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- UN- ÜMgeblatt Mr öen Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock unö dessen Umgebung für Libensto», Larlsseld, ksundshübel, Neuheide. Gberstützengrün, Schönheide. Schönheiderhammer,Sosa,UnterstützengrLn.wildenthalusw. . Zernsprecher Nr. 210. und Anleger: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. — - «0. Iahr-a«-. ^1/ SS«, Diellstag, dell 4. November «GL». : Erscheint täglich abends mit Ausnahme der ' sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 : Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Bezugspreis Vierteljahr!. RI. 1.50 einschließl r des „IUustr. Unterhaltungsblatts" und der r humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der j Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen 1 Reichspostanstalten. r »*»*.»»« — *«* Hel.-Adr.: Amtsblatt. Dmcker Dienstag, den 4. November 1913, nachmittag« 3 Uhr sollen in der Restauration „Zentralhalle" hier t Warenschrank, 1 Sofa, 1 Vertiko, 1 Dame««hr mit Kette ««d 1 Damenri«- an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, den 3. November 1913. Der Gerichtsvollzieher de« Königlichen Amtsgericht-. Der zweite Krupp-Prozeß. Am Donnerstag wurde mit der Vernehmung des Zeugen von Metzen forlgesahren. Zunächst verwahrt sich der Staatsanwalt gegen den Angriff eines Ber liner Blattes und betont, daß er mit der sofortigen Verlesung der Briefe der Allgemeinheit habe diene» und auf die Firma Krupp habe er keine Rücksicht neh me» wollen. Der Zeuge von Metzen erklärt, daß ihm der Angeklagte, Direktor Eccius, gesagt habe: „Wisse» Sie auch, daß wir in Berlin jemand haben, der u»s mit geheimen Nachrichten versieht?" Er ha be das verneint und Herr von Schütz habe ihm spä ter als Person Brandt genannt. Was von Schütz ferner sagte, habe ihn sehr bedenklich gestimmt und er habe seine Bedenken auch Direktor Eccius mitgeteilt. Es gelangt dann ein Brief des Herrn von Metzen an den Angeklagten Eccius vom 23. August 1909 zur Verlesung, in dem von Metzen um eine Gehaltserhöh ung für Brandt bittet. Zeuge erklärt dazu, er habe Brandt damals wegen dessen artilleristischer Kenntnis se nicht entbehren können. Er habe mit Eccius dar über- gesprochen, ob das von Brandt betriebene Spio nagesystem nicht aufhören ksönne, worauf ihm aus weichend geantwortet worden sei. von Schütz habe ihm, dem Zeugen, gesagt, Brandt sei ein Bestecher. In der Antwort des Direktors Eccius auf den Brief heißt es, er wolle aus naheliegenden Gründen auf eine Auf stellung der von Brandt gehabten Jahresausgaben nicht eingehen. In einem späteren Brief fragt von Metzen, wer i» Essen die Kornwalzer in die Hände bekommen. — Ter Vorsitzende bemerkt dazu, daß der Zeuge also doch mit der Tätigkeit Brandts einverstanden war. — Zeuge: Ich hatte damals noch keinen Fuß im preu ßischen Kriegsministerium und konnte nicht wissen, von wem Brandt seine Nachrichten bezog. Ein spezieller Fall stimmte mich aber ga»z besonders bedenklich und ich verwarnte Brandt ernstlich. In einem weiteren Briefe schreibt Herr von Met zen, daß Brandt anfangs, ihm Schwierigketten zu ma che», da ar nicht mehr «mittun wolle. Zeuge »rächt da bei de» Vorschlag, Brandt ein Weihnachtsgeschenk von 2000 Mark zu mache», das würde ihn wieder aufmun- tepn In einem Schreiben vom 13. Januar 1911 schreibt von Metzen, daß er gern von Berlin fortgehen wolle. — Große Erregung ruft es hervor, als der Zeuge erklärt, er habe dem Angeklagten Eccius gesagt, die Tätigkeit Brandt's ist unmoralisch und wenn das an die Oesfe»ttichkeit kommt, fliegt die ganze Firma Krupp i» die Luft. — Der Angeklagte Direktor Eccius be streitet, daß vo» Metzen diese Aeußerung jemals getan habe. — von Metzen stellt schließlich seine Aussage dahin richtig, daß er die Aeußerung vielleicht gegen über Eccius gemacht habe, es könne aber auch Direk tor Draeger gewesen sein. Nach der Mittagspause werden die bereits ein mal vernommenen Direktoren Mouths und Haux über die bei der Firma Krupp üblichen Gratifikationen ver nommen. Es war durchaus nichts außergewöhnliches, daß Brandt eine Weihnachtsgratifikation von 2000 Mk. erhielt. Ter Fall ist durchaus nicht selten. Metzen eMärt, daß er die Original-Kornwalzer überhaupt nicht zu Gesicht bekommen habe, sondern nur die Abschriften. Auf die Frage des Vorsitzenden gibt der Zeuge zu, daß die Firma Krupp wohl auch oh»e die Kornwalzer ausgekommen wäre. Auf wei teres Befragen des Vorsitzenden bekundet Metze», er habe Brandt gefragt, woher er seine Nachrichten be ziehe; Brandt habe darauf erwidert, er habe gute Freunde im Finanzministerium, mit denen er ab und zu ins Theater gehe, und die ihm die Nachrichten lie fern. Es kommt auch der Fall zur Sprache, in dem dem Zeugen von Metzen nachgesagt wird, daß er sich für die Abstellung des Zeugleutnants Hoge bei der Artilleriekommisstoa verwendet habe. Der Zeuge bestreuet dies ustd erklärt, daß Brandt einmgl an ihn in die ser Angelegenheit herangetreten sei, er habe abUr je de Vermittlung abgelehnt. Was aus der Sache gewor den ist, weiß er nicht. In einem Briefe an von Met zen gibt Brandt der Hoffnung Ausdruck, daß Metzen doch stoch die italienische Vertretung übernehmen wer de. Gleichzeitig bot sich Brandt als Sekretär für von Metze» an. Dieser erwiderte, falls er nach Italien gehe» wollte, würde er ihn mitnehmen. Bor Beginn der Verhandlung am Freitag such te Verteidiger von Gordon festzustellen, daß verschie- de»e Aeußerungen des Herrn von Metzen, die er am Donnerstag getan, der Wahrheit nicht entsprächen. Es handelte sich um die Versuche dieses Zeugen, die Ein stellung des Zeugleutnants Hoge, damals noch Feu erwerker, in die Artilleriekommission zu erwirken. Dann wird mit der Verlesung der Briefe fortgefahren. I» einem Briefe schreibt Herr von Metzen an Direk tor Mühlo» aus Berlin: Die Hauptsache ist jetzt die Tätigkeit Brandts; ich bin lediglich die Reklamefigur für diese» Spionage- und Bestechungsapparat gewor den. Der Vorsitzende weist darauf hin, der Zeuge sei mit derartige» Ausdrücken erst hervorgetreten, als es sich um die Ueber»ahme der "Vertretung in Italien han delte u»jd habe wohl dadurch bessere Provisionen er halte» wollen. Dies wird vom Zeugen energisch be stritte». Es folgt ein längeres Frage- und Antwort spiel. Verteidiger Justizrat vo» Gordon: Herr Zeu ge, ist es «richtig, daß Sie dem Großindustriellen Thys sen gegenüber die Firma Krupp außerordentlich her abgesetzt und verleumdet haben? Sie sollen gesagt habe»: „In Berlin werden Verbrechen begangen" Zeuge erinnert sich nicht mehr daran, worauf der Ver teidiger beantragt, Herrn August Thyssen als Zeuge zu lade», lieber diesen Antrag soll später Beschluß ge faßt werde». Nach einigen unwesentlichen Briefen wird in ei nem anderen vom Zeugen die Bitte ausgesprochen, die Gehaltserhöhungen nicht in so enormer Weise vorzu nehmen; es könnten Mißgünstige darüber sprechen u»d der Firma Krupp Unannehmlichkeiten bereiten. — In einem anderen Briefe schreibt von Metzen, daß Brandt mit seiner Tätigkeit nicht zufrieden sei, u»d sagt, daß Brandt sich zum Verräter entwickle. Der Verteidiger hält hierbei dem Zeugen vor, daß Brandt ihn, Zeugen, ersucht habe, dafür zu sorgen, daß er seines Postens enthoben würde. Die Darstel lung des Zeugen sei unehrlich. Die Verteidigung bringt zur Sprache, daß Zeuge geschrieben habe, Brandt werde mit ei»cm seiner beliebten Pressionsmittel gegen die Firma auftrcten, um eine Gehaltserhöhung durchzu- drückcn- — Zeuge von Metzen gibt an, das sei auch seine Meinung gewesen. I» der Nachmittagssitzung teilte der Oberstaats anwalt mit, er habe ein Schreiben erhalten, wonach der Staatssekretär des Reichsmarineamts anK Anlaß der gestrige» Aeußerungen des Zeugen von Metzen, daß sich eine Anzahl Schreiber, Sekretäre, Boten, Por- tiers des Reichsmarineamts an ihn mit der Bitte ge wandt haben, ihnen die Weihnachtsgratifikation, wie sie ninter Herrn von Schütz gewährt wurde, weiterzuzahlen, eine eingehende Untersuchung vorgenommen habe. Die se habe mit Bestimmtheit ergeben, daß Sekretärs und Schreiber des Reichsmarineamts unter den Bittstellern nicht waren: dagegen haben allerdings eine Anzahl Portiers u»d Boten um die Weihnachtsgratifikation nachgesucht. — Es kommen nochmals die Korn- Walzer zur Erörterung. Der Oberstaatsanwalt findet es sehr merkwürdig, daß der Zeuge vo» Metzen am 4. oder 5. November 1912 mit Thysse» über die Firma Krupp gesprochen hat, und am 3. November der Abgeordnete Liebknecht die Kornwalzer dem Kriegsminister überreicht hat. — In der Sitzung des Krupp-Prozesses am Sonn abend entspann sich zunächst eine Kontroverse über die Entwendung von Ko «vnwalzern durch vo» Metzen- Dieser soll gegenüber Brandt geäußert ha be», er habe sich gesichert, Brandt möge dasselbe tun. Brandt erklärt noch, er habe das Gefühl gehabt, daß jemand zu seinem Schreibtisch Zutritt habe. Vernom men wird alshann der Zeuge Wingen aus Mailands der sich über sei»e Verhandlungen mit von Metzen über die italienische Vertretung der Firma Krupp äußert. Wingen hatte sich zuerst an das Direktorium der Firma Krupp gewandt, dieses habe ihm aber ge antwortet, Herr von Metzen werde in der nächsten Zeit »ach Italien kommen, um das Terrain zu son diere»; dieser werde dann mit ihm verhandeln, von Metze» kam dann auch nach Italien. Er verlangte von Wingen für die Abtretung der Vertretung 100000 Francs, da er (von Metzen) schon kostspielige Vorbe reitungen für die Uebernahme der italienischen Ver tretung gemacht habe. Zeuge Wingen erzählt, er ha be zu von Metzen kein rechtes, Vertrauen gehabt, be sonders habe es ihn stutzig gemacht, daß er 100000 Francs zahlen und dann doch nur mit sechsmonati ger Kündigungsfrist angestellt werden sollte. Der Zeuge fuhr daher persönlich nach Essen, um dort mit dem Direktorium zu verhandeln; dort erfuhr er, daß! ar für die italienische Vertretung sehr wohl in Fra ge komme, wenü sie nicht Herr von Metzen übernehme. I» einem Brief des Zeugen an einen Freund wird Metzen als ein Fuchs bezeichnet, vor dem man sich hüte» müsse. Schließlich hat sich der Zeuge aber mit vo» Metzen doch geeinigt, und zwar auf 25 000 Francs. Inzwischen wa,r aber der ganze Handel der Firma Krupp bekannt geworden und von Metzen wurde entlaß se». Es wird noch in die Vernehmung des Direktors Mühlo» cingetreten, diese jedoch bald wieder unterbro chen- I» der Nachmittagssitzung bekundet der Zeuge Mühlo», ar sei nach Berlin gefahren, da von Metzen berichtet hatte, es würde gut jein, die Berichterstattung Brandts einzustellen. In Berlin habe ihm Brandt auf Befrage» gesagt, er wolle gern die Berichterstat tung einstellen, er möchte ein anständiger Mensch blei be». Auf des Zeuge» Frage, ob er denn etwas Un rechtes tue, habe Brandt geantwortet, das sei in kei ner Weise der Fall. Geld gebe er seinen Kameraden, nicht, eine strafbare Handlung begehe er jedenfalls nicht. Er habe die Angelegenheit in einer Direttions- Sitzung in Essen am 3. August 1912 vorgebracht, dort habe man aber die Sache sehr bald vertagt, da man sich mit de» Jubiläums-Vorbereitungen zu beschäfti gen hatte. Auf der Direktions-Sitzung am 25. August habe er die Angelegenheit nochmals zur Sprache ge bracht und gesagt, wenn auch Brandt die Versicherung gebe, er begehe keine strafbare Handlung, würde er sich nicht wundern, wenn eines Tages bekannt werde, Brandt habe Bestechung begangen. Er mache den Vorschlag, die Berichterstattung sofort einstellen zu las se» und Brandt zu versetzen. Dieser Vorschlag sei aucb sosort angenommen worden. General Direktor Hugen berg bemerkt, er habe die Einstellung der Berichterstat tung befürwortet, denn wenn auch Brandt keine straf bare Handlung begehe, so liege doch eine große Ge fahr darin, daß die Beamten der Militärverwaltung, die ihm die Nachrichten geben, sich zum mindesten dis ziplinarisch strafbar machen. Er glaube, daß die Di rektion sich durchaus korrekt benommen habe. Darauf wird Direktor Draeger vernommen. Er gibt zunächst Auskunft über seinen Werdegang und gibt dann an, es sei Herrn von Schütz in Essen übel vermerkt wor den, daß eine Konkurrenzfirma einen große» Auftrag vo» artilleristischem Material erhalten habe. Man habe das darauf zurückgeführt, daß die Direktion schlecht unterrichtet sei, und es sei deshalb Herrn von Schütz ein« Hilfskraft nach Berlin gesandt worden. Wer dazu Herrn Brandt vorgeschlagen habe, sei ihm nicht bekannt. Auch ihm hat Brandt, als der Zeu ge »ach Berlin kam, versichert, daß er die Nachrich ten nicht durch strafbare Handlung erlange. Er habe ebenfalls die Einstellung der Berichterstattung befür wortet. Auf Befrage» gibt der Zeuge weiter an, er erinnere sich Wohl, daß Brandt zweimal bei ihm gewe sen sei, um ihn zu ersuchen, Zeugleutnant Hoge eine Anstellung in der Artillerieprüfungskommission zu ver schaffen; auch Herr von Metzen habe mit ihm, soweit er sich erinnere, darüber gesprochen. Dagegen bezeich net er die Tatsache, daß er bei General von Bücking in dieser Angelegenheit war, und daß er Herr von Met ze» gesagt habe, er könne nicht noch einmal zu Ex zellenz von Bücking gehen, da man sonst etwas mer ken würde, für ausgeschlossen. Demgegenüber bekun det der Zeuge von Metzen, noch einmal befragt, er halte es wohl für möglich, daß er sich in der langen Bornehnnrng eines Irrtums schuldig gemacht habe, be-