen Wi derstandes gegen die Staatsgewalt zu 1 Monat Ge fängnis verurteilt, well er am 10. November v. I. während der Zaborner Straßenunruhen Gefangene be freit und zugleich Polizeibeamte tätlich angegriffen hatte. Der Rekrut, der seinerzeit wegen unbefugter Be kanntgabe dienstlicher Mitteilungen an die Presse bezw wegen Unterschreibens der bekannte" Mitteilung an den „Elsässer" mit 43 Tagen Mittelarrest bestraft wor den war, ist begnadigt worden Er hat vo» der ihm zuerkannten Strafe bereits 29 Tage verbüßt